Protokoll der Sitzung vom 09.06.2005

(Hildegard Pfaff (SPD): 100 LKWs pro Tag mehr!)

Wir müssen auch fragen, wie es mit der absoluten Belastung aussieht.

(Reinhard Kahl (SPD): Richtig!)

Herr Wagner, Sie haben im Hinblick auf prozentuale Werte immer den Ort Kirberg zitiert. Es ist richtig, dass wir dort eine prozentuale Steigerung um rund 100 % haben. Schauen wir uns aber doch an, wie hoch die absolute Belastung ist. Sie beträgt in 24 Stunden 191 Fahrzeuge. Wenn wir diese Zahl, ohne sie zu bewerten, mit der anderer Ortsdurchfahrten vergleichen, z. B. mit Hoheneiche, die Herr Posch genannt hat, stellen wir fest, dass wir dort sage und schreibe 3.848

(Hildegard Pfaff (SPD): Keine schweren LKWs!)

ich wiederhole: 3.848 – im Vergleich zu 149 haben. Dann können wir sehr wohl zu dem Ergebnis kommen,dass hier Handeln geboten ist. Aber wenn wir uns die prozentuale Zahl für Hoheneiche anschauen,

(Zuruf des Abg. Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

dann erkennen wir, dass der Zuwachs minus 5,9 % beträgt. Ich will damit sagen – wie Herr Posch schon gesagt hat –: Dass sich dieses komplexe Thema nicht zum Polemisieren eignet, wird an dieser Stelle noch einmal bestätigt. Was wir aber machen müssen – das tut die Hessische Landesregierung, das tut der Verkehrs- und Wirtschaftminister gemeinsam mit den Betroffenen –, ist, dass wir überall vor Ort die Nöte aufgreifen, vor Ort klären und Entscheidungen herbeiführen. Deshalb haben wir, wie zwei andere Bundesländer übrigens auch, diese Zahlen jetzt veröffentlicht. Denn es war in der Verkehrsministerkonferenz so abgesprochen, es vor dem Datum, das der Bundesverkehrsminister, Herr Stolpe, genannt hat, nämlich im Herbst, zu veröffentlichen.

Wir haben diese Zahlen nicht nur genannt, um Transparenz herzustellen.Wir haben vor Ort – das tun wir auch in den nächsten Tagen und Wochen – konkrete Maßnahmen herbeigeführt, die nach den Kriterien des § 45 Straßenverkehrsordnung, die nicht einfach einzuhalten sind, erlaubt sind. So haben wir in Bickenbach eine Vollsperrung vollzogen. In Körle haben wir – dort haben wir übrigens auch keine Begründung durch Mautverkehr – eine Umfahrung angeordnet, weil eine bloße Sperrung – das war der Unterschied zu dem, was der Landrat dort vorgeschlagen hat – eine übergebührliche Belastung anderer Gemeinden und Menschen, die dort wohnen, mit sich gebracht hätte.

Am nächsten Montag werden wir in Butzbach sein. Dort wird das dritte Beispiel untersucht und einer Entscheidung zugeführt werden. In Butzbach kommen zu einer in der Tat bereits hohen Belastung zusätzlich etwa 45 bis 49 % an Belastung hinzu.Wir werden, ohne der Entscheidung vor Ort vorgreifen zu wollen, dort eine verkehrslenkende Maßnahme umsetzen.

(Beifall des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU))

Meine Damen und Herren, trotz all dieser Überlegungen ist dies letztlich Flickschusterei, denn es dient nicht dem Ziel, beide Seiten einer wirtschaftlichen Entwicklung, beide Seiten dieser Medaille, zu berücksichtigen. Die eine Seite ist, dass wirtschaftliche Entwicklung notwendigerweise Belastungen durch Speditionsverkehr mit sich bringt.Wir haben darauf unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt hingewiesen. Die andere Seite der Medaille ist eine höhere Belastung der Menschen an den Durchfahrtsstraßen. Dies wollen wir vermeiden.

Meine Damen und Herren, dafür gibt es nur eine Lösung. Wir müssen das tun, wonach wir sehnlichst streben. Diese Bundesregierung muss endlich Geld zur Verfügung stellen, damit Ortsumfahrungen gebaut werden können. Die Steigerungsrate muss der entsprechen, die die Hessische Landesregierung und das Hessische Landesparlament im Landesstraßenbauprogramm vorgegeben haben.Dort haben wir über 300 Maßnahmen, vorwiegend Ortsumfahrungen. Mit diesen Maßnahmen können wir in den nächsten Jahren zur Entlastung der Menschen beginnen. Das muss auch der Bund ermöglichen, und zwar durch Ortsumfahrungen auf den Bundesstraßen.

