Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein erster Beleg dafür,dass es für uns darum gehen wird,eine allgemeine Kennzeichnungspflicht – durchaus belegt durch die Hinweise in der Literatur – in diesem Zusammenhang zu fordern.
Zweiter Punkt. In dem auch von der Landesregierung angeführten Artikel von von Alemann und Streit in „Medienbeteiligungen von politischen Parteien“
Ich halte deshalb auch nichts von Sondergesetzen gegen die Pressefreiheit der Parteien.Über eine Offenlegung der Beteiligung von Parteien an Presseunternehmen lässt sich reden.
Allerdings,was für die Parteien gilt,muss dann auch für andere gelten, die solche Beteiligungen halten und dadurch auf die Redaktion Einfluss nehmen können.
Meine Damen und Herren, ich unterstreiche es noch einmal: Nach unserer Auffassung ist belegt, dass eine allgemeine Kennzeichnungspflicht, wie es im Übrigen der Innenausschuss – Herr Hoff musste im Ausschuss wieder zurückrudern – als Prüfauftrag an die Landesregierung beschlossen hatte, angebracht ist. Das heißt, so einig sind Sie innerhalb der CDU in dieser Frage auch nicht gewesen, zumindest was die CDU im Innenausschuss und im Hauptausschuss angeht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun könnte man der Auffassung sein – ich sagte das schon –, dass das eine wirre Idee ist.Wir sind uns über die Zielsetzung, dass eine freie Presse für unsere moderne Demokratie unentbehrlich ist, uneingeschränkt einig.
Wir sind der Auffassung wie die Landesregierung,dass die Bürgerinnen und Bürger – sollten sie politische Entscheidungen treffen – umfassend informiert werden müssen. Zu dem Abwägungsprozess, den Bürger getragen von diesen Informationen leisten müssen, gehört auch die Möglichkeit, über die Beteiligungsverhältnisse der informierenden Presseorgane Kenntnis zu haben. Ohne Regelungen über die Offenlegung der Rechtsbeziehungen und Beteiligungen würde der Bürger in der Tat in seinem Abwägungsprozess behindert. Bisher – das hat Herr Staatsminister Bouffier gesagt – sieht dies § 5 Abs. 2 mit einer Offenlegungspflicht vor. Aber es ist richtig, dass wir im weiteren Beratungsverfahren über die allgemeine Veröffentlichungspflicht von Beteiligungen diskutieren. Wir werden mit einem eigenen Gesetzentwurf diese Diskussion durch qualifizierte Beratungen innerhalb der Anhörung führen. Ich denke, dass Sie noch die Chance haben, sich im Sinne der Verwirklichung einer freien Presse auch in Hessen an diesem Verfahren konstruktiv zu beteiligen. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst eine Bemerkung zu Ihnen,Herr Siebel.Ich habe Ihre Argumentation nicht verstanden, denn es ist unstreitig – darauf hat Herr Bouffier hingewiesen –,dass eine Beteiligung der Parteien an Verlagen, an Printmedien zulässig ist. Das ist völlig unstreitig. Wir diskutieren nicht über diese Frage,dass die Beteiligung möglich ist.Deswegen ist der Hinweis auf das Privatrundfunkgesetz völlig neben der Sache. Worüber wir diskutieren, ist die Frage der Offenlegung. Worüber wir dann diskutieren können, ist das, was Sie angekündigt haben und wozu Sie einen Änderungsgesetzentwurf einbringen wollen,ob nämlich die Offenlegungspflicht darüber hinaus noch ausgeweitet werden soll – das, um klar zu sagen, worüber wir hier diskutieren.
Dann nehmen Sie doch nicht auf etwas Bezug, was hier überhaupt nicht hingehört. Noch einmal: Sie bauen einen Popanz auf, der mit unserer Frage überhaupt nichts zu tun hat.
Ich habe die Entscheidung aus Niedersachsen zu dieser Frage auch erörtert. Nur hat die Frage mit diesem Thema, das wir hier diskutieren, überhaupt nichts zu tun.
Hier geht es um die Frage, ob wir ab einem bestimmten Anteil – darüber wird man diskutieren müssen – fest verpflichten, dass veröffentlicht werden muss, wer Miteigentümer an einer Zeitung bzw. an einem Verlag ist. Das ist der entscheidende Punkt. Deswegen bitte ich Sie, diese Frage wirklich nicht zu diskutieren. Herr Bouffier hat zu Recht darauf hingewiesen: Bei diesen Beratungen hat es die Diskussion gegeben, ob man nicht weiter gehende Re
Ich gebe zu, da musste ich mich verfassungsrechtlich belehren lassen. Herr Bouffier hat auf Art. 21 Grundgesetz hingewiesen. Darüber hinaus gibt es noch andere Bestimmungen im Grundgesetz, die die wirtschaftliche Beteiligung von Parteien an Printmedien nicht ausschließen.Damit ist die Diskussion von uns beendet. Es geht jetzt um die Frage, wie wir damit umgehen, die Offenlegungspflicht zu gewährleisten.Für die FDP ist klar:Printmedien haben neben anderen für die Demokratie den wichtigen Auftrag, die Politik kritisch zu begleiten. Wenn die Medien die Politik kritisch begleiten, aber gleichzeitig eine Partei Miteigentümer eines Printmediums ist, dann ist doch die Gefahr nicht auszuschließen, dass über die Eigentümerstellung natürlich auch auf das, was in der Zeitung steht, Einfluss ausgeübt wird.
