Das nehmen wir zur Kenntnis. Das ist befremdlich. Ich will Ihnen Folgendes sagen. Sie haben auf das Konzept hingewiesen. Auch Herr Hilgen hat ein glasklares Konzept. Er hat gesagt: Wir werden die Entgeltbefreiung in Kassel bis zum Jahr 2010 umgesetzt haben.
Herr Bouffier, Sie können versuchen, uns noch so viele Stolpersteine in den Weg zu legen, aber bei der Umsetzung dieser bildungspolitisch notwendigen Aufgabe werden wir weiterhin Flagge zeigen und das tun. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Frankenberger. – Herr Hahn hat sich für die FDP-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Hahn, Sie haben fünf Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es war ungefähr 10.15 Uhr, als wir uns auf Wunsch der FDP-Fraktion mit diesem Thema beschäftigt haben. Ich glaube, der Beitrag, der zum Schluss vom Kollegen Frankenberger gekommen ist, macht deutlich, dass das noch einmal zusammengefasst werden sollte. Kommunale Selbstverwaltung ist wichtig. Kommunale Selbstverwaltung ist in Art. 28 des Grundgesetzes dokumentiert und legitimiert. Kommunale Selbstverantwortung bedeutet aber nicht Verantwortungslosigkeit beim Geldausgeben einer Kommune in Hessen, Herr Frankenberger.
Ich weiß, wovon ich rede, weil ich den Wahlkampf in meiner Geburtsstadt natürlich sehr intensiv aufgenommen habe. Wenn dort jemand sagt, dass er etwas machen will, dann finde ich das Klasse.Aber wenn er nicht sagt, wie er das finanzieren will, dann ist nun wirklich die Kommunalaufsicht gefragt. Denn das hat dann nichts mit kommunaler Selbstverwaltung zu tun.
Wie können Sie hierher kommen und das Beispiel Kassel dafür verwenden, das zu dokumentieren, worum es hier geht? Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, wir waren uns doch einig, dass wir uns dafür einsetzen wollen, dass die Stadtverordneten vor Ort entscheiden können, wie sie wollen. Zum Zweiten waren wir uns darüber einig, dass sie nicht in dieselbe Schuldenfalle hineinlaufen dürfen, wie es z. B. das Land Hessen derzeit tut. Zum Dritten sind wir uns darüber einig, dass frühkindliche Bildung organisiert und vom Staat bzw. den Kommunen angeboten worden muss. Warum bringen wir denn dann Beispiele, bei denen das nicht klappt, liebe Kolleginnen und Kollegen?
Machen wir doch jetzt Schluss mit dieser Scheindebatte. Sammeln wir doch bitte das Gemeinsame wieder ein. Das heißt dann natürlich, dass der Erlass an diesem Punkt zu ändern ist. – Vielen Dank.
Wir sind am Ende einer verbundenen Debatte von vier Anträgen bzw. einem Entschließungsantrag. Das waren der Tagesordnungspunkt 48, Kinderbetreuungsangebote sind Zukunftsinvestitionen, Antrag der FDP, Tagesordnungspunkt 29, Rücknahme der kinder- und familienfeindlichen Vorgaben im Erlass des Innenministers, Tagesordnungspunkt 33,Bouffier macht Kindergartenplätze teuer, Antrag der SPD, und Tagesordnungspunkt 68, Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte des Innenministers steht im Einklang mit der familienfreundlichen Politik Hessens.
Ich gehe davon aus, dass alle vier Anträge an den Innenausschuss, federführend, und den Sozialpolitischen Ausschuss, mitberatend, überwiesen werden sollen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Erstes Gesetz zur Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen – Drucks. 16/4356 –
Für die SPD-Fraktion bringt Herr Kollege Dr. Reuter den Gesetzentwurf ein. Die Redezeit, auf die man sich verständigt hat, beträgt zehn Minuten.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum Ende letzten Jahres haben wir in der Debatte
über das Dritte Qualitätssicherungsgesetz sehr eindringlich darauf aufmerksam gemacht, wie durch dieses Gesetz die Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler verletzt wird.
