Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

Ein Beispiel: Kein Mensch in diesem Hause käme jemals auf die Idee, die Entscheidungen über Schulformen allein der Regierung zu überlassen. Wir sollten das auch in dieser Frage nicht tun, um die Grundzüge der außerschulischen Jugendbildung zu erhalten.

(Heinrich Heidel (FDP): Das kann man nicht! Das haben wir gesehen!)

Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist es positiv – das sehen wir auch so –, dass weiteren Trägern die Inanspruchnahme von Fördermitteln ermöglicht werden soll. Die Angebotspalette wird größer, aber bei gleich bleibender Höhe der Mittel wird die Zuwendung für die Einzelempfänger selbstverständlich geringer. Dann können wir an allem noch so viel herumzaubern, eine Torte auf mehr verteilt – das habe ich schon einmal gesagt – bedeutet kleinere Stückchen oder aber das Nachsehen für den einen oder anderen.

(Norbert Schmitt (SPD): So ist es!)

Die Forderung nach Aufstockung des Ansatzes wäre zwar sinnvoll, ist aber bei der Haushaltslage und der Prioritätensetzung dieser Regierung rein illusorisch.Wenn wir die Abkehr von einer Gesamtförderung trotzdem mittragen, so ist das als Zeichen unserer Kompromissbereitschaft zu sehen. Der Übergang zu einer 80-prozentigen Förderung beinhaltet unseres Erachtens allerdings die Gefahr, dass schwächere Kommunen oder kleine Träger, die mit Jugendlichen aus benachteiligten Familien arbeiten, ihre Angebote nicht aufrechterhalten können.

(Beifall bei der SPD)

Eine Kompensation durch Erhöhung von Teilnehmergebühren würde gerade in diesem Bereich sehr schmerzlich sein. Im Übrigen lehnen das alle Träger ab.

Nach der Anhörung scheint sich unsere Befürchtung allerdings nur auf wenige Ausnahmefälle zu beziehen.Denen sollten Sie auch Rechnung tragen.Wir haben unseren Änderungsantrag eingebracht, um dem Ministerium die Möglichkeit einzuräumen, in begründeten Einzelfällen eine Gesamtförderung zu gewähren.

3 % der Mittel sollten auch weiterhin für experimentelle Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Gerade in dieser Phase, in der neue Träger die Möglichkeit der Förderung erhalten, erscheint dies auch besonders sinnvoll, möglicherweise auch als Ausgleichsmasse. Bisher nicht erkannte oder bekannte Inhalte,Aspekte und Facetten können so Eingang in die außerschulische Jugendbildung finden.

Aber wenn ich genau das will, wenn ich Kreativität, neue Ideen usw. auf den Weg bringen will, darf ich mich doch nicht gleich wieder entmutigen lassen und Angst vor einem Experiment haben. Dann darf man nicht gleich wieder verlangen, dass das Ministerium weitgehend Inhalte, thematische Schwerpunkte sowie Ziele der Arbeitsansätze vorgeben soll. Damit wird der Terminus „experimentelle Maßnahme“ ein klein wenig ad absurdum geführt.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Dieser Passus gehört nicht ins Gesetz und damit auch nicht in die ministerielle Praxis.

Jetzt kommt unser Herzblut; das gebe ich offen zu. In Baunatal, Korbach, Schwalbach und Witzenhausen werden die Zielsetzungen des Jugendbildungsförderungsgesetzes seit langem engagiert und vorbildlich umgesetzt. Ohne unsere Änderung würde die Novellierung des Gesetzes zur schrittweisen Zerschlagung des außerschulischen Jugendbildungsangebots in den genannten Kommunen führen. Das machen die Stellungnahmen der Kommunen deutlich.An dieser Tatsache kann im Grunde niemand vorbei, spätestens seit der Anhörung am 10. November.

Es gibt keinerlei sozial- oder bildungspolitischen Begründungen – erst recht keine pädagogischen –, die das Ansinnen der Landesregierung rechtfertigen würden. Dass formale Aspekte vor der inhaltlichen Zielsetzung des Gesetzes Vorrang haben sollen, ist für uns nicht nachvollziehbar.

