Holger Bellino
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Solange ich mich angesprochen fühle, soll das in Ordnung sein. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Petitionsrecht ist sowohl in der Hessischen Verfassung als auch im Grundgesetz fest verankert. Es wird von den Fraktionen bzw.von den von den Fraktionen entsandten Mitgliedern mit großem Ernst und Verantwortungsgefühl angewandt. Darauf haben schon alle Vorredner hingewiesen. Nur dadurch werden die entsprechenden Paragrafen bzw.Artikel mit Leben gefüllt.Nur so kann man im Sinne der Petenten etwas erreichen.
Das ist auch gut so. Wenn wir uns mit den Themen befassen, die den Bürgern oder ganzen Gruppierungen auf der Seele liegen, müssen wir immer wieder registrieren, dass es sich aus Sicht der Bürger nicht um irgendwelche Lappalien, sondern um Themen handelt, die ihnen wehtun. Sie fühlen sich ungerecht behandelt oder benachteiligt.
Insofern ist es auch richtig, dass wir heute mit großem Ernst unserer Aufgabe nachkommen. Ich gehe davon aus, dass dies auch in Zukunft so sein wird.
Die Vorsitzende hat den Vierten Bericht der laufenden Legislaturperiode abgegeben. Dies gibt mir die Gelegenheit, mich sehr herzlich bei denen zu bedanken, die für diese Leistungserbringung – ich darf das einmal so technisch ausdrücken – mitverantwortlich zeichnen. Das ist zum einen unsere Vorsitzende, Frau Dörr, die sagte, dass dies auf eigenen Wunsch hin ihr letzter Bericht ist, den sie abgibt. Gerade auch die Vorredner haben ihr Wirken entsprechend gewürdigt. Dem schließe ich mich voll inhaltlich an. Sie hat es nicht immer einfach mit uns – Klammer auf, auch mit mir, Klammer zu.Wir hatten unsere Auseinandersetzungen aber im positiven Sinne. Es war immer im Sinne der Sache.
Im Namen der CDU-Fraktion möchte ich auch ein herzliches Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Petitionsdienstes richten, die uns immer mit ihrer Sachkunde zur Verfügung stehen. Teilweise ist das auch mit etwas Stress verbunden, da sowohl die Verwaltung als auch die Abgeordneten auf die Sitzungstermine des Petitionsausschusses hinarbeiten. Mitunter gelangen die Papiere erst in den letzten Minuten auf den Tisch. Erst dann sind die Unterlagen komplett, und entsprechende Nachfragen können beantwortet werden. Zumindest aus unserer Sicht ist festzustellen: Das verläuft immer sehr störungsfrei und angenehm, und die Antworten sind immer kompetent.
Das Gleiche gilt für die Zusammenarbeit mit den Ministerien und den nachgelagerten Behörden. Das Gros der Arbeit hat immer noch das Innenministerium zu leisten, das gilt aber auch für die anderen Ministerien.
Als Sprecher der CDU-Fraktion im Petitionsausschuss möchte ich aber auch ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen richten. Wir streiten hin und wieder. Das haben wir auch gestern getan.Ich darf dem Haus aber sagen – das wird dann
auch im Protokoll stehen –, dass das eher die Ausnahme ist. Die Regel ist, dass wir uns mit den Themen sehr konstruktiv auseinandersetzen. Sehr häufig kommen wir auch zu einem einstimmigen Votum. Sehr häufig müssen wir die Beschlussfassung auch vertagen, nicht etwa, weil wir nicht arbeiten oder nicht entscheiden wollen, sondern weil wir gemeinsam der Meinung sind, dass noch etwas zu klären ist.
Ich sprach vorhin von Leistung. Man sollte dabei nicht vergessen, dass diese Petitionsanliegen nicht nur, wie es häufig in der Öffentlichkeit dargestellt wird – neudeutsch formuliert: herüberkommt –, Ausländerrechtsangelegenheiten betreffen.Vielmehr reicht das Spektrum vom Baurecht über Steuerangelegenheiten,Beschwerden über Bescheide nach Hartz IV bis hin zum Ausländerrecht.
Der Blick auf die nackten Zahlen zeigt, welche Aufgabe hier zu bewältigen war. In dem Berichtszeitraum von zwölf Monaten wurden insgesamt 1.798 Petitionen bearbeitet und beschieden. Darüber hinaus wurden noch andere bearbeitet, die aber noch nicht entscheidungsreif sind. Das sind immerhin 426 mehr als eingegangen sind.
Interessant ist, dass der Anteil der Ausländerpetitionen rückläufig ist. Darauf wurde schon hingewiesen. Der Anteil der Ausländerpetitionen betrug im Jahr 2000 65 %. Im Jahre 2006 betrug er 46 %. Hierfür ist auch die Neuregelung beim Bleiberecht und die weitergehende Altfallregelung auf Bundesebene und der daraus resultierende Abschiebestopp unseres Bundeslandes verantwortlich.
Hierzu darf ich feststellen, dass Hessen, das zuständige Ministerium und der zuständige Minister diese Debatte auf Bundesebene nicht nur konstruktiv begleitet haben, sondern sehr häufig wurde das von Hessen aus angeschoben. Mancher musste da mehr als andere angeschoben werden.
Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass diese Regelungen aber zwei Seiten haben. Sie bringen nicht nur Erleichterungen für die Petenten.Vielmehr sind sie auch mit klaren Vorgaben und Schlussfolgerungen verbunden.
Für uns gilt immer, dass wir die Regelungen im Sinne der Petenten auslegen wollen und auch zukünftig auslegen werden.Wenn aber die weitreichenden Kriterien nicht erfüllt sind, dann bedeutet dies auch, dass eine konsequente Rückführung der betroffenen Menschen eingeleitet werden muss. Denn dann gibt es weder rechtliche noch sachliche oder personenbezogene Gründe, die einen weiteren Verbleib in der Bundesrepublik ermöglichen würden.
Natürlich ist es so, wie Herr Kollege Frömmrich sagte. Eine Stichtagsregelung bedeutet immer,dass jemand „aus dem Raster fallen kann“. Das bringt aber jede Stichtagsregelung mit sich. Es wurde lange darüber diskutiert, wie diese Regelungen getroffen werden sollten.
Hier wurden die Kinder angesprochen. Ihre Fälle werden sehr wohl betrachtet. Wir kennen diese Petitionen. Wir kennen aber auch Petitionen, die dann zu Härtefällen gemacht wurden, weil man sagte, hier gibt es ein spezifisches Anliegen, dem Rechnung zu tragen ist.
Ich finde auch den im vergangenen Jahr nach einem sehr intensiven, überparteilichen, unpolitischen und konstruktiven Gespräch erarbeiteten Kompromiss der Parlamentarier mit der Agentur für Arbeit erfreulich. Denn dabei konnte herausgearbeitet werden – zu Beginn gab es da noch ganz andere Absichten –, dass die Anwendung der Bleiberechtsregelung und die daraus abgeleiteten Chan
cen für die Petenten nicht an der sogenannten Bevorrechtigtenregelung scheitern sollen. Das wurde uns zugesagt. Wenn die wesentlichen Integrationskriterien erfüllt sind – das sind ausreichender Wohnraum, Schulbesuch der Kinder und Grundkenntnisse der deutschen Sprache –, kommt es nicht mehr darauf an, dass der Petent bereits Arbeit hat.Vielmehr bekommt er die Chance sich,Arbeit zu suchen.
Wir kennen alle aus der Vergangenheit noch diesen Kreislauf: Hast du keine Arbeit, erhältst du keinen Aufenthalttitel, kannst du keine Arbeitsstelle bekommen.
Bei meinem letzten Bericht hatte ich der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass sich die Agentur entsprechend positiv verhält. Meiner Ansicht nach ist dies geschehen.
Afghanistan wurde von den beiden Vorrednern der Opposition angesprochen. Sie alle können davon ausgehen, dass nicht nur die Vertreter des Ministeriums, wie uns immer wieder versichert wird und wie wir es auch immer wieder spüren können, sondern auch alle Mitglieder des Petitionsausschusses den Umgang mit den Petenten aus Afghanistan sehr sensibel und sehr intensiv betrachten. Wir haben aber auch gerade in der letzten Sitzung des Petitionsausschusses wieder gehört: Es gibt keinen Grund, einen generellen Abschiebestopp zu erlassen. Weiß Gott gibt es aber auch keinen Grund,jeden zurückzuführen.Jeder sollte doch wissen, dass die alleinstehenden jungen Männer die Einzigen sind, die heutzutage, wenn überhaupt, zurückgeführt werden.
