Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.Damit sind wir am Ende der Aussprache zur ersten Lesung des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion zur
Der Gesetzentwurf soll zur weiteren Beratung dem Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen werden. – Dem wird nicht widersprochen. Dann können wir so verfahren.
Hinweis auf den bereits geleisteten Eid eines richterlichen Mitglieds des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen durch den Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen nach § 9 Abs. 3 und 2 StGHG
Meine Damen und Herren, ich darf nunmehr den Herrn Präsidenten des Staatsgerichtshofs und Frau Buchberger zu uns bitten.
Nehmen Sie bitte Platz. – Meine Damen und Herren, nachdem gestern Morgen der Wahlausschuss zur Wahl der richterlichen Mitglieder getagt und Frau Elisabeth Buchberger zum richterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt hat, findet nunmehr die erforderliche Vereidigung statt.
Bevor ich Herrn Dr. Paul bitte, diese durchzuführen, möchte ich noch auf Folgendes hinweisen. Nach § 6 Abs. 5 des Staatsgerichtshofsgesetzes kann niemand gleichzeitig richterliches und nicht richterliches Mitglied des Staatsgerichtshofs sein. Ist jemand sowohl aus einer Vorschlagsliste nach § 5 als auch aus einer Liste nach § 6 gewählt worden, so setzt die Wirksamkeit der Wahl den Verzicht auf eines der beiden Ämter voraus.
Da Sie, Frau Buchberger, nunmehr als richterliches Mitglied gewählt wurden, frage ich Sie hiermit, ob Sie auf Ihr Amt als nicht richterliches Mitglied verzichten wollen.
Gleichzeitig darf ich mitteilen, dass mir die Rücktrittserklärung von Frau Buchberger auch schriftlich vorliegt.
Nun darf ich Sie, Herr Dr. Paul, bitten, vorzutreten, um als Präsident des Staatsgerichtshofs das gewählte richterliche Mitglied nach § 9 Abs. 3 des Staatsgerichtshofsgesetzes auf den bereits geleisteten Eid hinzuweisen.
Frau Vizepräsidentin Buchberger, ich gratuliere herzlich zur Wahl als richterliches Mitglied in den Staatsgerichtshof. Ich darf der Pflicht nachkommen, Sie zu diesem Amt zu vereidigen.
Sie sind bereits einmal vereidigt worden, als Sie als stellvertretendes nicht richterliches Mitglied agiert haben. Das war am 12. Dezember 1995. Darüber hinaus sind Sie auf diesen Eid verwiesen worden, als Sie als Nachfolgerin von Frau Kohl – die als nicht richterliches Mitglied ausgeschieden war – in unser Gremium einrückten; das war am 23. Juni 1997.
Bei der Wiederwahl in dieses Amt sind Sie am 5. Juni 2003 ein weiteres Mal auf diesen Eid verwiesen worden.Ich tue
es auch an dieser Stelle.Der Eid bindet Sie auch weiterhin für die neue Amtszeit. – Ich gratuliere Ihnen herzlich.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Vormittagssitzung.Wir treten in eine Mittagspause ein.
Ich darf darauf hinweisen, dass der Innenausschuss und der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr jetzt gemeinsam im Raum 230 M tagen.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes (HFeiertagsG) – Drucks. 16/4533 zu Drucks. 16/3494 –
Berichterstatter ist der Herr Kollege Jörg-Uwe Hahn. Ich bitte um den Bericht. Anschließend gibt es eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten. Dazu haben Sie schon jetzt das Wort, Herr Kollege Hahn.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Als Berichterstatter des Innenausschusses darf ich Ihnen die Geschichte des Gesetzentwurfs der FDP für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes vortragen.
Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 58. Plenarsitzung am 25. Januar 2005 nach der ersten Lesung zur Vorbereitung der zweiten Lesung überwiesen worden. Der Innenausschuss hat am 1. Juni 2005 eine öffentliche mündliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 5. Oktober 2005 behandelt und mit den
Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP folgende Beschlussempfehlung gefasst: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. – Das ist der Bericht des Berichterstatters.
Herr Hahn, Sie haben das Wort als erster Redner in der Aussprache. Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich merke, dass die Mittagspause offensichtlich etwas zu kurz war und deswegen noch nicht alle den Weg wieder hierher gefunden haben. Heute Morgen konnte der Präsident mehr Kollegen begrüßen. Vielleicht liegt es aber auch an dem Thema. Ich glaube das allerdings nicht, weil das Thema etwas damit zu tun hat, dass der Staat dereguliert, und etwas damit zu tun hat, dass der Staat nicht die Werte einer Teilgruppe anderen Menschen aufdrücken sollte. Es geht bei dem Gesetzentwurf der FDP und in dieser Debatte schlicht um mehr Liberalität in unserem Lande.
Mehr Liberalität bedeutet, dass der Staat nur so viele Normen wie nötig und so wenig Normen wie möglich erlässt und dass er Normen auch nur dann erlässt, wenn das tatsächlich dringend notwendig ist.
Warum gibt es das Verbot, dass Videotheken an Sonntagen geöffnet sind und Filme ausleihen? Eine Begründung aus gesellschaftspolitischer Sicht hat dafür eigentlich keiner geben können.Wir haben eine Reihe von Begründungen gehört, die etwas mit persönlichen Überzeugungen zu tun haben. Was z. B. Herr Amend von der katholischen Kirche oder Herr Dulige von der evangelischen Kirche vorgetragen hat, hat etwas mit Werten zu tun, die die Gemeinschaft der Christen für sich selbst entwickelt hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das müssen aber nicht die Werte aller sein. Es ist ja auch nicht so, dass es überall dort, wo Christen regieren, verboten ist, dass Geschäfte an Sonntagen öffnen. Das gilt, wie man sieht, wenn man in die Hauptstadt des katholischen Christentums, nämlich nach Rom, geht, und es gilt auch in der Vatikanstadt.
Aus diesem Grunde möge mir bitte niemand erzählen, dass ein Öffnen von Videotheken an Sonntagen etwas mit der Verletzung von christlichen Werten zu tun hat; dieses Argument ist schlicht quer, und es ist falsch. Es ist eine Überinterpretation von Werten, die man selbst hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gesetzesänderung ist erklärter Wille der Verbraucher. Volksinitiativen in Hamburg, in Schleswig-Holstein und in Nordrhein-Westfalen haben deutlich gemacht, dass die Verbraucher wünschen, dass die Videotheken an Sonntagen geöffnet sind.
Der Gesetzentwurf ist erklärter Wille von Bundestag und Bundesrat – das müssen alle diejenigen wissen, die nachher mit Nein stimmen werden –, weil im April/Mai 1998 sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat, und zwar mit den Stimmen der Union und mit den Stimmen der Sozialdemokraten, eine entsprechende Empfehlung getroffen haben.
Meine Damen und Herren, wenn Sie Ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen haben, bitte ich Sie, das etwas ruhiger zu erörtern.
Es ist darüber hinaus der erklärte Wille der Beschäftigten und der Inhaber von Videotheken.Auch hier sage ich: Ich bitte Sie, mit uns nicht auf einer Ebene zu diskutieren, die lautet: An Sonntagen sollen die Videotheken geschlossen sein, weil das das christliche Abendland so will.
Wir müssen in diesem Saal auch darüber sprechen,wie wir mit den Arbeitsplätzen im christlichen Abendland und in unserem Land Hessen umgehen.