Protokoll der Sitzung vom 08.07.2003

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Von Frau Schönhut-Keil wurde der Wunsch geäußert, dass die Landesregierung ihre Meinung darlegen möge. Sie kommt dem nach, wie ich erkennen kann. Herr Dr. Rhiel, Sie haben das Wort.

(Dr. Franz Josef Jung (Rheingau) (CDU): Auch ohne die Aufforderung!)

Prompt reagiert. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Debatte, die wir heute über die Zukunft der Sparkassen führen, was die Rechtsform angeht,muss in die Frage eingekleidet werden:Wie ist die Situation mit der Kapitalausstattung der Unternehmen in Deutschland und speziell in Hessen? Denn die Banken, ob sie nun zu der ersten, zweiten oder dritten Säule des dreigliedrigen Bankensystems gehören,haben nicht einen Selbstzweck, sondern eine Aufgabe. Sie haben die Aufgabe,die Wirtschaft mit Kapital zu versorgen und damit in

einer Art Symbiose quasi in eine Mitunternehmerschaft hineinzugehen.

Wenn Sie in dieser Situation mit Unternehmen sprechen, dann geistert oft das Wort von der Kreditklemme durch den Raum. So weit möchte ich nicht gehen. Aber es gibt die Situation, dass viele Unternehmen derzeit Schwierigkeiten haben, über die Hereinnahme von Fremdkapital seitens der Banken eine ausreichende Liquidität zu sichern. Das betrifft sowohl Unternehmen, die ihr Liquiditätsziel vielleicht nicht so sehr beachtet haben wie ihr Ertragsziel und die vorübergehend in eine Liquiditätsschwierigkeit gekommen sind, als auch Unternehmen, die sich am Gründermarkt positionieren wollen und die es sehr schwer haben, eine Hausbank zu finden.

Deswegen müssen wir die Frage stellen – neben den Fragen, die wir heute hier angeschnitten und gehört haben –: Wie sieht die Sparkassenlandschaft, wie sieht die Bankenlandschaft insgesamt in diesem volkswirtschaftlichen Kontext aus? Dazu ist es legitim, dass die Hessische Landesregierung, wenn nötig, die entsprechenden Schlussfolgerungen im Hinblick auf eine Gesetzesinitiative zieht, um dem Raum zu geben, was an Entwicklungen möglich und auch notwendig ist.

Nur sind wir nicht am Anfang von Überlegungen – Herr Kollege Milde hat dies deutlich gesagt –,

(Evelin Schönhut-Keil (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): „Deutlich“ kann man das nicht nennen, Herr Kollege! – Gegenruf des Abg. Gottfried Milde (Griesheim) (CDU): Diplomatisch!)

sondern wir stehen bereits mitten in einem Prozess. Dieser Prozess im Hinblick auf das Sparkassengesetz im engeren Sinne hat bereits zwei Vorläuferstufen.Die eine war die besondere Situation am Bankenplatz Frankfurt – das haben wir heute auch diskutiert, und das gehört selbstverständlich als Spezialfall in diese Thematik hinein –, als die Sparkasse von 1822 mit der Frankfurter Sparkasse fusionierte. Hierfür musste bereits eine erste Gesetzesänderung vorgenommen werden.

Das Zweite war die Diskussion mit der EU in Zusammenhang mit der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast. Hier ist eine Regelung in Verhandlungen mit der EU gefunden worden, nach der die Anstaltslast bzw. Gewährträgerhaftung nach einem Übergangszeitraum ausläuft.Aber die EU – das ist ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang – hat die öffentlich-rechtliche Eigenschaft der Sparkassenlandschaft in Deutschland ausdrücklich als eine Bankenform sui generis anerkannt und ihr eine Zukunft gesichert.

