Ich will einen anderen Punkt ansprechen, bei dem ich bedauere, dass wir noch nicht weiter sind. Der Herr Ministerpräsident hat in der Haushaltsdebatte im November vergangenen Jahres angekündigt, wie der Hessische Landtag in den Entscheidungsprozess eingebunden wird: Der Hessische Landtag wird zur Rechtsverordnung zum Landesentwicklungsplan gehört und muss ihr seine Zustimmung erteilen.
Ich bedauere außerordentlich, dass diese Änderung des Landesplanungsgesetzes bis zum heutigen Zeitpunkt nicht das Licht der Welt erblickt hat, obwohl es lediglich darum geht – das ist relativ einfach –, sicherzustellen und im Gesetzestext zu formulieren, dass der Landesentwicklungsplan als Rechtsverordnung der Zustimmung des Hessischen Landtags bedarf. Dies ist von besonderer Bedeutung, weil der Landesentwicklungsplan als Rechtsverordnung von uns nicht nur zur Kenntnis genommen wird, sondern weil der Hessische Landtag auch die notwendigen Unterlagen braucht, um diese Entscheidung fällen zu können.
Es ist damit zu rechnen, dass die eine oder andere Kommune mit einer solchen Änderung im Landesplanungsgesetz gar nicht einverstanden ist. Wir werden eine Anhörung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes durchführen müssen, um diese substanzielle Änderung gründlich vorzubereiten. Man kann das nicht einfach aus dem
Das heißt, wir kommen in die Situation, dass die Änderung des Landesentwicklungsplans bereits eingeleitet wird, ohne dass das zugrunde liegende Gesetz verabschiedet ist. Ich halte das für einen unerträglichen Zustand. Es wäre durchaus möglich gewesen, erst das Landesplanungsgesetz zu verabschieden und dann das Änderungsverfahren zum Landesentwicklungsplan einzuleiten.
Warum das bis zum heutigen Zeitpunkt nicht geschehen ist, erschließt sich der FDP-Fraktion beim besten Willen nicht.
Erlauben Sie mir, stichwortartig auf einige Punkte einzugehen, die Gegenstand der Großen Anfrage waren. Herr Kollege Hahn und ich haben damals der Öffentlichkeit kundgetan, dass es für uns wichtig ist, dass das Genehmigungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens rechtsstaatlichen Grundsätzen folgt und dass eine Transparenz gewährleistet ist. Die Antwort der Landesregierung macht deutlich, dass diese Transparenz nicht in dem Umfang gewährleistet ist, wie wir uns das gewünscht haben.
Wenn ich sehe, dass ungefähr 20 % der Fragen nicht oder nicht ausreichend beantwortet sind, muss ich feststellen, dass auch dies kein adäquater Umgang der Landesregierung mit dem Hessischen Landtag ist.
Ich will Ihnen das nicht vorenthalten und anhand einiger Fragestellungen darauf eingehen. Wir haben z. B. gesagt, dass ein Flughafen nicht nur irgendwo existent ist, sondern auch der landseitigen Erschließung bedarf. Das ist die landseitige Erschließung durch das Straßen- und Schienennetz.Auf die Frage „Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Flughafens steht auch die Entwicklung eines Konzepts im Straßen- und Schienenbereich. Ist das entsprechende verkehrspolitische Konzept mittlerweile erarbeitet?“, antwortet die Landesregierung: „Maßnahmen im Straßen- und Schienenbereich, die nicht Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens sind, werden rechtzeitig konzipiert und realisiert.“ Das ist nicht die Beantwortung dieser Frage. Dahinter steht, dass dieses Konzept offensichtlich noch nicht vorhanden ist. In anderen Verfahren ist es völlig selbstverständlich,dass das Erschließungskonzept mit dem Planfeststellungsverfahren erörtert werden kann.
Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass Maßnahmen im Straßen- und Schienenbereich rechtzeitig konzipiert und realisiert werden. Das ist der Hinweis auf die Rechtslage. Das ist nicht ausreichend, um den Landtag bei dem Willensbildungsprozess und bei dem Genehmigungsverfahren entsprechend mit einzuführen.
Ich möchte ein anderes Beispiel nennen, bei dem die Beantwortung der Frage mehr Fragen aufwirft, als sie tatsächlich Antworten gibt. Wir haben beispielsweise gefragt: Ist gewährleistet, dass im Zusammenhang mit der Aufstellung bzw. der Änderung des Landesentwicklungsplanes alle Varianten noch einmal untersucht werden? – Darauf antwortet die Landesregierung: Sie werden verglichen. – Das ist für mich keine Antwort.Wir sind immer davon ausgegangen, dass es etwas mit Transparenz zu tun
hat, dass eine Untersuchung tatsächlich auch im Änderungsverfahren zum Landesentwicklungsplan stattfindet. Dann ist die Aussage, man werde sie erneut vergleichen, nicht ausreichend.
