Ferner wollten wir, dass die Hochschulen das Auswahlverfahren begleitend evaluieren, um wechselseitig aus den gemachten Erfahrungen lernen und die Auswahlverfahren dann schnellstmöglich verbessern zu können.
Zum Schluss – hier schließt sich der Kreis zu meinen Eingangsworten im Hinblick auf die grundsätzliche Abschaffung der ZVS und des entsprechenden Studentenlandverschickungsverfahrens –: Es war uns wichtig, auch dieses Gesetz entsprechend den bisherigen Regelungen auf fünf Jahre zu befristen. Denn nach unserer Meinung ist nach spätestens fünf Jahren der Zeitpunkt gekommen, zu dem überprüft werden muss, ob die jetzt noch immer bestehenden Beschränkungen der Hochschulen überhaupt noch eine Daseinsberechtigung haben oder ob nicht besser doch der Staatsvertrag zu kündigen ist und das Kapazitätenrecht in der Autonomie der Hochschulen neu zu ordnen wäre.
Ursprünglich hatte ich ein bisschen Hoffnung, dass man die CDU-Fraktion für solche größeren Gestaltungsräume, für mehr Autonomie der Hochschulen gewinnen könnte.Aber zu meinem Bedauern hat die CDU-Fraktion sich hier leider uneinsichtig gezeigt und in ihrer Regelungswut an weiter gehenden Reglementierungen der Hochschulen im Gesetz und auch durch die ministeriellen Festsetzungen in der zu erwartenden Rechtsverordnung festgehalten.
Frau Kollegin Kühne-Hörmann,dass Sie gleichzeitig nicht einmal die auffälligen handwerklichen Fehler im Beratungsverfahren sämtlichst beseitigt haben, sei hier nur am Rande erwähnt. Meines Erachtens aber lässt dies tief in die Seele der Mehrheitsfraktion dieses Hauses blicken.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die FDP-Fraktion wird aus genau diesen Gründen einem derartigen Minifreigabegesetz nicht zustimmen.
Herr Minister, last, but noch least sei noch erwähnt: Sicherlich werden sich die Hochschulen an der Ausnutzung der Möglichkeiten der örtlichen Auswahlverfahren messen lassen müssen, da sie genau diese Auswahlmöglichkeiten bereits seit Jahren fordern. Aber – und dieses „Aber“ ist großzuschreiben – die Durchführung aufwendiger Verfahren benötigt eine angemessene Finanzausstattung der Hochschulen. Seit dem Bruch des Hochschulpaktes im Jahre 2003 ist die nicht mehr gegeben. Daran hat sich die Landesregierung und haben vor allem Sie sich persönlich, Herr Minister, messen zu lassen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Beer. – Frau Sorge, Sie haben nunmehr Gelegenheit, für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zu ergreifen.
Herr Präsident, vielen Dank. Meine Damen und Herren! Das Vorgehen der Landesregierung und auch der CDUFraktion in dieser Gesetzesberatung ist wirklich unglaublich.
Und das alles – meine Damen und Herren, das muss man sich wirklich nochmals vor Augen halten –, obwohl dieser Gesetzentwurf an sich gar nicht einmal so strittig ist. Da fragen wir uns: Warum sind Sie nicht einfach in diesem Punkt auf die Opposition zugegangen und haben gesagt: „Wir haben es verbaselt,diesen Gesetzentwurf rechtzeitig einzubringen. Jetzt muss es schneller gehen.Wir stellen es uns soundso vor.Welche Einwände haben Sie dazu?“? Da hätte man sich doch auf dem kurzen Weg relativ schnell einigen können.
Meine Damen und Herren von der CDU, Sie aber stolpern hier über Ihre eigene Arroganz, über Ihren eigenen Dilettantismus.
Bereits im August letzten Jahres hätten Sie tätig werden können. Spätestens im Herbst letzten Jahres hätten Sie tätig werden müssen. Denn es reicht hier nicht aus, allein das Gesetz zu beschließen. Es muss dann auch noch die Rechtsverordnung erlassen werden. In den Fachbereichen muss das beraten und entschieden werden – die müssen sich entscheiden, welche der Auswahlkriterien eigentlich zu ihnen passen. Dann muss das Ganze in den Hochschulen wieder nach oben durch die Gremien, durch den Senat, und dann wiederum durch das Ministerium. Meine Damen und Herren, alleine hieran sehen wir heute schon, dass dieses Gesetz nicht mehr zum Beginn des Wintersemesters 2005/06 wirksam werden kann.
Aber es ist nicht nur so, dass Sie schlampig arbeiten und den Gesetzentwurf hier verspätet einbringen,
sondern Sie arbeiten in diesem Verfahren auch noch pausenlos mit Unwahrheiten und Unverschämtheiten.