Frau Wagner,ich glaube,das ist wichtig,wenn wir hier z.B. über Verfassungsfragen diskutieren. Da müssen wir auch die Frage stellen:Was macht die Unverwechselbarkeit eines Landes aus? Zu dieser Unverwechselbarkeit und dieser Eigenart gehört auch die Bankenfinanzierung.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sagte, wir sind nicht am Anfang der Diskussion, sondern wir sind mitten im Prozess. Dieser Prozess hat etwas zum Inhalt, was aus meiner Sicht von größter Bedeutung ist, wollen wir mit dieser Entwicklung bei dem Ziel ankommen, das hier völlig deckungsgleich formuliert und auch jeweils unterschrieben worden ist, nämlich eine bessere Stellung der Sparkassen gegenüber der heutigen Situation.

Herr Dr. Rhiel, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Frau Kollegin Wagner?

(Minister Dr.Alois Rhiel: Gerne!)

Herr Minister, Sie haben eben gesagt, die Tradition der Öffentlich-Rechtlichen sei das Wichtige. Meinen Sie nicht, es wäre wichtig, die Traditionen an den Notwendigkeiten der Jetztzeit zu messen,nämlich ob diese rechtliche Form noch taugt für die Zwecke, für die die Sparkassen vor mehr als 100 Jahren einmal gegründet wurden?

Ich glaube, Sie haben mich nicht richtig verstanden oder zumindest das, was Sie zitiert haben, verabsolutiert. Ich habe gesagt, es gilt auch, die Traditionen zu beachten, die Entwicklung und die Sparkassensituation sui generis, die wir hier haben. Ich habe aber auch mehrfach das Wort „Entwicklung“ betont und den Entwicklungsweg beschrieben, denn wir müssen tatsächlich zu einer Entwicklung kommen.

Dieser Prozess hat längst eingesetzt. Ich möchte das nur kurz streifen, weil es schon angesprochen worden ist. Wir stehen als Landesregierung in einem engen Kooperationskontakt mit dem hessisch-thüringischen Sparkassenund Giroverband. Der Ministerpräsident hat in seiner Rede auf der Wartburg vor diesem Verband im Dezember letzten Jahres deutlich unterstrichen, worauf es ankommt: Es kommt darauf an, im Hinblick auf die Erfüllung der Kriterien von Basel II in diesem Zusammenhang die Eigenkapitalsituation so zu gestalten, dass die Sparkassen in die Lage versetzt werden, insbesondere den mittelständischen Unternehmen Kredite zu geben.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

An dieser Stelle sehen wir, dass es nicht nur um die Eigenkapitalsituation der Banken geht, sondern es geht im Verlauf dieses Prozesses auch um die Frage:Wie ist die Eigenkapitalsituation der Unternehmen insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft aufgestellt?

Wenn Basel II etwas geliefert hat, dann den Spiegel für uns alle in Deutschland, dass wir im Vergleich mit den übrigen Industrieländern dieser Welt – für die Vereinbarung nach Basel stehen die zehn wichtigsten Industrieländer der Welt –, mit denen wir im Wettbewerb stehen, eine eklatant schwache Eigenkapitalausstattung der Unternehmen haben. Das ist eine Verbindung, die wir nicht übersehen dürfen. Denn je schlechter die Eigenkapitalausstattung eines Unternehmens ist, desto riskanter ist letztlich für eine Bank, für eine Sparkasse die Kredithergabe. Je risikovoller dies ist, desto höher muss die Eigenkapitalunterlegung sein. – Das ist das Gesamtbild, das wir beachten müssen.

Deshalb ist die Frage nach der Leistungsfähigkeit der Unternehmen nicht nur eine Frage danach, wie Fremdkapital beschafft werden kann und wie stark die Banken an dieser Stelle sind, sondern es ist auch eine ursächliche, originäre Frage danach, wie wir die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen stärken können. Das ist eine zutiefst steuerpolitische,ja ordnungspolitische Frage,die aus