Wenn ich sage: „wenn überhaupt“, dann bitte ich, in Erinnerung zu rufen, dass wir dazu Zahlen sowohl aus dem vergangenen Jahr als auch aus der ersten Hälfte des Jahres 2007 haben, die zeigen, dass die Abschiebepraxis gegenüber afghanischen Bürgerinnen und Bürgern sehr human ist. Für die, die es noch nicht wissen, möchte ich es nennen: Im Jahr 2006 wurden aus Deutschland 210 Afghanen zurückgeführt, aus Hessen waren es 30. Bis zum 30.Juni diesen Jahres wurden 18 Afghanen aus Hessen zurückgeführt und 66 aus der Bundesrepublik Deutschland. Auch das zeigt,wie sensibel und intensiv dieses Thema behandelt und wie genau das beobachtet wird.Ich bin mir sicher, dass das auch in Zukunft so sein wird.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch Folgendes sagen, denn das wird später im Protokoll stehen. Aus dem Gedächtnis heraus unterstelle ich, dass uns das Ministerium zumindest einmal pro Jahr Rede und Antwort dazu steht, wie sich die aktuelle Situation in Afghanistan gestaltet, damit wir die entsprechenden Entscheidungen fundiert treffen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Ihnen für die Aufmerksamkeit danken und der scheidenden Vorsitzenden versichern, dass zumindest die Mitglieder der CDU-Fraktion – ich denke, der Rest des Hauses wird das auch tun – gerne ihrem Appell folgen und den Antrag positiv bescheiden werden. Denn dieser Antrag wird letzten Endes dafür sorgen, dass wir auch in der „parlamentsfreien Zeit“, also im nächsten Jahr nach der Wahl, unsere wichtige Arbeit im Petitionsausschuss tun können. Das ist sinnvoll, aber nicht etwa, weil wir nach der Wahl vielleicht Langeweile haben werden oder uns erholen müssen.Vielmehr ist das ganz im Sinne der Petenten. Deswegen werden wir das sehr gerne tun. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch zwei Sätze, weil sich der Kollege Frömmrich noch einmal zu Afghanistan geäußert hat. Es ist sein gutes Recht.Aber er hätte vielleicht auch zuhören sollen. Denn es ist doch keine Frage, dass wir auf diese humanitären Gesichtspunkte Rücksicht nehmen. Das ist so. Deshalb gibt es in Hessen die Härtefallkommission, die letztendlich genau das zu berücksichtigen hat.
Aber hier zu vermischen – auf der einen Seite, wie das auch der Kollege von der FDP und andere angemahnt haben, über das Thema Zuwanderung zu sprechen und qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland holen zu wollen, wo es nötig ist; auf der anderen Seite die Zielgruppe anzusprechen, mit der wir uns im Petitionsausschuss befassen –, dies passt nicht. Das sind mitunter Welten, die beide trennen – nicht nur von der Herkunft her, sondern auch von dem, was sie tatsächlich zu leisten in der Lage sind.
Das eine sind menschliche Gründe, die zu beachten sind und wo es darum geht, ob jemand einen Härtefall geltend machen kann,ob jemand die Bleiberechtsregelung erfüllt, ob er in seinem Heimatland noch verfolgt wird oder Ähnliches. Auf der anderen Seite geht es um die Fachkräfte. Das hat meines Erachtens so gut wie nichts miteinander zu tun. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass wir uns in dem einen Bereich mit Armutswanderung und Verfolgung befassen und in dem anderen Bereich mit den Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die Stichtagsregelung uns aus Sicht der Petenten sehr wohl weitergebracht hat. Denn hier werden Fälle positiv beschieden, die vorher nicht positiv beschieden worden wären. Zum anderen: Wenn der Stichtag nicht passt und eine Konstellation vorliegt, wie sie vom Kollegen Frömmrich dargelegt worden ist, dann hat jedes Mitglied des Petitionsausschusses die Möglichkeit, einen Härtefallantrag zu stellen. Es gibt sehr wohl Beispiele, wo dann in der Härtefallkommission positive Entscheidungen getroffen wurden.
Dennoch gilt es zu beachten, wenn Fälle vorliegen, in denen sich Menschen 10, 15 Jahre in Deutschland aufhalten, dann sollte man sich die Aktenlage ganz genau anschauen. Dann sind das in aller Regel Fälle von Familien, Ehepaaren oder Einzelpersonen, die schon vor zehn Jahren hätten ausreisen können. Dass sie das nicht getan haben, liegt nicht am Staate Deutschland, der Hessischen Verfassung, dem Bundesland, dem Minister oder der Härtefallkommission, sondern daran, dass diese Personen alle legalen,vielleicht auch manchmal illegalen Möglichkeiten ausgeschöpft haben, um hier zu bleiben.
Wenn sie dann nach 10, 15 Jahren hier stehen und wir feststellen,es gibt jetzt keine Möglichkeit mehr,dann hat man dies auch zu akzeptieren. Keinesfalls hat unser Land zu verantworten, dass die jetzt in eine etwas missliche Lage kommen.
Ich habe sehr wohl differenziert zwischen legal und illegal.Sie wissen ganz genau,dass wir mit beiden Facetten zu kämpfen haben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Frömmrich,Sie haben anscheinend versucht, sich sachkundig zu machen; denn in der besagten Petitionsausschusssitzung, über die Sie hier versuchten zu referieren, waren Sie gar nicht anwesend.
Wenn man für einen solchen Tagesordnungspunkt bedauerlicherweise nur fünf Minuten Redezeit zur Verfügung hat, dann entbindet einen das nicht – –
Herr Kollege Frömmrich, wenn man tatsächlich nur fünf Minuten Redezeit zur Verfügung hat, dann kann man das vielleicht nicht in aller Breite darstellen. Dennoch muss man nicht mit Halbwahrheiten und Unwahrheiten kommen, wie das hier der Fall ist.
Wir haben uns insgesamt über eine Stunde mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Die Ministerin hat sehr sachkompetent, sehr ausführlich und in aller Ruhe dargelegt, wie sich dieser spezielle Fall darstellt. Sie kommen hier nach vorn und verdrehen dies alles wieder, tun so, als ob das Gespräch mit der Ministerin nicht stattgefunden hätte, und machen nichts anderes als blinden Populismus auf dem Rücken Behinderter. Das ist das, was Sie hier gemacht haben, und dafür sind Sie auch zu kritisieren.
Bereits im Petitionsausschuss mussten Sie zurückrudern, weil Sie in der ersten Sitzung behauptet hatten, ein Pressesprecher des Ministeriums habe etwas in der Öffentlichkeit erklärt. Dann mussten Sie zugeben, dass es eben nicht so war. Daraus hätten Sie doch lernen müssen und hätten Ihren Redebeitrag für heute anders vorbereiten müssen.
Uns wurde durch den Vortrag des Ministeriums klar, dass es sowohl für das betreffende Kind – um das ging es uns ausschließlich – als auch für die gesamte Schulgemeinde am besten ist,wenn die Beschulung in dieser Förderschule stattfindet. Das ist das Kindeswohl, und daran haben wir uns orientiert, nicht an Ihren populistischen Ausflüchten.
Ein letztes Wort, weil Sie fast ein Drittel Ihrer Redezeit mit allgemeiner Schulpolitik verbraucht haben. Wir sind in Hessen Spitzenreiter,was die Förderschulen anbelangt.
Das soll auch so bleiben.Was diesen konkreten Fall anbelangt, sehen wir keine Notwendigkeit, von unserem Votum im Petitionsausschuss abzurücken.
Im Übrigen schließe ich mich vollinhaltlich dem an, was meine Kollegen Rentsch und Schork gesagt haben.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir werden dem Gesetzentwurf in zweiter Lesung zustimmen, und wir werden – das wird Sie nun nicht überraschen – auch den Änderungsantrag befürworten. Er ist erstens nur redaktioneller Natur, und er stammt zweitens aus der Feder der CDU-Landtagsfraktion.
Ich mache es in der Tat kurz. Wir begrüßen die Zusammenlegung der beiden Gesetze. Darauf hatte ich bereits in der ersten Lesung hingewiesen. Wir sehen aufgrund des einen oder anderen Kritikpunkts, der auch im Hinblick auf die Unterstützung der Kommunen eingereicht wurde, keinen Grund dafür, von unserer positiven Haltung abzuweichen. Wir wissen, dass der Landesrechnungshof sogar der Meinung ist, dass die Kommunen mehr Geld bekommen, als ihnen eigentlich zusteht. Es wird vielleicht der SPD helfen, wenn wir uns an anderer Stelle darüber noch einmal unterhalten.
Zweitens sollte sich vielleicht der eine oder andere auch einmal selbstkritisch fragen, warum sich manche Bewerber länger als zwei Jahre in einem Landkreis aufhalten. Das liegt nicht immer am Land Hessen. Das liegt mitunter auch an der Situation oder beispielsweise daran, wie zügig Petitionen bearbeitet werden.
Ich sagte es bereits:Wir werden dem Gesetzentwurf in der durch den Änderungsantrag geänderten Fassung die Zustimmung erteilen.
Das kann man sowieso nicht lesen. – Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD zur Situation von Kindern und Jugend
lichen ohne gesicherten Aufenthalt wurde beantwortet und ist heute zu besprechen, wenn auch in der gebotenen Kürze. So ist es von den Geschäftsführern vorgegeben.
Zusammenfassend möchte ich sagen: Im Gegensatz zu den Fragestellern sind wir sehr wohl der Meinung, dass das Schutzbedürfnis der Kinder und das Kindeswohl von Flüchtlingen in Deutschland berücksichtigt werden. Dies zeigen die Antworten auf die entsprechenden Fragen, die hier gestellt wurden, ebenso wie die Abfrage in den hessischen Krankenhäusern.
Der zumindest in der Großen Anfrage suggerierte Widerspruch zu der UN-Kinderrechtskonvention greift unseres Erachtens nicht. Die Interpretation der Bundesregierung vom 6. März 1992, die bis heute weder zurückgenommen noch geändert wurde,zeigt,dass das oben genannte Übereinkommen keinesfalls eine widerrechtliche Einreise oder einen widerrechtlichen Aufenthalt erlaubt. Es ist aber sehr wohl erlaubt, Unterschiede zwischen In- und Ausländern zu machen, und der Staat kann gegen Illegalität vorgehen und wird in seinen Rechten nicht beschränkt.
