Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie begrüßen und darf um Entschuldigung für die Verspätung bitten. Der Ältestenrat hat etwas länger als erwartet getagt.
a) Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsausschuss und den Theaterbeirat beim Staatstheater Darmstadt
Nach dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Darmstadt über den Betrieb des Staatstheaters Darmstadt vom 9. bzw. 24. November 1971 wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Darmstadt.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/308, liegt Ihnen vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Wenn sich kein Widerspruch erhebt, möchte ich vorschlagen, über diesen Wahlvorschlag abzustimmen. – Das ist nicht der Fall. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist auch nicht der Fall.Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer dem Vorschlag Drucks. 17/308 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Dann ist dem Vorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE so zugestimmt. Damit sind die im Wahlvorschlag genannten Damen und Herren Abgeordnete als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Theaterbeirats beim Staatstheater Darmstadt gewählt. Ich darf Sie recht herzlich beglückwünschen.
b) Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsausschuss und den Theaterbeirat beim Staatstheater Kassel
Nach dem Theatervertrag Kassel vom 30.November 1959, geändert am 27. November 1995, wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Kassel.
Der Vorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/309, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wenn sich kein Widerspruch erhebt, möchte ich vorschlagen, über diesen Wahlvorschlag abzustimmen. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag Drucks. 17/309 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Dann ist dem Vorschlag mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der LINKEN zuge
stimmt. Damit sind die im Wahlvorschlag genannten Damen und Herren Abgeordneten als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Theaterbeirats beim Staatstheater Kassel gewählt. Ich darf Sie recht herzlich beglückwünschen.
c) Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsausschuss und den Theaterbeirat beim Staatstheater Wiesbaden
Nach dem Theatervertrag Wiesbaden vom 26. Juli 1963 wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Wiesbaden.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/310, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wenn sich kein Widerspruch erhebt, schlage ich vor, hierüber durch Handzeichen abzustimmen. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/310 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist wiederum mit den Stimmen von SPD,CDU,FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE diesem Wahlvorschlag gefolgt. Damit sind die dort genannten Damen und Herren Abgeordnete als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Theaterbeirats beim Staatstheater Wiesbaden gewählt. Ich darf Sie recht herzlich beglückwünschen.
Wahlen der Vertrauensleute für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Verwaltungsgerichten, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof sowie beim Finanzgericht
a) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel
Nach der entsprechenden Anwendung von § 26 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840), und § 5 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung vom 27.Oktober 1997 (GVBl.I S.381),zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792), werden für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sieben Vertrauensleute und ihre Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode des Landtags gewählt.
Die Sitze der Vertrauensleute werden auf die Wahlvorschläge nach dem Höchstzahlverfahren verteilt. Die auf der Liste folgenden Namen gelten in gleicher Anzahl als Stellvertreter.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/317, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag Drucks. 17/317 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.– Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist wiederum mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE diesem Wahlvorschlag gefolgt. Damit sind die Damen und Herren als Vertrauensleute und stellvertretende Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gewählt.
b) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Darmstadt
Die Wahl erfolgt nach § 26 Abs. der Verwaltungsgerichtsordnung. Die Sitze der Vertrauensleute werden auf die Wahlvorschläge nach dem Höchstzahlverfahren verteilt; die auf der Liste folgenden Namen gelten in gleicher Anzahl als Stellvertreter.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/318, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/318 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE diesem Wahlvorschlag gefolgt, und die genannten Damen und Herren sind als Vertrauensleute und als stellvertretende Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht Darmstadt gewählt. Herzlichen Glückwunsch.
c) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Frankfurt
Entsprechend den genannten Vorschriften liegt hierzu ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/319, vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/319 folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann wird wiederum mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE diesem Wahlvorschlag gefolgt. Die genannten Personen sind als Vertrauensleute und
stellvertretende Vertrauensleute zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Frankfurt gewählt. Herzlichen Glückwunsch.
d) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Gießen
Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/320, vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/320 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann wird wiederum mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE diesem Wahlvorschlag gefolgt. Die genannten Damen und Herren sind Vertrauensleute bzw. stellvertretende Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Gießen.
e) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Kassel