Protokoll der Sitzung vom 05.06.2003

Erst im August letzten Jahres legten die Spitzenverbände ihre Empfehlungen für die Voraussetzungen und Inhalte der Förderung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten vor. Bereits in diesem Abstimmungsprozess wurde allen klar – was die Bundesregierung auch bestätigt hat –, dass im Jahre 2002 nichts mehr passieren konnte. Unser Haus hat bereits im März 2002, nachdem wenigstens die ersten Eckpunkte der Empfehlungen absehbar waren, versucht, mit den Kommunalen Spitzenverbänden und den Landesverbänden der Pflegekassen Gespräche aufzunehmen, um die Landesumsetzung vorzubereiten.

Ein erster Verordnungsentwurf wurde den betroffenen Verbänden im September 2002 – also im Folgemonat, nachdem die Bundesregelung da war – zur Anhörung versandt. Wie Sie sehen, hat das Sozialministerium versucht, so schnell wie irgend möglich, aber mit der notwendigen Sorgfalt das dann auch in der Anhörung hier in Hessen umzusetzen.

Sie haben am 13. Dezember im Rahmen der Haushaltsberatungen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die die Komplementärförderung im Haushaltsjahr 2003 ermöglicht. Durch die Herstellung der einseitigen Deckungsfähigkeit mit drei anderen Förderprogrammen ist es der Landesregierung und den sie damals noch gemeinsam tragenden Fraktionen gelungen, ohne zusätzliche Haushaltsmittel eine Komplementärförderung sicherzustellen.

Für die Umsetzung dieser Entscheidung des Landtages haben wir hausintern die notwendigen Voraussetzungen geschaffen und werden Ihnen sehr bald hier auch das endgültige Ergebnis vorlegen können.Wir wollen niedrigschwellige Betreuungsangebote für das bestehende ambulante Hilfesystem für Demenzkranke ergänzen und bei der häuslichen Betreuung von Demenzkranken Entlastung schaffen.

Da die Landkreise und die kreisfreien Städte sowohl im Rahmen ihrer Daseinsvorsorge die Aufgabe haben, soziale öffentliche Einrichtungen bereitzustellen, als auch für die Bedarfsplanung für Pflegeeinrichtungen zuständig sind, sehe ich hier allerdings auch eine besondere Verantwortung der kommunalen Gebietskörperschaften.

Herr Staatssekretär, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Frau Abg. Fuhrmann?

Nein, ich bin sicher, ich kann die Fragen der Abg. Fuhrmann im Rahmen meiner weiteren Ausführungen noch beantworten.

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Land wird die Kommunen bei der von der Bundesregierung delegierten Aufgabe unterstützen, indem es Modellvorhaben und Projekte fördern wird, die Möglichkeiten einer wirksamen Vernetzung der für demenzkranke

Pflegebedürftigen erforderlichen Hilfe in einzelnen Regionen erproben wird. Damit nimmt das Land seine originäre Aufgabe im Rahmen der Steuerungsfunktion wahr.

Auch werden Landesmittel aus dem Programm zur Förderung des Bürgerengagements für die Qualifizierungsmaßnahmen sowie Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds für die Personal- und Sachkosten, die mit der Koordination und Organisation der Hilfe verbunden sind, ergänzend zur Verfügung gestellt.

Ich kann zusammenfassend feststellen: Erstens. Die zur Anerkennung von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten notwendige Rechtsverordnung befindet sich derzeit in einer Ressortabstimmung. Mit einer baldigen Entscheidung der Landesregierung können Sie sicher rechnen, nachdem Sie die Voraussetzung geschaffen haben, dass niedrigschwellige Betreuungsangebote gefördert werden.

Zweitens. In Hessen werden Demenzkranken und ihren Familien keine Leistungen vorenthalten. Der zusätzliche Betreuungsbetrag kann auch in Hessen für Betreuungsleistungen der Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeitpflege und der zugelassenen Pflegedienste in Anspruch genommen werden.