Gestern konnten wir – nachdem die Zusage der Bundesregierung nach vielem Drängen der Oppositionsfraktionen es ermöglicht hat, dass die Finanzierung für die Ortsumfahrung Friedberg, B 3a gesichert worden ist – den Planfeststellungsbeschluss unterschreiben, Baurecht schaffen,sodass dieses Jahr begonnen werden kann.Aber, meine Damen und Herren, zum Stichwort Planungsrecht: Seit 1988 vollzieht sich dieser Prozess für diese eine Ortsumfahrung, auf die die Menschen so lange gewartet haben. Diese Maßnahme verschlingt Kosten in einer ungeahnt großen Höhe. Wenn Sie fragen, wohin diese Gelder fließen, wodurch diese Kosten begründet sind, will ich nur eine Zahl nennen, die uns zumindest nachdenklich machen sollte. Für diese Straßenumfahrung zur Entlastung der Menschen werden für die Straße insgesamt 7,5 ha Land benötigt. Aber wir mussten insgesamt 60 ha – im Vergleich zu 7,5 ha – erwerben, um Kompensationsmaßnahmen im naturschutzrechtlichen Sinne umzusetzen.

(Heinrich Heidel (FDP): Unglaublich!)

Ich will nur die Frage stellen, ob das eine Relation ist, die wir auf Dauer aufrechterhalten können, weil wir anson

sten die Menschen in den Ortsdurchfahrten an den Straßen allein aufgrund der Kostenbelastung nicht entlasten können.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und FDP)

So werden wir in diesem Jahr ungeachtet der Frage,wo die Begründung für verkehrsordnende Maßnahmen liegt, das tun, was möglich, sinnvoll und machbar ist. Wir werden uns darauf vorbereiten müssen, ab dem nächsten Jahr gemeinsam mit dem Bund Maßnahmen für die Stellen vorzuschlagen, wo wir der Meinung sind, dass auch auf Bundesstraßen eine Bemautung vorgenommen werden sollte.

Denn eine Bemautung auf Bundesstraßen hat auch Konsequenzen, weil sie nicht trennscharf vorgenommen werden kann, jedenfalls sieht es das Gesetz derzeit nicht vor, Frau Pfaff.Wir können eben nicht genau nur die Verkehre treffen, von denen Sie annehmen, dass sie – wie Sie es formulieren – „Mautpreller“ seien, oder die die Mautbelastungen auf den Autobahnen umgehen. Wir müssen auch das Speditionsgewerbe vor Ort im lokalen und im regionalen Verkehr im Auge haben – die Klagen und Sorgen liegen bereits auf unserem Tisch –, die wir der Maut nicht einfach leichtfertig unterwerfen können. Das ist keine leicht zu beantwortende Frage.

Herr Minister,Sie haben die Redezeit der Fraktionen weit überschritten.

Ich komme zum Schluss.Wir in Hessen gehen rational und zielorientiert vor. Wir nehmen die Sorgen der Menschen ernst und lösen deren Probleme im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten. Sie alle haben oft auf das Beispiel Rheinland-Pfalz hingewiesen. Ich muss neidlos anerkennen, Herr Kollege Bauckhage hat hier unter PR-Gesichtspunkten eine gute Nummer abgezogen.

(Zuruf: Eine sachliche Lösung!)

Außer dieser Maßnahme gibt es in Rheinland-Pfalz keine einzige. Die Sperrung der Ortsdurchfahrt in Gundersblum war leicht durchzuführen, weil diese Maßnahme bereits Nachtdurchfahrverbote umfasste. Aber wir lassen uns von solchen Dingen und von Vorwürfen nicht abbringen.Wir werden im Interesse der Menschen und im Interesse der Wirtschaft zielgerecht handeln. Hessen wird damit den Weg nach vorn einschlagen.

(Zuruf von der CDU: Bravo!)

Es liegen keine Wortmeldungen zu diesen drei Tagesordnungspunkten vor. – Herr Kahl, ich frage Sie, ob auch der Dringliche Antrag der SPD-Fraktion überwiesen werden kann.

(Reinhard Kahl (SPD): Ja!)

Wir überweisen den Antrag der FDP-Fraktion, Drucks. 16/3882, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/4038, sowie den Dringlichen Antrag der Fraktion der SPD, Drucks. 16/4110, an den Aus

schuss für Wirtschaft und Verkehr. – Ich sehe keinen Widerspruch.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zum Ausschluss von Auszeichnungen des Landes Hessen an Mitglieder der Landesregierung – Drucks. 16/4075 –

Zur Einbringung des Gesetzentwurfes hat Herr Kaufmann von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Herr Kaufmann, Sie haben zehn Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Lübcke, zunächst einen herzlichen Dank für die guten Wünsche zum Mittagessen. Ich gebe sie gern an alle weiter, die hier sitzen, aber erst nach Ende der Debatte am heutigen Vormittag.

