Petra Müller-Klepper
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Florian Rentsch und auch die anderen Vorredner haben es betont, wir sind uns in der Sache einig – sowohl die hier im Parlament vertretenen Fraktionen als auch die Verbände und Institutionen, die im Zuge der schriftlichen Anhörung ihre Stellungnahme abgegeben haben –, die Kostenerstattung für den Einsatz von Gebärdendolmetschern in der Kommunikation mit den Kindertagesstätten bedarf der Regelung. Damit den betroffenen Eltern nicht durch finanzielle Hindernisse Kontakt, Information und Meinungsaustausch erschwert werden, ist eine klare Grundlage zu schaffen. Und das geschieht.Wir halten den von Ministerin Lautenschläger aufgezeigten Weg, einen entsprechenden Erlass aufzulegen, für richtig, weil er in die gesamte Systematik passt.
Dies ist ein weiterer Schritt beim Abbau von Benachteiligungen, ein Schritt hin zur Barrierefreiheit, die gerade auch in einer Wissensgesellschaft im Bereich der Informationen und Kommunikation zu gewährleisten ist. Die Landesregierung schafft konsequent die Voraussetzungen, um die Lebenssituation der behinderten Menschen zu verbessern,
mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz, mit der Hessischen Bauordnung, der regelmäßigen Prüfung, ob Gesetzesvorhaben die Belange von Behinderten ausreichend würdigen, aber auch durch die erfolgreiche Arbeit des Landesbeauftragten der Hessischen Landesre
gierung für die Belange Behinderter, Herrn Friedel Rinn, dem wir sehr herzlich für seinen Einsatz danken.
Nein.
Sein Bericht, den wir vor einigen Tagen im Sozialpolitischen Ausschuss diskutiert haben, zeigt, Hessen ist spitze bei der Beschäftigung Schwerbehinderter in der Landesverwaltung.
Frau Fuhrmann, Sie haben gesagt:Wir wollen deutscher Meister werden. – Das sind wir bei der Beschäftigung Schwerbehinderter in der Landesverwaltung.Wir sind die Nummer eins unter den 16 Bundesländern.
Die Beschäftigungsquote konnte auf hohem Niveau weiter gesteigert werden. Sie liegt mit 6,87 % deutlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von 5 %.
Meine Damen und Herren, das Land ist ein vorbildlicher Arbeitgeber. In der Landesverwaltung sind so viele Schwerbehinderte beschäftigt wie noch nie zuvor.
Meine Damen und Herren, diese positive Bilanz, auch die neue Auflage des Beschäftigungsprogramms für junge Schwerbehinderte in der Landesverwaltung,
die das Kabinett jüngst beschlossen hat, und dieser Erlass
ich spreche von diesem Erlass – sind drei aktuelle Beispiele, die belegen,
dass die Hessische Landesregierung die behindertenpolitischen Ziele mit Nachdruck verfolgt und erfolgreich in konkrete Maßnahmen umsetzt. Hessen handelt im Interesse der Betroffenen und ist ein verlässlicher Partner. Die Landesregierung wird auch diese aktuelle Frage durch eine sachgerechte Regelung einer Lösung zuführen.
Wir sind uns in der Sache einig. Ich kann es noch einmal betonen. Das Verfahren ist am Laufen. Ich denke, Frau Lautenschläger wird nun auch sagen, wie der aktuelle Sachstand ist.
Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen, weil eine Regelung in Arbeit ist. – Ich danke Ihnen.
Welche Resonanz hat das aus Sicht der beiden hessischen Weinbaugebiete begrüßenswerte Projekt in der Berliner Öffentlichkeit gefunden?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Entwurf zur Änderung des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes spricht die SPD einen Aspekt an, der für Menschen mit Behinderungen im Lebensalltag wichtig ist.
Wir sind uns einig in dem Ziel der Sicherstellung der Kostenerstattung für den Einsatz von Gebärdendolmetschern in der Kommunikation in den Kindertagesstätten. Wir halten aber eine Regelung im Rahmen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes nicht für den richtigen Weg, sondern wir präferieren die Lösungsmöglichkeit, die Frau Ministerin Lautenschläger aufgezeigt hat. Eine Lösung muss sich nämlich in die Gesamtsystematik einpassen, die ich kurz verdeutlichen möchte.
