Im Gegensatz zu der profitorientierten Vermarktung durch die FIFA brauchen wir auch Veranstaltungen, die weniger profitorientiert sind. Es ist schon angesprochen worden: Familiensport, Talentförderung, Jugend-, Breiten- und Behindertensport. Ich hoffe, dass wir mit der gestern getroffenen Entscheidung in Gießen kein negatives Signal für Karlsruhe haben und dass es auch in Zukunft gelingt, Sportwetten so zu organisieren, dass nicht nur private Anbieter dominieren, sondern dass wir weiterhin entsprechende Mittel auch für Zwecke außerhalb des Spitzensports abführen können. Deshalb hoffe ich auch, dass sich der Optimismus des Innenministers dahin gehend durchsetzt und wir langfristig eine Förderung des Breitensports über Oddset-Wetten sicherstellen können. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich widerstehe der Versuchung, eine Grundsatzrede zur Lotteriepolitik zu halten.Ich widerstehe auch der Versuchung, alles das zu wiederholen, was bereits gesagt worden ist. Ich nehme sehr gern die Gelegenheit wahr, zu bestätigen, dass ich in diesem Punkt mit Herrn Weimar voll und ganz einig bin.
Der Vortrag war überzeugend. „Es kommt selten vor“, deswegen betone ich es im Augenblick besonders. Die FDP-Fraktion stimmt dem Staatsvertrag zu, und zwar unabhängig davon,ob der Staatsvertrag für das Land Hessen eine Mehrbelastung oder eine geringere Belastung bringt. Wir sehen dies als einen Akt der Solidarität im Sinne eines großen Zieles. Deutschland hat die Chance, sich zu präsentieren, wie es ist, wie es sein möchte und wie es gesehen werden möchte.
Diese Chance müssen wir gemeinsam wahrnehmen. Deshalb glaube ich, dass es keine Alternative dazu gibt, diesem Vertrag zuzustimmen. Wir hoffen, dass er seine positiven Wirkungen entfaltet, dass die Weltmeisterschaft für uns alle ein riesenhafter Erfolg wird, nicht zuletzt für die Profilierung unseres Landes in der Welt. Deshalb möchten wir unsere Zustimmung deutlich signalisieren. – Herzlichen Dank.
Danke schön, Herr von Hunnius. – Wir sind am Ende der ersten Lesung. Die Aussprache hat stattgefunden. Aus dem Ältestenrat gibt es einen Verfahrensvorschlag. Ich bitte Herrn Wintermeyer, dies entsprechend vorzutragen.
Herr Präsident, nachdem die erste Lesung stattgefunden hat, beantrage ich zur Geschäftsordnung, dass nach § 14 Abs. 3 GOHLT keine Ausschussbefassung stattfindet, sondern wir gleich im Anschluss in die zweite Lesung – ohne Aussprache – eintreten.
Wird diesem Vorschlag widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann können wir in die zweite Lesung eintreten. In der zweiten Lesung ist keine Aussprache vorgesehen, sodass wir gleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf kommen können.
Wer dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf
einstimmig angenommen und als Gesetz beschlossen. Das ist ein sichtbares Beispiel für die Sinn und Einigung stiftende Wirkung des Sports.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes – Drucks. 16/4608 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion legt heute dem Landtag einen Gesetzentwurf vor, der für die Städte, Gemeinden und Kreise mehr Verlässlichkeit bei ihren Einnahmen sicherstellen soll.
Das Land hat nach den gesetzlichen Vorgaben die Kommunen an seinen Einnahmen zu beteiligen, damit diese ihre Aufgaben erfüllen können. Wir müssen aber feststellen, dass die Einnahmen der Kommunen sehr stark von der Konjunkturentwicklung abhängig sind. Sie unterliegen damit beträchtlichen Schwankungen. Dieses Einnahmesystem führt oft zu einem prozyklischen bzw. zu einem die Zyklen verstärkenden Ausgabeverhalten der Kommunen.
Um es klar und deutlich zu sagen: Bezüglich der Steuereinnahmen der Kommunen selbst ist dies nicht zu ändern. Das gilt, Herr Kollege Milde, auch für uns. Es ist aber möglich, im Kommunalen Finanzausgleich unter dem Aspekt der Verstetigung der Einnahmen eine bessere Steuerung zu erreichen.
Die Schwankungen der jährlichen Veränderungen im Kommunalen Finanzausgleich sind beträchtlich. Als Beispiel nur wenige Zahlen. Die Schwankungen erreichen seit 1999 eine Bandbreite von jährlich plus 5,4 % bis minus 9,2 %. Bei den Schlüsselzuweisungen, der wichtigsten Einnahmequelle für viele Kommunen, reicht die Bandbreite der jährlichen Schwankungen sogar von plus 8,7 % bis minus 18,3 %. Das sind die ganz realen Zahlen.