Meine Damen und Herren, ich möchte einen zweiten guten Rat an alle dringend aussprechen: Lesen Sie den „Staatsanzeiger“. Sie werden auf Seite 1.682, Heft Nr. 20 vom 16. Mai dieses Jahres, die kurze Mitteilung finden, dass der Hessische Verdienstorden – jeweils mit Urkunde vom 25. April 2005 – an Herrn Staatsminister Volker Bouffier, Herrn Staatsminister Dr. Christean Wagner und Herrn Staatsminister Karlheinz Weimar verliehen worden ist.

Meine Damen und Herren, diese Lektüre aus dem Mai hat uns doch ein bisschen verwirrt. Könnte es sein, dass drei leibhaftige amtierende Staatsminister von ihrem Chef dekoriert wurden, ohne dass dies Kochs Lautsprecher, Dirk Metz, einer Mitteilung für nötig gehalten hat? Genau der Metz, dem sonst kein „Regierungsfurz“ zu unbedeutend ist, um daraus nicht eine Pressemitteilung zu machen, und der die Journalisten auch noch beschimpft, wenn sie seine Botschaft nicht drucken oder senden?

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Herr Abgeordneter, das Präsidium bittet Sie um eine etwas angemessenere Sprachweise.

(Beifall bei der CDU)

Die Ordensverleihung war jedenfalls bis zur Veröffentlichung im „Staatsanzeiger“ nirgendwo mitgeteilt worden. Es war also eine quasi geheime Ordensverleihung. Sie merken, es gibt immer mehr Fragen und immer weniger Antworten. Wenn der Ministerpräsident Orden verleiht und die Sache im Verborgenen bleibt: Schämt er sich gar seiner Entscheidung, oder war dieser Vorgang selbst für CDU-Gefolgsleute ein bisschen anrüchig, sodass man möglichst wenig Aufhebens davon machen sollte?

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Beides!)

Auf jeden Fall gab es von Dirk Metz nur an dem Tag, an dem eine Pressemitteilung der GRÜNEN unter dem Titel „Landesregierung verleiht sich selbst Orden“ erschienen ist, eine Antwort. Dieser Metz-Text ist wirklich entlarvend: keinerlei Begründung für die Verleihung außer dem

sinngemäßen Zitat des Stiftungserlasses des Ordens. Dafür – wie so oft – ein Verweis auf andere. Jetzt soll wieder einmal Berlin dafür herhalten, die hessischen Handlungen zu rechtfertigen. Merkwürdig, sonst ist Berlin immer gut dafür, beschimpft zu werden.

Übersehen hat Herr Metz bei seinem Vergleich mit Mitgliedern der Bundesregierung allerdings, dass es einen entscheidenden Unterschied ausmacht,ob die Ordensverleihung eine Ein-Mann-Entscheidung wie in Hessen ist oder ob das Staatsoberhaupt mit seiner Behörde über den Vorschlag des Regierungschefs autonom entscheidet, wie es in Berlin üblich ist. Ein Blick in den Stiftungserlass und die dazu ergangenen Richtlinien zeigt uns,dass außer dem Landtagspräsidenten nur die Mitglieder der Landesregierung vorschlagsberechtigt sind. Da aber niemand mit einer Verleihung rechnen kann, der seine eigene Auszeichnung anregt – so steht es zumindest in den Richtlinien –, müssen sich die Minister gegenseitig vorgeschlagen haben,

(Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

oder es muss der Ministerpräsident selbst gewesen sein, der qua seines Initiativrechts die Ordensverleihung bewirkt hat.Letztlich ist es egal,wer es war.Nehmen wir einmal an, dass es der Chef selbst war, der seine Mitarbeiter wahrscheinlich höchstpersönlich ehren und ihre kahle Brust etwas schmücken wollte. Meine Damen und Herren, eine solche Selbstdekorierung einer amtierenden Regierung war uns bislang nur aus der DDR und ähnlichen Gebilden bekannt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Immer noch unklar ist, verehrter Kollege Klein, worin die Verdienste der Geehrten bestehen.Ein nochmaliger Blick in die Richtlinien für die Verleihung des Hessischen Verdienstordens ist an dieser Stelle hilfreich.

Erstens. „Die Erfüllung von Berufspflichten allein rechtfertigt die Verleihung des Verdienstordens nicht.“

Zweitens. „Auszeichnungen, denen nur äußere Anlässe wie Jubiläen oder Geburtstage zugrunde liegen, kommen nicht in Betracht.“

Drittens. „Verdienste im öffentlichen Dienst können nur Anlass zur Verleihung des Verdienstordens sein, wenn sie weit über die Erfüllung dienstlicher Pflichten hinausgehen.“

Die geehrten Staatsminister gehören der Landesregierung inzwischen jeweils mehr als zehn Jahre an, so argumentiert Metz in seiner Presseerklärung. Das könnte der Grund für die Ehrung sein. Nein, das kann es nicht sein, wie wir gerade gehört haben. Die Richtlinien schließen dies aus.