Die Situation von Flüchtlingskindern wird auch bei der Gesundheitsvorsorge – darin bin ich anderer Auffassung als die Vorrednerin – und bezüglich des Rechts auf Bildung, sei es nun in Schulen oder Kindergärten, berücksichtigt. Wer einen Aufenthaltsstatus oder eine Duldung hat, besitzt alle Möglichkeiten der ärztlichen Vorsorge – von der Diagnose bis zur Therapie – und der Bildung. Die entsprechenden Gesetze sind vorhanden und werden angewandt.
Wer allerdings illegal hier lebt, stellt sich bewusst außerhalb der Gesetze und der entsprechenden Regelungen. Wer illegal hier ist, ist dies nicht rein zufällig. Wer illegal hier ist, ist bewusst hier und stellt sich bewusst außerhalb der gesetzlichen Grundlagen.
Deshalb kann es auch keine staatliche Aufforderung zum Wegschauen geben.
Schließlich ist es unsere Aufgabe, einerseits Asylschutz dort zu gewähren,wo er notwendig ist,und andererseits illegale Aufenthalte zu verhindern bzw. zu beenden. Eine falsche Toleranz wiegt die Betroffenen in falscher Sicherheit, und eine falsche Toleranz höhlt das wichtige Asylrecht aus.
Klar ist aber auch, dass den Kindern in Notfällen geholfen wird, auch wenn sie illegal hier sind. Die Abfrage in den Krankenhäusern zeigt das, und wir wissen auch von der anonymen Inanspruchnahme verschiedener Ambulanzen.
Die in der Großen Anfrage ebenfalls angesprochene Trennung von Familien ist nie das Ziel der Ausländerbehörden, sondern allenfalls – und bedauerlicherweise – die Konsequenz unverantwortlichen Handelns ausreisepflichtiger Menschen. Wenn es nicht anders geht, ist das leider die letzte Konsequenz. Aber wir wissen – gerade diejenigen, die im Petitionsausschuss tätig sind –, dass die gemeinsame Ausreise immer das Ziel unseres Staates ist.
Damit möchte ich schließen: Ein Staat, der auch in Zukunft verfolgten Menschen Asyl gewähren will, muss einerseits die betreffenden Ressourcen konsequent vorhalten, andererseits Missbrauch vorbeugen bzw. ihn beenden.
Genau das habe ich vor, Frau amtierende Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder Einzelfall wird sowohl im Petitionsausschuss wie auch, wenn er entsprechend aufgerufen wird, in der Härtefallkommission sehr intensiv diskutiert,sowohl von den Fraktionen,deren Vertreter gerade gesprochen haben, wie auch von der Mehrheitsfraktion.Wir nehmen jeden Einzelfall unter die Lupe, und dann landet auch mancher Fall aus dem Petitionsausschuss letzten Endes in der Härtefallkommission, unabhängig davon, ob es sich um einen afghanischen oder einen anderen Staatsbürger handelt.
Wir sehen nicht – da unterscheiden wir uns von dem, was die Vorredner gesagt haben –, dass wir im Petitionsausschuss einen generellen politischen Abschiebestopp für afghanische Bürger etablieren wollen. Das wollen wir nicht, und wir haben Ihnen im Petitionsausschuss mehrfach erklärt, dass wir dazu keine Notwendigkeit sehen, weil wir sehr genau wissen, dass sowohl das Bundesamt wie auch die verschiedensten Gerichte jeweils überprüft haben, ob es eine Situation gibt, die besondere Beachtung verdient, und weil wir auch wissen, dass im Fall einer Rückführung aufgrund eines Beschlusses des Petitionsausschusses die Ausländerbehörde am Tage der Rückführung noch einmal entsprechende Prüfungen vornimmt.
Insofern sehen wir keine Notwendigkeit, das Abstimmungsverhalten zu ändern.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf für ein Landesaufnahmegesetz ist in der ersten Lesung eingebracht worden und wird, wie die Vorredner dargelegt haben, in dem zuständigen Ausschuss konstruktiv diskutiert werden.Auch wir freuen uns auf die konstruktive Diskussion.
Wir wissen, dass eine Überprüfung und Neufassung beider Gesetze, zum einen des Gesetzes, welches die Aufnahme regelt, und zum Zweiten des Gesetzes, das bisher die vorläufige Unterbringung geregelt hat, sinnvoll ist. Es ist sinnvoll und notwendig zum einen wegen des Ablaufs der Frist zum Ende des Jahres,zum anderen aber auch,um z. B. kleine Änderungen aufgrund neuer bundesgesetzlicher Vorgaben vorzunehmen.
Hilfreich für die Diskussion – ohne in die Details einsteigen zu wollen; aber der eine oder andere hat sich auch einen Punkt herausgegriffen, daher will ich das auch tun – um die Beschlusslage war in diesem Fall mit Sicherheit die
Untersuchung des Landesrechnungshofs bezüglich der bisher vorgesehenen Dynamisierung der entsprechenden Entgelte.
Unstrittig ist, dass wir trotz der erfreulicherweise zu verzeichnenden quantitativen Reduzierung der Asylbewerber – wenn ich mich richtig erinnere, sind es im letzten Jahr in Deutschland 21.000 Personen gewesen und 1.200 Personen in Hessen – entsprechende Regelungen brauchen,um die Aufnahme und Unterbringung nicht nur vorzunehmen, sondern auch menschenwürdig sicherzustellen. Kollege Bocklet hat sich hierzu geäußert.
Unstrittig ist mit Sicherheit auch die Zusammenlegung beider Gesetze. Dies erhöht die Übersichtlichkeit. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss. – Besten Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion begrüßt natürlich jede Maßnahme, die dazu geeignet ist, die Wahlbeteiligung vor Ort, aber auch bei Landtags- und Bundestagswahlen zu erhö
hen, und jede Maßnahme, die geeignet ist, beim Themenkomplex Integration ein Stück weiter nach vorne zu kommen. Insofern haben Sie sehr richtig aus der letzten Publikation unserer Sozialministerin zitiert.
Hier gibt es aber überhaupt keinen Widerspruch. Die Integration, die von dieser Landesregierung in der Tat als eine Querschnittsaufgabe begriffen und vor allen Dingen auch umgesetzt wird, hängt doch nicht davon ab, ob vor Ort ein kommunales Wahlrecht existiert oder nicht.
Es gibt, wie wir wissen, viele Maßnahmen – auch unterstützende Maßnahmen des Landes –,die vor Ort dazu beitragen, dass diejenigen, die integrationswillig sind, integriert werden können. Die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Ausländer ist unseres Erachtens aber kein probates Mittel, die Wahlbeteiligung zu erhöhen oder die Integration zusätzlich zu fördern.Alleine der Blick auf die Quote der Beteiligung an den Wahlen zu Ausländerbeiräten und auf die Wahlbeteiligung unter EU-Ausländern auf kommunaler Ebene zeigt, dass die Wahlbeteiligung hierdurch nicht erhöht werden kann.
Sie zeigt auch – das ist sehr bedauerlich –, dass gerade bei den Wahlen zu den Ausländerbeiräten zum Teil selbst Werbekampagnen nichts mehr nutzen, dass vor Ort nur noch unter ganz großen Schwierigkeiten und hohem Aufwand gewählt werden kann.
Der Antrag der SPD-Fraktion ist unseres Erachtens sachlich nicht richtig,
denn eine Gesetzesinitiative auf Landesebene wird aufgrund der grundgesetzlichen Regelung nicht erfolgreich sein.
Der Antrag der GRÜNEN ist aus den Gründen, die ich eben dargelegt habe, ebenfalls nicht tauglich.
Zu den rechtlichen Zusammenhängen: § 30 HGO und § 22 HKO beziehen sich auf Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz, dass das aktive Wahlrecht nur der Personengruppe zusteht,die die deutsche Staatsangehörigkeit hat.Das aktive Wahlrecht ist aufgrund der Grundgesetzänderung vom Jahre 1992 auch den EU-Ausländern zugestanden worden. Ich nehme aber ausdrücklich Bezug auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das – der Vorredner hat darauf hingewiesen – ein Landesparlament zurückgepfiffen hat, als es darum ging, ein kommunales Wahlrecht für ausländische Mitbürger zu verankern.
Diese rechtliche Würdigung der Bedenken bezüglich einer Beteiligung ausländischer Mitbürger an Wahlen, der Erhöhung derselben durch die Gewährung des Wahlrechts und der Hinweis darauf, dass Integration mit dem Wahlrecht nichts zu tun hat, führen dazu, dass wir beide Anträge ablehnen werden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass das Einreichen einer Petition ein in der Hessischen Verfassung und im Grundgesetz verankertes Recht ist, ist nicht nur uns bestens bekannt. Dies zeigt auch sehr anschaulich die Zahl der jährlich eingehenden Petitionen. Die Frau Vorsitzende hat in ihrem Bericht ausführlich darauf hingewiesen.
Dass dieses Recht aber auch mit Leben erfüllt wird, erfordert mehr als Artikel oder Paragrafen. Es setzt voraus, dass sich Menschen mit dem nötigen Ernst und auch mit dem nötigen Verantwortungsgefühl mit diesen Petitionen auseinandersetzen und versuchen, dem Petenten zu seinem Recht zu verhelfen – sofern er das Recht auf seiner Seite hat. Schließlich soll durch das Petitionsrecht jeder Bürger die Möglichkeit haben, sich über Ungerechtigkeiten, Benachteiligungen oder eine ungerechte Behandlung durch staatliche Stellen zu beschweren bzw. hier um Abhilfe zu ersuchen.
