Protokoll der Sitzung vom 13.10.2005

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Staatsministerin Wolff ist zu einer Sitzung der KMK nach Berlin gefahren. Deswegen bin ich heute sozusagen querversetzt worden,um hier die Position der Landesregierung zu vertreten.

Lassen Sie mich angesichts der fortgeschrittenen Zeit darauf verzichten, etwas zum Verfahren zu sagen. Meine Vorredner haben schon genug dazu ausgeführt.

(Zuruf des Abg. Frank-Peter Kaufmann (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich will mich auf die Sache konzentrieren. Die Querversetzung in dem Sinn,dass Schüler einen Schulwechsel vornehmen müssen, ist keine Erfindung dieser Landesregierung. Das gab es schon immer. Sie werden wissen, dass ein Schüler, der zweimal – in aufeinander folgenden Klassen – nicht versetzt worden ist, auch schon in der Vergangenheit vom Gymnasium auf die Realschule oder, analog dazu, von der Realschule auf die Hauptschule wechseln musste.Das gab es schon immer.Wer das beibehalten will, meint daher, er möchte zuerst das Scheitern der Schüler abwarten, bevor er sie einer anderen Schulform zuweist.

(Beifall bei der CDU)

Wir halten den Weg, zunächst eine Karriere des Scheiterns einzuplanen, für falsch. Wir halten es für den richtigen Weg, dass die Schule zunächst alle notwendigen Anstrengungen unternimmt – die Hilfen haben wir nicht zuletzt durch die Zuweisung von 3.500 neuen Lehrern erheblich verbessert –, einen Schüler an der Schule, an der er sich befindet,zu fördern.Aber es muss uns gelingen,die Schüler vor einer dauerhaften Überforderung zu schützen. Eine dauerhafte Überforderung ist den Schülern

ebenso wenig zumutbar wie eine dauerhafte Unterforderung. Eine Möglichkeit, einem Schüler zu helfen, wenn eine Förderung an der gegebenen Schule nicht mehr möglich ist, besteht darin, einen Schulformwechsel in Betracht zu ziehen.

Frau Habermann hat sich sehr stark auf das Argument gestützt, die Schüler seien durch die Einrichtung des G-8Zweigs an Gymnasien überfordert, und der Druck würde erhöht.

Lassen Sie mich auf Folgendes hinweisen. Dass Schülern durch eine Querversetzung besser geholfen werden kann als durch andere Fördermaßnahmen, ist nicht in erster Linie ein Problem beim Wechsel vom Gymnasium auf die Realschule. Beim Wechsel von der Realschule zur Hauptschule taucht das viel häufiger auf. Es hat daher mit dem G-8-Zweig und anderen Punkten, die hier genannt worden sind, überhaupt nichts zu tun.

(Beifall bei der CDU)

Entscheidend scheint mir aber zu sein, dass Sie lernen, dass die Querversetzung keine Strafe für die Schüler ist und auch nicht als solche gedacht worden ist.Vielmehr ist sie eine Hilfe für die Schüler, die wir ihnen nicht vorenthalten dürfen.

(Beifall bei der CDU)

Die Querversetzung ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, die von ihr betroffen sind, ein erfolgreiches Durchlaufen ihrer Schullaufbahn.Sie laufen nicht Gefahr, dass ihre Bildungsbiografie durch mehrfaches Nichtversetzen völlig verkorkst wird.

Viele kennen die Situation, dass Schülerinnen und Schüler in eine Abwärtsspirale geraten. Sie sind erfolglos, und sie merken, dass sie trotz aller Anstrengungen und trotz teurer Nachhilfestunden – da hat Frau Henzler Recht – nicht das schaffen, was von ihnen erwartet wird. Sie haben keine echte Chance, das, was von ihnen gefordert wird, zu erreichen. Sie wiederholen die betreffende Klasse. Aber sie merken, dass sie trotz des Wiederholens nicht erfolgreich sein können.

Dann passiert das, was wir unter allen Umständen vermeiden müssen. Diese Schüler verlieren ihre Lust an der Schule überhaupt. Das muss vermieden werden. Es kann vermieden werden,wenn Schülerinnen und Schüler rechtzeitig in einen Bildungsgang wechseln, in dem sie optimal oder jedenfalls besser als vorher gefördert werden können.

Klar ist – lassen Sie mich das sagen,damit hier keine Missverständnisse entstehen –, dass dies nur in wenigen Fällen so sein wird und sein kann. Es geht nicht darum, Schüler, wenn sie temporäre Schwächen zeigen, sofort abzuschieben. „Selektion“ oder „Nichtheben von Leistungsreserven“ sind in diesem Zusammenhang völlig falsche Begriffe.

In dem Gesetz ist das ausdrücklich geregelt. Das Gesetz formuliert sehr präzise, unter welchen Voraussetzungen Querversetzungen überhaupt möglich sind. Es geht darum, dass in den Fällen, in denen nach einhelliger Auffassung der Klassenkonferenz ein Wiederholen des Schuljahres nicht zum Erfolg führen, sondern den Schüler in seiner Entwicklung erheblich beeinträchtigen wird – so steht es in dem Gesetz –, ein Schulwechsel eine Hilfe sein kann. Das liegt vor allem daran, dass ein solcher Schüler nach dem Schulwechsel wieder Erfolgserlebnisse haben wird. Neue Erfolgserlebnisse schaffen neue Motivation,

wodurch den Schülern ein Schulabschluss überhaupt erst ermöglicht wird.