An verschiedenen Stellen wird in der Großen Anfrage darauf hingewiesen,dass diese Aussagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich sind. Ich habe volles Verständnis dafür, dass man so antwortet, wenn es tatsächlich so ist. Aber es gibt durchaus die Möglichkeit, an dem einen oder anderen Punkt auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt Probleme aufzuzeigen, indem man auf bestimmte Dinge hinweist.
Wir wissen, dass wir im Zusammenhang mit dem Nachtflugverbot immer wieder die Frage erörtert haben, welche Auswirkungen das auf die Randstunden zwischen 22 und 23 Uhr bzw. 5 und 6 Uhr haben wird. Natürlich kann man heute schon darauf hinweisen, welche Auswirkungen dies hat. Man kann es nicht verbindlich festlegen. Aber eine Aussage darüber, welche Konsequenzen das hat, wäre durchaus möglich. Denn wir können natürlich heute schon prognostizieren, dass es in diesen Zeiträumen zu einer erheblichen Ausweitung der Flüge kommen wird.
Uns, die Öffentlichkeit und die betroffenen Bürger interessiert es immer wieder, im Zusammenhang mit der Ticona-Problematik zu erfahren, welche Vorschriften einzuhalten sind, wenn Sicherheitsrisiken zu bewerten sind. Ich halte es nicht für ausreichend, wenn in der Antwort auf die Große Anfrage geantwortet wird: Aus den luftsicherheitsrechtlichen Bestimmungen ergibt sich, dass die Menschheit darauf angewiesen ist, bestimmt Risiken zu erdulden.– Das reicht nicht aus.So salopp steht es da drin. Ich habe es noch etwas salopper formuliert.Natürlich wissen wir, dass es in anderen Ländern Bestimmungen gibt, die die Frage der Risikobewertung zum Inhalt haben. Natürlich werden Menschen fragen, inwieweit solche Bestimmungen auf die Situation am Frankfurter Flughafen übertragbar sind.
Dann wird in der Beantwortung der Frage darauf hingewiesen – was juristisch exakt ist –, dass man immer prüfen müsse, ob jene Bestimmungen im Hinblick auf die Vergleichbarkeit der Situation übertragbar sind. Das ist zwar richtig. Aber das ist eine rein akademische Antwort und befriedigt die Bedürfnisse der Menschen nicht, die wissen wollen, welche Kriterien bei diesen Fragen berücksichtigt werden.
Herr Kollege Kaufmann hat anlässlich der Ausschusssitzung in Hahn angeregt, ob die Möglichkeit besteht – –
(Zuruf von der CDU: Wir beschließen jetzt, dass das eine gute Rede war! – Beifall des Abg. Jörg- Uwe Hahn (FDP))
Herr Kollege Kaufmann hat gefragt, ob die Möglichkeit bestünde – obwohl das normalerweise nicht Usus ist, wenn eine Große Anfrage besprochen ist –, das Ganze im Ausschuss weiter zu behandeln. Darüber müsste noch beraten werden. Ich hätte dagegen keinerlei Einwände. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Damit ich es nicht vergesse, möchte ich das gleich zu Beginn sagen: Natürlich ist auch meine Fraktion an einer fachlichen Beratung der dort gegebenen Antworten interessiert und möchte gern im Ausschuss darüber weiter beraten.
Herrn Posch möchte ich zu Beginn meiner Ausführungen sagen: Ihren Optimismus darüber, dass die Landesregierung zukünftig Große Anfragen schneller beantwortet, teile ich deshalb nicht, weil die FDP einen Antrag eingebracht hat, der darum bittet, die Antwort auf die Große Anfrage zu der Sparkassenreform endlich vorzulegen. Er wird zwar heute nicht mehr beschlossen, aber das ist nach wie vor ein Beweis dafür, dass Sie auf taube Ohren stoßen – nicht nur Herr Denzin heute Morgen, sondern auch Sie heute Nachmittag.
Wenn ich versuche,die Antworten auf die mehr als 70 Fragen zusammenzufassen – ich will nicht ins Detail gehen, wenn wir das im Ausschuss noch beraten können –, dann komme ich für meine Fraktion zu dem enttäuschenden Ergebnis:Wenn die Landesregierung so weitermacht,sind Zweifel am Gelingen der Umsetzung des Mediationspaketes mehr als angebracht.
