Die zweite Frage betrifft eine eventuelle Befristung des Gesetzes. Die übliche Befristung auf fünf Jahre wäre an dieser Stelle kontraproduktiv, weil die Refinanzierungskredite eine Laufzeit von zehn Jahren haben und bei einer Befristung auf die Hälfte der Laufzeit die notwendige verbesserte Bonitätseinstufung nicht mehr gegeben wäre – für den Fall, dass der Kapitalmarkt bei einer Befristung überhaupt mitmachen würde, was fraglich wäre. Einsprüche der BaFin wären zu erwarten bei Förderprogrammen, die über das Jahr 2010 hinausgehen.
Deshalb lassen Sie uns festhalten: Die CDU-Landtagsfraktion will, dass die Investitionsbank Hessen in der jetzigen Form der geteilten Zuständigkeit – das ist Optimierung durch Spezialisierung – ihre erfolgreiche Arbeit auf den Gebieten der Regionalförderung und der Unterstützung der notwendigen Umstrukturierungen der Unternehmen fortsetzt. Auch das wurde gerade schon angesprochen.Wir wollen, dass eine gezielte und effiziente Arbeitsmarktförderung durch Innovationsförderung erfolgt und damit künftig neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Wir wollen auch, dass die Strukturförderung des ländlichen Raumes auf einer soliden Grundlage erfolgen kann.
Lassen Sie uns weiterhin feststellen: Die IBH ist auf einem guten Weg. Der Anstieg des neuen Geschäftsvolumens seit dem Jahr 2002 und die gute Tendenz im vergangenen Jahr sprechen für sich.Auch die Förderprogramme – das will ich an dieser Stelle nicht vertiefen – wie beispielsweise die „Bürgschaft ohne Bank“, die Gründungsund Wachstumsfinanzierung oder das Landesprogramm „Naturnahe Gewässer“ oder auch die Ablösung der Kirchenbaulasten, die durch die IBH gemanagt wird, sprechen für diese Institution.
Die Investitionsbank Hessen hat ihre Hausaufgaben gemacht. Durch die mit den Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft verbundene Implementierung eines bankenweit einheitlichen Ratings ist eine rasche und fundierte Bonitätsanalyse der Kunden möglich. Dadurch werden die Risiken reduziert. Das ist für uns als Gewährträger von existenzieller Bedeutung.
Abschließend bleibt an diesem Abend festzustellen, dass die Umwandlung der IBH AG in eine Anstalt des öffentlichen Rechts keineswegs, Frau Kollegin, eine Abkehr vom richtigen Weg der Privatisierung ist, sondern wir machen den Kurs damit solider. Sie ist ein wichtiger Schritt zur dauerhaften Absicherung einer hoch effizienten und zukunftsweisenden Förderpolitik eines erfolgreichen Bundeslandes.
Danke, Herr Williges. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich stelle fest, dass wir damit am Ende der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Errichtung der Investitionsbank Hessen (IBH-Gesetz), Drucks. 16/3836, sind.
Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung federführend dem Haushaltsausschuss überwiesen werden, unter Mitberatung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr. – Dem wird nicht widersprochen.Dann wird so verfahren.
Ich stelle auch fest, dass wir am Ende der heutigen Tagesordnung sind. Ich darf Ihnen einen informativen und unterhaltsamen Abend wünschen. Morgen früh um 9 Uhr ist Wiederbeginn des Plenums.