Menschen mit Behinderungen sollen mitten in der Gemeinschaft gleichberechtigt und selbstbestimmt leben können. Benachteiligungen müssen beseitigt und verhindert werden. Das ist der Kern der Behindertenpolitik der CDU und der Landesregierung in Hessen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn Menschen mit Behinderungen freien Zugang haben, wenn Barrierefreiheit herrscht. Hierfür schafft die Landesregierung konsequent die Voraussetzungen.
Es ist bereits erwähnt worden: Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz ist seit Dezember 2004 in Kraft. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Bedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Das Gesetz ist ein wichtiges Instrument zur Beseitigung von Barrieren. Es setzt das im Grundgesetz verankerte Verbot der Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Landesebene um und verankert Gleichstellungsbestimmungen im Landesrecht. Es hat sich als der richtige Schritt erwiesen, um die Lebenssituation behinderter Menschen in Hessen zu verbessern.
Die Landesregierung, das möchte ich anfügen, prüft bei allen ihren Gesetzesvorhaben in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten der Landesregierung für die Belange behinderter Menschen, ob die Belange dieser Bevölkerungsgruppe ausreichend gewürdigt werden. Der Beauftragte berät die Landesregierung in allen Fragen der Ausbildung und Beschäftigung behinderter Menschen.
Ein Beispiel für eine gelungene Teilhabe, die durch politische Weichenstellung erreicht werden konnte, ist die Integration von Kindern mit Behinderungen in den Regelkindergärten. Sie ist in Hessen schon heute selbstverständlich. Sie ist von der Ausnahme zum Regelfall geworden. Hier nimmt unser Land bundesweit eine Vorreiterrolle ein. Das Gleiche gilt für baurechtliche Vorschriften. Neubauten sowie große Um- und Erweiterungsbauten der Behörden, der Gerichte oder sonstiger öffentlicher Stellen des Landes sind barrierefrei zu gestalten und bereits bestehende Bauten schrittweise entsprechend umzugestalten.
Sie sehen also – ob Gleichstellungsgesetz, Bauordnung oder Rahmenvereinbarung für die gemeinsame Erziehung in Kitas –: Wir haben die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt teilhaben können. Dies ist eine kontinuierliche Aufgabe, die ständiger Fortschreibung bedarf.
Wir schaffen aber nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern wir gehen auch bei der Umsetzung voran. Als Beispiel erwähne ich die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im Landesdienst. Hier übertrifft das Land Hessen mit einem Anteil Schwerbehinderter in Höhe von 6,3 %, bezogen auf alle Beschäftigten, die gesetzliche Pflichtquote von 5 %.
Meine Damen und Herren, wir setzen auch Zeichen. Wir schaffen Bewusstsein, indem wir einen Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen eingeführt haben, der im Jahre 2006 erstmals verliehen worden und auf große Akzeptanz und Resonanz gestoßen ist. Wir schaffen also den gesetzlichen Rahmen. Wir gehen bei der Umsetzung voran.
Wir setzen Zeichen, und wir ermöglichen und unterstützen ein ganzes Maßnahmenbündel. Beispiele sind die landesweit vorhandenen Angebote zur Früherkennung und Frühförderung behinderter Kinder und von familienentlastenden Diensten. Ich erwähne auch die differenzierten
Arbeits- und Beschäftigungsangebote in und außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen sowie das breite Spektrum adäquater Wohnformen. Innovative Projekte wie das persönliche Budget, das die Selbstbestimmung der Behinderten sowie ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft fördern soll, werden umgesetzt. Innovativ und fortschrittlich ist auch das Informationsportal „Mit dabei“ im Internet. Es ist ein Wegweiser mit wichtigen Orientierungshilfen.
Ich habe jetzt den Gesamtzusammenhang skizziert und deutlich gemacht, dass sich das Behinderten-Gleichstellungsgesetz auf die Landesebene konzentriert.
Das Behinderten-Gleichstellungsgesetz sichert hör- und sprachbehinderten Menschen das Recht, mit Behörden und Dienststellen des Landes in Gebärdensprache, in lautsprachebegleitenden Gebärden oder über andere Kommunikationshilfen zu kommunizieren. In diesem Zusammenhang ist auch die Erstattung von Kosten geregelt, die hör- und sprachbehinderten Eltern nicht behinderter Kinder beim Umgang mit der Schule entstehen.
