Protokoll der Sitzung vom 14.07.2005

Dafür müssen Sie keine Sonntagsreden halten, sondern handeln, Konzepte und Geld zur Verfügung stellen – ansonsten sollten Sie besser schweigen.

Setzen Sie den Präventionsplan um. Er enthält viele wichtige, gute Ideen. Daran haben Expertinnen und Experten lange und engagiert gearbeitet. Mit Krokodilstränen an dieser Stelle – wo Sie selbst für einen Abbau des Schutzes verantwortlich sind – sind solche Erklärungen nur pein

lich. Es wäre da besser, Sie hätten geschwiegen. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Zu einer Kurzintervention erteile ich Frau Abg. ZeimetzLorz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller, zu Beginn Ihrer Rede eben haben Sie eine angemessene Behandlung dieses Themas angemahnt.

(Zuruf von der CDU:Aber wirklich!)

Ich stelle fest: Dann ist es nicht angemessen, das Bild eines tangatragenden Menschen in der Kirche zu entwerfen. Das finde ich unangemessen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

In den vergangenen Jahren haben wir das Thema der häuslichen Gewalt immer wieder sehr übereinstimmend über alle Fraktionsgrenzen in diesem Hause behandelt. Ich stelle fest: Das ist heute nicht mehr der Fall.

An dieser Stelle muss ich auch feststellen: Wenn man Sie hört,klingt es,als ob in Hessen überhaupt nichts passieren würde. Gott sei Dank sind wir bei dieser Frage in Hessen unheimlich weit. Natürlich ist jede tote, jede verletzte Frau eine zu viel, selbstverständlich. Sie aber tun so, als ob in Hessen überhaupt nichts passieren würde.

Noch ein Satz zum Stichwort Ehrenmorde. Werte Frau Kollegin, ich darf Sie nur darauf hinweisen – ich finde eigentlich schon den Begriff „Ehrenmorde“ unmöglich –,

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und bei dem BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN)

bisher war es bei Gericht so, dass in aller Regel wegen des kulturellen Hintergrundes des Täters mildernde Umstände angenommen

(Beifall bei der CDU)

und ein Mordmerkmal verneint wurden. Das wollen die Kollegen abstellen,und das finde ich so richtig.Wir sollten das ganz schnell tun und auch zu einer angemessenen Behandlung dieses Themas zurückkehren. Das wäre der Sache sehr dienlich.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Ravensburg. – Halt, Frau Kollegin Ravensburg, zur Erwiderung Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller.

Sehr geehrte Frau Kollegin Zeimetz-Lorz! Ich halte es aus meiner Sicht für wirklich unangemessen, wie die Hessische Landesregierung und speziell die Sozialministerin mit dem Begriff der flächendeckenden Versorgung umgeht. Da finde ich dieses Bild auch angemessen. Denn es

ist wirklich unglaublich, was Sie als „flächendeckend“ bezeichnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

In Mittelhessen gibt es ein Handy und rund um die Uhr die Notfallbereitschaft der Feuerwehr. Können Sie sich vorstellen, dass sich eine frisch misshandelte Frau mit der Feuerwehr auseinander setzt, weil sie Hilfe braucht?

(Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

Das ist unglaublich, einfach unglaublich – und das hat mit „flächendeckend“ überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD – Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

Ich habe nicht behauptet, dass beim Thema häusliche Gewalt in Hessen nichts passiert. Das stimmt nicht. Sie können sich hierhin stellen und das behaupten, aber das stimmt nicht. Das habe ich nicht gesagt. Es passiert aber nicht genug. Es passiert nicht schnell genug. Und es passiert – aus meiner Sicht – auch nicht engagiert genug.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

Sie sind Juristin. Sie müssten es eigentlich wissen: Bei Mord gibt es keine Strafmilderung. Mord ist Mord.

(Lebhafte Zurufe von der CDU und der FDP)

Wenn eine Tat als Mord verhandelt wird, dann gibt es keine Strafmilderung.Als Juristin wissen Sie das ganz genau.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Volker Hoff (CDU): Sie haben keine Ahnung! – Weitere Zurufe von der CDU und der FDP)

Zetern Sie ruhig weiter.

(Anhaltende Unruhe)

Haben wir es irgendwann wieder?

Sie können ruhig weitersprechen; es geht schon.

Ich denke, wir sind uns an dieser Stelle einig. Es handelt sich um feige und gemeine Morde, die wie Morde bestraft werden müssen. Deswegen brauchen Sie da auch keine Keile hineinzutreiben.Da sind wir genau der gleichen Ansicht. Aber Tatsache ist: Das Strafrecht muss in diesem Punkt nicht verschärft werden; denn für Mord gibt es keine höhere Strafe als lebenslänglich. – Vielen Dank.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Birgit Zeimetz-Lorz (CDU))

Das Wort hat die Frau Kollegin Ravensburg, CDU-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema ist mir sehr ernst. Deshalb versuche ich, die Diskussion wieder auf die sachliche Ebene zu bringen.