Ich drücke mich sehr vorsichtig aus:Diese Gefahr ist nicht auszuschließen. – Ich behaupte nicht, dass das per se immer der Fall ist.
Um den Lesern die Möglichkeit zu eröffnen, nach dem Motto zu wissen: „Was drinsteht, das muss auch draußen draufstehen“, und zu prüfen, wer dahinter steht, gibt es ein uneingeschränktes Ja der Liberalen zur Offenlegungspflicht bei einer schwierigen Problemlage, wenn sich Parteien an Printmedien beteiligen.
Die zweite Frage, die wir darüber hinaus diskutieren müssen, wenn die SPD-Fraktion ihren Änderungsantrag einbringt, ist die Frage, ob man eine weiter gehende Veröffentlichungspflicht einführt. Wir Liberale sind noch nicht am Ende unserer Meinungsbildung. Ich sage einmal: Soweit es sich um die wirtschaftliche Beteiligung an einem Verlag handelt, geht es um die Frage, ob sich jemand unternehmerisch an einem Unternehmen beteiligt. Ich habe sehr wohl die Möglichkeit, in das Handelsregister zu schauen, wer beteiligt ist.
Deswegen muss man sehr wohl die Frage stellen: Ist es denn auch notwendig, jeden Eigentümer zu verpflichten, vorne drauf – da gehört es hin – zu erscheinen? Diese Frage müssen wir noch einmal diskutieren. Die ist für mich und für die Liberalen ganz wichtig, und das sollte Gegenstand der Anhörung sein. Deswegen – wir haben das vorhin im Hauptausschuss diskutiert – wäre es sicherlich hilfreich, Ihren Änderungsantrag mit zum Gegenstand der Anhörung zu machen.
Womit ich ein Problem habe, das sage ich an die Adresse der Landesregierung: Sie gehen von einem 10-prozentigen Anteil aus. Ich frage einmal:Woher kommt dieser 10prozentige Anteil? Wie wird dieser 10-prozentige Anteil sachlich begründet? – Mich würde einmal interessieren, wie das Fachleute und Experten beurteilen; denn ich könnte mir durchaus vorstellen, wenn es darum geht, öffentlich zu machen, wo die Möglichkeit zur Einflussnahme besteht, fängt das nicht erst bei 10 % an.
Deswegen muss man darüber nachdenken, ob das wirklich eine ausreichende Lösung ist. Nun weiß ich, es wird in dem Zusammenhang auf andere gesetzliche Vorschriften hingewiesen. Ich glaube, dass uns diese gesetzlichen Vor
schriften – ob das das Aktienrecht oder was weiß ich ist – nicht daran hindern, auch eine niedrigere Bemessungsgrenze einzuführen.
Das sollten wir noch einmal sehr genau diskutieren und untersuchen. Wie gesagt: Wenn das Ziel ist, dem Leser zu offenbaren, wer hinter einem Printmedium steht, dann fängt das meiner Auffassung nach nicht erst bei einer Beteiligung von 10 % an. Denn jede Beteiligung ist unabhängig von ihrer Höhe relevant.
(Beifall bei der FDP und der Abg. Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU) und Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Damit habe ich die Problemlage umrissen, um die es geht. Wir sagen uneingeschränkt Ja zu einer Kennzeichnungspflicht bzw. zu einer Offenlegung der Eigentümerverhältnisse. Das hat nichts mit dem Urteil zu tun, das in Niedersachsen im Zusammenhang mit dem Privatrundfunkgesetz vom dortigen Verfassungsgericht ergangen ist.
Mit der Frage der Höhe der Beteiligung sollten wir uns noch einmal sehr genau beschäftigen. Ich glaube, eine Grenze bei einer Beteiligung von 10 % ist sachlich nicht gerechtfertigt. Ich will nicht so weit gehen, zu sagen, dass sie willkürlich gezogen ist. Sicherlich hat man sich dabei etwas gedacht. Aber eine niedrigere Grenze ist durchaus denkbar. – Vielen herzlich Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zuallererst möchte ich festhalten: Das, was wir hier auf Betreiben der CDU-Fraktion und der Landesregierung diskutieren, ist eine Lex „Frankfurter Rundschau“. Das war der erste Punkt.
Vielleicht sollte man doch einmal sagen, worum es geht. Der Innenminister hat viel geredet, aber er hat das nicht gesagt.
Zweitens. Das sage ich abseits dieses Gesetzentwurfs. Wenn man sich die „Frankfurter Rundschau“ im letzten Jahr durchgelesen hat, hat man festgestellt, dass es kaum eine andere Zeitung gegeben hat, die so kritisch mit der SPD umgegangen ist wie die „Frankfurter Rundschau“.
Herr Haselbach,Sie besitzen keine Zeitung.Das ist auch gut so.Aber es geht hier doch um eine andere Frage. Das, was wir hier gerade besprechen, ist ein reines Stück CDUIdeologie. Ohne das scheint es bei der hessischen CDU leider nicht zu gehen.
Ich komme jetzt zur Sache. Der Innenminister hat vorgetragen, aus seiner Sicht bestehe die Notwendigkeit, dass Beteiligungsverhältnisse an in Hessen erscheinenden Zeitungen und Zeitschriften dokumentiert werden. Dieses Anliegen halten auch wir GRÜNEN für richtig und wichtig.Allerdings sind wir der Meinung, dass das nicht auf die Beteiligung politischer Parteien beschränkt werden sollte.