Herr Krämer, offensichtlich war eine Frage doch nicht sozusagen telepathisch rübergekommen. Frau Fuhrmann hat die Bitte, dass sie eine Zwischenfrage stellen darf.

Frau Präsidentin, ich bin noch nicht am Ende meiner Ausführungen angelangt. Ich hoffe immer noch, das zu schaffen.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herr Staatssekretär, ich erlaube mir, Ihnen einen kleinen Hinweis zu geben: Sie haben die Redezeit, die den Abgeordneten zur Verfügung steht, überschritten.

Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Dass bundesweit lediglich 1 % der leistungsberechtigten Personen diese neue Leistung im Jahr 2002 in Anspruch genommen hat, liegt in der Hauptsache an der fehlenden Entlastungswirkung dieser Leistung. Für 1,28 c am Tag kann man nicht einmal einen Laib Brot kaufen. Daran können Sie erkennen, wie „wirksam“ dieses Gesetz ist, über dessen Zielsetzung wir alle einig sind. Über den Weg können wir allerdings trefflich streiten.

Ich möchte noch ein Wort zur Abwesenheit der Frau Ministerin sagen. Soviel ich weiß, wurde im Vorfeld abgestimmt, dass sie an der Frauenministerkonferenz teilnehmen kann.

(Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Aber nicht mit mir!)

Dort ist die Bundesministerin, die für die Frauen zuständig ist, Frau Renate Schmidt, anwesend. Es wird erwartet,

dass man dort politisch vertreten ist. Ich hoffe, dass jetzt nicht von einer Fraktion der Vorwurf kommt, man habe an einer Märchenstunde teilgenommen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Jörg-Uwe Hahn und Michael Denzin (FDP) – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was ist mit der Beantwortung der nicht gestellten Frage? – JörgUwe Hahn (FDP): Das war eine Jungfernrede!)

Frau Fuhrmann hat jetzt die Chance, ihre Frage oder ihre Einlassung noch vorzutragen.

(Zuruf)

Ja, ich habe darüber nachgedacht, das zu bemerken. Ich glaube, es ist in Ordnung, das zu tun. Normalerweise gilt das nur für Abgeordnete. Verehrter Herr Staatssekretär, das war Ihre erste Rede. Das Haus gratuliert Ihnen.

(Beifall)

Herr Staatssekretär, ich will Sie mit meinen Zwischenfragen nicht in die Bredouille bringen. Das ist überhaupt nicht meine Art. Das habe ich Ihnen auch neulich während der Ausschusssitzung vorgeführt.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Nein, Sie versuchen es immer wieder einmal!)

Ach, Herr Hahn. Ich weiß, er ist erst seit kurzer Zeit im Amt. Ich werde deswegen auch nicht unfair mit ihm umgehen und ihm Fragen stellen, die er nicht beantworten kann. Aber wenn ich eine Zwischenfrage stellen möchte, dann will ich sie stellen. Jetzt ist mir Redezeit zugefallen. Also tue ich das dann vom Rednerpult aus.

Herr Staatssekretär, Sie haben gesagt, bereits im September letzten Jahres sei der Entwurf der Verordnung in die Anhörung gegeben worden. Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass es so ist, dass in Zukunft neun Monate ins Land gehen werden und die Verordnung immer noch nicht erlassen ist? Planen Sie, demnächst mit Anhörungen die Grenze von einem Jahr zu erreichen? Soll das dann auch für Gesetze der Landesregierung gelten, die in der Vergangenheit teilweise innerhalb von zwei Monaten durch sämtliche Gremien und Anhörungen gepeitscht wurden? Wird es zukünftig Ihr Stil sein, dass man ungefähr ein Jahr Zeit hat,sich mit einem Entwurf für eine Verordnung auseinander zu setzen? Oder wird dies nicht der Fall sein?

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die sind mit dem Postreiter unterwegs!)

Meine Damen und Herren, es gibt keine weiteren Wortmeldungen, auch nicht von der Landesregierung. Damit ist der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 16/52, besprochen. Zur weiteren Bearbeitung wird er dem Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen.

