Protokoll der Sitzung vom 22.09.2005

Zum Beispiel haben Sie in die Begründung des Gesetzentwurfs jetzt auch die Wesentlichkeitstheorie aufgenommen. Die Anhörung hat klargemacht, dass die Regelung der Privatisierung durch Rechtsverordnungen, wie Sie es ursprünglich vorhatten, nicht funktioniert.

Sie haben in der Begründung des Gesetzentwurfs jetzt zu Recht anerkannt, dass diese Wesentlichkeitstheorie dem entgegensteht. Die Wesentlichkeitstheorie bedeutet, dass die wichtigen, eben wesentlichen Dinge per Gesetz geregelt werden müssen.

Herr Corts, jetzt hören wir bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs von Ihnen von bestimmten Punkten, die Sie nicht im Gesetz, sondern vertraglich regeln wollen. Aber genau um diese Dinge geht es doch. Dass die Freiheit von Forschung und Lehre gewährleistet wird, ist das Einzige, was im Gesetz steht. Alles andere wollen Sie per Vertrag regeln. Ich frage mich, worin der Unterschied zu den Rechtsverordnungen besteht. Auch das wird der Wesentlichkeitstheorie nicht gerecht, Herr Corts.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Konsequenzen, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf ziehen, sind bei weitem nicht ausreichend. Gesetzlich regeln Sie lediglich, dass der private Betreiber Auskunftspflichten und Erfüllungspflichten gegenüber dem Ministerium hat.Wiederum nicht geregelt ist,welche Konsequenzen zu ziehen sind, wenn diese Pflichten nicht oder nicht befriedigend erfüllt werden. Aber das ist es doch eigentlich, worum es hier geht: Welche Eingriffsmöglichkeiten hat das Land, wenn etwas falsch läuft? Herr Corts, auf diese wichtige Frage gibt Ihr Gesetzentwurf keine Antwort.

Lediglich eine Verfahrensregelung wird getroffen.Es wird eine Schlichtungskommission eingerichtet, die vom Land bzw. von den Universitäten und den privaten Klinikums

betreibern paritätisch besetzt wird. Den Vorsitz übernimmt eine vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst bestellte Person, die im Einvernehmen mit den privaten Betreibern auf Vorschlag des Wissenschaftsrates ausgewählt wird.

Auch hier werden die interessanten Punkte nicht im Gesetz geregelt,nämlich welche Eingriffsmöglichkeiten,welche Sanktionsmöglichkeiten diese Schlichtungskommission gegenüber dem privaten Betreiber hat. Zudem könnte ein privater Betreiber die Bestellung des Kommissionsvorsitzenden blockieren.Auch für einen solchen Fall gibt es in dem Gesetzentwurf keine Regelung.

(Zuruf der Abg. Nicola Beer (FDP))

Dasselbe trifft für die in der Anhörung oft befürchtete so genannte Rosinenpickerei zu. Das ist die Angst, dass ein privater Betreiber nur am Erhalt lukrativer Zweige ein Interesse haben wird. Wie Sie dies mit Ihrem Gesetzentwurf verhindern und die Aufrechterhaltung der Maximalversorgung sowie den Erhalt beider Standorte sicherstellen wollen, all das haben Sie in diesem Gesetzentwurf nicht geregelt.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies zeigt meiner Meinung nach, dass es vonseiten der Landesregierung überhaupt kein Interesse gibt, die zahlreichen Probleme,die die Privatisierung mit sich bringt,zu lösen. Was drohte Ihnen denn, wenn Sie die Position des Landes in dem Gesetz so stärken würden, dass die Freiheit von Forschung und Lehre nicht gefährdet würde? Müssten Sie dann bei der Veräußerung noch mehr draufzahlen, als Sie es jetzt ohnehin schon tun?

Was die Finanzierung angeht, sind Sie in Ihrem Gesetzentwurf einen kurzen Moment lang ungewohnt ehrlich. Unter „finanzielle Mehraufwendungen“ heißt es: „noch nicht näher bezifferbare Kosten des Privatisierungsprozesses und der Transaktionsberatung“.

Alles in allem verkaufen Sie hier allerdings die sprichwörtliche Katze im Sack. Die Freiheit von Forschung und Lehre ist nicht sicher. Die Kosten sind überhaupt nicht zu überblicken.Auch noch nicht geklärt ist, was denn eigentlich passiert, wenn es nicht so läuft, wie Sie es sich vorstellen.