Zunächst die Verordnung. Der Herr Minister hat es heute schon wieder getan: In der ersten Lesung während der letzten Plenarrunde hat Herr Siebel hier sehr deutlich für seine Fraktion – ich denke aber, auch für die restlichen Oppositionsfraktionen – gesagt,dass diese Verordnung im Beratungsverfahren ganz eminent wichtig ist, weil beispielsweise über diese Verordnung geregelt wird, ob es Gebühren für diese Auswahlverfahren geben wird. Herr Minister, in der darauf folgenden Ausschusssitzung haben Sie zugesagt,dass wir die Verordnung bekommen.Wir alle sind uns einig gewesen, dass es dabei um die Landesverordnung geht, selbstverständlich. Denn in dem Sinne, in dem wir darüber beraten haben,konnte es sich nur um die Landesverordnung handeln.
In der vorletzten Ausschusssitzung sind Sie absolut herumgeeiert und haben gesagt, na ja, wir hätten die Verordnung doch bekommen. – Die Verordnung, die Sie uns gegeben haben, ist aber die Bundesverordnung. Sehr ver
ehrter Herr Corts, die Bundesverordnung können wir uns jederzeit besorgen. Das ist nicht das, was wir von Ihnen gewollt haben.
Dann sind Sie herumgeeiert und konnten noch nicht einmal Auskunft darüber geben, ob Sie jetzt Gebühren für die Auswahlverfahren nehmen wollen. Sie haben sich nicht letztlich festgelegt – Sie haben nicht Nein gesagt, sondern: „Ich weiß es noch nicht“. Noch viel schlimmer aber ist – und das haben Sie heute wiederholt –, Sie haben mehrfach gesagt, diese Verordnung könne überhaupt noch nicht entworfen werden, man könne sich quasi überhaupt noch keine Gedanken darüber machen, weil der Gesetzentwurf noch nicht beschlossen sei.
Das ist mir ein völlig neuer Vorgang. Bei allen anderen Gesetzesberatungen in diesem Ausschuss haben wir das anders gemacht, sowohl beim Studienguthabengesetz als auch beim Lehrerbildungsgesetz. Es ist durchaus üblich, in Gesetzesberatungen die Entwürfe der Verordnungen mitzubehandeln.
Ein Letztes zu den Verordnungen. Sie haben da nicht nur herumgeeiert, sondern Sie müssen auch mindestens einmal die Unwahrheit gesagt haben. Denn Sie widersprechen sich pausenlos. Herr Corts, Sie sind uns bisher die Antwort auf die Frage schuldig geblieben, ob diese Verordnung mittlerweile erstellt ist – heute haben Sie wieder glauben gemacht,dass Sie sich dazu überhaupt noch keine Gedanken gemacht haben – oder ob diese Verordnung im Entwurf bereits vorhanden ist. Aus den Hochschulen hören wir, dass diese Verordnung dort bereits behandelt wird. Wenn das der Fall ist, bedeutet das, dass Sie uns in der vorletzten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst belogen haben.
Nach der Vorgehensweise bei den Universitätskliniken ist das erneut ein Herumgeeiere,das sind Widersprüche – das ist die Arroganz der Macht.
Herr Präsident, es tut mir Leid, wenn das unparlamentarisch ist. Ich habe nur den Vorgang beschrieben.
Kommen wir jetzt zur Anhörung. Frau Kühne-Hörmann hat in der letzten Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst, in der wir die zweite Lesung des Gesetzentwurfs vorbereitet haben, behauptet, das Verfahren inklusive der Anhörung sei im Konsens vereinbart worden. Frau Kühne-Hörmann, auch das stimmt nicht. Auch hier gibt es eine Unwahrheit. Denn mindestens Frau Kollegin Beer und ich haben mehrfach darauf hingewiesen, dass auf diese Weise keine ordentliche Gesetzesberatung stattfinden kann. Das genau ist auch im Kurzbericht nachlesbar.
Meine Damen und Herren, die dritte Unverschämtheit besteht darin, dass Sie diesen Gesetzentwurf viel zu spät einbringen und darin noch schlampige Fehler enthalten sind – Frau Kollegin Beer hat das gerade nochmals ausgeführt. Da wird die Beratung dieses Gesetzentwurfs erst normal auf unsere Tagesordnung gesetzt, dann aber mit der Arroganz der Macht, wie wir sie heute Mittag wieder in der Geschäftsordnungsdebatte erlebt haben,kurzfristig vorgezogen, um zwei Lesungen in einer Plenarwoche durchziehen zu können. Herr Kollege Gotthardt, bei so vielen Fehlern kommen Sie dann noch an und werfen uns GRÜNEN die späte Einbringung unseres Änderungsantrags vor. Das ist nun wirklich das Allerletzte. Herr Kollege Gotthardt, wir arbeiten hier seriös. Wir nehmen die Anhörungen und deren Auswertung ernst.
