Auch die FDP schlägt vor, den Wettbewerb näher auszugestalten. Der Kollege Posch hat darauf hingewiesen, der Antrag der FDP fordert, den Erlass zur Ausschreibung neu zu fassen. Dieser Idee können wir nahe treten. Wir schlagen eine Rechtsverordnung vor, Sie schlagen eine Neufassung des Erlasses vor. Darüber wollen wir nicht lange streiten. Deshalb können wir Ihrer Idee zustimmen, Herr Kollege Posch.
Auch bei den Fahrgastrechten verstehe ich es nicht. In anderen Bundesländern, wo über die Novellierung von ÖPNV-Gesetzen nachgedacht wird, wird das berücksichtigt und findet es Eingang. Ich verstehe nicht, wieso das in Hessen nicht möglich ist. Sie wissen, wir haben sehr detaillierte Vorstellungen dazu, Herr Kollege Lübcke. Wir haben eine Kundencharta dazu vorgelegt etc. pp. Das haben wir jetzt alles nicht gesagt, weil wir meinen, das muss man nicht in einem Gesetz regeln. Das Einzige, was wir vorgeschlagen haben, ist, dass die Verbünde per Gesetz verpflichtet werden, bis zum Fahrplanwechsel 2006/07 verbindliche Fahrgastrechte zu definieren. Das war unser Ansinnen.Ich glaube,die absolute Mehrheit muss vor den Fahrgästen des ÖPNV verantworten, warum sie den Fahrgästen diese Rechte nicht geben will. Ich habe es, ehrlich gesagt, nicht verstanden.
Ich habe aber auch die Haltung der SPD in dieser Frage nicht verstanden, wie sich die SPD überhaupt aus meiner Sicht sehr weit von dem entfernt hat, was unter rot-grüner Verantwortung in den Neunzigerjahren zum Thema ÖPNV vereinbart und auf den Weg gebracht wurde.
Wenn die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag sagt, dass unsere Vorschläge zu den Fahrgastrechten zu bürokratisch und deshalb nicht machbar seien, dann bin ich sehr erstaunt. Denn das ist exakt die Regelung, die in Nordrhein-Westfalen unter rot-grüner Verantwortung getroffen wurde.
(Hildegard Pfaff (SPD): Das haben wir nie gesagt! Ich habe gesagt, wir wollen eine bundesweite Lösung!)
Ich kann nur sagen, die SPD in Hessen ist entgegen dem, was sie oft verkündet, offenbar in einer vorweggenommenen großen Koalition. Für den ÖPNV ist das nicht gut, Frau Kollegin Pfaff, es tut mir Leid.
Was hätte eigentlich gegen die Schlichtungsstelle Nahverkehr gesprochen, Herr Kollege Lübcke? Auch das ist ein Instrument, das in Nordrhein-Westfalen hervorragend funktioniert. Da gibt es ein Beispiel. Das ist nichts, was man hätte neu erfinden müssen.Auch das hätte einen immensen Imagegewinn für den ÖPNV gebracht. Auch da bedauere ich sehr, dass diese Chance nicht genutzt wurde.
Noch nicht einmal die stärkere Beteiligung von Fahrgastbeiräten war mit dieser CDU möglich. Es gibt im Bereich des ÖPNV ganz viele Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren, die gute Vorschläge zur Weiterentwicklung haben, die sich gerne in Fahrgastbeiräten engagieren und ihre Vorschläge einbringen würden. Wir wollten im Gesetz eine Grundlage verankern, dass die Vorschläge dieser Menschen auch Gehör finden.Auch das war leider nicht möglich.
