Protokoll der Sitzung vom 27.04.2005

Der zweite Fördertopf kommt nur noch Infrastrukturunternehmen zugute, und zwar solchen, die sich verpflichten, ihre Infrastruktureinheiten diskriminierungsfrei bei gleichmäßiger Anwendung von Benutzungsentgelten zur Verfügung zu stellen. Diese Regelung ist eine wichtige Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb um die Verkehrsleistungen zwischen den Betreibern, die die Angebote abgeben. Mit der Regelung übertragen wir das, was bei der Eisenbahn bereits 1994 im Allgemeinen Eisenbahngesetz festgeschrieben ist, auf die Infrastrukturen bei den Stadtbahnen, auf die Haltestelleninfrastruktur und auf zentrale Infrastrukturen zur Steuerung des ÖPNVBetriebs, z. B. bei Betriebsleitstellen.

Wir wollen einen weiteren Schwerpunkt in Richtung Qualität setzen, indem wir den Anforderungskatalog an die Qualität des ÖPNV in § 4 des Gesetzentwurfs deutlich straffen. Die bisherige gesetzliche Regelung im ÖPNVGesetz über Qualitätsanforderungen, wie beispielsweise die Fahrradmitnahme, sind, wie wir erfahren haben, nicht justiziabel und seitens des Kunden daher wenig interessant.

Es sind lediglich Programmsätze. Programmsätze im ÖPNV sollen aber vor allem die kommunalen Aufgaben

träger aufstellen, denen wir diese Landesaufgabe übertragen haben. Wir wollen, dass die Erfüllung des Gemeinwohlauftrags im ÖPNV ein echtes Gestaltungsfeld der Kommunalpolitik ist und wird, weil im ÖPNV am besten vor Ort entschieden werden kann, was im Interesse der Kunden erforderlich ist und was nicht.

Wir wollen den billigen Jakob verhindern, der nur schlechte Qualität liefert und daher Fahrgäste eher vergrault als hinzugewinnen wird. Andererseits soll sich unternehmerische Gestaltungsfreiheit entfalten können. Darauf setzen wir. Wir befürworten deshalb die Aufnahme funktionaler Elemente in die Ausschreibungen, auch dafür haben wir in dem Gesetzentwurf die Basis gelegt.

Ausschreibungen sind allerdings keine Sache des Landesgesetzgebers.Damit beziehe ich mich auch auf den Antrag der SPD, der hier in diese Thematik gehört. Das ÖPNVGesetz sieht daher eine öffentliche Ausschreibung von Nahverkehrsleistungen nicht vor. Die Trennung von Besteller und Ersteller führt noch nicht automatisch dazu, dass der Ersteller in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren zu ermitteln ist. So weit die formale Rechtsgrundlage.

Ausschreibungen sind für mich jedoch eine Frage von mehr Effizienz im ÖPNV, die wir erreichen müssen, und keine Frage von Ideologie. Die Grundregeln der Marktwirtschaft in dem unternehmerischen Bereich des ÖPNV dürfen nicht länger außer Kraft gesetzt bleiben.Durch die politischen Impulse der Landesregierung, niedergelegt bereits in dem Zehn-Punkte-Programm der letzten Landesregierung – Herr Posch – zum Wettbewerb im ÖPNV, haben die hessischen Verkehrsverbünde und die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger im letzten Jahr 15 Millionen Fahrplankilometer im Buslinienverkehr ausgeschrieben. Das sind 10 % des Gesamtvolumens in Hessen.Bei diesen 10 % sind über 5 Millionen c Steuermittel durch bessere Ausschreibungsergebnisse eingespart worden.

Die betrieblichen Verkehre wurden im Ausschreibungsverfahren um 20 bis zu 30 % günstiger angeboten. Das ist ökonomisch betrachtet der zentrale Vorteil.

Diese Einsparungen gehen dem ÖPNV nicht verloren, sondern diese Liquiditätsgewinne werden verwendet, um Standards zu halten und dort, wo nötig – es gibt eine Reihe von Beispielen, Stichwort: klimatisierte Busse etc. –, die Qualität für den Fahrgast zu verbessern.