Da dieses Verantwortungsbewusstsein, auf das ich gerade hinweise, meines Erachtens allenthalben zu finden ist, gilt es,auch seitens der CDU-Fraktion ein herzliches Wort des Dankes auszusprechen. Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Petitionsreferats und der Geschäftsstelle der Härtefallkommission. Ich kann mir sehr wohl vorstellen, was in den Büros gerade wenige Tage vor einer Ausschuss- oder Kommissionssitzung über E-Mail, Telefon oder auch über persönliche Besuche zu bewältigen ist.Wir fühlen uns,trotz allen Stresses,der dort herrscht – mitunter auch durch uns ausgelöst –, jeweils gut und kompetent behandelt und beraten.
Wir bedanken uns auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ministerien, insbesondere bei den Mitarbeitern des Innenministeriums, die in diesem Zusammenhang die größte Arbeit zu leisten haben. Wir bedanken uns aber auch bei den Mitarbeitern aller nachgelagerten Behörden und der anderen Ministerien.
Dies sage ich mit einem Ausrufezeichen: Auch bei den Kollegen haben wir uns sehr herzlich zu bedanken; denn
trotz Auseinandersetzungen in der Sache – es gibt verschiedene Punkte,bei denen wir unterschiedlicher Auffassung sind – sind die sachliche Befassung und das gemeinsame Ringen um die richtige, die vertretbare, die humane Entscheidung überwiegend anzutreffen. Wenn ich von „Ringen“ spreche, meine ich damit nicht nur das politische Ringen, sondern auch das persönliche Ringen um eine Sache.Jeder hat seine Fälle,bei denen er im wahrsten Sinne des Wortes hin- und hergerissen ist und am Ende des Tages hofft, die richtige, die vertretbare Entscheidung getroffen zu haben.
Aber neben dieser qualitativen Komponente zeigt auch die quantitative Komponente sehr eindrucksvoll, was für eine Aufgabe zu schultern ist. 1.578 Petitionen waren in dem angegebenen Berichtszeitraum zu bearbeiten. Ergänzend – auch darauf wurde bereits hingewiesen – sind die Sprechtage, eine informative Ausschussreise und die Präsenz beim Hessentag zu nennen.
Quasi im Vorgriff möchte ich die Gelegenheit nutzen, auch ein Wort der Anerkennung an diejenigen zu richten – das sind wiederum die Mitarbeiter des Petitionsreferats, der Geschäftsstelle der Härtefallkommission und des Innenministeriums –, die uns bei der Umsetzung der Bleiberechtsregelung behilflich sind. Ich erwähne hier auch ganz bewusst die Kommunikation, die Information und – wie ich hörte,ist das hin und wieder notwendig – die Schulung der Mitarbeiter der einen oder anderen Ausländerbehörde.
Lassen Sie mich bezüglich der Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde und bezüglich der festgelegten Fristen zweierlei sagen.Wir erwarten – wie ich meine, zu Recht –, dass die Ausländerbehörde stillhält, solange das Petitionsverfahren läuft. Eine Ausnahme gibt es bei rechtlich notwendigen Eilentscheidungen.Aber die Kehrseite ist, dass wir als Mitglieder des Petitionsausschusses bzw. der Härtefallkommission auch in der Pflicht stehen, die gesetzten Fristen einzuhalten – sofern die Unterlagen vollständig sind; dies ist einschränkend zu sagen. Petitionen, die liegen bleiben, die nicht bearbeitet werden, weil man etwas anderes zu tun hat – das haben wir hin und wieder –, dienen aber niemandem. Ganz im Gegenteil, sie können uns nicht nur in Konflikt mit der einen oder anderen Behörde bringen, sondern sie schaden auch dem einen oder anderen Petenten.
Im Berichtszeitraum hatte sich die Härtefallkommission zu bewähren. Im vorangegangenen Berichtszeitraum wurde sehr viel über sie diskutiert. Es ging um ihre Gründung. Damals wurde sie eingesetzt, und jetzt galt es, die Bewährungsprobe zu bestehen. Ich bin der Meinung, dass das parteiübergreifend gelungen ist. Es gab anfänglich Reibereien und politische Auseinandersetzungen – auch parteipolitische Auseinandersetzungen –, aber schon nach sehr kurzer Zeit war zu beobachten, dass das Prüfen der Einzelfälle auf humanitäre und andere Härten überwogen hat und dass es hier zu einer, wie ich meine, angenehmen und äußerst konstruktiven Zusammenarbeit kam.
Ich begrüße es auch, dass mittlerweile eine Zurückhaltung der Mitglieder des Ausschusses und der Kommission zu beobachten ist, was die Öffentlichkeitsarbeit anbelangt. Ich bin nämlich der Meinung, dass es nicht gut ist, wenn konkrete Fälle in die Öffentlichkeit getragen werden.Dies sollte auch in Zukunft unterbleiben,da man sich meines Erachtens nicht auf der einen Seite als Abgeordneter und Mitglied des Petitionsausschusses dafür feiern lassen kann, wenn man etwas für einen Petenten erreicht hat, wenn es einem auf der anderen Seite verwehrt ist, zu
begründen, warum man in Fällen, die man abschlägig beschieden hat, zu einem negativen Bescheid gekommen ist. Das verbietet der Schutz der Privatsphäre – mitunter sogar der Intimsphäre – der betreffenden Petenten.
Letztes Jahr um diese Zeit warteten wir noch auf die Einigung der Innenminister bezüglich einer bundeseinheitlichen Bleiberechtsregelung.Wie Sie wissen, brauchen wir seit dem November 2006 – nach der Initiative unseres Ministers – auf eine solche Regelung nicht länger zu warten.
Sicher ist das richtig.
Wir können mit dieser Regelung, wie wir meinen, sehr gut arbeiten. Hoffen wir gemeinsam, dass es uns gelingt, diese Bleiberechtsregelung mit den betreffenden Ausländerbehörden und mit anderen mit Leben zu erfüllen.
Ich erinnere mich noch sehr gut, dass es Innenminister und -senatoren gab, die dem etwas skeptischer gegenüberstanden.Volker Bouffier hat aber nicht nachgelassen – auch mit dem Rückenwind aus diesem Haus – und entsprechend verhandelt.Wir haben jetzt eine Lösung gefunden, mit der wir arbeiten können.Ausländern, die faktisch sozial und wirtschaftlich integriert sind, soll auf der Grundlage des § 23 ein Bleiberecht gewährt werden können. Sie sollen die Chance auf einen Daueraufenthalt bekommen, ohne dass Kosten für uns entstehen.
In diesem Zusammenhang erwarten wir auch, dass die Agentur für Arbeit das umsetzt, was ihr Chef in einem Obleutegespräch versprochen hat. Die Agentur für Arbeit legt das dahin gehend aus – ich glaube, es ist § 7 der Beschäftigungsverordnung –, dass, wie Herr Forell ausdrücklich sagte,an der bevorzugten Regelung kein Antrag scheitern werde.Wir haben uns schließlich mit dem einen oder anderen Fall beschäftigt, in dem es genau den Kreislauf gab, den es zu durchbrechen gilt: ohne Aufenthaltstitel keine Arbeitserlaubnis, ohne Arbeitserlaubnis keinen Aufenthaltstitel. Diesen Kreislauf kann man nur durch eine flexible Auslegung der entsprechenden Gesetze und Regelungen durchbrechen. Dies wurde uns zugesagt, und ich sage in dieser Rede bewusst, wir hoffen sehr darauf, dass dies gelingt.
Ich stehe mit Sicherheit nicht alleine, wenn ich sage, ich hoffe, dass die Bleiberechtsregelung so umgesetzt werden kann, wie wir uns dies vorstellen, dass es zu einer Entlastung kommt und dass diejenigen, die den Status erhalten, dann auch in der Bundesrepublik bleiben können.Andere wiederum müssen dann aber konsequent zurückgeführt werden. Ich hoffe auch, dass wir sowohl im Petitionsausschuss als auch in der Härtefallkommission unsere vertrauensvolle und, wie ich meine, sehr konstruktive Arbeit fortsetzen können. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage zum Thema Rechtsextremismus liegt vor und soll nun besprochen werden.Ich begrüße den großen Ernst und die Sachlichkeit,die Tonalität,mit der diese Debatte geführt wurde. So werden wir der Brisanz und der Bedeutung und auch der historischen Verantwortung – gerade vor dem Hintergrund unserer unvergessbaren Vergangenheit – gerecht.
Namens der CDU-Fraktion möchte ich mich auch bei der Landesregierung für die ausführliche Beantwortung dieser Großen Anfrage bedanken. Sie zeigt in der Tat nicht nur, wie wir in Hessen aufgestellt sind, wenn es um das Thema Rechtsextremismus geht – darauf gehe ich gleich ein –, sondern macht auch sehr deutlich, mit welchen Mitteln wir verhindert haben und auch in Zukunft verhindern werden, dass der Rechtsextremismus in Hessen Einzug hält bzw. stärker wird.Wir wollen erreichen, ihn noch weiter zu verdrängen.
Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der uns heute Morgen vorgelegt wurde, haben wir selbstverständlich gelesen. Wir schlagen vor – darüber können Sie in der Zwischenzeit nachdenken –, ihn an den Innenausschuss zur weiteren Diskussion zu überweisen. Wir sind der Meinung, dass wir dieses Thema, auch was den Antrag anbelangt, noch einmal vertiefend diskutieren sollten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist erfreulich, dass wir in Hessen den letzten Rang einnehmen, wenn es um die Anzahl der rechtsextremistischen Gewalttaten geht. Diese rote Laterne nehmen wir gerne entgegen.