Herr Kollege Boddenberg, es ist nett, dass Sie mir hier nochmals bescheinigen, dass wir seriös arbeiten. Wir machen uns auch Gedanken, was diese Hektik hier für die Hochschulen bedeutet.
Die sind es nämlich, die hier wieder in die Bredouille geraten, und zwar zeitlich, organisatorisch und natürlich finanziell.
Damit sind wir auch beim inhaltlichen Hauptproblem dieses Gesetzentwurfs. Denn gute Auswahlverfahren und die Prüfung der Validität dieser Verfahren kosten Geld.Aber die Landesregierung erkennt dies in keiner Weise an.Hier wird nämlich einfach behauptet, die Kosten, die für das Auswahlverfahren entstehen, würden „dadurch kompensiert werden, dass sich infolge der Zulassung der am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber mittelfristig der Aufwand für studienbegleitende Betreuungs- und Beratungsleistungen verringert“.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Abenteuerlich! – Nicola Beer (FDP): Das war richtig dreist!)
Meine Damen und Herren, das ist nun wirklich der reinste Hohn. Das Ganze muss man dann noch vor dem Hintergrund sehen, dass gerade sämtliche Studiengänge auf Bachelor und Master umgestellt werden. Dadurch entstehen in den Hochschulen ein ganz erheblicher zusätzlicher Arbeitsaufwand und ein höherer Beratungsbedarf.
Ich glaube, es ist auch fast überflüssig, zu erwähnen, dass kein einziger Anzuhörender Ihre Meinung hierzu teilt. Darauf, dass Ihre Auffassung von dieser Kompensation auch wirklich völlig neben der Spur liegt, haben alle hingewiesen. Es ist nicht nur so, dass keiner Ihre Meinung teilt, sondern jeder hat darauf hingewiesen, wie absurd sie ist.
Sie hätten hier eine Chance, zu handeln. Sie hätten eine Chance, beispielsweise über Zielvereinbarungen oder das Erfolgsbudget diejenigen zu belohnen, die besonders gute oder besonders valide Auswahlverfahren einführen. Sie hätten auch über den Innovationsfonds oder generell über eine Anschubfinanzierung hier Möglichkeiten. Sie wollen es aber nicht.
Ein weiterer Punkt, den die Anhörung ergeben hat, ist, dass die Festlegung der Zulassungszahlen bei den nicht in das Vergabeverfahren der Zentralstelle einbezogenen Studiengängen am besten über die Zielvereinbarungen
zwischen dem Ministerium und den Hochschulen geschehen sollte. Dies wäre eine sinnvolle Lösung, denn dabei könnte das Geben und Nehmen ausgeglichen werden: Studierendenzahlen und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel ständen in einem unmittelbaren Zusammenhang und könnten von beiden Seiten gesteuert werden. Die beiden anderen Möglichkeiten würden jeweils nur einseitig sein – sowohl die Festlegung durch die Rechtsverordnung wie auch die Festlegung durch die Satzung. Deswegen haben wir uns in unserem Änderungsantrag für die Festlegung der Zulassungszahlen in den Zielvereinbarungen entschieden.
Einig sind wir uns mit der CDU in dem Punkt, dass die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehenen Motivationstests – abweichend von der HRG-Novelle – durch den Änderungsantrag der CDU wieder herausgenommen werden.
Die Anhörung hat weiter ergeben, dass die Auswahlverfahren in stark nachgefragten Studiengängen zu einem überdimensionalen Verwaltungsaufwand führen. Das ist auch logisch, das haben wir schon vorher geahnt. Hier stimmen wir mit der FDP überein und schließen uns gemeinsam mit ihr dem Vorschlag der Hochschulrektorenkonferenz an: In den Fällen, in denen mit der Auswahlentscheidung ein besonderer Aufwand der Hochschulen zu bewältigen ist, soll die Teilnehmerzahl einer nächsten Auswahlstufe begrenzt werden.
Aber auch dies muss nach einheitlichen Kriterien geschehen, nämlich nach der Qualifikation, nach fachspezifischen Eignungen usw. Wichtig und sehr hervorhebungsbedürftig ist es hierbei, dass diese Verfahren transparent gestaltet werden, sodass jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin nachvollziehen kann, wo es bei ihnen gehakt hat und was sie sich gegebenenfalls noch an Zusatzqualifikationen aneignen müssen.