Nach unserer Auffassung sind Ausschreibungen erstens durch das deutsche Vergaberecht, zweitens durch das Personenbeförderungsgesetz und drittens durch das EU-Vergaberecht bzw. die Beihilferichtlinien zwingend geboten. Das EU-Vergaberecht verpflichtet die öffentliche Hand vor dem Einkauf von Dienstleistungen zu einer öffentlichen Ausschreibung. Der ÖPNV ist eine solche Dienstleistung, weil er auf öffentliche Zuschüsse angewiesen ist.

Das Personenbeförderungsgesetz in Deutschland schreibt Ausschreibungen bei gemeinwirtschaftlichen Dienstleistungen, also solchen Leistungen, die staatlich bezuschusst werden, zwingend vor. Die geringsten Kosten sind für die Allgemeinheit zu ermitteln und nachzuweisen – so formuliert es das Gesetz –, dieser Nachweis erfolgt in aller Regel durch die Ausschreibung. Unsere Rechtsauffassung und die der Verbünde wird dadurch erhärtet,weil das EURecht durch eine unmittelbar geltende EU-Verordnung die öffentlichen Ausschreibungen in Kürze rechtssicher vorschreiben wird.

(Hildegard Pfaff (SPD): So nicht, Herr Minister!)

Es ist nur noch eine Frage der Zeit. Wegen der Vernachlässigung – das ist ein schwerwiegender Fall und für uns ein wichtiges Beispiel – des EU-Transparenzgebotes hat die EU-Kommission jüngst in Bezug auf direkt vergebene Verkehrsverträge sowohl in Deutschland als auch in Österreich Vertragsverletzungsverfahren gegen diese Länder eingeleitet. Meine Damen und Herren, auch das ist für uns ein wichtiges Signal.

Ein weiteres wichtiges Signal hat uns jüngst die Vergabekammer Karlsruhe gegeben. Sie hat entschieden, dass Busleistungen, die kommunale Zuschüsse erhalten, ausgeschrieben werden müssen.

(Zuruf der Abg. Hildegard Pfaff (SPD))

Frau Pfaff, diese Vergabekammer hat festgelegt, dass diese marktorientierte Direktvergabe, die Sie heute beantragen, zu untersagen ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, all diese auch juristischen Fakten zeigen neben der ökonomischen Sinnhaftigkeit dieser Frage, dass wir in Hessen auf dem richtigen Weg sind. Die Vorreiterrolle Hessens ist vorteilhaft für alle.

(Hildegard Pfaff (SPD): Ein Sonderweg!)

Frau Pfaff, deswegen ist dieser Sonderweg bald kein Sonderweg mehr, weil sich alle nun auf unseren Weg einstellen werden.

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Dieser Weg ist vorteilhaft für alle. Die Landesregierung stellt die Weichen für Kostenoptimierung. Sie stellt die Weichen für ein Mehr an Qualität und für Bezahlbarkeit. Der Übergang ist für die Unternehmen eine Herausforderung. Wer will das bestreiten? Der Übergang aus einer bequemen Monopolsituation in eine Wettbewerbssituation ist eine große Herausforderung.

(Zuruf der Abg. Hildegard Pfaff (SPD))

Wir alle müssen diese Herausforderung als Chance begreifen – auch die Unternehmen –, sich auf den Wettbewerb zu konzentrieren und daraus Nutzen zu ziehen. Bei diesem Prozess werde ich den Dialog mit den Verbünden, aber auch mit den kommunalen Aufgabenträgern weiter fortführen. Wir stehen in einem vertrauensvollen Miteinander.

Ich bin sicher, dass die nächste Phase dieses Ausschreibungswettbewerbs und die noch ausstehenden Verfahren ähnlich gute Ergebnisse bringen werden wie die Ausschreibungen, die im letzten Jahr eingeleitet worden sind.