Bei den Zielen steht schließlich im geltenden Recht, dass der ÖPNV seinen Teil zur Verbesserung der Lebensqualität beitragen soll, indem er sich an der Reduzierung der Emissionen aus dem Individualverkehr dadurch beteiligt, dass die Leute öfter das Auto stehen lassen können und auf den ÖPNV umsteigen.Wieso muss man das streichen? Das ist doch ein völlig richtiges Ziel angesichts der Klagen von vielen Menschen über Lärmbelastung und Abgasbelastung durch den Individualverkehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, was ist falsch an dem Ziel, wie es im geltenden Recht steht und Sie es jetzt streichen wollen, dass der ÖPNV eine möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr ist? Was ist falsch an dem Ziel, dass der Schienenpersonennahverkehr das Rückgrat für das gesamte ÖPNV-Angebot bieten soll? Was ist an diesen Feststellungen falsch? Sie müssen sich schon gefallen lassen, dass man argwöhnisch wird,was Sie im ÖPNV vorhaben,wenn Sie sich zu so einfachen Zielen in Ihrem Gesetz nicht mehr bekennen können.
Ich bedauere, dass sich die SPD auch bei den Zielen von dem verabschiedet hat, was unter Verantwortung von Lothar Klemm, unter rot-grüner Verantwortung in den Neunzigerjahren Konsens war, nämlich dass der ÖPNV beim Ausbau Vorrang vor dem Individualverkehr haben soll. Die Frau Kollegin Pfaff hat im Ausschuss wörtlich gesagt, sie halte das nicht mehr für zeitgemäß. Ich bedauere sehr, dass die SPD hier hinter Positionen zurückgeht, die sie schon einmal hatte. Ich halte es auch inhaltlich für falsch. Ich bin in der Tat der Meinung, dass, nachdem der Individualverkehr über Jahre und Jahrzehnte in der Verkehrspolitik immer Vorrang hatte und immer privilegiert wurde, es uns nach wie vor sehr gut ansteht, weiter eine Aufholjagd des ÖPNV zu organisieren und den ÖPNV beim Ausbau und bei der Finanzierung zu privilegieren. Frau Pfaff, ich halte das für sehr zeitgemäß.
Ich möchte noch kurz auf die Anträge eingehen, auf die ich noch nicht eingegangen bin. Ich habe bereits gesagt:
Dem FDP-Antrag können wir zustimmen. – Es wundert mich ein bisschen, warum die SPD nach einer Debatte von einem Dreivierteljahr über das ÖPNV-Gesetz, nach einer fraktionsinternen Anhörung, die die SPD gemacht hat, nach einer großen Anhörung, die meine Fraktion gemacht hat,nach der Anhörung,die der Ausschuss gemacht hat, hier als einziges Ergebnis vorlegt, man beantrage, den Gesetzentwurf zurückzuziehen. Ich glaube, das wird den Problemen, die man mit diesem Gesetzentwurf hat, und den Problemen, die es in der Praxis gibt, überhaupt nicht gerecht. Meine Damen und Herren, deshalb können wir diesem Teil des SPD-Antrags auch nicht zustimmen.
Der zweite Antrag der SPD setzt sich mit der marktorientierten Direktvergabe auseinander.Ich teile nicht die Auffassung, wie sie der Minister im Ausschuss dargestellt hat und wie er sie gleich wieder bringen wird – wahrscheinlich gleich wieder bringen wird; wir kennen uns ein bisschen, Herr Minister;insofern habe ich mir erlaubt,das zu sagen –, dass durch den Vorschlag, den die EU-Kommission jetzt gemacht hat, die hessische Position gestärkt wird. Es ist mitnichten so, sondern das, was die EU-Kommission jetzt vorgeschlagen hat, ist eine Öffnung in Richtung marktorientierte Direktvergabe.
Bloß weil man das nicht gut findet und weil man findet, dass der Ausschreibungswettbewerb das bessere Organisationsprinzip für den ÖPNV ist, kann man diese Feststellung nicht ignorieren. Insofern ist der Teil der Feststellung, den die SPD macht, durchaus richtig. Dennoch halten wir es für falsch, über eine marktorientierte Direktvergabe vor allem die kommunalen Betriebe erneut über Jahre in falscher Sicherheit zu wiegen,Frau Kollegin Pfaff. Wir haben in den Neunzigerjahren mit dem Besteller-Ersteller-Prinzip unter rot-grüner Verantwortung begonnen. Seit den Neunzigerjahren war völlig klar, wohin diese Entwicklung führen wird. Es war allen Marktteilnehmern völlig klar, und es war auch den Stadtwerken völlig klar: Sie müssen sich auf diese Situation vorbereiten. Sie müssen sich auf diese Entwicklung einstellen. – Ich habe wirklich große Zweifel, ob es eine sinnvolle Position ist, dass wir zum weiteren Schutz der Leute, die ihre Hausaufgaben über Jahre nicht gemacht haben, in Kauf nehmen, dass wir weniger Geld für den ÖPNV zur Verfügung haben. Ich glaube, liebe Kollegen von den Sozialdemokraten, das ist keine gute Position.