Hier und heute geht es um die Kindertageseinrichtungen. Sie befinden sich jedoch nicht in der Trägerschaft oder Zuständigkeit des Landes, sondern der kommunalen Ebene. Es gibt, anders als bei den Schulen, keine Pflicht, diese Einrichtungen zu besuchen. Andererseits forcieren wir – das habe ich bereits am Beispiel der gemeinsamen Erziehung in den Kindergärten deutlich gemacht – die gemeinsame Erziehung, Bildung und Betreuung. Deshalb ist im Behinderten-Gleichstellungsgesetz festgelegt, dass die öffentlichen Einrichtungen zur Erziehung und Bildung in Hessen die selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilnahme von Menschen mit und ohne Behinderungen am Leben der Gesellschaft fördern und ihnen gemeinsame Lern- und Lebensfelder bieten.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Ankündigung von Frau Ministerin Lautenschläger, unbürokratisch und schnell eine Regelung des Sachverhalts herbeizuführen. Wir halten diesen Weg für den richtigen Ansatz, um die Kostenerstattung an betroffene Familien sicherzustellen. Ich darf mich dem Kollegen Rentsch anschließen und an die SPD-Fraktion die Bitte richten, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Keine Steuergeldverschwendung bei den Staatsweingütern“ – es ist schon vermessen, dass gerade die SPD dies zum Thema macht.
Als Sie die Verantwortung hatten, wurden Jahr für Jahr Landesmittel in Millionenhöhe in das Unternehmen gepumpt – nicht für zukunftssichernde Maßnahmen, sondern als verlorene Zuschüsse.
Das zeigt, dass Sie keine Finanzexperten, sondern Praktiker in Sachen Verschwendung von Steuergeldern sind.
Es wäre gut gewesen,wenn Sie die Energie,die Sie bei der Bekämpfung des Kellereineubaus an den Tag legen, während Ihrer Regierungszeit aufgebracht hätten, um die Staatsweingüter wettbewerbsfähig zu machen.
Sie haben nichts getan. Das war eine Verschwendung von Steuergeldern. Wo war damals Ihre Umsicht in Sachen Wirtschaftlichkeit, als deren Hüter Sie sich nun darstellen? Jetzt rufen Sie als Brandstifter nach der Feuerwehr und wollen darüber hinaus noch die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen kontrollieren.
Diese Landesregierung hat dagegen gehandelt. Sie ermöglicht dem Betrieb eine Zukunft aus eigener Kraft durch ein tragfähiges Konzept, die Umwandlung des Landesbetriebes in eine GmbH und den Neubau der unterirdischen Kellerei. Der erste Pfeiler gründet bereits. Seit der Umwandlung in eine GmbH sind die Staatsweingüter auf einem guten Weg. Die Ergebnissituation hat sich innerhalb von drei Jahren um 25 % verbessert. Der Landeszuschuss hat sich deutlich verringert, was der SPD übrigens bekannt ist.
Da ist es schon heuchlerisch, wenn sich Herr Walter, der dem Aufsichtsrat angehört, über anhaltende Verluste sorgt. Die Kellerei wird die Entwicklung der letzten Jahre durch kostengünstige Betriebsbedingungen dauerhaft sichern.Die Wirtschaftlichkeit des Konzepts ist hinreichend geprüft. Das, was Sie fordern, ist längst umgesetzt.
Es wurde am 27. Februar 2003 eine Anhörung durchgeführt, und die Prüfung durch Sachverständige ist erfolgt. Der Businessplan der Staatsweingüter ist von der Forschungsanstalt Geisenheim, einem unabhängigen Institut mit weltweit ausgezeichnetem Ruf, geprüft worden.
Und weil doppelt genäht besser hält, wurde das Darmstädter Gutachten eingeholt, das die drei Standortvarianten für die Kellerei bewertet.
Das Ergebnis der Sachverständigen aus Kellereiwirtschaft und Bauwesen lautet: Eine umfassende Sanierung des alten Standorts verursacht deutlich höhere Kosten als der geplante Neubau.SPD und GRÜNE plädieren für die teure Variante. Das wäre eine Verschwendung von Steuergeldern.
Der Neubau ist gegenüber der Sanierung die wirtschaftlich gebotene Lösung, um den Betrieb aus den roten Zahlen zu bringen. Das alles steht längst fest. Sie legen aber
eine alte Platte nach dem Motto auf: „Alle Jahre wieder“. Bereits in einem Antrag vom 09.11.2004 haben Sie die Wirtschaftlichkeitsprüfung gefordert, die damals auch schon vorlag.