0,14 Gewalttaten – dieser statistische Begriff sei gestattet – aus dem rechten Bereich je 100.000 Einwohner ist im Bundesvergleich der niedrigste Wert. Dennoch: Jede Straftat ist natürlich eine zu viel. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl rechtsextremer Gewalttaten in Hessen erfreulicherweise konstant geblieben. Uns wäre lieber, wenn sie weiter zurückgegangen wäre. Sie ist konstant geblieben; das ist insofern erfreulich, als es in Deutschland im selben Zeitraum eine Steigerung um 23,5 % stattgefunden hat.
Positiv zu vermelden ist auch, dass die Anzahl der Großveranstaltungen – der eine oder andere Vorredner ging darauf bereits ein – in Hessen gleich geblieben ist. Sie ist nicht, wie im Bundestrend zu verzeichnen, gerade in Bezug auf die Skinheadkonzerte angestiegen. Wir wissen, dass in Deutschland ein Anstieg von 137 auf 193 Konzerte stattgefunden hat. In Hessen sind wir hingegen auf einem erfreulich niedrigen Niveau verblieben.
Erfreulich ist auch, und dies zeigt die Anstrengungen der Landesregierung und der nachgeordneten Behörden, die hohe Aufklärungsquote. Bei Hasskriminalität, bei Antisemitismus haben wir die Aufklärungsquote mehr als verdoppeln können. Die Anzahl der Fälle ist, wenn man einen Ausreißer herausrechnet – es handelt sich um eine Person, die mehrfach in Erscheinung getreten ist –, sogar zurückgegangen.
Erfreulich ist auch der Rückgang der Mitgliederzahlen in einigen Parteien und Gruppierungen,wobei wir selbstverständlich auch zur Kenntnis nehmen, dass die Zahl der Neonazis von 200 auf 250 und die der NPD-Mitglieder von 300 auf 350 angewachsen ist. Hoffnungsfroh aber stimmt die Tatsache, dass die Bevölkerung – die Wählerinnen und Wähler in Hessen – sehr deutlich zeigt,dass sie mit dem Gedankengut, das von diesen Gruppen verbreitet wird, nichts zu tun haben will, dass sie es den Repräsentanten der Parteien oder Gruppierungen nicht zutraut, die Aufgaben der Zukunft zu lösen. Bei der Bundestagswahl – Sie erinnern sich – kam die NPD in Hessen auf 1,2 %, die Republikaner kamen auf 0,8 %. Bei der Kommunalwahl war es ähnlich: 0,4 % bzw. 1,5 % waren hier zu verzeichnen. Dort, wo sie in den Parlamenten vertreten sind, spielen sie meines Erachtens, soweit ich dies überschaue,Gott sei Dank eine untergeordnete Rolle.Sie werden nicht oder kaum wahrgenommen. Sie werden folgerichtig von der Presse zum Teil ignoriert. Sie können sich aufgrund ihrer eigenen Fähigkeiten, aber auch aufgrund der Art und Weise, wie das demokratische Spektrum mit ihnen umgeht, nicht profilieren.
Diese Ergebnisse hängen mit Sicherheit auch damit zusammen, dass gerade in Hessen überdurchschnittliche Anstrengungen gegen den Extremismus und politisch motivierte Gewalt unternommen werden. Das hängt mit Sicherheit auch mit der Nulltoleranz zusammen, mit der rechtsextremistisches Gedankengut aufgedeckt und verfolgt wird, und auch damit, dass niederschwellig, sofort, aber immer angemessen reagiert wird. Augenscheinlich zeigen aber auch die Aufklärungsbemühungen und die Informationsarbeit verschiedenster Organisationen und Verbände Wirkung.
Ich sprach von vielfältigen und verschiedenen Organisationen. Es sind nicht nur der Hessische Landtag, die Regierung, die dieses Thema als eine Querschnittsaufgabe begreift, an der alle Ressorts beteiligt sind, und die Sicherheitsbehörden, die hier erfolgreich agieren, wo andere destruktiv agitieren wollen, sondern es sind auch das große Engagement und die Kontinuität, mit der weite Teile der Gesellschaft in vielfältigen Verbänden und Organisationen vor Ort aktiv und wachsam sind, gegen Demonstrationen demonstrieren, Vorkommnisse melden, aufklären, informieren und schulen.Auch hier stellen sich die Schulen und die Träger der außerschulischen Jugendbildung der großen und immerwährenden Aufgabe, Rechtsextremismus zu begegnen.
Ja, es ist eine immerwährende Aufgabe. Trotz der positiven Bilanz, die hier aufgrund der Zeitvorgabe nur ansatzweise wiedergegeben werden kann, gibt es immer noch
Ewiggestrige, die als politische Plusquamperfekte mit den Ideen von vorgestern die Herausforderungen der Zukunft bewältigen wollen. Immerwährend ist die Aufgabe deshalb, da sich auch die Rahmenbedingungen immer wieder ändern können. Ich denke an die wirtschaftliche Entwicklung, wo es durchaus auch Korrelationen zu Extremismus – auf welcher Seite auch immer – gibt.
Immerwährend ist die Aufgabe auch deshalb, da sich die Strategien der Extremen, auch der Rechtsextremen, immer wieder ändern. Ich denke an den Kampf auf der Straße oder um die Straße, um die Parlamente, um die Köpfe, zu dem die NPD aufgerufen hat. Ich erinnere an das zusätzliche Engagement und die veränderte Taktik in der Ansprache der Schülerinnen und Schüler. Ich denke aber auch an die Kooperationen von Neonazis und Skinheads,die sich jetzt zusammenfinden,was vor Jahren noch nicht denkbar war, und aufgrund seiner zunehmenden Bedeutung an das Thema Musik, über das die betreffenden Werber insbesondere Jugendliche ansprechen wollen. Ich erinnere auch an den Versuch dieser Rechtsextremen, der in den letzten Jahren zu verzeichnen war, zunächst zunehmend unpolitisch daherzukommen,moderat aufzutreten – zumindest, was die Kleidung betrifft –, um andere zu gewinnen.
Eine immerwährende Aufgabe ist es auch deshalb, weil sich die Änderungen in der Kommunikationstechnik natürlich auch in diesem Bereich niederschlagen. Wir wissen, dass vor Jahren noch über die Magazine, über Publikationen, über sogenannte nationale Infotelefone Kontakte stattgefunden haben, während wir heute mit dem Internet zu kämpfen haben, das dort entsprechend eingesetzt wird. Deshalb muss auch hier eine Änderung in der Strategie und in der Taktik verfolgt werden.
Beachtet werden muss aber auch die Tatsache, dass wir auf der einen Seite abnehmende Mitgliederzahlen zu verzeichnen haben, auf der anderen Seite aber eine zunehmende Bereitschaft, sich bei den Skinheads oder in der Kameradschaftsszene zu engagieren.
Es ist aber auch eine, wie ich sagte, immerwährende Aufgabe, da die Kinder und Jugendlichen immer wieder im positiven, aufklärenden Sinne mit unserer Vergangenheit konfrontiert werden müssen. Die Aufgabe ist immerwährend, da die Jung- und Erstwähler immer wieder von denen, die sie gewinnen und in diesen Bereich hineinziehen wollen, in den Mittelpunkt gestellt werden. Es ist eine Aufgabe, gerade auch die Kinder und Jugendlichen mit den Vorzügen der Demokratie vertraut zu machen, damit sie dadurch fit und gestärkt werden, den Rechtsextremen Paroli zu bieten. Daher ist es unseres Erachtens auch in Zukunft notwendig, mit einer Art Zangenstrategie aus Prävention und Repression dieser Gefahr zu begegnen. Auch in Zukunft wird es darauf ankommen, frühzeitig und konsequent Extremismus, auch den Rechtsextremismus, zu bekämpfen. Gerade die Prävention kann helfen, dass Rassismus, Fremdenhass und Gewalt gegen Andersdenkende auch in Zukunft in Hessen keine Chance haben. Deshalb ist es notwendig, die verschiedenen Maßnahmen, die bereits ergriffen wurden, fortzusetzen und, wo notwendig, ständig zu optimieren.
Ich nenne stellvertretend das Aussteigerprogramm Ikarus.Es wurde bereits darauf hingewiesen.Es ist ein Erfolg, wenn 29 ehemals rechtsextremem Gedankengut verhaftete, in der Regel junge Menschen aus diesem Umfeld herausgelöst werden konnten, wobei sie teilweise mit großen Anstrengungen geschützt werden mussten, da sie verfolgt wurden. Ich nenne stellvertretend das Netzwerk ge
gen Gewalt mit der Geschäftsstelle im Landeskriminalamt, mit einer, wie ich meine, einzigartigen, schnellen und unbürokratischen Hilfe und der sofortigen Weitergabe von vorliegenden Erkenntnissen oder neu erdachten Strategien an die angeschlossenen Partner. Ich denke aber auch an die Schülerbildung in der Deeskalation durch das Projekt „Prävention im Team“, die Schulungen der Kinder und Jugendlichen beispielsweise durch „Wolf im Schafspelz“ oder SMOG. Vieles andere wäre hier noch aufzuführen, so unter anderem die vielfältigen Informationsblätter, Publikationen, Fachtagungen und die Besuche der hessischen Gedenkstätten.
Jede Unterstützung im Bereich der Jugendbildung oder -förderung, auch der außerschulischen Jugendbildung, hilft hier. Ich verweise an dieser Stelle auf die einzigartige Unterstützung durch das JBFG, die diesen Menschen hilft, aufklärend tätig zu werden.
Auch in Zukunft müssen rechtsextreme Tendenzen – wie alle anderen –, wo immer sie erkennbar sind, bekämpft und verhindert werden. Aber es muss gelingen und auch in Zukunft möglich und gewollt sein, denjenigen, die erkannt haben, dass sie auf dem falschen Weg sind und aussteigen wollen, Hilfestellungen anzubieten, damit dies gelingt.