Ich fasse zusammen. Meine Damen und Herren, das Gesetz ist nicht modern, sondern in der inhaltlichen Ausgestaltung rückwärts gewandt. Das Gesetz verhindert Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Träger der außerschulischen Jugendbildung. Das Gesetz missachtet 25 Jahre erbrachte Leistungen und Erfolge in der außerschulischen Jugendbildung in den von mir genannten Städten, und das Gesetz geht zulasten einer Gruppe von Jugendlichen,die zwar in § 1 des Entwurfs noch am Rande erwähnt wird, die aber nicht den gebotenen Stellenwert erhält, nämlich der Gruppe der benachteiligten jungen Menschen. Aus den genannten Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf ab.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Eckhardt. – Herr Bellino, Sie haben als Nächster das Wort. Als Redezeit sind zehn Minuten vereinbart.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Entgegen dem Schlusssatz meiner Vorrednerin bin ich der Meinung, dass das Jugendbildungsförderungsgesetz nicht nur modern ist, sondern dass es auch einer der Leuchttürme ist, die wir im Bereich der Jugendpolitik haben.

(Beifall bei der CDU – Widerspruch bei der SPD – Norbert Schmitt (SPD): Vor lauter Leuchttürmen sieht man das Licht gar nicht mehr! – Heinrich Heidel (FDP): Kerzenschein! – Zuruf von der SPD: Rote Laterne! – Reinhard Kahl (SPD):Hier fehlt es wieder an Strom!)

Bleiben Sie doch ruhig; ich will es Ihnen ja erklären.

Wir waren vielleicht bei unterschiedlichen Anhörungen und haben vielleicht auch unterschiedlich intensiv zugehört. Aber wir hätten doch gemeinsam vernehmen müssen, dass zahlreiche Bundesländer und vor allen Dingen die Landesverbände von Jugendlichen neidisch nach Hessen schauen, wenn sie sehen, wie hier die außerschulische Jugendbildung – nicht nur durch ein Gesetz, sondern auch mit 6 Millionen c – unterstützt wird. Das ist in der Bundesrepublik Deutschland in der Tat einzigartig. Das haben wir auch gehört.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Nicht nur aus diesem Grund ziehen wir eine positive Bilanz aus dem bisherigen Gesetzgebungsverfahren und der bereits angesprochenen Anhörung. Wir hörten doch eine große Anzahl positiver Wortmeldungen.

Die Wortmeldungen waren positiv zur Öffnung für zusätzliche Bildungsträger im Bereich der freien Träger mit dem pädagogischen Personal und Übernachtungsmöglichkeiten oder ergänzenden Angeboten. Dabei wird es bei denen, die ergänzende Angebote liefern und deshalb nicht ausgeschlossen werden sollen, auch bleiben.

Sie waren positiv bezüglich der Beibehaltung des Gesetzes im Allgemeinen und der damit verbundenen Förderung; ich habe das ja bereits in meinem Eingangsstatement deutlich gemacht.

Sie waren auch positiv bezüglich der Beibehaltung der selbstständigen Verteilung der zugeteilten Geldmittel innerhalb der einzelnen Trägergruppen,um einleitend nur einige der Aussagen anzuführen.

Daher ist es – ich wiederhole mich hier gern – ein hessisches Erfolgsmodell, wenn Ihnen das besser gefällt, ein Erfolgsmodell, welches die wertvolle Arbeit vieler Bildungsreferenten, über das ganze Land verteilt, ermöglicht, welches dafür sorgt, dass die Qualität der außerschulischen Bildung erhalten und weiter ausgedehnt werden kann,und die mit dafür verantwortlich ist,dass unsere Jugend zukunftsgerichtet orientiert wird, auch außerhalb der so genannten schulischen Bildung.

Außerschulische Jugendbildung, meine sehr geehrten Damen und Herren, soll jungen Menschen Wissen vermitteln, Urteilsbildung ermöglichen und zur Mitwirkung anregen. Ich denke, da sind wir uns alle einig. Sie soll Verständnis für politische Sachverhalte schärfen, soll einen Beitrag zur Konsensbildung liefern und soll die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit ermöglichen. Diese Ziele – viele sprechen auch von Kernzielen – sind unseres Erachtens durch die vorgelegte Version der Abs. 1 und 2 von § 1 vollinhaltlich abgedeckt. Deshalb lehnen wir auch die diesbezüglichen Änderungsanträge der SPD und der GRÜNEN ab.

