Es geht weiter. Im geltenden Recht heißt es, der öffentliche Personennahverkehr soll Vorrang gegenüber dem Automobilverkehr haben, weil wir die Erkenntnis hatten, dass man nur mit mehr Bussen und Bahnen unsere Umwelt- und Verkehrsprobleme lösen kann.
Für Herrn Minister Rhiel ist das eine „überflüssige Regelung“, dass Busse und Bahnen Vorrang vor dem Auto haben sollen.
(Norbert Schmitt (SPD): Rückschritt! – Gegenruf des Abg. Frank Gotthardt (CDU): Was die SPD zum Reformgesetz erklärt hat!)
Ich nenne einen letzten Punkt, den Sie gestrichen haben. Sie können sich in Ihrem ÖPNV-Gesetz noch nicht einmal mehr dazu bekennen, dass der Schienenverkehr das Rückgrat des ÖPNV sein soll.Das alles nennen Sie „überflüssige Regelungen“. Das zeigt, dass Sie wirklich nicht verstanden haben,worum es verkehrspolitisch in unserem Land geht.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Frank Gotthardt (CDU): Ich weiß doch noch, was die SPD heute Morgen formuliert hat!)
Es ist vor allem deshalb besonders interessant, weil wir in Hessen nicht die Einzigen sind, die über die Novelle eines ÖPNV-Gesetzes reden. In Brandenburg wurde gerade auch ein neues ÖPNV-Gesetz beschlossen. In Brandenburg sind GRÜNE nun sehr weit davon entfernt, an einem Landtag oder an einer Landesregierung beteiligt zu sein.
Noch. – Da gibt es eine Koalition aus SPD und CDU. In Brandenburg haben Ihre CDU-Kollegen all diese Ziele, die ich eben beschrieben habe, für wichtig und für richtig
Das zeigt: Sie sind überhaupt nicht auf der Höhe der Debatte, wenn wir über den öffentlichen Personennahverkehr reden.
Wir haben in den vergangenen Wochen viel von verkehrspolitischen Visionen des Herrn Ministerpräsidenten oder dieser Landesregierung gehört.Wir haben unheimlich viel von der Vision „Staufreies Hessen“ gehört, eine Vision, der Sie sich mit aller Macht und mit aller Entschiedenheit widmen wollen.Wer auf der einen Seite im ÖPNV-Gesetz die Ziele herausstreicht und gleichzeitig für den Autoverkehr Visionen entwickelt, dem kann ich nur sagen, dass sich die Verkehrspolitik dieser Landesregierung leicht zusammenfassen lässt: Für das Auto haben Sie Visionen, für Busse und Bahnen haben Sie noch nicht einmal mehr Ziele in Ihrem Gesetz, Herr Staatsminister Dr. Rhiel.
Ich möchte noch auf einige Punkte im Detail eingehen. Thema Kundenrechte. Mit diesem Thema beschäftigt sich beispielsweise der nordrhein-westfälische Landtag intensiv:Wie können wir Kundenrechte zeitgemäß verankern? – In Ihrem Gesetzentwurf gibt es kein Wort dazu.
Auf Seite 11 Ihres Entwurfes finden wir die interessante Formulierung, dass sich der ÖPNV überwiegend aus Fahrgeldeinnahmen finanzieren soll. Das ist schon jetzt die überwiegende Finanzierungsart. Wenn man solche Vorgaben in einem Gesetz macht, dann darf man sich nicht wundern, dass der Rhein-Main-Verkehrsverbund schon heute der zweitteuerste in ganz Deutschland ist.
Dann sprechen Sie die Verkehrsinfrastrukturunternehmen an,denen Sie jetzt einen breiten Rahmen einräumen. Das ist alles gut und schön, Herr Minister, aber was taten Sie, als die Stadt Frankfurt mit der konkreten Bitte an Sie herantrat, dass Sie ein Verkehrsinfrastrukturunternehmen fördern sollen, das das bestehende U-Bahn-Netz diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt hat und dafür von Ihnen Fördergelder wollte? Dazu gibt es einen Brief des Ministerpräsidenten an die Frankfurter Oberbürgermeisterin: „Dafür haben wir kein Geld.“ Dann brauchen Sie so etwas aber auch nicht in ein ÖPNV-Gesetz hineinzuschreiben, wenn Sie es gar nicht ernst meinen, meine Damen und Herren.