So, wie uns die Erinnerung – ich habe vorhin auf unsere unvergessbare Vergangenheit hingewiesen – vor dem Vergessen bewahrt, so geben uns die positiven Ergebnisse und die gelebte – ich sage bewusst: gelebte – freiheitlichdemokratische Ordnung die Zuversicht für den Fortbestand einer beispielgebenden Demokratie, die dazu beiträgt, dass sich Extreme, wo auch immer sie herkommen mögen, an ihr die Zähne ausbeißen. – Danke.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie viele oder, besser gesagt, alle Angehörten begrüßt die CDU auch aus Sicht der Jugendpolitik die Zusammenlegung der sechs Gesetze zu einem Gesetzbuch. Insbesondere ist begrüßenswert, dass bereits in § 1 die Verpflichtung der Jugendhilfe konkret definiert wird und somit eine verpflichtende Leitlinie verankert wird: der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt. In dieser Deutlichkeit und als Leitlinie postuliert und damit auch als Maßstab für alles, was abzuleiten ist, hat es dies bisher noch nicht gegeben.
Der Ihnen vorliegende, im Sozialpolitischen Ausschuss mit Mehrheit beschlossene und mittlerweile in das Gesetz eingearbeitete Änderungsantrag der CDU, Drucks. 16/6650, basiert auf den Ergebnissen der Anhörung und zeigt, dass man, wenn auch nicht in allen Punkten, sehr wohl das berücksichtigt hat, was man in der Anhörung gehört hat – der eine oder andere Zungenschlag ließ anderes vermuten.
Nach Nr. 1 unseres Änderungsantrags soll § 8 Abs. 1 Satz 2 umformuliert werden. Diese Umformulierung ist in den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf eingearbeitet worden. Es soll auch in Zukunft heißen: Der Landesjugendhilfeausschuss
... beschließt in grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe und erstellt fachliche Richtlinien und Empfehlungen.
Es war nicht gedacht, den Landesjugendhilfeausschuss in seiner Kompetenz und Zuständigkeit einzugrenzen.Aber da dies von dem einen oder anderen missverständlich aufgefasst wurde, wollten wir sichergehen und haben diese Änderung vorgenommen.
Dadurch ist das, was auch vorher nicht anders gesehen wurde, jetzt deutlich fixiert. Die Bedeutung des Landesjugendhilfeausschusses ist fixiert worden.Ihr wird in diesem Gesetz Rechnung getragen.
Wenn Sie Revue passieren lassen, wie der Landesjugendhilfeausschuss in der Vergangenheit von den Ministerien behandelt wurde, dann stellen Sie fest, dass man zwar nicht immer konform war, dass nicht alles umgesetzt wurde, was der eine oder andere wollte. Aber immer ist vorbehaltlos und kritisch seitens des Ministeriums mit dem Landesjugendhilfeausschuss diskutiert worden. Beschlüsse, die gefasst wurden, wurden weitergeleitet, in den Fachabteilungen behandelt und dann entsprechend berücksichtigt.
Dass das nicht immer nach jedermanns Geschmack ist, ist eine andere Sache. Es hat auch etwas mit den politischen Mehrheitsverhältnissen zu tun. Aber daraus abzuleiten, dass dieses Gremium eingegrenzt werden sollte, ist mit Sicherheit falsch.
Durch die Änderung in § 12 Abs. 2 Satz 3 soll sichergestellt werden, dass auch die sonstigen Zusammenschlüsse der Träger der freien Jugendhilfe vor der Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss oder im Landesjugendhilfeausschuss Gelegenheit zur Äußerung bekommen. Dies ist notwendig, um die Pluralität walten zu lassen und die Jugendhilfeplanung mit all ihren Facetten zu berücksichtigen.
Bezüglich der Fortbildung der Träger der Jugendhilfe – das ist Nr.3 unseres Änderungsantrags – soll sichergestellt werden,und deshalb wird es noch einmal explizit genannt, dass die Träger der freien Jugendhilfe zur Fortbildung und Fachberatung von den Regelungen, die zuvor für die öffentlichen Träger definiert sind, unberührt bleiben. Das heißt, dass jede Fortbildungsmaßnahme, egal wer sie definiert, begrüßt wird.
Anders als Teile der Opposition wollen wir sehr wohl eine Öffnung der Jugendhilfeeinrichtungen für sonstige Träger – ich verweise auf § 19 –,da wir sehr wohl davon ausgehen, dass dies zu einer zusätzlichen Pluralität, zu mehr Wettbewerb und zu noch vernünftigeren Ergebnissen führt.
Weitere Wünsche anderer Fraktionen werden von uns kritisch gesehen. Sie werden von uns auch nicht geteilt, da damit zum Teil eine Wiederholung dessen vorgenommen werden soll, was im Bundesrecht bereits verankert ist. Ich verweise beispielsweise auf das, was die Fraktion der GRÜNEN mit ihrer Fassung des § 1 bei der Jugendhilfe vorsehen will. Als weiteres Beispiel könnte man die Fassung des § 6 Abs. 7 nennen, die sich ebenfalls im Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN wiederfindet. Man könnte aber auch das anführen, was die SPD-Fraktion in ihrem Änderungsantrag hinsichtlich des § 6 definiert bzw.fordert.Das wird durch das Bundesrecht bereits abgedeckt. Das muss deshalb im Landesrecht nicht wiederholt werden.
Zum anderen geht es auch um die Fixierung nicht gewollter Soll-Vorgaben hinsichtlich bestimmter Forderungen. Hier soll das bewusst so gehalten werden, dass diese Kannvorschriften durch entsprechende Verordnungen definiert werden. Dann ist das auch entsprechend zu verantworten.
Mit den Änderungsanträgen sollen aber auch aktuelle Begriffe unnötig fixiert werden. Das sieht beispielsweise der Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN hinsichtlich der Jugendhilfe vor. Wir sind der Meinung, dass eine zu starke Berücksichtigung aktueller Begrifflichkeiten dazu führt, dass die Gesetze noch schneller veralten. Deswegen ist das keineswegs der Sache dienlich.
Das verhindert aber natürlich auch nicht, dass in der Jugendhilfe die aktuelle Situation berücksichtigt wird.
Wir halten darüber hinaus nichts davon, bei den Trägern der Jugendbildung eine Eingrenzung vorzunehmen, wobei es darum geht, festzulegen, welche Schwerpunkte sie für sich sehen. Das zu tun wünschen Sie aber mit Ihren Formulierungen hinsichtlich des § 26. Wir sind der Meinung, dass die Träger der Jugendbildung sehr wohl in der Lage sind, die Schwerpunkte selbst zu setzen. Daran müssen sie sich dann auch messen lassen. Auch dort wird ein Stück weit der Wettbewerb dann entscheiden, welche Träger erfolgreich sind.
Ich darf abschließend feststellen, dass wir um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf inklusive des Änderungsantrags der CDU-Landtagsfraktion bitten, also so, wie es im Sozialpolitischen Ausschuss diskutiert und beschlossen wurde. – Besten Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD zum Thema Umsetzung des Aufenthaltsgesetzes ist beantwortet. Dazu wird Stellung zu nehmen sein, zumal die eine oder andere Frage als rhetorische Frage, wenn nicht sogar als Statement daherkam.
Dem Antrag der GRÜNEN zum Bleiberecht stimmen wir teilweise zu.
Immerhin finden zwei von fünf Absätzen unsere Zustimmung. Jawohl, wir unterstützen – das haben wir schon mehrfach gesagt – die Anstrengungen unseres hessischen Innenministers, in der Konferenz der Innenminister am 16. und 17. November eine Bleiberechtsregelung für die seit Langem geduldeten Flüchtlinge herbeizuführen. Es ist nicht neu,dass wir dies unterstützen;denn es ist immerhin auf Vorschlag Hessens geschehen, dass dieses Thema
in der Innenministerkonferenz bereits mehrfach zur Sprache gekommen ist.
Die Beratungen mussten dann allerdings zurückgestellt werden – um es diplomatisch auszudrücken –, weil das Ergebnis einer von der Bundesregierung eingesetzten Kommission zur Evaluierung des Aufenthaltsgesetzes abgewartet werden sollte. Die Ergebnisse liegen mittlerweile vor, und wir wünschen daher dem Innenminister Mitte November viel Erfolg bei seiner mit Sicherheit schwierigen Aufgabe.
Auch die Position des Bundesinnenministers, der sich ebenfalls für die Lösung der Aufgabe eines Bleiberechts für lange Geduldete einsetzt, findet unsere Sympathie.
Abs.3 bis 5 des Antrags der GRÜNEN können wir jedoch nicht zustimmen. Deshalb werden wir, wahrscheinlich im Innenausschuss, eine getrennte Abstimmung zu den Abs. 1 und 2 und zu den Abs. 3 bis 5 beantragen.
Wir können keinem Abschiebestopp zustimmen,da leider noch unklar ist, wann und mit welchen Inhalten eine Bleiberechtsregelung beschlossen werden wird.
Frau Kollegin Waschke, es wäre auch für die Petenten kontraproduktiv, wenn wir aufgrund eines generellen Abschiebestopps unberechtigte Erwartungen wecken würden und nachher diese Erwartungen enttäuschen müssten, wie das schon oft genug der Fall gewesen ist. Der eine oder andere Rechtsanwalt, der meines Erachtens sein Berufsethos falsch interpretiert, hat oft genug solche Erwartungen geweckt.Wenn Leute aber nach vier oder fünf Jahren rückgeführt werden müssen,dann haben sie es mit der oft zitierten Reintegration viel schwieriger, als wenn man die Gesetze vernünftig ausgelegt und zu einem früheren Zeitpunkt rückgeführt hätte.