Wir setzen auf die Kooperation verschiedener Bildungseinrichtungen, wollen aber nicht alles dem Bildungswesen zuordnen. Denn eine solche Art der Zuordnung könnte auch leicht zu einer Unterordnung werden. Wir halten es auch nicht für sinnvoll, einzelne Themenfelder herauszugreifen und einzelne Themenfelder politischer Art im Gesetzestext zu verankern, wie das von dem einen oder anderen gefordert wird. Wir wollen die jetzigen und die zukünftigen Träger eben nicht einengen; wir wollen, dass die Träger ihr Selbstbestimmungsrecht behalten.

Wir stehen nach wie vor – darauf hat die Vorrednerin ja auch hingewiesen – zur Öffnung des Gesetzes für neue Träger; denn wir wollen mehr Pluralität im Angebot. Wir wollen mehr Wettbewerb, und wir wollen mehr Flexibilität, um dadurch zusätzliche Qualitätsimpulse bei denen auszulösen, die sich künftig vielleicht auch neu um die außerschulische Jugendbildung kümmern oder hier eine entsprechende Förderung beantragen. Deshalb auch die entsprechende Öffnungsklausel in dem Gesetz für freie Träger oder für solche, die ein ergänzendes Angebot bereithalten.

Wir sind auch für die sinnvolle Verankerung von Kriterien für das Anerkennungsverfahren im Bereich der Verordnung.Wir haben uns hier in erster Linie mit den Ideen der FDP – sie basieren ja auf zahlreichen Wortmeldungen in der Anhörung – auseinander gesetzt und sind schon der Meinung, dass sowohl der Ersatz der Mindestteilnehmertage, beispielsweise durch 10.000 Teilnehmerstunden, als auch das Kriterium, dass sich ein Träger, der anerkannt werden will, schon mindestens drei Jahre in der außerschulischen Jugendbildung betätigt haben soll, angeführt werden können, und wollen dies in der Verordnung dekliniert wissen – auch deshalb, weil wir erst einmal sehen wollen, wer sich bewirbt und mit welchen Qualitäts- und Quantitätsmerkmalen er sich bewirbt, um die Erfahrung, die wir dann gemeinsam sammeln können, entsprechend

schneller antizipieren zu können, als wenn es im Gesetz festgeschrieben ist.

In der Verordnung sollte auch geregelt werden, dass die Arbeitsgemeinschaften der Trägergruppen keine zusätzlichen Hürden – keine Hürden, die über das hinausgehen, was im Gesetz vorgeschrieben ist – aufbauen dürfen, wie das ein Landrat in der Anhörung sehr eindrucksvoll geschildert hat.

Außerdem sollte die Verordnung – damit schließe ich den Bereich mit der Verordnung ab, da sie heute zwar zur Diskussion, aber nicht zur Abstimmung steht – auch regeln, dass die örtlichen Träger der Jugendhilfe geeignete Dritte beauftragen können, wenn es darum geht, die Arbeit im Bereich der außerschulischen Jugendbildung zu delegieren. Geeignete Dritte wären beispielsweise die Kreisjugendringe, wenn sie sich in dem betreffenden Landkreis entsprechend aufgestellt haben.

Die sukzessive Kürzung der Mittel für die vier kreisangehörigen Kommunen werden wir nicht zurücknehmen, da wir der Meinung sind, dass diese Förderung – nicht das Angebot, sondern die Förderung – nicht mehr zeitgemäß ist. Sie ist eventuell sogar systemwidrig. Auf alle Fälle ist sie aber eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Kommunen, gegenüber den Kommunen, die eben nichts bekommen.Warum sollen vier Kommunen etwas bekommen und Hunderte nicht? Dies ist allenfalls historisch bedingt oder historisch zu begründen. Dies wollen wir aber durch das Gesetz jetzt ändern. Sie wissen alle, dass das KJHG den örtlichen Jugendämtern die Verantwortung für die außerschulische Jugendbildung zuweist. Daher ist die Unterstützung der vier kreisangehörigen Gemeinden nicht mehr zeitgemäß.