Herr Minister – –

Meine Damen und Herren,ich komme zum Schluss.– Das neue ÖPNV-Gesetz ist ein Gebot ökonomischer Vernunft, es modernisiert die Nahverkehrslandschaft, es verbessert die Sicherheit, es entlastet die Kommunen und macht durch mehr Qualität den ÖPNV immer attraktiver. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. – Als erster Redner in der Aussprache hat sich Herr Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemeldet. Sie haben 15 Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Staatsminister Dr. Rhiel, wenn man Sie heute hier so hat reden hören, weiß man, warum in Hessen nur 20 % der Verkehrsbeziehungen über den ÖPNV abgewickelt werden. Das war völlig unambitioniert im Vortrag und inhaltlich völlig perspektivlos, was Sie hier heute vorgetragen haben.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Bei dem Thema ÖPNV und bei dem Thema der Förderung von Bussen und Bahnen sowie der Rahmenbedingungen von Bussen und Bahnen geht es nicht darum, dass Sie sich darin ergehen, Detailbestimmungen und Urteile zu zitieren. Das ist alles wichtig. Das ist alles Handwerkszeug. Aber es gehört nicht hierher, wenn Sie einen Gesetzentwurf einbringen, in dem es um die Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs geht.

(Norbert Schmitt (SPD): Ob das alles richtig ist, wissen wir noch nicht!)

Es geht darum,wie wir mehr Busse und Bahnen in Hessen fördern können, wie wir die Rahmenbedingungen für mehr ÖPNV in Hessen schaffen, und es geht nicht darum, dass Sie uns einen unglaublich langweiligen Einblick in ihren Arbeitsalltag geben, Herr Staatsminister Dr. Rhiel.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Dr. Walter Lübcke (CDU): Frechheit!)

Es ist schön, dass das ÖPNV-Gesetz endlich vorliegt. Es hat lange genug gedauert. Es ist schon ewig in der Mache. Dann haben Sie es noch nicht einmal geschafft, § 16 anzupassen, in dem es um die Befristung dieses Gesetzes geht. Daran können wir sehen, wie lange dieser Gesetzentwurf schon in der Mache ist. Die Befristung ist für Ende 2009 vorgesehen. Eigentlich soll die Dauer der Befristung fünf Jahre betragen. Bis wir den Gesetzentwurf beschlossen haben, ist es fast Ende 2005.Also müsste er bis Ende 2010 befristet sein. Daran sieht man, wie lange Sie brauchen, wenn Sie über das Thema ÖPNV nachdenken, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Hildegard Pfaff (SPD))

Ich möchte dieses ÖPNV-Gesetz bewerten mit: wenig Fortschritte, viele Rückschritte und insgesamt völlig unambitioniert und perspektivlos. – Ich möchte aber mit den Fortschritten anfangen. Fortschritte gibt es durchaus. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie in § 2 die alternativen Bedienformen in das Gesetz aufnehmen und sie auch als öffentlichen Personennahverkehr definieren. Wir begrüßen ausdrücklich,dass Sie ein Einsehen hatten und im zweiten Entwurf, über den wir heute reden, gegenüber dem ersten Entwurf aufgenommen haben, dass der ÖPNV Teil der Daseinsvorsorge ist. Es hat bei dieser Landesregierung aber schon viel Überzeugungskraft gekostet, dass der

ÖPNV eine Aufgabe der Daseinsvorsorge ist. Das war im ersten Entwurf noch nicht enthalten. Jetzt ist es enthalten. Das ist gut so.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Hildegard Pfaff (SPD))

Auch die Pauschalierung der Mittel in § 12 begrüßen wir ausdrücklich. Das ist ein gutes Instrument, um den ÖPNV effektiver zu machen. Auch die Priorisierung der Investitionsvorhaben in den Nahverkehrsplänen ist eine wichtige Richtigstellung, damit man nicht mehr alles Gute dieser Welt nur aufschreibt, sondern auch Zeitpläne hat, wie man vorgeht.