Gerade Frauen und Kinder sind immer wieder Opfer von häuslicher Gewalt. Sie zu schützen und durch Hilfsangebote zu unterstützen ist uns ebenso wichtig wie das Ergreifen von Maßnahmen zur Prävention. Deshalb ist ein koordiniertes Vorgehen sowohl der öffentlichen Hand im Land und in den Kommunen als auch der freien Träger erforderlich. Sie aber tun so, als würde der Landesaktionsplan das ganze Problem allein lösen. Der Landesaktionsplan ist eine ganz hervorragende Grundlage und bildet einen Rahmen; aber an dem Problem wird schon viel länger und auf allen Ebenen gearbeitet. Das möchte ich Ihnen heute darlegen.

Ganz wichtig war nach dem In-Kraft-Treten des Gewaltschutzgesetzes, dass Hessen eines der ersten Bundesländer war, die mit der Durchsetzung des Platzverweises die Weichen neu gestellt haben. Dieser hat wesentlich zum Schutz der Opfer, der Frauen, aber auch der betroffenen Kinder,beigetragen.Hier ermöglicht ein Miteinander und nicht ein Nebeneinander aller beteiligten Gruppen ressortübergreifend den Erfolg.

Nach Abschluss der Arbeiten an dem Landesaktionsplan hat dieser auf breiter Basis erstellte Plan zudem eine besondere Bestätigung durch einen Kabinettsbeschluss der Hessischen Landesregierung erfahren. Für mich ist das ganz wichtig; denn es ist Chefsache.

Sehr geehrte Frau Hölldobler-Heumüller, Sie kritisieren, dass die Fallzahlen der Opfer von Gewalt in Hessen gestiegen sind. Ich sage Ihnen aber: Die gestiegenen Fallzahlen sind ein deutliches Zeichen dafür, dass häusliche Gewalt in Hessen eben nicht unter den Teppich gekehrt wird.

(Beifall bei der CDU)

Meine Fraktion ist der Meinung: Häusliche Gewalt darf keine Privatsache sein. Häusliche Gewalt darf vom Staat nicht toleriert werden. Ihre Kritik an den gestiegenen Fallzahlen ist deshalb der völlig falsche Ansatz. Die Tatsache, dass wir in Hessen eine höhere Fallzahl verzeichnen, beweist doch gerade, dass die Fortbildungsmaßnahmen bei der Polizei ihre Wirkung gezeigt haben. Die hessische Polizei leitet bei allen ihr bekannt gewordenen Fällen grundsätzlich Ermittlungsverfahren ein. Damit werden die Fälle aktenkundig, und gegen die Täter kann vorgegangen werden. Die Fälle häuslicher Gewalt werden endlich erkannt, erfasst und damit öffentlich. Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit aber ist im Bereich der häuslichen Gewalt unbedingt notwendig, damit auch die Betroffenen von den Hilfsangeboten vor Ort erfahren. Sie müssen wissen, an wen sie sich wenden können.

Aufklärung und niederschwellige Beratungsangebote erleichtern den Betroffenen den Weg in die Öffentlichkeit, und durch verstärkte Aufklärung gerade auch im Gesundheitsbereich werden die Ärzte sensibilisiert, wie man gesundheitliche Folgen von Gewalt erst einmal erkennt. Die Diagnose und die Behandlung werden durch einen vom Sozialministerium entwickelten Dokumentationsbogen erleichtert. Er dient auch später vor Gericht und kann die Belastung von Zeuginnen erheblich mindern.

Folgendes möchte ich noch ganz deutlich betonen. Die Hessische Landesregierung ist längst mit der Umsetzung

wichtiger Forderungen des Landesaktionsplans beschäftigt, auch wenn Sie das ständig verneinen und ignorieren. So hat die Polizei bereits 2003 genaue Handlungsleitlinien bekommen, nach denen sie beim Verdacht auf häusliche Gewalt vorgehen kann. Sie sind im Internet genauso wie der Landesaktionsplan selbst veröffentlicht.

Aber die polizei-, straf- und zivilrechtlichen Maßnahmen allein reichen nicht aus. Dieser Meinung sind auch wir. Es bedarf vielmehr weiterer flankierender Maßnahmen. Bei der Information der Opfer helfen Angebote. Die kommunalen Präventionsräte leisten neben dem Landespräventionsrat wichtige Koordinierungsarbeit. Beispielhaft möchte ich die Präventionsarbeit in Nordhessen unter maßgeblicher Beteiligung der Landesbehörden – auch der Gerichte und der Polizei – erwähnen. Ich habe Ihnen als Beispiel die Broschüre des Interventionsmodells des Landkreises Waldeck-Frankenberg mitgebracht. Sie können sehen: Alle Frauen wissen, wo sie sich Hilfe holen können und an wen sie sich wenden müssen.

(Zurufe)

Wir kommen zur Hilfe Hessens. Wo die Frauenhausförderung reduziert oder mangels Auslastung gestrichen wurde, findet immer noch jede Frau die Frauennotrufe und die Interventionsstellen und damit einen Ansprechpartner.