Sie wollen die Nahverkehrspläne noch nicht einmal mehr alle fünf Jahre zwingend überarbeiten. Zur Beteiligung von Fahrgastbeiräten finden wir da gar nichts. Sie sagen in der Begründung des Gesetzentwurfes: Das kann man machen. – Wir finden, dass man es nicht nur machen kann, sondern dass man es machen soll und machen muss, weil es besser wird, wenn man die Leute fragt, die sich intensiv mit dem Thema beschäftigen. Das müsste in den Gesetzentwurf aufgenommen werden. In Brandenburg sind die Fahrgastbeiräte im Gesetz verankert. Auch davon ist in diesem Gesetzentwurf überhaupt nichts zu sehen.
Ich möchte zusammenfassen. Ihre Verkehrspolitik ist unambitioniert und perspektivlos. Man könnte auch sagen: Sie ist völlig falsch. – Herr Ministerpräsident Koch hat beim „Staufreien Hessen“ mehrmals zitiert, dass wir
heute einen Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs an den Verkehrsbeziehungen von 20 % haben. Ihre Konsequenz daraus ist, dass Sie fürs Auto Visionen haben, und für den ÖPNV haben Sie noch nicht einmal mehr Ziele. Daran zeigt sich, dass Sie auf dem völlig falschen Weg sind.
Wir brauchen mehr als diese 20 %. Wir brauchen ein ÖPNV-Gesetz, um mehr davon zu erreichen. Die Konsequenz kann eben nicht die sein,die Herr Koch zieht:Wenn bisher nur 20 % den ÖPNV nutzen, müssen wir nicht mehr dafür tun. – Das ist die völlig falsche Konsequenz.
Wenn Sie mir nicht glauben, vielleicht glauben Sie der „FAZ“, wo es in einem Kommentar von Hans Riebsamen vom 23.April heißt:
Am Umstand, dass nur 20 Prozent der Pendler mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Frankfurt kommen, kann man erahnen, wie unzufrieden viele mit Bussen und Bahnen sind.
Das ist die Lage. Dieses Feld müssten Sie bearbeiten. Dagegen müssten Sie mit Ihrem ÖPNV-Gesetz etwas tun.Sie machen leider genau das Gegenteil, Herr Staatsminister.
Wenn Sie hier die Regionalisierungsmittel ansprechen: Das ist wohl der Hammer. Es war Ihr Staatsminister Grüttner, der auf meine Frage gesagt hat, dass die Landesregierung an ihrem Ziel, die Regionalisierungsmittel um 12 % zu kürzen, uneingeschränkt festhalte. Dass Sie das hier thematisieren, ist wirklich der Gipfel der Heuchelei, Herr Staatsminister Rhiel.
Sie sind insofern ehrlich, dass Sie mit Ihrem ÖPNV-Gesetzentwurf zum ersten Mal einräumen, was Sie bislang immer bestritten haben, dass Sie nämlich die Mittel für den ÖPNV kürzen. Das war bisher angeblich ein Hirngespinst von SPD und GRÜNEN. Ich finde es sehr erfrischend und sehr ehrlich, dass wir auf Seite 2 Ihres Gesetzentwurfs nachlesen können,dass die Mittel für den ÖPNV gekürzt werden.
Das zeigt die falschen Prioritätensetzungen dieser Landesregierung in der Verkehrspolitik. Für den völlig unsinnigen Ausbau des Flughafens Kassel-Calden haben Sie 150 Millionen c – beim ÖPNV wird gekürzt. Für ein Sonderstraßenbauprogramm haben Sie 50 Millionen c – beim ÖPNV wird gekürzt. Allein für das Planfeststellungsverfahren für den Frankfurter Flughafen haben Sie 2,7 Millionen c – beim ÖPNV wird gekürzt. Für ein Aviation-Center geben Sie pro Jahr 800.000 c aus – beim ÖPNV wird gekürzt. Das Erste, was Ihre Partner beim Projekt Aviation-Center gesagt haben, war, dass der von Ihnen geplante Flughafenausbau in Kassel-Calden unsinnig und volkswirtschaftlich unverantwortlich sei. Das war das Erste, was Ihre Partner gesagt haben.
Der Minister rühmt sich, innerhalb von drei Jahren 310 Straßenbauprojekte auf den Weg gebracht zu haben.
Schauen wir einmal, wie es beim ÖPNV aussieht. In der Finanzierungsvereinbarung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes gibt es den Passus „Bedeutende Projekte“. Beim Straßenbau, wir erinnern uns, waren es innerhalb von drei Jahren 310 „bedeutende Projekte“. Beim RheinMain-Verkehrsverbund waren es in fünf Jahren ganze zwei Projekte.