Wir wollen den betroffenen Schülerinnen und Schülern mit dieser Gesetzesregelung helfen. Sie dagegen wollen die Schülerinnen und Schüler zwei überflüssige Jahre lang in einem Bildungsgang belassen. Sie wollen die Schülerinnen und Schüler zunächst an der Schulform, in der sie sich befinden, scheitern lassen. Erst danach wollen Sie ihnen helfen. Wir sorgen dafür, dass diese Schülerinnen und Schüler zwei Jahre an Lebenszeit und Bildungszeit gewinnen. Das ist der Unterschied.

(Beifall bei der CDU)

Dass die Schulen mit dieser Regelung verantwortungsvoll umgehen, scheint mir außer Frage zu stehen. Herr Irmer hat einige Kollegen zitiert. Ich könnte Ihnen viele weitere Kollegen nennen, die sagen, dass die Möglichkeit, die jetzt in das Schulgesetz eingeführt worden ist, eine große Hilfe ist, und zwar nicht in erster Linie für die Schulen, sondern für die Schüler.

Wenn Sie hier so tun, als ob die Schüler sozusagen in großem Stil abgeschoben würden, ist das eine Frechheit den Schulen gegenüber. Das möchte ich hiermit ausdrücklich zurückweisen.

(Beifall bei der CDU)

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Im Fortgang der weiterführenden Bildungsgänge steigen die Belastungen. Die zweite Fremdsprache, die Naturwissenschaften führen zu höheren Belastungen. Deswegen ist es richtig und konsequent gewesen, die Erfahrungen, die mit der Querversetzung in der Klasse 5 gemacht worden sind, auf die Klassen 6 und 7 auszuweiten. Den erhöhten Belastungen sind nicht alle Schülerinnen und Schüler gewachsen.

Lassen Sie es mich so formulieren: Sie quälen Schülerinnen und Schüler, wenn Sie sie auf Dauer überfordern und in einem Schulsystem lassen, dessen Anforderungen sie nicht gewachsen sind.

Meine Damen und Herren, dass es unterschiedliche Begabungen gibt, die nicht allen Belastungen gewachsen sind, lässt sich auch durch einen Beschluss des Hessischen Landtags nicht aus der Welt schaffen.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Das merkt man hier im Parlament! – Norbert Schmitt (SPD):Bei manchem Redner merkt man das gleich!)

Im Vergleich zu anderen: in der Tat. – Begabungsunterschiede können nicht geleugnet werden, sondern auf Begabungsunterschiede muss die Schule in angemessener Weise reagieren.

(Jörg-Uwe Hahn (FDP): Sogar Parlamentarier müssen das!)

Lassen Sie mich eine letzte Bemerkung machen, die in diesem Zusammenhang besonders wichtig ist. In unserem Bildungssystem gibt es keine Sackgassen. Ein Bildungssystem, das Wert darauf legt, dass alle Schülerinnen und Schüler optimal gefördert werden, muss auch so organisiert sein, dass es keine Sackgassen gibt. Gerade in dieser Frage lässt sich die Landesregierung von niemandem übertreffen.

Meine Damen und Herren, wer hat es denn geschafft, die Meisterprüfung gleichwertig zur Hochschulreife durchzusetzen?

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Reinhard Kahl (SPD): Das war hier eine breite Mehrheit! – Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In der Hauptschulklasse 10 können sie den vollen Realschulabschluss erwerben, und nach wie vor können sie nach der Klasse 10 der Realschule in die gymnasiale Oberstufe wechseln.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstverständlich können sie auch nach wie vor aus Klassen des Bildungsganges, in denen sie unterfordert sind, in einen Bildungsgang wechseln, in dem sie dann besser gefordert werden können. Das alles gehört zu einem Gesamtbild optimaler Förderung dazu. Alles das verschweigen Sie, wenn Sie in der praktizierten Weise gegen die Querversetzung polemisieren.

(Beifall des Abg. Hugo Klein (Freigericht) (CDU))

Meine Damen und Herren, noch eine letzte Bemerkung zu PISA.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war doch schon die Letzte!)

Herr Wagner, ich fürchte, Sie haben zwar PISA 2000 gründlich gelesen, nicht aber PISA 2003. Denn wenn Sie PISA 2003 gelesen hätten, dann könnte hier nicht im Ernst von einer Überlegenheit integrierter Schulsysteme geredet werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das habe ich nicht gesagt!)

Sie haben Recht, Finnland ist nach wie vor vorn. Schweden ist von dem deutschen Ergebnis signifikant gar nicht mehr zu unterscheiden. Dänemark ist regelrecht abgestürzt. Uns das als ein Beispiel für ein besseres Schulwesen vorzuhalten – diesen Gedanken kann ich so richtig nicht nachvollziehen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Wenn Sie auf die Tabelle innerhalb Deutschlands schauen,

(Axel Wintermeyer (CDU): Bremen und Bayern!)

dann sehen Sie: Mit Bayern und Baden-Württemberg sowie Sachsen und Thüringen liegen vier Länder mit gegliedertem Schulwesen deutlich an der Spitze, Bayern – vielleicht können Sie sich noch an die Schlagzeilen erinnern – mit Anschluss an die internationale Spitzengruppe.

PISA 2000 zu lesen und PISA 2003 zu ignorieren ist eine besondere Form der Lesekompetenz von Herrn Wagner.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Meine Damen und Herren, Sie wollen Mittelmaß für alle. Wir wollen bestmögliche Förderung für alle. Das ist der Unterschied. Der muss gelegentlich auch ausgesprochen werden.

(Anhaltender Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.Damit sind wir am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion zur