Ungeachtet dessen wird berechtigten humanitären Interessen schon heute,auch wenn es rechtlich nicht mehr geht, Rechnung getragen. Dies zeigt zumindest aus meiner Sicht die intensive, vorurteilsfreie und auch vertrauensvolle Zusammenarbeit im Petitionsausschuss und in der Härtefallkommission.
Abs. 4 des Antrags der GRÜNEN müssen wir ebenfalls ablehnen, da wir doch wissen, dass die Ausländerbehörden nur einen begrenzten Ermessensspielraum haben. Wenn die Gerichte entschieden haben und das Bundesamt entschieden hat, dann haben die Ausländerbehörden einen Handlungsspielraum, der gegen null geht.
Ich bitte auch zu bedenken, dass es sich bei den langjährig Geduldeten lediglich um einen zeitlich befristeten Aufschub handelt, und zwar bei Menschen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Deshalb ist es unseres Erachtens auch nicht nachvollziehbar, wenn in Abs. 5 von der „unmenschlichen Praxis der Kettenduldungen“ gesprochen wird, die in Hessen beendet werden solle. Hier wird bewusst übersehen, dass § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz die Zielgruppe in vernünftiger Weise einengt.
Wenn eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll, dann geschieht das, wenn eine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und mit einem
Wegfall dieser Hindernisse nicht zu rechnen ist. Das gilt auch, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt war und – das wird in der Debatte häufig übersehen – ein Verschulden des Ausländers nicht vorliegt. Ein Verschulden wiederum liegt vor, wenn er falsche Angaben macht, wenn er über seine Identität, Volkszugehörigkeit oder Staatsangehörigkeit täuscht oder wenn er nicht entsprechend mitwirkt.
Entscheidend ist – das ist für uns von großer Bedeutung –, dass von § 25 diejenigen profitieren sollen, die nicht ausreisen konnten oder können, nicht aber diejenigen, die nicht ausreisen wollen oder wollten. Dies sah und sieht der frühere Bundesinnenminister, der heute schon zitiert worden ist, genauso.
Deshalb ist aus unserer Sicht die Intention der Frage 6 falsch, da darin fälschlicherweise gefordert wird, das Aufenthaltsrecht generell zu erteilen, wenn die 18 Monate überschritten sind. Wenn man bedenkt, dass eine freiwillige Ausreise in der Regel möglich ist,
ist es nicht in Ordnung, wenn man von unmenschlichen Kettenduldungen spricht. Als das Aufenthaltsgesetz in Kraft trat, gab es 17.429 Duldungsinhaber, die damals länger als 18 Monate in der Bundesrepublik Deutschland waren. 183 wurde eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erteilt. Dies zeigt, dass es hier nicht darum geht, unmenschliche Kettenduldungen weiterzuführen, sondern dass nur ein vergleichbar kleiner Bereich, etwa 1 %, überhaupt davon profitieren kann.
Häufig wird, auch in der Anfrage, darauf abgestellt, dass Ausländer, die lange in Deutschland leben, per se nicht rückgeführt werden können. Hier sehen wir ähnlich wie der VGH, dass nicht nur die Frage der Integration, sondern auch die Frage der Reintegration zu beachten ist.
Ungeachtet dessen sind schon heute Einzelfälle in vernünftiger Weise zu regeln, auch und insbesondere in Hessen. Wir haben seit April 2005 die Härtefallkommission. Seit dieser Zeit haben wir 113 Fälle auf der Tagesordnung gehabt und haben sie teilweise heute noch. 16 davon sind negativ beschieden worden, 36 positiv, und 13 wurden zurückgezogen.Das zeigt doch,das nicht eingetreten ist,was mancher befürchtet hat, dass wir zurückführen, ohne vernünftig darüber zu reden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind der Meinung, dass sich die Härtefallkommission in Hessen bewährt hat. Deshalb sind Änderungen, wie sie in dieser Anfrage suggeriert werden, nicht nötig. Falsch ist meines Erachtens auch die Suggestion in der Großen Anfrage, dass es eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung gäbe, wenn politikunabhängige Personen dieser Härtefallkommission angehörten. Darum geht es doch nicht. Es geht nicht darum, hier einen Schönheitspreis oder Akzeptanz zu gewinnen, sondern es geht darum, dass man individuelle und wohlüberlegte Einzelfallentscheidungen trifft, die man vor sich und seinem Gewissen verantworten kann.
Deshalb ist das Prozedere, welches wir gewählt haben, unterschiedliche Berichterstatter im Petitionsausschuss und in der Härtefallkommission zu benennen, ausführliche Diskussionen und das Hinzuziehen externen Fachwissens, wenn wir das für nötig halten, der richtige Weg. Wir
werden, wie Sie wissen, demnächst im Petitionsausschuss und in der Härtefallkommission externes Wissen zurate ziehen.
Die Antwort auf die Frage 11 zeigt sehr eindrucksvoll, dass es in Hessen keine Abschiebungen und keine Aufenthaltsbeendigungen gibt, bevor der Petitionsausschuss oder die Härtefallkommission bzw. der Landtag sich mit diesem Thema befasst haben.
Das wurde anders gesehen. Hier hat das Innenministerium klare Regelungen ausgegeben, dass dies nicht geschieht.
Die Antwort auf die Frage 12 ist meines Erachtens in Ordnung. Hier wird deutlich gemacht, dass man seitens der Hessischen Landesregierung der Meinung ist, dass Petenten, die mehr als sechs Monate Freiheitsstrafe oder 180 Tagessätze in den letzten drei Jahren zu verzeichnen haben, von gewissen Bleiberechtsregelungen ausgeschlossen werden sollen. Ich verstehe nicht ganz, dass Sie dies anders zu sehen scheinen. Dies ist zumindest aus der Frage, so wie sie formuliert ist, herauszulesen.
Dessen ungeachtet werden all jene, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht zurückgeführt werden können, die gesundheitlich gefährdet sind, im Heimatland aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit oder Religion verfolgt werden oder eine besondere Härte vorweisen können, auch zukünftig Hilfe bekommen.
Wer integriert ist, wer entsprechend lange hier lebt und unabhängig von staatlicher Unterstützung ist, soll auch – darauf sollte bei dem Innenministertreffen in Nürnberg hingearbeitet werden – eine entsprechende Chance erhalten und einen Anspruch auf Bleiberecht bekommen. Hessen wird also – davon sind wir überzeugt – nicht nur in der Härtefallkommission eine vernünftige Politik betreiben, sondern auch bei dem großen Thema Integration eine Vorreiterrolle in der Bundesrepublik Deutschland einnehmen. Dies zeigen die bereits angesprochenen Integrationskurse. An den Sprachkursen haben im letzten Jahr über 8.200 Menschen teilgenommen. Es gibt auch andere Angebote. Frau Waschke, Sie haben nur einen Teil zitiert, als Sie von den Spätaussiedlern sprachen. Es gibt viele andere Angebote wie „Mama lernt Deutsch“, Sprachförderung im Kindergartenalter, „Frühstart“, „Ausbildung in der Migration“. Sie alle weisen in die richtige Richtung.
Diesen Weg wollen wir in Hessen weiter gehen.Wir halten unserem Innenminister, wie bereits gesagt, die Daumen, dass in Nürnberg eine entsprechende Regelung gefunden wird. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir geben natürlich erst einmal dem Kollegen Frömmrich recht, dass wir einen sehr pfiffigen Innenminister haben.
Er ist nicht nur pfiffig, sondern auch hoch kompetent. Deswegen wird er mit seinem Ministerium auch mit Sicherheit eine entsprechende Lösung finden.
Wenn hier zitiert wird, dass sich Konturen abzeichnen etc., dann kann ich nur sagen, wir hatten dies doch bedauerlicherweise öfter. Wir hoffen alle, dass wir dieses Mal recht behalten, wenn wir optimistisch auf den November blicken.
Ich habe mich vorhin diplomatisch ausgedrückt.Wir können das auch anders formulieren, aber ich glaube, da braucht sich keine Partei zu verstecken.
Frau Waschke, Sie sprechen davon, dass wir in Hessen sehr restriktiv mit der Anerkennung der Bleiberechtsregelung umgegangen sind. Ich habe Ihnen 1 % vorgerechnet, wenn Sie Rheinland-Pfalz nennen, dann mögen es dort 2,5 % sein, es bleiben aber immer noch 97,5 % übrig, was meines Erachtens klar zeigt, dass die meisten der von Ihnen bezeichneten unmenschlichen Kettenduldungen selbst verschuldet sind.Wenn der Staat oder die Gerichte daran schuld sind, können wir darüber sprechen und müssen auch Abhilfe schaffen.Das versuchen wir.Das tun wir, hoffe ich zumindest. 97,5 % sind selbst verschuldet. Deshalb handelt es sich hier nicht um unmenschliches Vorgehen. Die Leute sollten sich viel eher fragen, ob sie den richtigen Weg gegangen sind oder den richtigen Berater hatten.
Ein Letztes, weil es im Plenum vielleicht ein falsches Bild darstellt. Sie wissen doch ganz genau, dass die Menschen, die in der Härtefallkommission sitzen, nach Lösungen suchen, wenn dieser Fall eintritt, dass es nur am Lebensunterhalt scheitert.