Vor einem Jahr haben Sie das Ganze mit einem Antrag am 22. Februar wiederholt. Das Prüfungsergebnis ist Ihnen ebenso bekannt wie die positive Entwicklung der GmbH.
Doch Sie malen wider besseres Wissen das Menetekel eines hoch defizitären Betriebs an die Wand, dem durch die Modernisierung die Insolvenz drohe. Zuvor haben Sie die Mär von der steuersubventionierten Kellerei verbreitet, die falsch ist. Denn das Projekt wird zur Hälfte durch den Verkauf der Gebäude am jetzigen Standort und weiterer Liegenschaften sowie zur anderen Hälfte durch Kreditmittel ermöglicht, die von den Staatsweingütern zu refinanzieren sind.
Jetzt kommt die Mär vom Finanzrisiko, die ebenso falsch ist. Das Land gibt keine Bürgschaftserklärung ab, wie Sie suggerieren,sondern es dokumentiert per Patronatserklärung seine Absicht, das Weingut zahlungsunfähig
zählungsfähig zu halten.
Dies ist kein Risiko, sondern eine Selbstverständlichkeit, da sich Grund und Boden im Besitz des Landes befinden.
Jetzt ist der Betrieb noch defizitär, doch durch die Kellerei wird er in die Lage versetzt, sich selbst zu finanzieren und die Kreditmittel zurückzuzahlen.
Deshalb gehe ich auch davon aus, dass aufgrund der Vollziehbarkeit der Baugenehmigung der Bau schnellstmöglich beginnen wird.
Das alles ist keine Verschwendung von Steuergeldern, sondern es entlastet die Steuerzahler.Hier droht keine Insolvenz, sondern das ist eine Konsolidierung. Sie, meine Damen und Herren von der SPD, betreiben ein durchschaubares Manöver. Sie wollen das Thema ohne Rücksicht auf Verluste am Kochen halten.
Sie instrumentalisieren es für die Kommunalwahl, die Bürgermeisterwahl in Eltville, obwohl Sie keinerlei Einfluss auf das Projekt haben. Jetzt sind die Gerichte am Zug. Es gibt keinen Handlungsbedarf. Doch Sie beginnen die Diskussion von vorn. Sie heizen die Stimmung wieder an und betreiben Parteipolitik auf dem Rücken der Winzer, der Region und eines Unternehmens.
Ich komme zum Schluss. – Das haben die Staatsweingüter nicht verdient, und das hat die Region nicht verdient, für die der Neubau zu einer Chance werden kann. Deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab und legen mit unserem Entschließungsantrag ein klares Bekenntnis zur Sanierung der Staatsweingüter ab, die ein Gebot der Wirtschaftlichkeit ist. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sind uns einig: Die Staatsweingüter haben eine besondere Bedeutung als Flaggschiff des Weinbaus, als Bewahrer der Kulturlandschaft – ich nenne hier nur das
Stichwort: Bewirtschaftung der Steillagen – und als Imageträger des Rheingaus.
Wir sind uns, so hoffe ich, ebenso einig über das Ziel, dass die Staatsweingüter schwarze Zahlen schreiben sollen,damit die Zuschüsse des Landes ein Ende haben.
Meine Damen und Herren,dies muss die Politik durch zukunftsweisende Weichenstellungen flankieren. Das hat diese Landesregierung verantwortungsbewusst getan, und sie wird es auch weiterhin tun.
Lippenbekenntnisse allein sind wenig zielführend. Dies zeigt die rot-grüne Vergangenheit des Themas. Nicht zuletzt deshalb haben wir heute die missliche Situation, dass großer Modernisierungsbedarf besteht. Denn 20 Jahre lang wurde nichts investiert.
Auch die politische Debatte, die Sie inszenieren, dient der Sache nicht. Sie schaden dem Renommee der Staatsweingüter.
Sie schüren unberechtigte Ängste und heizen die Stimmung in der Region auf.
Sie instrumentalisieren Verfahrensfragen für Ihre politischen Zwecke. Dabei ist klarzustellen, auch wenn Sie es ständig vermischen: Nicht die Politik entscheidet, ob die unterirdische Kellerei gebaut werden darf, sondern allein die zuständigen Fachbehörden entscheiden.
Dabei kann und darf es nur eine Entscheidungsgrundlage geben: das geltende Recht. Die Fachaufsicht muss einschreiten, wenn es durch politische Willkür ersetzt wird.