Ich erinnere daran, dass durch dieses Gesetz die integrierten Systeme weiter benachteiligt werden, dass sie durch das so genannte Turboabitur in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt sind, dass das dreigliedrige Schulsystem weiter zementiert wird und dass durch die Mitteilung einer drohenden Schließung von 218 Schulstandorten oder Schulzweigstandorten zum Jahreswechsel der Grundsatz der wohnortnahen Beschulung löchrig wurde wie ein Schweizer Käse.
Mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir den Versuch unternehmen,eine Regelung wieder aufzuheben, welche nach unserer Auffassung ebenfalls die Chancengleichheit verletzt. Es geht um die Aufhebung des § 161 Abs. 11 des Schulgesetzes, nach welchem die Schulträger durch Satzung Elternbeiträge zu den Schülerbeförderungskosten verlangen können. Das ist eine Bestimmung, welche, nachdem die Anhörung der Spitzenverbände vorüber war, quasi im Schweinsgalopp durch einen Fraktionsantrag der CDU zum Gesetz erhoben wurde.
Da ich mich mangels einer amtlichen Begründung nur auf das beziehen kann, was Sie, Herr Irmer, hier vorgetragen haben, möchte ich das tun.Wie wir in der zweiten Lesung durch den bildungspolitischen Sprecher der CDU-Fraktion hier im Parlament erfahren konnten, nachzulesen im Protokoll vom 23. November 2004, hat die CDU-Fraktion nur eine Anregung des Hessischen Landkreistages aufgenommen. Herr Irmer fuhr dann fort, dass „die“ – damit meinte er wohl den Hessischen Landkreistag – „es etwas anders“ wollten.Dann führt er aus,was sie anders wollten, um zu dem Schluss zu kommen, dass das ein Entgegenkommen an den Landkreistag sei. – So weit zum Thema Prosa.
Nun kommen wir zu den Fakten. Seitens des Landkreistages gab es eine lange und kontrovers geführte Diskussion darüber, ob man Elternbeiträge für die Schülerbeförderung verlangen soll. Am Ende dieser Diskussion stand eine Forderung an den Gesetzgeber, dass das Hessische Schulgesetz insofern angepasst werden soll, als eine Elternbeteiligung an den entstehenden Kosten zwingend vorgeschrieben wird. Die Höhe der Elternbeteiligung sollte dann im Einvernehmen mit dem Schulträger durch Rechtsverordnung festgelegt werden. Mit anderen Worten: Die Frage, ob Elternbeiträge verlangt werden, ist durch das Gesetz bejaht, aber die Frage nach der Höhe der Elternbeiträge wird durch die Benennung von Höchstsätzen ähnlich den Gastschulbeiträgen zentral geregelt. – So weit zur Forderung des Hessischen Landkreistages.
Schulträger können durch Satzung die Erhebung von Elternbeiträgen bestimmen. Das will heißen:Anders als der Landkreistag es vorgeschlagen hat, ist die Frage, ob Elternbeiträge verlangt werden, in das Ermessen der Schulträger gestellt. Jetzt wird Herr Irmer bestimmt sagen: Das ist doch prima; mit dieser Regelung haben die Schulträger die Freiheit, selbst zu entscheiden, ob sie Elternbeiträge verlangen oder nicht. – Wie sieht diese Freiheit angesichts der defizitären Haushaltslage fast aller Schulträger aus? Steht nicht zu erwarten, dass analog der Forderung nach Elternbeiträgen für Kindergärten – die Diskussion haben wir gerade eben geführt – bei der Genehmigung der
Stadt- bzw. Kreishaushalte intensiv danach gefragt wird, ob alle Einnahmequellen wie auch Elternbeiträge zur Schülerbeförderung ausgenutzt worden sind? Das heißt: Besteht nicht die Gefahr, dass aus einer Kannregelung im Gesetz eine faktische Mussregelung wird?
Der faktische Zwang zur Einführung von Elternbeiträgen wird dann dazu führen, dass bildungsferne Eltern ihre Kinder nicht zu weiterführenden Schulen schicken werden, wenn hierfür Geld verlangt wird. Man kann also sagen, dass die Landesregierung die Verantwortung für eine solche Entwicklung wieder einmal auf die Städte und Kreise abschieben will.