Das ist wirklich ein riskantes und verantwortungsloses Unterfangen. Dabei haben wir – Frau Oppermann hat es eben erwähnt – über die 10.000 Arbeitsplätze und über die medizinische Versorgung überhaupt noch nicht gesprochen. Der Zeitplan, den der Herr Ministerpräsident hier vorgegeben hat, war angesichts einer solch komplexen und inhaltlich wie finanziell so folgenreichen Angelegenheit von Anfang an unverantwortlich und gefährlich. Wir sehen an dem nun uns vorliegenden Gesetzentwurf, dass er sicherlich auch nicht einzuhalten ist. Leider befreit uns das nicht von der Befürchtung, dass hier etwas in ganz großem Stil an die Wand gefahren wird und dass man das später auch nicht wieder gutmachen kann.

Herr Dr. Spies hat es bereits gesagt:Wenn wir hier im Jahr 2008 regieren, wollen wir natürlich auch die Chance haben, die Kiste, die Sie in den Sand gesetzt haben, wieder herauszuziehen. Aber so, nämlich mit diesem Kostenrisiko und diesem Risiko für die Wissenschaft, ist das leider nicht zu machen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Schaden für die Region und für die Wissenschaft wird wirklich immens sein. Die Privatisierung wird sehr wahr

scheinlich um ein Vielfaches teurer werden, als es eine reine Umstrukturierung in öffentlicher Trägerschaft geworden wäre. Wer letztendlich das Risiko für eine Pleite trägt – das wird wahrscheinlich das Land sein –,ist bis zum heutigen Tage auch noch nicht geklärt.

Mich interessiert zudem, wie die Prüfung bezüglich der VBL ausgegangen ist, die Sie irgendwann doch angestrengt haben. Wo ist denn die Vereinbarung mit der VBL? Wie hoch ist die Ablösesumme? Wie wird die Altersversorgung der Landesbediensteten in Zukunft aussehen? All das sind Fragen, die angeblich geprüft werden, deren Beantwortung wir aber heute noch nicht kennen. Ich wiederhole:Auch bei der VBL geht es um ein Kostenrisiko von 300 bis 400 Millionen c.

Dieses Problem betrifft jetzt nicht nur Gießen und Marburg, denn auch im Frankfurter Universitätsklinikum besteht die Gefahr – unter Verletzung der so genannten Nicht-Austrocknungs-Vorschrift –, dass quasi an der VBL vorbei untertarifliche Verträge abgeschlossen werden und dadurch wiederum Rückforderungen in Millionenhöhe auf das Land Hessen zukommen.

Sie ignorieren hier jeden Einwand, jede Expertenmeinung.Sie verfahren nach dem Motto:Augen zu und durch. – Herr Corts, so aber sind drängende Probleme noch nie gelöst worden.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Offensichtlich sind Sie an der Problemlösung nicht interessiert, ganz offensichtlich auch nicht an einem transparenten Verfahren. In einer meiner letzten Reden habe ich bereits auf die Nähe eines Bieterunternehmens zur CDU hingewiesen.Meine Damen und Herren,die neuesten Gerüchte nähren den Verdacht, dass Sie sich schon für einen der Bieter entschieden haben.Denn die Verlängerung von Verträgen für führendes Personal ist so kurz vor der Veräußerung ohne Absprache mit dem Käufer doch sehr unüblich.

Neben all diesen Risiken bleibt es spannend, in welcher Größenordnung sich der Verkaufspreis bewegen wird. Für die Diskussion ist es von nicht unwesentlicher Bedeutung, ob es sich um eine Einnahmeposition für das Land handelt oder in welcher Größenordnung dann draufgezahlt werden muss.

Dieser Gesetzentwurf, in dem ja alle Mängel des Vorschaltgesetzes ausgebessert werden sollten, hat die von uns benannten möglichen Risiken immer noch nicht ausgeräumt: das Risiko der Einschränkung der Freiheit von Forschung und Lehre; das Risiko des Personalabbaus und seine verheerende Folgen auf die Ausbildungs- und die Arbeitsmarktsituation in Mittelhessen; das Risiko negativer Auswirkungen auf andere, insbesondere kommunale, Träger der Gesundheitsversorgung in der Region; das Risiko der bereits heute bekannten mangelnden Vertragstreue infrage kommender Anbieter; das Risiko einer eventuellen Monopolstellung eines privaten Betreibers; das Risiko der Verringerung von Studienplätzen, die bekanntlich an die Bettenzahl gekoppelt sind.

