Aber jetzt zum eigentlichen Tagesordnungspunkt. Ich muss sagen,Sie haben hier ziemlich herumgestottert.Herr Kollege Kaufmann hat ausgeführt, welche Maßstäbe bei der Verleihung dieses Verdienstordens zugrunde gelegt werden. Die drei Herren, die den Orden erhalten haben, konnten keinen dieser Maßstäbe erfüllen. Sie haben es in Ihrer Rede auch nicht erklären können.
Deswegen frage ich hier noch einmal: Was sind die Verdienste dieser drei Herren? Welche Leistungen haben sie für das Land erbracht, die über das hinausgehen, was sie in ihrer Funktion als Minister bzw. Staatssekretär erledigen müssen? Dass Regierungssprecher Metz – die PRMaschine Metz – dies nicht verwertet hat, zeigt, dass Sie sich für diesen Vorgang erheblich schämen müssen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Klein, Sie haben sehr an der Sache vorbeigeredet. Zu dem eigentlichen Thema haben Sie fast nichts gesagt.
Deswegen sage ich zu Beginn dieser Debatte für meine Fraktion klipp und klar: Es geht um einen sehr peinlichen Vorgang, der durch diesen Ministerpräsidenten verursacht worden ist.
Dass die GRÜNEN einen Gesetzentwurf dazu einbringen, wäre unnötig, wenn die Landesregierung – ich betone das – einfache und selbstverständliche Stilfragen beachten würde. Stilfragen sind eigentlich nicht durch ein Gesetz zu regeln.
Drei amtierende Minister werden – Herr Klein, das ist ein entscheidender Punkt, zu dem Sie nichts gesagt haben – heimlich, still und leise mit dem Hessischen Verdienstorden ausgezeichnet. Die Landesregierung und besonders Staatssekretär Metz lassen eigentlich keine Gelegenheit aus, um öffentlichkeitswirksame Auftritte zu inszenieren. Aber die Minister Bouffier, Weimar und Wagner werden mit dem höchsten hessischen Orden ausgezeichnet,und es gibt keine Presseeinladung, keine Pressemitteilung und auch keine Fotos. Nur die obligatorische Veröffentlichung im „Staatsanzeiger“ ist erfolgt. Sonst gab es nichts.
Herr Kollege Klein, genau auf diese Frage haben Sie eben nicht geantwortet.Warum ist das in aller Heimlichkeit erfolgt? Eine Ordensverleihung unter Ausschluss der Öffentlichkeit belegt – besonders bei dieser Landesregie
In den Richtlinien steht klar und eindeutig: „Die Erfüllung von Berufspflichten“ – darum geht es hier – „oder das Wirken für das eigene Unternehmen“ – ich füge hinzu: diese Landesregierung spricht immer vom „Konzern Hessen“ – „allein rechtfertigen die Verleihung des Verdienstordens nicht“. Ich füge für meine Fraktion klar und deutlich hinzu: Berufliche und damit auch politische Misserfolge rechtfertigen die Verleihung eines Ordens erst recht nicht.
Die Liste der politischen Fehlentscheidungen und Misserfolge zulasten des Landes ist bei diesen drei Ministern sehr lang und damit im negativen Sinn beeindruckend. Der Kollege Kaufmann hat darauf hingewiesen; ich will das nicht im Einzelnen wiederholen.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage,wer gemäß den Richtlinien das Vorschlagsrecht ausgeübt hat. Haben sich die Herren vielleicht gegenseitig vorgeschlagen?
Vorschlagsberechtigt sind – ich zitiere noch einmal – „... der Präsident des Hessischen Landtags und die Mitglieder der Landesregierung. Der Ministerpräsident hat ein unabhängiges Initiativrecht.“ Das sind zusammen zwölf Personen. Führen wir eine ganz einfache Rechnung durch. Zwölf Personen sind vorschlagsberechtigt. 25 % der Vorschlagsberechtigten haben sich somit selbst bedacht, eine erstaunlich hohe Quote.
Wenn Sie diese Quote bedenken, können Sie auf Ihren Hinweis auf Berlin verzichten. Diese Ausrede können Sie vergessen,meine Damen und Herren.Es geht darum,dass sich Vorschlagsberechtigte selbst bedienen.
Mit einem Blick auf die Regierungsbank füge ich hinzu: Der Anteil derjenigen, die einen Orden erhalten haben, ist heute sogar höher als der Anteil der Mitglieder der Landesregierung, die die so genannte obligatorische Hessen-Krawatte tragen. Das sind leider nur der Herr Ministerpräsident und der Chef der Staatskanzlei.