Wir stehen zu der 80-prozentigen Höchstförderquote, die das Gesetz vorgibt, gerade weil das KJHG die Verantwortung klärt. Wir meinen, eine 100-prozentige Förderung steht dem entgegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das neue JBFG steht für Öffnung,für Pluralität und vor allen Dingen auch für mehr Wettbewerb.Wir gehen davon aus,dass die zu erarbeitende Verordnung einen fairen, transparenten, objektiven und nachprüfbaren Kriterienkatalog für die Trägeranerkennung liefert. Daher werden wir dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zustimmen und sind sicher, dass das Zusammenspiel des Gesetzes und der zu erarbeitenden Verordnung dafür sorgt,dass auch in Zukunft andere Landesverbände etwas neidisch nach Hessen blicken werden, da hier eine außerschulische Jugendbildung unterstützt wird, wie dies in anderen Bundesländern eben nicht der Fall ist. – Besten Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Bellino. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Herr Bocklet zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute beginnen wir mit der zweiten und vermutlich letzten Runde der Beratung über das Jugendbildungsförderungsgesetz. Wir haben schon in der ersten Runde bemängelt, dass die politischen und emanzipatorischen Inhalte in den §§ 1 und 2 abgeschwächt wurden. Das haben wir schon in der ersten Lesung erwähnt. Wir haben auch

schon angeführt, dass der bisherige Rechtsanspruch auf Förderung durch Landesmittel im Gesetzentwurf nicht mehr enthalten ist. Insofern sind eine Rechtssicherheit und eine Planungssicherheit für die Akteure und die Träger nicht mehr im bisherigen Maß gewährleistet.

Das kritisieren wir. Wir haben auch einen umfangreichen Änderungsantrag eingereicht.

Ich will gern noch einmal unterstreichen, Frau Kollegin Eckhardt, dass wir uns ähnlich wie in Baden-Württemberg einen „Türöffner“ für das bisherige klassische Bildungssystem, nämlich die Schulen, wünschen würden.Wir haben das in unserem Änderungsantrag so formuliert: Die außerschulische Jugendbildung ist ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil des gesamten Bildungswesens,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

der nach Meinung der GRÜNEN durchaus auch signalisiert: Außerschulische Jugendbildung ist eben nicht nur Freizeit, wie es einst in einer Presseerklärung von Herrn Bellino hieß,sondern tatsächlich ein wichtiger Bestandteil der Bildung.

Lassen Sie mich zu einem sehr kritischen Teil kommen, den wir bisher nach meiner Auffassung zu wenig beleuchtet haben. Ich meine die Förderung und die Frage, wie die Ansprüche,die an den Gesetzentwurf gestellt werden,tatsächlich Realität werden.Ich darf aus der Presseerklärung der Ministerin vom 11. Oktober zitieren:

Die Landesregierung modernisiert das Jugendbildungsförderungsgesetz, damit auch neue Träger in Hessen gefördert werden können.

Lassen Sie uns diese Aussage überprüfen, lassen Sie uns prüfen, ob der Gesetzentwurf realitätstauglich ist.Am 10. November fand eine Anhörung statt.Wir haben erfahren, es gibt einen neuen Träger, der beantragt hat, anerkannt zu werden.Auch hier darf ich aus dem Protokoll zitieren:

Das ist für eine Einrichtung unserer Art, die mit dem Format mehrtägiger Seminare in der Jugendbildung arbeitet, völlig illusorisch. Das ist nicht erreichbar. Insofern muss man über die Zahlen der Kriterien zur Förderung der neuen Träger nachdenken.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

„Ich halte diese Zahlen“, so fährt Herr Widmaier vom Haus am Maiberg fort, „für völlig illusorisch und jenseits der Realität.“ Ihr Anspruch,dieses Gesetz zu öffnen,halte ich an diesem Punkt für verfehlt. Sie werden es zwar auf dem Papier öffnen, aber die Kriterien führen in der Realität dazu, dass keine neuen Träger gefördert werden können.