Vielleicht steht uns dann aber auch ein neues Stadt-LandGefälle ins Haus,weil in den Großstädten die Entfernung, was die Beförderungskilometer und damit auch die Kosten angeht, geringer ist als auf dem Land, wo die weiterführenden Schulen manchmal 20 bis 30 km vom Wohnort entfernt sind.
Wenn die Situation der öffentlichen Haushalte es ermöglichen wird, kann der eine Schulträger, der dann hoffentlich einen ausgeglichenen Haushalt vorlegt und nicht mehr dem Finanzdiktat der Kommunalaufsicht unterliegt, auf Elternbeiträge verzichten, während die ärmeren Gebietskörperschaften mit einem unausgeglichenen Haushalt immer noch gezwungen sind, Elternbeiträge zu erheben. Das heißt, dass die Situation eintreten kann, dass die Finanzstruktur des Schulträgers darüber entscheidet, ob Elternbeiträge verlangt werden müssen oder nicht.
Dies halten wir für absolut falsch. Der Anspruch auf bestmögliche Bildung für alle darf weder vom Geldbeutel der Eltern noch von der Haushaltskasse der Kreise und Städte abhängen.In einem rohstoffarmen Land,wie es die Bundesrepublik Deutschland darstellt, muss unser wichtigstes Anliegen sein, die Bildungspotenziale in den Köpfen aller unserer Kinder optimal zu fördern.Alles, was auf Bevorzugung der einen hinausläuft, was logischerweise eine Benachteiligung der anderen bedeutet, und was auf Ausgrenzung hinausläuft, ist bildungspolitisch von Übel.
Elternbeiträge nur wegen der Finanzenge von Schulträgern sind der falsche Ansatz.Wir lehnen diese gesetzliche Regelung ab und haben deshalb mit unserem Gesetzentwurf die Aufhebung beantragt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Reuter, als wir Ihren Gesetzentwurf mit dem Titel „Wiederherstellung der Chancengleichheit an Hessens Schulen“ gelesen haben, haben wir alle gedacht: Nun hat es die SPD endlich begriffen. Sie wollen uns dafür loben, dass wir es nach 1999 geschafft haben, 100.000 Wochenstunden Unterrichtsausfall zu eliminieren, dass wir die Unterrichtsgarantie eingeführt haben.
Wir haben eine Qualitätsoffensive gemacht. Wir haben die darniederliegende Lehrerbildung wieder auf die Füße gestellt. Meine Damen und Herren, wir dachten wirklich, Sie hätten begriffen, dass wir die Chancengleichheit in Hessen für Schülerinnen und Schüler wieder herstellen. Aber es war dann doch weit gefehlt. Es ging um etwas ganz anderes.
Nach dem Beitrag von Dr. Reuter kann man das, was Sie hier vorschlagen, beim allerbesten Willen kaum noch ernst nehmen. Eines muss man von einer großen Fraktion in diesem Hause schon erwarten: dass man das Gesetz zumindest vorher gelesen hat, bevor man dort einen Paragraphen aufheben möchte. Herr Kollege Dr. Reuter, es ist mitnichten so, dass das in irgendeiner Form zwangsvorgeschrieben wäre. Was Sie hier vorgetragen haben, ist schlicht und ergreifend unwahr.
Deswegen will ich – nur, damit alle es einmal gehört haben – § 161 Abs. 11 Hessisches Schulgesetz an der einen, entscheidenden Stelle vorlesen.Dann hat das Haus das im Protokoll, und dann können Sie es vielleicht einmal nachlesen.
können durch Satzung die Erhebung eines von den Eltern oder der Schülerin oder dem Schüler selbst zu tragenden angemessenen Eigenanteils bestimmen.
Wer das abschaffen möchte, der traut den Kommunen im Grunde die eigene Entscheidung darüber,ob man das machen möchte oder nicht, nicht zu. Wir halten von dieser Bevormundungspolitik, die Sie uns vorschlagen, überhaupt nichts.