meiner Sicht in den letzten Jahrzehnten zu stark vernachlässigt worden ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, worauf kommt es aus meiner Sicht an? Aus meiner Sicht kommt es darauf an, die Eigenkapitalsituation der Sparkassen zu stärken, um insbesondere die Investitionsfinanzierung mittelständischer Unternehmen durch Ausstattung mit Fremdkapital zu sichern. Hier haben wir in dieser konjunkturell und strukturell schwierigen Zeit leider die Situation, dass äußerst große Zurückhaltung auf der Seite der Kredit gebenden Institute gezeigt wird, nicht zuletzt deshalb, weil sie auf der einen Seite extrem hohe Wertberichtigungen und Vorsorgeaufwendungen vornehmen mussten, was zulasten des Ertrages und damit der Eigenkapitalbildungsmöglichkeit geht, und weil auf der anderen Seite die Erwartungshaltungen im Rahmen unserer wirtschaftlichen Gesamtsituation so sind, wie sie sind, nämlich nicht zuversichtlich, weil eine klare Orientierung in der Wirtschaftspolitik insbesondere seitens der Bundesregierung fehlt.

Meine Damen und Herren, man kann gerne darüber reden, ob die Rechtsform geändert werden kann, aber meiner Ansicht nach hilft es uns nichts, wenn Sie gleichzeitig den Eigenkapitalanteil privater Zeichner auf 49 % beschränken wollen. Denn der entscheidende Punkt bei der Frage, ob ich mich als Privater an einem Wirtschaftsinstitut wie einer Sparkasse beteiligen will, ist doch, ob ich für das hingegebene Kapital eine entsprechende Verzinsung, also einen Return on Invest, erhalte. Bei der derzeitigen Eigenkapital- und Gewinnsituation der Sparkassen ist der Anreiz, gelinde gesagt, nicht sehr groß. Ansonsten würde die stille Beteiligungsmöglichkeit, die es bisher gibt, ein durchaus attraktives Element sein.

(Zuruf der Abg. Ruth Wagner (Darmstadt) (FDP))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen kommt es vor allem darauf an, dafür zu sorgen, dass sich die Sparkassen durch eine Stärkung der Innenfinanzierung das Eigenkapitalpolster selbst erarbeiten, das notwendig ist, um ihre Funktion im Rahmen der Kreditausstattung voll in unserem Interesse für die Wirtschaft zu erfüllen. Dazu stehen derzeit zwei Ziele konkret im Zentrum der Bemühungen der Sparkassen und der Landesregierung:

Erstens das Verbundkonzept. Die Sparkassen sind sehr ernsthaft dabei, eine Regelung zu erarbeiten und zu verabschieden – der Termin steht schon, es ist der Verbandstag am 6. November –, bei der das neue Verbundkonzept regeln soll, wie insbesondere die Wertung der Sparkassen vor dem Hintergrund von Basel II eine bessere Ausgangssituation erhalten soll. Hierbei geht es insbesondere auf der Aktivseite des Geschäfts um die Begrenzung der Risiken, also um den so genannten Risikofonds und den Risikoausschuss, die dazu führen sollen, dass einzelne Sparkassen mit ihrer wirtschaftlichen Lage und ihrer Ertragssituation nicht aus dem Verbandsdurchschnitt herausrutschen und zu einer Belastung des gesamten Verbundes führen.

Denn eines ist klar: Ob nun vor Verbundkonzept oder nach Verbundkonzept, die Ratingagenturen werden die Sparkassenfamilie als eine Einheit raten. Deswegen ist es im Interesse aller Sparkassen einschließlich der Helaba und einschließlich des Landes Hessen mit seiner Beteiligung an der Helaba, dass ein möglichst gutes Gruppenrating zustande kommt. Bereits jetzt ist es im Sinne der Haftung der einen für die andere Sparkasse so, dass auch dies

in die Bewertung der Ratingagentur eingeführt wird und von faktischer Bedeutung ist.