Dann komme ich zu dem von Ihnen schon angesprochenen Ausschreibungswettbewerb. Ja, prinzipiell sind wir GRÜNEN auch für den Wettbewerb und für den Ausschreibungswettbewerb. Aber es ist nicht so, wie Sie es versuchen darzustellen und wie die geltende Erlasslage ist, dass das die zwingende Konsequenz aus der EU-Verordnung 1191 ist. Das ist der umstrittene Punkt. Die Fachdiskussion geht darüber, dass man es so herum und so herum machen kann. Sie nehmen mit Ihrer Erlasslage eine eindeutige Auslegung vor, die man so nicht vornehmen muss. Darauf weisen die Kollegen der SPD in ihrem Antrag auch hin.Aber wir finden es prinzipiell richtig, auszuschreiben, weil wir das für ein Instrument halten, um verknöcherte Strukturen, die es auch im ÖPNV gibt, aufzubrechen.

Meine Damen und Herren, wir müssen uns aber drei Problemen stellen. Darum kommen auch Sie nicht herum. Wie verhindern wir Dumpinglöhne? Wie verhindern wir schlechte Arbeitsbedingungen für die Menschen, die im ÖPNV tätig sind? Darüber müssen wir im Anhörungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf reden. Wir müssen darüber reden, wie wir mittelstandsfeindliche Strukturen verhindern, wie wir verhindern, dass wir beim ÖPNV einen Oligopolmarkt bekommen. Um das zu verhindern, reicht Ihr § 8 Abs. 2 wahrscheinlich nicht aus.Wir müssen ferner darüber reden, was mit den Stadtwerken passiert, was mit den Kapazitäten passiert, die dort vorhanden sind, und vor allem wie sich das mit Ihrer HGO-Novelle verträgt, in der Sie den Stadtwerken verboten haben, außerhalb ihres kommunalen Gebietes tätig zu sein. Gleichzeitig betreiben Sie mit dem ÖPNV-Gesetz aber eine Marktöffnung für andere in die Kommunen.Da passt vieles noch nicht zusammen, so positiv wir den Wettbewerb sehen. Diese Fragen müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch beantwortet werden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Herr Minister Rhiel, Sie haben in drei Viertel ihrer Rede über diesen Wettbewerb gesprochen. Ich kann Ihnen nur sagen:Wettbewerb allein ist noch kein Konzept. Mit Wettbewerb allein schaffen wir es nicht, Busse und Bahnen stärker zu fördern.Dafür bräuchten wir klare Ziele.Dafür bräuchten wir einen klaren Auftrag, wie wir den ÖPNV weiterentwickeln wollen. All diese Zielbestimmungen – wo wir mit dem ÖPNV eigentlich hin wollen, wie wir es schaffen, einen besseren ÖPNV zu organisieren – haben Sie aus dem bestehenden Gesetz herausgestrichen. Die Philosophie, die dieser neu von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf atmet, ist:Wir machen Busse und Bahnen zur armen Verwandtschaft des Autos. – Das ist die Philosophie Ihres neuen Gesetzentwurfes. Das ist ein riesengroßer Rückschritt gegenüber dem Gesetz, das noch unter rotgrüner Verantwortung beschlossen wurde.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Sie sagen in erfrischender Offenheit auf Seite 1 des Gesetzentwurfes, Sie hätten mit diesem Gesetzentwurf überflüssige Regelungen gestrichen. Dann schauen wir uns doch einmal an, was diese Landesregierung, wenn es um das Thema ÖPNV geht, für „überflüssige Regelungen“ hält. Im geltenden Recht steht, dass der ÖPNV dazu beitragen soll, die Verkehrsemissionen zu verringern. Das wurde von dieser Landesregierung gestrichen – angeblich eine „überflüssige Regelung“.

(Norbert Schmitt (SPD): Dann machen sie sich aus dem Feinstaub!)

Im geltenden ÖPNV-Gesetz steht, dass der ÖPNV eine möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr sein soll. Das ist ein absolut sinnvolles Ziel – für Herrn Minister Rhiel eine „überflüssige Regelung“.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Im geltenden Recht steht, dass im Planungsrecht auf umweltverträgliche Verkehrsmittel Wert gelegt werden soll und kurze Wege berücksichtigt werden sollen. Auch das ist eine „überflüssige Regelung“ für Herrn Staatsminister Rhiel.

(Zuruf des Abg. Dieter Posch (FDP))