Deshalb wird es Sie nicht überraschen, dass wir auch dem Antrag zur marktorientierten Direktvergabe nicht zustimmen können. Wie gesagt, es gibt die rechtliche Grauzone. Die Irritation ist durch das, was jetzt als Vorschlag durch die EU-Kommission kommt, größer geworden. Aber wir sagen: Jenseits der rechtlichen Debatte ist es als Organisationsprinzip für den ÖPNV sinnvoll, auf den Ausschreibungswettbewerb zu setzen. Aber man muss dann die vorhandenen Probleme bearbeiten.Das habe ich zu Beginn meiner Rede gesagt. Da versagt leider der Vorschlag, den die Landesregierung macht und den die CDUFraktion trägt. So kann man den Ausschreibungswettbewerb nicht machen, wenn er zulasten der Busfahrer geht und wenn er dazu führt, dass es im Mittelstand weit gehende Verunsicherungen gibt.
Ich fasse zusammen. Es wäre eine Voraussetzung gewesen, das, was unter rot-grüner Verantwortung begonnen wurde, mit schwarz-grüner Mehrheit heute zu verabschie
den.Die Chance wurde verpasst,weil die CDU auf unsere Änderungsanträge leider nicht eingegangen ist. Ich bedauere das sehr. Aber man sieht sich immer zweimal im Leben. In dem Sinne gebe ich es nicht auf und gibt es meine Fraktion nicht auf, für den ÖPNV in Hessen noch mehr zu erreichen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Wirtschaftsminister Rhiel das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich am Ende dieser Debatte deutlich festhalten, dass wir uns bei aller Kritik, die aus unterschiedlicher Richtung an dem Gesetzentwurf geäußert wird,im Großen und Ganzen auf der Basis einer breiten Übereinstimmung aller Redner im Hause befinden. Ich glaube, es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass die ÖPNV-Politik im Lande Hessen seit Jahrzehnten – insbesondere Herr Wagner hat darauf hingewiesen –, seit das Besteller-Ersteller-Prinzip eingeführt wurde, eine hohe Kontinuität aufweist. Es hat immer wieder Verbesserungen gegeben, die dazu geführt haben, dass die ÖPNV-Politik in Hessen eine hohe Akzeptanz erfahren hat und damit auch eine Erfolgsgeschichte geworden ist.
Das neue ÖPNV-Gesetz wird die Mobilität bei Bahnen und Bussen in Hessen weiter verbessern. Es ist ein Schritt nach vorne. Damit wird eine Weiterentwicklung eingeläutet. Es stärkt insbesondere aber das Grundprinzip in Hessen, dass nämlich die Kommunen, sei es im Verbund oder als lokale Verantwortungsträger, weiter die Verantwortung übernehmen und dass wir mit diesem Gesetz deren Verantwortung weiter stärken, und zwar bei voller Aufrechterhaltung der Mittelausstattung. Ich glaube, das ist sehr wichtig.
Wir können die Mittelausstattung an einem Bild verdeutlichen. Der ÖPNV ist und bleibt eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Das wird schon daran deutlich, dass pro Fahrschein etwa 50 % der Mittel aus allgemeinen Steuermitteln bezuschusst werden müssen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns geht es bei diesem Gesetzentwurf vor allem darum, dass diese knappen, aber ebenso wertvollen öffentlichen Mittel effizient eingesetzt werden, d. h. dass mit den vorhandenen Mitteln ein Maximum erreicht wird. Das wird auch an der Leistung deutlich, die im ÖPNV angeboten wird.