Das betrifft auch das Passivgeschäft der Sparkassen. Hier müssen die Sparkassen mithilfe des Verbundkonzeptes einen noch stärkeren Marktauftritt haben,unverwechselbar sein als Unternehmen. Sie müssen sozusagen als einheitliches Unternehmen wahrnehmbar sein, um im Markt besser bestehen zu können. Dazu gehört es auch, dass die Sparkassen klar definieren, welche Aufgaben zentral abgewickelt werden können und welche dezentral bleiben können.

Ich halte es für einen unverwechselbaren Vorteil der Sparkassen, dass sie im Unterschied zu manch anderem Bankinstitut nach wie vor in der Lage sind, vor Ort im Dialog mit den Kunden Entscheidungen zu treffen. Diese Entscheidungsfähigkeit ist für mich eines der wesentlichen Kriterien, das erhalten bleiben muss.

Auf der anderen Seite ist es so, dass darüber hinaus aber auch gewährleistet sein muss, dass im Sinne einer betriebswirtschaftlichen Optimierung Aufgaben zentral gelöst werden. Wir als Landesregierung warten ab, wie das Verbundkonzept aussieht, das die Sparkassenorganisation vorlegen wird. Wir wissen und haben es deutlich gesagt, dass dies keine Minimallösung sein darf, sondern dass es eine Lösung sein muss,die einen echten Fortschritt im Hinblick auf die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit der Sparkassen darstellt.

Herr Staatsminister, ich bitte um Entschuldigung. Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten um etwas mehr Aufmerksamkeit und Ruhe.

Der zweite Punkt dieser Entwicklungsmaßnahme ist, dass wir,bezogen auf den Bankenplatz Frankfurt,zu einer Entwicklung kommen müssen, die auch die Sparkassen in eine Position versetzt, die dem Wirtschaftsraum Frankfurt adäquat ist. Das heißt, dass es hier zu einer Art von Integration kommen muss, die wir als „vertikale Integration“ bezeichnen. Überlegungen zu einem Sparkassengesetz, die die Position und den Entwicklungsprozess der Sparkassenorganisation mit ihrem Verbundkonzept begleiten, sehen diese Optionen, allerdings im öffentlichrechtlichen Bereich, ausdrücklich vor.Wir sind überzeugt, dass wir, auch aufgrund der intensiven Gespräche, die wir führen, zu integrativen Lösungen kommen werden, an denen sicherlich auch die Helaba beteiligt ist.

Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal auf die Haltung der Landesregierung im Hinblick auf die Fusion der Landesbank mit der Deka-Bank eingehen.Wir haben hier ein Veto eingelegt, weil eine Fusion an dieser Stelle die zentrale Funktion der Landesbank sehr wohl gestärkt hätte, aber eines verhindert hätte,was ich eben unter Punkt zwei beschrieben habe: dass es zu einer aktiven Rolle der Helaba in dem integrativen Konzept mit den Sparkassen vor Ort kommen kann.

Wir setzen auf diesen Weg. Wir setzen auf Partnerschaft und auf ein vertrauensvolles Miteinander mit der Sparkassenorganisation. Herr Posch, deswegen halten wir es an der Stelle für falsch, jetzt mit einem Gesetzentwurf zu kommen, der diesen Weg der Sparkassenorganisation

konterkariert. Wir warten also den November und den Gesetzentwurf der Landesregierung ab. Dann können wir über die Situation, die dann erreicht ist, diskutieren. Unsere Bewertung kann durchaus unterschiedlich sein, ob das Konzept, das dann vorliegt, zu einer ausreichenden Stärkung der Sparkassen in ihrem Wettbewerb mit den anderen Banken, aber auch insbesondere im Hinblick auf ihre Funktion, die mittelständische Wirtschaft – insbesondere im ländlichen Raum – mit Kapital auszustatten, führt.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Dr. Rhiel.

Ich bin vielleicht eine Erklärung schuldig, warum der Gong ertönte. Bis vor wenigen Minuten war noch nicht ganz klar, wie mit der Tagesordnung weiter verfahren wird. Es hätte sein können, dass wir über die Beschlussempfehlungen abstimmen. Ich bitte deshalb um Verständnis, dass ich Sie hierher geholt habe, an dieser wichtigen Debatte teilzunehmen.