In der Finanzierungsvereinbarung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes finden sich ganze zwei Projekte für den ÖPNV. 310 Projekte für den Straßenverkehr, zwei Projekte für den ÖPNV. Das zeigt, Sie sind mit Ihrer Verkehrspolitik und mit diesem ÖPNV-Gesetz auf einem völlig falschen Weg.So werden wir es nicht erreichen,die Klimaschutzziele unseres Landes zu erreichen und Mobilität umweltverträglich und verbraucherfreundlich zu gestalten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die lang angekündigte ÖPNV-Novelle hat nach zahlreichen Widerständen und Bedenken im Verlauf der Ressortabstimmung nun doch noch den Landtag erreicht.Der ursprüngliche Zeitplan des Verkehrsministers ist völlig aus dem Ruder gelaufen. Der im Dezember 2003 vorgelegte erste Entwurf sollte bereits vor der Sommerpause 2004 eingebracht werden und zum 1. Januar 2005 in Kraft treten. Inzwischen ist wieder ein Vierteljahr ins Land gegangen, und erst heute eröffnet der Herr Verkehrsminister das Gesetzgebungsverfahren.
Meine Damen und Herren, der holprige Weg der Novelle im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens spricht dafür, dass die Landesregierung nicht völlig von der Novelle überzeugt ist und Zweifel bestehen, ob mit der Novelle eine rechts- und bestandssichere Anpassung an den ordnungspolitischen Rechtsrahmen der EU und des Bundes bzw. eine Weiterentwicklung des ÖPNV erreicht werden kann.
In einer breit angelegten Anhörung, die wir zu der Novelle und zum Wettbewerbskonzept der Landesregierung durchgeführt haben, wurde der Entwurf auf breiter Front massiv kritisiert und auseinander genommen. Wir kommen auf dieser Grundlage jedenfalls zu dem Ergebnis:Mit der Novelle, Herr Minister, werden Sie Ihre eigenen Ziele – Bewährtes erhalten und ausbauen, den Wettbewerb forcieren, klare Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb setzen und die Finanzierung optimieren – meilenweit verfehlen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt befindet sich der ÖPNV auf dem Weg in den Wettbewerb. Dazu hat die EG mit der Verordnung 1191 bereits im Jahre 1969 einen Rechtsrahmen geschaffen. Dieser Rechtsrahmen stellt sich heute als relativ unklar dar. Er ist novellierungsbedürftig. Vor diesem Hintergrund soll diese Verordnung überarbeitet werden. EU-Kommissar Barrot hat noch für dieses Jahr die Vorlage eines neuen Verordnungsentwurfes angekündigt, der voraussichtlich auch die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Altmark-Urteil berücksichtigen wird.
Die Nachfolgeverordnung der jetzigen Verordnung wird die Rahmenbedingungen für den Wettbewerb im ÖPNV klarer fassen, stärker konkretisieren und auch nach dem Willen der Bundesregierung Leitplanken für einen geordneten Wettbewerb mit arbeits- und sozialrechtlichen Qualitätsniveaus schaffen.
Angesichts der Umbruchsituation im EU-Recht legen der Bund und insbesondere alle anderen Bundesländer große Zurückhaltung und Behutsamkeit bei der Einführung und Forcierung des Wettbewerbsprinzips im ÖPNV auf ihren eigenen Märkten an den Tag, um das bisher erreichte Angebot nicht zu gefährden, um die Qualität für den Kunden nicht zu verschlechtern und gleichzeitig die Verkehrswirtschaft und die kommunalen Betriebe nicht am Nerv zu treffen. Die Hessische Landesregierung tut genau das Gegenteil. Ausgerechnet in dieser Phase der Neuausrichtung des EU-Rechtsrahmens prescht sie vor und glaubt allen Ernstes, mit ihrer Novelle klare Rechtsund Rahmenbedingungen für einen fairen Wettbewerb schaffen zu können.Welch ein Irrglaube.
Diese Novellierung ist auf unsicheres Terrain gebaut und von vornherein zum Scheitern verurteilt, da Sie sie in Kürze wieder novellieren müssen.
Gleichzeitig ordnet Hessen, anders als alle anderen Bundesländer, quasi mit der Holzhammermethode von heute auf morgen auf der Grundlage Ihres Wettbewerbskonzepts – Sie haben es vorhin dargestellt – und insbesondere auf der Grundlage eines Erlasses vom März 2004 die Durchführung eines europaweiten Ausschreibungswettbewerbs an. Der so genannte hessische Weg, bundesweit ein absoluter Sonderweg, bedeutet: In Hessen wird nicht mehr zwischen gemeinwirtschaftlichen und eigenwirtschaftlichen Verkehren unterschieden, und alle Verkehrsdienstleistungen müssen sich vorrangig dem europäischen Wettbewerb stellen.