Als das Regionalisierungsgesetz damals verabschiedet wurde, als damals die Beträge definiert wurden, die den Ländern vom Bund zugeteilt werden, hatten wir ein Angebot – ich will das am Beispiel des Schienennahverkehrs deutlich machen –, das um 8.000 km pro Jahr niedriger war als jetzt. Umgekehrt und positiv formuliert heißt das, dass wir mit den gleichen öffentlichen Fördermitteln des Bundes, die wir nun sinnvoller und effizienter verwenden, im Verbund inzwischen 8.000 km mehr Leistung pro Jahr anbieten. Dieses Beispiel macht uns Mut, fortzufahren und den ÖPNV und dessen Finanzierung weiter zu modernisieren – so, wie es in diesem Gesetzentwurf geschieht.
Das wird neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen, vor allem indem wir die Vielfalt der Fördertöpfe in nur noch zwei Fördertöpfe vereinheitlichen. Der erste Fördertopf enthält die pauschale Mittelausstattung, die wir mit Fünfjahresverträgen kontinuierlich und verlässlich sichern. Herr Wagner, die Einführung des Bonus-Malus-Systems in dem Zusammenhang soll die Qualität sichern. Gerade können wir in der Zeitung über die hohe Akzeptanz dieser Vorgehensweise lesen.
Der zweite Fördertopf beinhaltet die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, die aber nur dann gewährt wird, wenn sie – da kommt das Stichwort Wettbewerb ins Spiel – diskriminierungsfrei für alle Anbieter im ÖPNV zur Verfügung gestellt wird.
Meine Damen und Herren, der am meisten diskutierte Punkt in Verbindung mit dem neuen ÖPNV-Gesetz steht gar nicht im ÖPNV-Gesetz. Das ist nämlich die Frage, wie die Vergabe nach dem Besteller-Ersteller-Prinzip in der Realität zustande kommt. Herr Wagner, Sie haben genauso wie Herr Posch deutlich unterstrichen, dass Sie dieses Prinzip für richtig halten.
Herr Dr.Lübcke,von Ihnen habe ich das unterstellt.– Es ist klar, dass diese Vergabe auf der Basis einer Ausschreibung zustande kommt, bei der das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit den Vorzug erhält. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es kann nicht sein, dass beispielsweise kommunale Unternehmen oder andere öffentliche Unternehmen hohe Zuschussbeträge einfordern, sie erhalten, sich aber nicht dem Leistungswettbewerb stellen. Der Leistungswettbewerb – das sehen wir auch in anderen Bereichen – dient vor allem den Kunden und damit den Nutzern, d. h. – den Passagieren, hätte ich fast gesagt – den Nutzern des ÖPNV in Hessen.Die Zahlen sind kontinuierlich gestiegen, und sie werden bei der Qualität, die wir haben, auch weiter steigen.
Ich will nicht zu lange reden,weil ich weiß,dass Sie auf die Uhr schauen. Lassen Sie mich einige wenige Punkte aus der kontroversen Debatte noch einmal aufgreifen. Zum einen sind die Deckungsgrade im Schienenverkehr im ländlichen Gebiet heute geringer als die Deckungsgrade im Ballungsraum, speziell bei der S-Bahn. Dennoch müssen wir dafür sorgen, dass auch dauerhaft gerade im ländlichen Gebiet ein ausreichendes qualitatives und auch zeitlich dichtes Angebot im ÖPNV-Verkehr vorhanden sein wird. Deswegen muss die Mittelausstattung so sein, dass dies auch auf Dauer gewährleistet wird.