Herr Ministerpräsident, mit dieser Ordensverleihung in aller Heimlichkeit haben Sie die hohe Bedeutung – ich betone: die hohe Bedeutung – des Hessischen Verdienstordens schlicht beschädigt. Diese Ordensverleihung ist ein Affront gegenüber allen bisherigen Ordensträgerinnen und Ordensträger. Das ist der Kern dieser Diskussion.
Ich füge hinzu: Wenn man das als „Geschmacklosigkeit“ bezeichnet, ist das eine sehr verniedlichende Beschreibung dieses Vorgangs. Herr Ministerpräsident, treten Sie ans Pult, und stellen Sie klar, dass es in diesem Zusammenhang nicht mehr vorkommen wird, dass sich Vorschlagsberechtigte selbst auszeichnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir können das Ganze etwas entspannter angehen, als es in den letzten Minuten hier der Fall war. Ich darf für meine Fraktion feststellen:Wir sind der Meinung, es ist selbstverständlich das Recht der Regierung, Orden zu verleihen, aber es ist auch selbstverständlich das Recht der Opposition, der Regierung in Fällen wie diesen die rote Karte zu zeigen.
Herr Kollege Kahl, natürlich liegt es bei der Hessischen Landesregierung,zu entscheiden,wem sie den Hessischen Verdienstorden verleiht.Aber wenn man sich den Fall genau anschaut, erkennt man, dass die Verleihungsrichtlinien für den Hessischen Verdienstorden besagen, dass allein die Erfüllung von Berufspflichten nicht ausreicht. Das gilt selbst dann, wenn die Tätigkeiten – wie von Ihnen, Herr Metz, geflissentlich hinterhergeschoben worden ist – schon seit zehn Jahren ausgeübt werden.
Dann darf doch die Frage gestellt werden,warum,wenn es darüber hinausgehende Verdienste gibt, die man herzeigen kann, die ganze Angelegenheit so sang- und klanglos über die Bühne gegangen ist. Es gab keine feierliche Übergabe, es gab keine großen Fotos, nicht einmal Sektgläser soll es gegeben haben. Das wirft die Frage auf, warum man die großen Verdienste der angesprochenen Herren nicht entsprechend würdigen konnte – Herr Klein hat das doch gekonnt.
Für uns wirft das eine ganz andere Frage auf, die von den Kollegen noch nicht angesprochen worden ist. Herr Ministerpräsident, es stellt sich nämlich die Frage, ob Sie nun allen ehemaligen und zukünftigen Regierungsmitgliedern, die dem Kabinett zehn Jahre lang angehört haben oder noch angehören werden, den Hessischen Verdienstorden verleihen wollen. Sie müssen sich die Annalen dieses Landes anschauen.Ich vermute,dann werden Sie noch den einen oder anderen Kollegen – gegebenenfalls mit einem anderen Parteibuch – finden. Er hat den Orden dann auch verdient.
Ich glaube, dass – unabhängig von den Antworten – allein die Fragen, die hier gestellt worden sind, deutlich machen, dass Sie sich mit dieser Ordensaktion kein Ruhmesblatt erworben haben, Herr Ministerpräsident.
Allerdings bin ich der Meinung – das habe ich eingangs schon gesagt –, dass es keines Gesetzes bedarf, um genau diesen Fakt deutlich zu machen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst glaube ich,dass die Debatte zeigt,warum es Staatspraxis in der Bundesrepublik Deutschland, d. h. in allen 16 Bundesländern und im Bund, ist, die Ordensvergaben in das ausschließliche Ermessen des jeweiligen verantwortlichen Repräsentanten des Souveräns – das ist der Bundespräsident auf der nationalen Ebene, und das sind die Ministerpräsidenten auf der Ebene der Länder – zu stellen, statt sie auf dem üblichen parlamentarischen Weg durch ein Gesetz zu regeln. Das ist nämlich deshalb so, weil damit offen gezeigt wird, dass die Erwägungen, die zur Verleihung von Orden führen, gerade nicht von den tagespolitischen Aktivitäten der Mehrheiten oder Minderheiten in einem Parlament abhängen sollen.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass die Verleihung von Orden nicht dem politischen Streit ausgesetzt ist und immer wieder Gegenstand von Debatten wird. Es geht um die Trennung dieser beiden Elemente. Das spricht nach meiner Überzeugung, unabhängig davon, wie man zu dem einzelnen Fall steht, dagegen, diese Frage nun über die Gesetzgebung zu einem Gegenstand politischer Entscheidungen zu machen.
Deshalb wäre es klug, wenn der Hessische Landtag weiterhin der Praxis aller anderen Landtage und des Deutschen Bundestags folgen und respektieren würde, dass dies, bei allem Wissen um den Streit, die unterschiedlichen Meinungen und die Kritik an einzelnen Vergaben, eine Entscheidung ist, die an einer bestimmten Stelle verbindlich geregelt wird. Dann gibt es diese Diskussion eben.