Exakt dies ist bei der Entscheidung über den Bauantrag durch den Landrat geschehen. Der Landrat hat sich eindeutig über das fachliche Votum seiner Verwaltung hinweggesetzt. Er ignoriert die positiv beschiedene Bauvoranfrage, die für das Baugenehmigungsverfahren bindend ist.
Er hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu verhindern, dass die Bauaufsicht des Kreises den Rechtsanspruch der Staatsweingüter auf Genehmigung bestätigt. Er ignoriert die durchgeführte Umweltverträglichkeitsprüfung,und er setzt sich eigenmächtig über die Voten der 13 beteiligten Behörden und Ämter hinweg, die alle das Bauvorhaben positiv beurteilt haben. So begründet er seine Ablehnung mit der geplanten Lichtfuge, die das Landesamt für Denkmalpflege aber akzeptiert hat. Damit spricht der Landrat dem Denkmalschutz die Kompetenz ab.
Den Staatsweingütern wurde vor der Entscheidung des Landrats weder Akteneinsicht in das Rechtsgutachten noch eine Anhörung gewährt. Dies ist ein Verstoß gegen das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz.
Es ist kein Wunder, auch keine Schikane, sondern nicht mehr als recht und billig, dass das Regierungspräsidium als obere Bauaufsichtsbehörde aktiv geworden ist. Die Staatsweingüter haben wie jeder andere Bauherr das Recht auf ein faires, ordnungsgemäßes Verfahren, und dies wird nun sichergestellt.
Der Landrat und die SPD haben den Kellereineubau am Rande des Steinbergs von Anfang an abgelehnt. Da wird es nun zu einem Problem, dass alle Ergebnisse des Verfahrens, mit Ausnahme der politisch motivierten Entscheidung des Eltviller Parlaments, auf ein Ja zu dem Projekt hindeuten.
Daraufhin wird eine große Verschwörungstheorie ersonnen: Die Landesregierung – der Ministerpräsident – soll alle Behörden unter Druck gesetzt haben. Sehr geehrte Frau Kollegin Hoffmann, welches Verständnis haben Sie von staatlichen Institutionen, die nur einem verpflichtet sind, nämlich Recht und Gesetz?
Sie können doch nicht ernsthaft glauben, dass sich alle 13 Behörden, vom Weinbauamt über die untere Naturschutzbehörde bis zur unteren Denkmalschutzbehörde, politisch infiltrieren lassen. Das ist ein Affront gegen die Mitarbeiter dieser Behörden.
In einer Pressemitteilung des Rheingau-Taunus-Kreises vom 15. November heißt es:
Landrat Albers unterstellt dem Regierungspräsidium ausdrücklich nicht, dass dieses sich durch die Interessen des Eigentümers der Hessischen Staatsweingüter GmbH, dem Land Hessen oder durch Wünsche von Ministerpräsident Roland Koch leiten lässt.
Wieso beantragen Sie dann eine Aktuelle Stunde, deren Thema auf dieser Unterstellung beruht? All das entspringt politischem Kalkül. Dazu gehört auch, dass der Landrat seine Entscheidung bis in das Vorfeld der Kommunalwahl hinausgezögert hat, obwohl bereits im Juli alle Stellungnahmen vorlagen.
Meine Damen und Herren, die Staatsweingüter sind seit der Überführung in die Rechtsform der GmbH auf einem guten Weg. Der Bau der unterirdisch gelegenen Kellerei
wird diese Entwicklung sichern. Es wird im Steinberg keine Rebe verloren gehen, weil das Projekt auf dem Gelände des Betriebshofs verwirklicht wird. Danach werden oberirdisch weniger Gebäude vorhanden sein, und der Keller wird nicht sichtbar sein.
Das Projekt an dem jetzigen Standort durchzuführen, wie Sie es bevorzugen, bietet weniger Entwicklungspotenzial, keine Planungs- und Investitionssicherheit und wäre zudem teurer.Der Kellereineubau in der Domäne Steinberg kann für die ganze Region eine Chance sein; denn wir brauchen kein Überstülpen einer Käseglocke.
Die Kulturlandschaft des Rheingaus lässt sich nur aktiv erhalten.Das bedeutet auch eine Weiterentwicklung.Hier können die Staatsweingüter ein markanter Eckstein sein. – Ich danke Ihnen.