Deswegen ist es so, dass wir die Mittel, die uns aus der Bundeskasse zugewiesen werden – Stichwort: Regionalisierungsgesetz –, vollständig an die Verkehrsverbünde weiterreichen, die sie ihrerseits für die regional bestellten Verkehre verwenden, aber auch die lokalen Aufgabenträger, die LNGs, entsprechend unterstützen. Dies reicht aber in Zukunft nicht aus,nicht nur deswegen,weil wir die Qualität weiter steigern wollen, sondern auch deswegen, weil aufgrund der Inflationsrate die reale Kaufkraft, die eingebracht werden kann, sinken wird. Deswegen bleibt nur eine Variante übrig, nämlich das, was durch Effizienzsteigerung zu erreichen ist, durch Ausschreibung herauszulösen und dem Kunden verfügbar zu machen. Das ist in Hessen eine Erfolgsgeschichte ohnegleichen.
Hierzu nur zwei Zahlen.Wir haben inzwischen etwa 19 % der regionalen und lokalen Busverkehre ausgeschrieben,
und wir haben trotz höherer Qualität – Niederflurbusse, Klimaanlagen in den Bussen – eine Einsparung von 20 Millionen c pro Jahr.Das ist in der Tat ohne Beispiel,weil dadurch zum einen die Kreise entlastet werden, was die Umlage betrifft – übrigens auch ein interessanter Ansatz in der Frage des Finanzausgleichs, den man einbeziehen muss –, und weil zum anderen die Qualität und damit der Umfang der Angebote sukzessive erweitert werden können, sei es bezüglich der Länge der Strecken oder bezüglich einer höheren Taktintensität.
Ich will noch einen Punkt aufgreifen, weil dieser, bezogen auf die Ausschreibung, von zwei Seiten angesprochen worden ist. Frau Pfaff, es ist richtig, dass die Kommunen auf der einen Seite Kritik an diesem Gesetz geäußert haben, vor allem an der Ausschreibungspraxis; denn die Kommunen sitzen in einem warmen Nest, weil sie sich in der Vergangenheit nicht danach richten mussten, was andere Anbieter zu leisten in der Lage sind.
Deswegen kann ich Herrn Wagner nur zustimmen, wenn er sagt, genau hier muss deutlich werden, dass die öffentlichen Mittel,auch die Mittel der kommunalen Haushalte, nicht verschwenderisch eingesetzt werden dürfen.
Das ist ein Gebot der Stunde.Sehr verehrte Frau Pfaff,auf der anderen Seite haben Sie gesagt, dass auch die Mittelständler Kritik geübt hätten. Die Mittelständler haben aber an der bisherigen Situation Kritik geübt, dass nämlich kommunale Unternehmen bereit sind – und es offenbar auch realisiert haben –, an Ausschreibungen außerhalb des kommunalen Gebietes, in dem sie beheimatet sind, teilzunehmen. Ich unterstreiche diese Kritik. Sie hat aber nichts mit der Kritik am ÖPNV-Gesetz zu tun, sondern sie spornt uns an, an der Zielsetzung festzuhalten und dafür zu arbeiten.
Eine kurze Anmerkung zum Thema Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittelständischen Unternehmen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ob Sie es leugnen wollen oder nicht,Realität und Fakt ist Folgendes.Bevor wir vor zwei Jahren mit den Ausschreibungen begonnen haben, wurden 85 % der regionalen und lokalen Buslinien von der DB Regio bedient. Wenn wir heute schauen, wer bei den 19 % inzwischen ausgeschriebenen Buslinien den Zuschlag bekommen hat, wer also den Wettbewerb gewonnen hat, dann sehen wir, dass 26 % dieser Verkehre durch mittelständische private Busunternehmen bedient werden. Sie sind die großen Gewinner dieses Ausschreibungswettbewerbs. Wenn man hinzunimmt, dass weitere 25 % der Verkehre – das sind zusammen also über 50 % – von privaten und kommunalen Unternehmen, die sich zusammengeschlossen haben, in diesem Ausschreibungswettbewerb gewonnen wurden, dann kann man sich in der Tat nicht hierhin stellen und sagen, dass die privaten Busunternehmer, insbesondere die Mittelständler, die Verlierer seien. Nein, sie sind die Gewinner dieses offenen Systems, das im Sinne eines Leistungswettbewerbs den Besseren nach vorne bringt.