Daher ist es nur folgerichtig, dass die Kommunalpolitiker seit Jahren die mangelnde Verlässlichkeit der Einnahmen kritisieren. Sowohl das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz des Bundes als auch die Wirtschaftsweisen fordern seit Jahren, dass die Finanzausgleichsmasse der Länder mehr am langfristigen Trend und nicht an kurzfristigen konjunkturellen Schwankungen zu orientieren ist. Lediglich Rheinland-Pfalz hat diese Forderung bisher gesetzlich umgesetzt. Wir wollen diesem guten Beispiel folgen und auch für die hessischen Kommunen mehr Verlässlichkeit bei den Einnahmen schaffen.
Dabei wollen wir nicht die relativ komplizierten Bestimmungen aus Rheinland-Pfalz einfach übernehmen, sondern mit überschaubareren Regelungen das Ziel der Einnahmenverstetigung durch einen so genannten Stabilisierungsfonds erreichen.
Was heißt das? Erstens.Wir wollen klar und deutlich festschreiben, dass für die Laufzeit des FAG den Kommunen ohne Wenn und Aber 23 % der Steuerverbundmasse zu
stehen. Dies ist wichtig, da die Landesregierung mit unzutreffenden Argumenten über drei Jahre hinweg den Kommunen 150 Millionen c entzogen hat.
Dies war – das wissen Sie ganz genau – eine Kürzung des Verbundsatzes durch die Hintertür, und deshalb muss der Verbundsatz mit 23 % klar und eindeutig festgeschrieben werden.
Zweitens. Ab dem Jahre 2007 wird ein Stabilisierungsfonds eingerichtet, der den Kommunen einen jährlichen Einnahmenzuwachs von 1 bis 3 % garantiert.Liegt der errechnete Betrag der Steuerverbundmasse unterhalb von plus 1 %, so erhalten die Kommunen den fehlenden Betrag aus dem Stabilisierungsfonds. Sollte der Zuwachs oberhalb der Grenze von 3 % liegen, wird der überschreitende Betrag an den Fonds abgeführt und verzinst. Mit diesem Modell können die Kommunen verlässlich mit einem jährlichen Zuwachs zwischen 1 und 3 % rechnen.
Drittens. Sollte das Anlagevermögen im Stabilisierungsfonds mehr als 10 % der Finanzausgleichsmasse betragen, wird der überschießende Betrag zur Verstärkung dem KFA zugeführt. Das heißt, den Kommunen wird kein Geld entzogen.
Zusammenfassend ist festzustellen,dass mit diesem Stabilisierungsfonds die Kommunen verlässliche und verstetigte Einnahmensteigerungen zwischen 1 und 3 % zu erwarten haben. Die Fondsmittel werden verzinst. Mögliche Kredite gehen zulasten des Fonds. Damit orientiert sich ein solcher KFA an mittelfristigen Tendenzen und nicht an kurzfristigen konjunkturellen Schwankungen.
Ich füge hinzu: Im Sinne einer echten und fairen Partnerschaft zwischen dem Land und seinen Kommunen ist dieser Gesetzentwurf ein wichtiger Beitrag zur Verlässlichkeit und Planbarkeit der kommunalen Einnahmen. Im Hinblick auf die CDU sage ich sehr deutlich: Das Thema ist zu wichtig, als dass Sie diesen Gesetzentwurf mit lapidaren Scheinargumenten vom Tisch wischen könnten.
Ich komme zum Schluss. – Sie von der CDU, die Sie ja auch Mitglieder einer Kommunalpartei sein wollen, müssen sich ernsthaft mit diesem Thema auseinander setzen. Die Kommunen und die Kommunalpolitiker vor Ort erwarten dies zu Recht.
Wir bleiben Freunde, lieber Kollege Schmitt, und Sie bekommen jetzt einen freundschaftlichen Rat von der CDU-Fraktion zu diesem Thema.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Meinung der CDU-Fraktion würden sich die Kommunen deutlich schlechter stellen,wenn dieser Gesetzentwurf verabschiedet würde.
Es muss wirklich ein sozialdemokratischer Traum, vielleicht sogar ein Trauma sein, dass man alles planen will. Sie wollen jetzt sogar planen, was die Kommunen in den nächsten Jahren einnehmen.
Sie werden mir zugestehen, dass ich sehr ernst nehme, was Sie vorschlagen, und auch sehr ernst darüber nachdenke, welche Möglichkeiten es über das hinaus, was wir schon tun, gibt, um die kommunale Finanzkraft zu stärken. Das, was Sie mit dem Gesetzentwurf beantragen, würde aber bedeuten,dass in den Jahren,in denen es nicht so läuft,die Kommunen Schulden machen müssten, und in den Jahren, in denen die Steuereinnahmen gut sind, die Kommunen vier Jahre lang ihrem Geld hinterherlaufen müssten. Ich will Ihnen nur eine Passage aus Ihrem eigenen Gesetzentwurf vorlesen. In § 2a Abs. 5 heißt es: „Übersteigt das Anlagevermögen des Stabilisierungsfonds in einem Haushaltsjahr 10,0 vom Hundert des Steuerverbundes..., ist innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren eine Zuführung... des überschießenden Teiles... vorzunehmen.“
Während die Kommunen in anderen Bundesländern z. B. von den Erfolgen der neuen Bundesregierung profitieren, höhere Steuereinnahmen haben