Ich bitte um Gehör für Herrn Denzin, der sich in der Aussprache zu Wort gemeldet hat. Ihnen stehen weitere fünf Minuten Redezeit zu.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister,ich will mit dem anfangen,womit Sie aufgehört haben. Ich halte es für ein Missverständnis, wenn Sie die Rolle der hessischen Landesbank auf ihre Funktion als Kopfinstitut der Sparkassen einschränken wollen. Die hessische Landesbank ist in ihrer Geschäftsentwicklung wesentlich weiter. Ich glaube kaum, dass Sie in der Lage wären, die Helaba an der Stelle wesentlich zu stutzen.

Es kommt vielmehr darauf an,dass das eine Geschäftsfeld das andere nicht überlagert. Insofern begrüße ich – genauso wie Sie – die bei der Helaba zunehmend wieder gesehene eigene Rolle als Kopfinstitut der Sparkassen. Das sind aber zwei strategische Linien und zwei Aufgaben, die die hessisch-thüringische Landesbank hat.

Sie haben sich weitgehend auf das Verbundkonzept, auf die von Ihnen gestellten Fragen und auf die zutreffende Analyse zurückgezogen, dass weder die Eigenkapitalausstattung der Sparkassen noch die unserer kleinen und mittleren Unternehmen ausreichend ist. Ich denke, das sieht hier keiner anders. Leider müssen wir das so sehen, weil es objektiv so ist.

Sie haben sehr wenig dazu gesagt, wie wir die Eigenkapitalausstattung der Sparkassen verbessern können. Wir wissen, dass die öffentlich-rechtlichen Träger das nicht leisten können, denn das sind überwiegend die Kommunen – mit einigen wenigen Ausnahmen, die wir kennen, aber auch da geschieht nichts. Die Kommunen werden kein Geld nachschießen können.

Die komfortable Ausgangslage der Sparkassen, die ihnen bei den Zinsmargen traditionell sehr geholfen hat,sieht so aus, dass sie aufgrund der Gewährträgerhaftung sehr gute Refinanzierungsmöglichkeiten hatten, wo sie sie brauchten bzw. über ihr Kopfinstitut bekommen konnten. Versetzen wir uns einmal zurück: Die Institute wurden gewöhnlich mit AAA bewertet,weil die öffentliche Hand im

Hintergrund stand. Da dies nicht mehr der Fall ist, wird die Situation schwieriger werden.

Wenn die Träger – nicht mehr Gewährträger – der Sparkassen nicht in der Lage sind, das von uns allen als notwendig angesehene Eigenkapital hereinzuführen, stellt sich die Frage: Wer macht es dann? Die CDU/FDP-Regierung, die von 1987 bis 1991 im Amt war, hat einen ersten Schritt in diese Richtung getan. Die Beteiligung Privater wurde jedoch auf 49 % gedeckelt – das möge Sie beruhigen, Herr Klemm –, sodass der überwiegend öffentliche Anteil und damit der öffentlich-rechtliche Status erhalten bleibt.

Die damalige Landesregierung ist möglicherweise einen Schritt zu wenig gegangen. Sie hat nämlich eine Beteiligung nur in Form von stillen Einlagen zugelassen. Es ist aber notwendig – gerade dann, wenn keine großen Gewinnausschüttungen zu erwarten sind –, ein Mitspracherecht bei der geschäftspolitischen Ausrichtung zu haben. Genau da setzt unser Gesetzentwurf an. Wir wollen wenigstens diese Möglichkeit geben, damit sich vielleicht der eine oder andere regional verankerte Kapitalgeber, der es sich wirtschaftlich leisten kann, für eine Beteiligung interessiert.Ich sage nebenbei:Es wäre ganz gut,wenn die Aufsichtsgremien der Sparkassen nicht nur Inzuchtbetriebe von schwarzen oder roten Kommunalpolitikern wären.

(Beifall bei der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)