Ich bin schon sehr gespannt, was der Wissenschaftsrat zu Ihrer jetzigen Gesetzeskonstruktion sagen wird.

Nach unserer Meinung hat dieser Gesetzentwurf mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet. Einige Dinge müssen noch gesetzlich geregelt werden, über andere müssen Sie uns schlicht und einfach endlich informieren. Herr Corts, Sie reden ja immer von einem transparenten Verfahren. Das fordere ich hier auch immer wieder ein.

Ich glaube, mit der Privatisierung werden Sie Ihre Ziele nicht erreichen. Nach wie vor verstehe ich nicht, warum Sie diesen Zeitplan so rigide einhalten wollen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abg. Nicola Beer (FDP))

Warum binden Sie das Parlament nicht transparent in diesen Prozess ein?

Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: All das beunruhigt mich. Denn irgendeinen Grund wird das Ganze haben.

Meine Damen und Herren,dennoch sind wir gespannt auf die Anhörung und auf die Beantwortung der von mir hier heute nochmals aufgeworfenen Fragen.

(Frank Gotthardt (CDU): Trauen Sie sich inzwischen wieder Fragen zu?)

Wir konnten feststellen, dass Sie weiterhin hartnäckig die von den Experten deutlich gemachte Erfahrung ignorieren, dass allein eine Fusion zweier Kliniken einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren beansprucht.

Ich bin gespannt,ob Sie wenigstens im kommenden Haushalt berücksichtigen, dass uns die Fusion zunächst einmal Geld kosten wird. Sie scheinen weiterhin am Eschborner Hauruck-Modell von Herrn Koch festzuhalten und alle mahnenden Worte zu ignorieren. Ich bleibe aber weiter dabei,auch wenn die DRGs immer als Totschlagargument für eine unumgängliche Umstrukturierung zur Privatisierung benutzt werden:

(Frank Gotthardt (CDU): Sind sie das nicht?)

Die Beweglichkeit einer Klinik hängt nicht von ihrer Rechtsform, sondern von ihrer inneren Organisation, ihren Strukturen sowie vom Zugang zum Kapitalmarkt ab. Denn ein Privater finanziert auch nur über Kredite.

Verehrte Landesregierung, seit langem haben wir angemahnt, endlich Ihr Konzept zur Verfahrensweise mit den Universitätskliniken zu erhalten. Ich glaube, inzwischen habe ich Ihr Konzept verstanden. Es lautet: erstens „Augen zu und durch“, zweitens „Es wird schon alles gut gehen“, drittens „Nach mir die Sintflut“.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Staatsminister Corts hat noch einmal das Wort zur Erwiderung.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen, meine Herren!

(Frank-Peter Kaufmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt kommen die Antworten!)

Es ist durchaus zutreffend und richtig, dass wir einen einmaligen, besonderen Weg gehen. Wir haben nie dementiert, dass er nicht ganz einfach ist, denn er ist in Deutschland einmalig.

Ich freue mich natürlich, zu hören, welche Schulnoten man bekommt und dass man alles besser weiß. Das ist das gute Recht der Opposition. Aber ich sage nur einfach: Hochmut kommt vor dem Fall. – Herr Spies ist wieder da. Er sagte: Die Quittung haben wir bei der Bundestagswahl bekommen, weil es keinen Bundestagsabgeordneten der

CDU aus Mittelhessen mehr gibt. – Dazu kann ich nur sagen: Sie haben die Quittung bekommen: 1,2 Millionen Stimmen weniger als CDU und FDP.

(Boris Rhein (CDU): So ist es!)

Das ist die Quittung. Rot-Grün hat in ganz Deutschland ausgedient. Darauf kommt es an.

(Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD): In Mittelhessen? 1,2 Millionen Stimmen in Mittelhessen?)

Es kommt nicht auf Mittelhessen an, es kommt auf ganz Deutschland an.

(Norbert Schmitt (SPD): Sie sollten wenigstens Wahlstatistiken lesen können! – Weitere Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)