Ich habe der Öffentlichkeitsarbeit der FDP-Fraktion entnommen, dass diese Zweifel dort in gleichem Maße bestehen wie bei uns. Das ist für die große Mehrheit des Hessischen Landtages, die vor fast fünf Jahren die Landesregierung zur Umsetzung des Mediationspaketes aufgefordert
hat, ernüchternd. Es gibt – Herr Posch hat das schon gesagt – viele unbeantwortete Fragen im Zusammenhang mit der Landesentwicklungsplanung, mit dem Landesplanungsgesetz, mit der Regionalplanung und den Diskrepanzen zwischen den Betroffenen und den Landesinteressen auf allen Ebenen.Es gibt unbefriedigende Aussagen zu wichtigen Rahmenbedingungen des Planfeststellungsverfahrens – das hat Herr Posch auch schon gesagt –, z. B. bei Maßnahmen im Schienen- und Straßenverkehr. Es gibt unbeantwortete Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung des Flughafensystems Frankfurt-Hahn sowie unbeantwortete Fragen im Zusammenhang mit der Risikobewertung der Anlage von Ticona und viele andere mehr.
Das Ganze ist wegen des zweifelhaften Umgangs mit berechtigten Anliegen unter Natur- und Umweltschutzaspekten ernüchternd. Wer bereits am Beispiel der A 49 bewiesen hat, dass er damit nicht zurechtkommt, dem traut man angesichts der ungleich bedeutenderen Probleme im Zusammenhang mit der Umsetzung des Mediationspaketes kaum noch etwas zu.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist es, und das macht uns fröhlich! – Heiterkeit bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Darauf komme ich noch. – Die Freude der Ausbaugegner über das bisher von der Landesregierung Geleistete ist so verständlich wie berechtigt.
(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Danke schön! – Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))
Ich zitiere einmal aus unserer Beschlussfassung von vor fünf Jahren: „Das wichtigste landespolitische Vorhaben der Infrastrukturpolitik ist nicht in guten Händen.“ Das beweist die bisherige Entwicklung, und es gibt keine Anzeichen dafür, dass unsere Befürchtungen gegenstandslos werden könnten.
Der erste Fehler des Ministerpräsidenten und seiner Parteifreunde war, nicht an die Spitze des Regionalen Dialogforums zu treten,das Gespräch mit Kritikern und Gegner zu suchen und der Umsetzung des Mediationspaketes zu dienen. Nahezu sämtliche Verantwortliche in der betroffenen Region haben dies unter großen Anstrengungen getan.
Der Ministerpräsident hat sich da vornehm herausgehalten. Sie sind der einzige Verantwortliche in Hessen, der sich nicht an den Beratungen im Regionalen Dialogforum und an der Konsenssuche beteiligt, die so unendlich schwierig ist,wie wir alle vorher wussten.Da nützt es auch gar nichts, wenn eine Beobachtungsposition der Staatskanzlei in diesem Regionalen Dialogforum redlich versucht, die Diskussion mitzuverfolgen. Die Bürgermeister und Landräte der betroffenen Region tun sich mit der Mitarbeit in diesem Regionalen Dialogforum sehr schwer und haben nur unter großen Anstrengungen ihre Mitarbeit beibehalten,wofür ich sehr dankbar bin.Ich hätte mir aber gewünscht,dass die Spitze des Landes als Vorbild das strukturpolitisch wichtigste Vorhaben des Landes auch mit so viel Anstrengung im Dialogforum begleitet hätte.
Stattdessen haben uns der MP und seine Parteifreunde davon überzeugen wollen, als Aufsichtsratsvorsitzender von Fraport mehr für das wichtigste landespolitische Vorhaben im Infrastrukturbereich bewirken zu können.Lautlos hat er diese Position aufgegeben und damit das Scheitern dieser Einschätzung dokumentiert. Gescheitert ist damit auch die von uns grundsätzlich für falsch gehaltene Auffassung:Wenn nur der Chef fest genug auftritt,werden die Betroffenen die Fahne schon einrollen. – Sie haben das Gegenteil bewirkt. Darauf komme ich noch einmal zu sprechen.Denn Gleiches gilt für den Umgang des MP und seiner Parteifreunde mit dem Anliegen der Firma Ticona, wo wir von Ignoranz bis hin zu Enteignungsdrohungen die ganze Palette von Fehlleistungen erlebt haben, die zur Verfügung standen.