Wir müssen uns wieder einmal mit der geplanten Kellerei am Steinberg beschäftigen. Diesmal haben wir es mit dem brutalstmöglichen Durchregieren der CDU hier in Hessen zu tun.
Meine Damen und Herren, ich möchte zunächst drei Vorbemerkungen machen, um für die SPD-Fraktion kurz die Haltung zu den Staatsweingütern zu benennen.
Erstens. Wir wollen die Staatsweingüter in Eltville am Standort erhalten. Wir wissen, dass dort ausreichend Flächen für Erweiterungen und für Entwicklungen bestehen. Eine Außenbereichsbebauung ist überflüssig.
Die zweite Bemerkung – ich denke, das ist ein ganz wichtiger Hinweis –: Die Stadt Eltville hat ihr Einvernehmen versagt, übrigens mit den Stimmen eines standhaften CDU-Stadtverordneten.
Der dritte Punkt. Wir wissen alle, dass ein Verfahren bei der Europäischen Kommission anhängig ist.Dort wird geprüft, ob diese Investition, die zu 50 % aus der Landeskasse subventioniert wird, überhaupt statthaft ist.
Jetzt zu den Ereignissen der letzten Woche. Der Landrat wollte nach sorgfältiger Abwägung den Bauantrag der Staatsweingüter ablehnen, weil es gravierende Diskrepanzen zwischen dem Bauantrag und der Bauvoranfrage gab. Außerdem – ich habe es schon erwähnt – hatte die Stadt Eltville ihr Einvernehmen verweigert.Aber dazu ist es nicht gekommen, weil der Regierungsvizepräsident, und zwar per E-Mail – auch das ist bemerkenswert –,
das Verfahren an sich gezogen hat. Der Grund für dieses Vorgehen ist bekannt: Die Mehrheit dieses Hauses hat erst im Oktober mit dem Dritten Verwaltungsstrukturgesetz die Verwaltungsgerichtsordnung geändert. Alle Oppositionsfraktionen in diesem Hause haben vor diesem Schritt gewarnt.
Das führt dazu – ich lasse jetzt den Gesetzestext weg –, dass der Landrat, wenn er einen Bauantrag ablehnt, auch über den Widerspruch zu entscheiden hat.Wahrscheinlich hat die CDU-Fraktion, hat keiner von Ihnen damit gerechnet, dass Ihnen ausgerechnet beim Bauantrag der
Aber es hatten Sie alle drei Oppositionsfraktionen vor diesem Schritt gewarnt.Das ist auch in der Anhörung sehr deutlich geworden. Aber so ist das eben, wenn man nach dem Grundsatz verfährt: Mehrheit ist Wahrheit.
Ich kann mir die Unruhe vorstellen und räume durchaus ein, dass ein bisschen Schadenfreude mitschwingt, nachdem man in den Reihen der CDU überrascht festgestellt hat, welche Konsequenzen diese Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung hat.
Ich will keine Spekulationen – zumindest ist es in der Zeitung so dargestellt – über blitzartige Kommunikationen zwischen der Kreisverwaltung, dem Geschäftsführer der Staatsweingüter und dem Regierungsvizepräsidenten anstellen. Aber genau das ist ein Beispiel dafür, wie von oben durchgegriffen wird, wie von oben durchregiert wird, um ein unsinniges Lieblingsprojekt dieses Ministerpräsidenten durchzusetzen.
Aber kommen wir von diesem aktuellen Fall weg.Was die CDU im Oktober beschlossen hat, gilt für jeden anderen Bürger in Hessen. Es ist kaum vorstellbar, dass der Regierungsvizepräsident beim Bauantrag des Winzers X oder beim Bauantrag des Häuslebauers Y genauso verfahren würde. Das offenbart schon ein sehr merkwürdiges Rechtsverständnis in der CDU.
Sie wollten dieses Verfahren.Aber weil es Ihnen opportun erscheint, wird es gerade einmal vier Wochen, nachdem es in Kraft getreten ist, wieder außer Kraft gesetzt.
Ja. – Meine Damen und Herren, der Kellereineubau am Steinberg wird nicht mitgetragen. Ein Beleg dafür war die Landratswahl im Frühjahr. Das Vorgehen in der letzten Woche ist eine Machtdemonstration gegen den Willen der Bevölkerung im Rheingau. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns einig: Die Staatsweingüter haben eine besondere Bedeutung als Flaggschiff des Weinbaus, als Bewahrer der Kulturlandschaft – ich nenne hier nur das
Wir sind uns, so hoffe ich, ebenso einig über das Ziel, dass die Staatsweingüter schwarze Zahlen schreiben sollen,damit die Zuschüsse des Landes ein Ende haben.
Meine Damen und Herren,dies muss die Politik durch zukunftsweisende Weichenstellungen flankieren. Das hat diese Landesregierung verantwortungsbewusst getan, und sie wird es auch weiterhin tun.
Lippenbekenntnisse allein sind wenig zielführend. Dies zeigt die rot-grüne Vergangenheit des Themas. Nicht zuletzt deshalb haben wir heute die missliche Situation, dass großer Modernisierungsbedarf besteht. Denn 20 Jahre lang wurde nichts investiert.
Auch die politische Debatte, die Sie inszenieren, dient der Sache nicht. Sie schaden dem Renommee der Staatsweingüter.
Sie instrumentalisieren Verfahrensfragen für Ihre politischen Zwecke. Dabei ist klarzustellen, auch wenn Sie es ständig vermischen: Nicht die Politik entscheidet, ob die unterirdische Kellerei gebaut werden darf, sondern allein die zuständigen Fachbehörden entscheiden.
Dabei kann und darf es nur eine Entscheidungsgrundlage geben: das geltende Recht. Die Fachaufsicht muss einschreiten, wenn es durch politische Willkür ersetzt wird.
Exakt dies ist bei der Entscheidung über den Bauantrag durch den Landrat geschehen. Der Landrat hat sich eindeutig über das fachliche Votum seiner Verwaltung hinweggesetzt. Er ignoriert die positiv beschiedene Bauvoranfrage, die für das Baugenehmigungsverfahren bindend ist.
Er hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu verhindern, dass die Bauaufsicht des Kreises den Rechtsanspruch der Staatsweingüter auf Genehmigung bestätigt. Er ignoriert die durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung,und er setzt sich eigenmächtig über die Voten der 13 beteiligten Behörden und Ämter hinweg, die alle das Bauvorhaben positiv beurteilt haben. So begründet er seine Ablehnung mit der geplanten Lichtfuge, die das Landesamt für Denkmalpflege aber akzeptiert hat. Damit spricht der Landrat dem Denkmalschutz die Kompetenz ab.
Den Staatsweingütern wurde vor der Entscheidung des Landrats weder Akteneinsicht in das Rechtsgutachten noch eine Anhörung gewährt. Dies ist ein Verstoß gegen das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz.
Es ist kein Wunder, auch keine Schikane, sondern nicht mehr als recht und billig, dass das Regierungspräsidium als obere Bauaufsichtsbehörde aktiv geworden ist. Die Staatsweingüter haben wie jeder andere Bauherr das Recht auf ein faires, ordnungsgemäßes Verfahren, und dies wird nun sichergestellt.