Das liegt am Petitionsausschuss bzw. an denen, die keinen Härtefallantrag stellen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch aus Sicht der Jugendpolitik ist die Zusammenfassung der bestehenden Gesetze zu der Kinder- und Jugendhilfe zu begrüßen. Das dient nicht nur der Übersichtlichkeit, sondern das macht das ganze Gesetzeswerk auch nutzerfreundlicher.
Die Gesetze – darauf wurde bereits hingewiesen – wurden überarbeitet und an die Rahmenbedingungen angepasst.
Hier hat der Kollege Reißer mit Sicherheit recht, wenn er – ich denke, das war ein Versprecher des Kollegen Rentsch – den Kollegen darauf hinweist, dass es in unserer Gesellschaft durchaus noch Familien im traditionellen Sinne gibt.
Nebenbei gibt es auch noch andere Formen. – Es kam so an, als ob es das nicht mehr gebe. Aber das berücksichtigen wir auch in den Rahmenbedingungen.
Es wurden auch weitere Rahmenbedingungen angepasst, beispielsweise – da wird es mit Sicherheit noch Diskussionen geben – bezüglich der Zusammensetzung des Landesjugendhilfeausschusses oder der Regelungen zur Anerkennung der freien Träger in der Jugendhilfe.
Wir begrüßen es ausdrücklich, dass bereits im § 1 des HKJGB darauf hingewiesen wird, dass die Jugendhilfe eine Verpflichtung hat. Sie ist verpflichtet, „Kinder und Jugendliche vor Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch und Gewalt“ zu schützen. Dies ist ein klares Bekenntnis und definiert die Zielrichtung des gesamten Gesetzeswerkes.
Wir begrüßen ebenfalls, dass bei den beratenden Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses – dies ist neu – auch Vertreter der Frauenbeauftragten und Vertreter der Vertriebenen-, Flüchtlings- und Spätaussiedlerfragen Berücksichtigung finden und sich in diesem Gremium einbringen können.
Als eine Steigerung der Pluralität sehen wir die Änderung in § 17 des HKJGB an, die sicherstellt, dass neben der Liga auch die sonstigen Träger der freien Jugendhilfe Beachtung finden.
Die Ausweitung der möglichen Zuwendungsempfänger bei Jugendhilfeleistungen – in § 19 angesprochen und geregelt, es geht um die Landesförderung – auf sonstige Träger erscheint uns ebenfalls sinnvoll. Eine vorsichtige Öffnung für freie gewerbliche Träger ist unseres Erachtens zeitgemäß. Wenn dies im Rahmen der Landesförderung möglich ist und sie zugelassen werden,dann kann es durch einen vernünftigen Wettbewerb bei der Kinder- und Jugendhilfe zu einer Qualitätssteigerung der betreffenden Angebote kommen.
Die Ministerin hat zu Recht darauf hingewiesen: Dass die Paragrafen für den Bereich des Ehrenamtes in der Jugendhilfe nahezu unverändert sind,zeigt,dass für die Landesregierung und – davon gehe ich aus – für den Hessischen Landtag auch zukünftig das Ehrenamt und die Förderung desselben von großer Bedeutung sind.
Wir freuen uns auf die Debatte, die sich in den Ausschüssen fortsetzen wird. Sie begann bereits heute.Wir sind optimistisch, dass wir am Ende ein sinnvolles und zeitgemäßes Gesetz nicht nur auf die Reise bringen, sondern auch durchsetzen werden. – Besten Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin, Sie nehmen mir das fast aus dem Mund. Es geht in der Tat nicht darum, Außenpolitik zu machen.
Ich möchte für die CDU-Fraktion nur erklären, dass wir nach wie vor unsere Einstellung vertreten, wie wir sie im Petitionsausschuss kundgetan haben.
Der Abteilungsleiter im Innenministerium hat uns eben nicht dargelegt, dass sich die Situation so verschlechtert hat, dass man alleinstehende Männer nicht mehr zurückführen könnte. Vielmehr hat er am Ende seiner Ausführungen sehr wohl deutlich gemacht, dass dies nach wie vor möglich ist und dass es gerade im Bereich Kabul nicht nur möglich, sondern mehr als vertretbar ist. Deshalb bleiben wir bei unserer Haltung.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, wie im Innenausschuss versuchen Sie auch im Plenum des Hessischen Landtags, eine Show abzuziehen. Es geht Ihnen nicht um die Sache, sondern nur um pure Polemik.
Während man im Innenausschuss noch hätte fragen können, wird hier ganz deutlich: Sie vergleichen die Millionenbeträge, die durch Lotto und Toto ausgespielt werden, mit der genannten Summe. Sie sind sich nicht zu schade, von „Geschmäckle“, von „Geruch“ und von „Gestank“ zu sprechen.
Frau Kollegin Fuhrmann, hören Sie doch einfach einmal zu.
Jetzt wird hier auch noch ein Stadtkämmerer in das Plenum gezerrt. Meine Damen und Herren von der Opposition, nehmen Sie doch gefälligst zur Kenntnis, dass nicht gegen eine einzige Vergabeordnung verstoßen worden ist. Nehmen Sie zur Kenntnis, dass nicht gegen einen einzigen Gesetzesparagraphen verstoßen worden ist, dass alle vernünftigen Regelungen eingehalten und dass keine originären Landesmittel eingesetzt wurden.
Ich denke, die Opposition hat schon genug geredet. Auch aufgrund der kurzen Redezeit lass ich keine Zwischenfragen zu.
Ich empfehle, statt hier mit Zwischenrufen und Zwischenfragen das Prozedere aufzuhalten, einen Blick in die Wirtschaft, sofern Ihnen das überhaupt möglich ist, denn da fehlt es dem einen oder anderen an der nötigen Erfahrung.
Bei einem Blick in die Wirtschaft würden Sie sehen, dass bei vergleichbaren Aufträgen eben nicht nur auf den Cent bzw. den Euro geschaut wird,
sondern auch auf die Erfahrungen.
Es wird auch nach den Erfahrungen geschaut, die jemand vorzuweisen hat. Es wird nach den Qualitätsversprechen geschaut, die jemand zu bieten hat. Dann ist eine solche Auftragsvergabe vollkommen vertretbar. Das, was im Innenausschuss vom Vertreter des Wirtschaftsministeriums vorgetragen wurde, ist vollkommen richtig: Nicht jede Leistung ist im Vorfeld eindeutig beschreibbar und bewertbar. Das ist in diesen kreativen Bereichen so üblich.
Kümmern Sie sich doch darum. Dann werden Sie dies auch entsprechend erkennen.
Ich glaube, es ist auch durch den Vortrag des Ministers deutlich geworden, dass man sich hier nichts vorzuwerfen hat.
Nehmen Sie doch einmal zur Kenntnis,dass die Zeiten der Mauscheleien vorbei sind.
Es gibt hier keine Gefälligkeitsgutachten, und die Kusinenwirtschaft ist auch längst vorbei. Daran erinnern Sie sich sicher noch.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir uns in Hessen bei der Förderung des Ehrenamtes auf dem richtigen Weg befinden, zeigt die Antwort auf die Große Anfrage genauso, wie sie zeigt, dass wir auf unsere hessischen Bürgerinnen und Bürger sein können: Sie engagieren sich überdurchschnittlich beim Ehrenamt.
Unser Land nimmt in beiden Aspekten eine Spitzenposition ein. Beim ehrenamtlichen Engagement befindet sich Hessen an zweiter Stelle. Wir nehmen aber auch bei der Anerkennung des Ehrenamtes eine Vorreiterrolle ein. Da gibt es mit Sicherheit auch eine Korrelation.
Dass wir uns darauf nicht ausruhen werden, zeigt der Inhalt des Antrags der Fraktion der CDU. Er wird nachher von dem von mir sehr geschätzten Kollegen Irmer vorgestellt werden.
Wir werden neue Entwicklungen in der Gesellschaft, mit denen wir immer wieder konfrontiert werden, aufgreifen. Außerdem werden wir nach dem Motto verfahren: Das Bessere ist der Feind des Guten. – Wir werden auch in Zukunft das Ehrenamt fördern, aber nicht nur so, wie es bisher geschah.Vielmehr werden wir das weiter ausbauen.
Das Ehrenamt leistet auch in Hessen einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung unseres gesellschaftlichen Lebens. Ehrenamtliche Tätigkeiten machen die Gesellschaft menschlicher und wärmer. Dadurch wird das Leben in
dieser Gesellschaft angenehmer. Diese Gesellschaft wird dadurch auch sozialer. Wir sollten dabei auch an die Engagements in den Hospizen denken. Diese ehrenamtliche Arbeit ist vergleichsweise neu. Das läuft sehr häufig im Stillen ab. Das will ich an dieser Stelle aber einmal ausdrücklich würdigen.
Das Ehrenamt stellt nicht nur in diesem Bereich eine unverzichtbare Ressource für die Gemeinschaft dar.Es muss deshalb gefördert werden. Das muss unterstützt werden. Das muss aber auch weiterentwickelt werden.
Viele Betreuungsangebote für unsere Kinder, der Brandund Katastrophenschutz, aber auch kulturelle Angebote, soziale Hilfen und vieles mehr sind ohne das ehrenamtliche Engagement nicht machbar. Ich möchte als Beispiel den Brand- und Katastrophenschutz nennen. Wir haben gestern auf dem Empfang der hessischen Feuerwehren auch wieder Entsprechendes gehört.Wir haben in Hessen gerade einmal sechs Berufsfeuerwehren. Dagegen gibt es in Hessen aber 2.606 Freiwillige Feuerwehren. Allein diese Relation zeigt, wie wichtig das Ehrenamt da ist.