Damit rufe ich jetzt Punkt 20 unserer Tagesordnung:

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU betreffend Einschnitte bei Förderung der beruflichen Bildung – Drucks. 16/55 –

gemeinsam mit Tagesordnungspunkt 28 auf:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Förderung der beruflichen Bildung durch die Bundesanstalt für Arbeit – Drucks. 16/147 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Zu Wort gemeldet hat sich Frau Kollegin Schönhut-Keil.

(Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Die CDU spricht zuerst!)

Von denen hat sich keiner zu Wort gemeldet.

(Abg. Uwe Brückmann (CDU) geht auf das Präsidium zu. – Uwe Brückmann (CDU): Frau Präsidentin, ich bin auf dem Weg!)

Verehrter Herr Kollege, das war ein bisschen zu langsam. – Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Ich bin heute Morgen schon gelaufen und habe gedacht, damit mein Quantum erledigt zu haben. Okay, ich gelobe Besserung.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Das tut aber gut!)

Das stimmt. – Frau Präsidentin, die Bundesanstalt für Arbeit steuert auf ein neues Rekorddefizit zu. Fachleute gehen davon aus, dass ein Zuschuss in Höhe von über 5 Milliarden c notwendig wird. Mit über 4,4 Millionen Arbeitslosen in Deutschland haben wir einen Höchststand bei der Arbeitslosigkeit erreicht. Die Bugwelle aus nicht vermittelten Bewerbern und neuen Ausbildungsplatzsuchenden wird immer größer. In diesem Jahr droht sie endgültig über den Köpfen der Bundesregierung zusammenzuschlagen. Davon betroffen sind Tausende Jugendliche, denen der Start ins Berufsleben unmöglich gemacht wird. Das ist der Zustand, den wir vorfinden.

Wir wissen auch, dass es die Bundesregierung bisher nicht fertig gebracht hat, die Unternehmen von der Bürokratie und der Abgabenlast zu befreien. Unter dem Druck der Gewerkschaften stehend, plant Rot-Grün, mit der Ausbildungsplatzabgabe eine neue Belastung für die Unternehmen zu schaffen. Die Jugendarbeitslosigkeit steigt überproportional. Wir haben den höchsten Stand der Jugendarbeitslosigkeit erreicht, den wir jemals in Deutschland hatten.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN):Wie sieht das in Hessen aus?)

Ich möchte drei Zahlen dazu nennen. Herr Frömmrich, rund 40.000 Unternehmen mussten im vergangenen Jahr Insolvenz anmelden. 400.000 Arbeitsplätze sind verloren gegangen. Durch die rot-grüne Finanzpolitik in Berlin wurden auch 40.000 Ausbildungsplätze vernichtet.

Ich möchte jetzt auf den Antrag der CDU-Fraktion eingehen. Das kommt jetzt noch hinzu. Ende März 2003 hat uns die Nachricht erreicht, dass die Bundesregierung den Haushalt der Bundesanstalt für Arbeit in diesem Jahr nicht mehr aus Steuermitteln bezuschussen will. Sie will dafür keine Steuermittel zur Verfügung stellen. Das hat in Hessen erhebliche Beeinträchtigungen bei den berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen für benachteiligte Menschen zur Konsequenz.Angesichts der vorgesehenen Minderung der Titel für Eingliederung hätte das in Hessen eine Verringerung der Teilnehmerplätze um 89,5 % bedeutet. Konkret heißt das, dass die Zahl der zur Verfü

gung stehenden Plätze von 6.541 für das Ausbildungsjahr 2002/2003 auf 687 Plätze für das Ausbildungsjahr 2003/2004 zurückgegangen wäre. Ich möchte insoweit noch einmal darauf eingehen, dass ich sagen will: Das war die Grundlage unseres Antrages.

Ein freier gemeinnütziger Träger, der in der Jugendberufshilfe tätig ist, schrieb mir im April 2003 – ich zitiere –: