Hermann Schaus

Sitzungen

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Meine Damen und Herren! Ich begrüße Sie recht herzlich zu unserer heutigen Nachmittagssitzung.
Es ist noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Abbau des rechtswidrigen „Hüttendorfs“ im Kelsterbacher Wald durch DIE LINKE, Druck. 17/705. Wird die Dringlichkeit bejaht?
Nein? – Herr Wintermeyer, zur Geschäftsordnung bitte.
Herr Wintermeyer, ich bitte Sie, nur zur Geschäftsordnung zu sprechen.
Herr Wintermeyer, ich bitte Sie nochmals, zur Geschäftsordnung und zur Eilbedürftigkeit zu sprechen.
Ansonsten werden ich Ihnen leider das Wort entziehen müssen.
Wir sind in einer Geschäftsordnungsdebatte. Im Rahmen dieser Geschäftsordnungsdebatte erteile ich Herrn Kahl für die SPD-Fraktion das Wort.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, die Zwiegespräche einzustellen.
Zur Geschäftsordnung erteile ich nun Herrn Kollegen Wagner das Wort. Ich darf allerdings noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns in einer Geschäftsordnungsdebatte befinden.
Herr Wagner, ich darf Sie daran erinnern, dass die Redezeit zur Geschäftsordnung drei Minuten beträgt. Ich bitte Sie, zum Ende Ihrer Rede zu kommen.
Vielen Dank. – Eine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung liegt mir von Herrn Kollegen Rentsch vor. Er erhält für die FDP-Fraktion das Wort.
Herr Kollege Rentsch, vielen Dank. – Mir liegt keine weitere Wortmeldung zur Geschäftsordnung vor.
Ich lasse über die Dringlichkeit des Entschließungsantrags abstimmen. – Ich bitte, einen kleinen Moment warten zu dürfen. Ich will den Mitgliedern der Regierung die Gelegenheit geben, ihre Plätze einzunehmen.
Wer der Dringlichkeit des Entschließungsantrags,Drucks. 17/705, zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Dann stelle ich fest, dass der Antrag auf Dringlichkeit mit den Stimmen der SPD, der GRÜNEN und der LINKEN abgelehnt wurde. Der Dringlichkeit zugestimmt haben die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der FDP.Vielen Dank.
Herr geschäftsführender Ministerpräsident, die Geschäftsordnung ist mir durchaus geläufig.Vielen Dank für den Hinweis.Ich erteile Herrn Staatsminister Bouffier das Wort zu einer Regierungserklärung.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, die Landesregierung hat eine Regierungserklärung abgegeben. Ich frage die parlamentarischen Geschäftsführer – ich eröffne die Aussprache darüber.
Wird die Aussprache zu einer Regierungserklärung gewünscht? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann ist die Regierungserklärung abgegeben und der Punkt abgeschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 42 auf:
Antrag der Fraktion der FDP betreffend Durchführung einer Anhörung zur Situation der Privatschulen in Hessen – Drucks. 17/622 –
gemeinsam mit dem Tagesordnungspunkt 49:
Antrag der Fraktion der CDU betreffend Ja zu Schulen in freier Trägerschaft – Drucks. 17/655 –
Für die antragstellende Fraktion erhält die Kollegin Henzler das Wort.
Entschuldigung, Frau Kollegin. – Ich bitte doch um Ruhe und vor allen Dingen darum,die Gespräche,die jetzt stattfinden, nach draußen ins Foyer zu verlagern. Frau Henzler, Sie haben das Wort.
Entschuldigung. Ich bitte, der Kollegin Henzler zuzuhören. – Frau Henzler, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Kollegin Henzler. – Für die Fraktion der CDU erteile ich Herrn Weinmeister das Wort.
Vielen Dank, Herr Kollege Weinmeister. – Für die SPDFraktion erteile ich der Kollegin Habermann das Wort.
Frau Habermann, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Henzler?
Vielen Dank, Frau Kollegin Habermann. – Für die Fraktion DIE LINKE erhält Frau Cárdenas das Wort.
Frau Cárdenas, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abg. Henzler?
Vielen Dank, Frau Kollegin Cárdenas. – Zur Kurzintervention erhält Frau Kollegin Henzler das Wort.
Vielen Dank, Frau Kollegin Henzler. – Für die Fraktion der GRÜNEN erhält der Abg.Wagner das Wort.
Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Zu einer Kurzintervention erhält der Kollege Weinmeister das Wort.
Vielen Dank, Herr Kollege Weinmeister. – Zur Erwiderung erhält Herr Kollege Wagner das Wort.
Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. – Für die Landesregierung erhält Herr Staatsminister Banzer das Wort.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Zur Geschäftsordnung, Frau Henzler.
Mir liegt auch kein Überweisungsvermerk vor. Darauf wollte ich gerade eingehen.
Ich lasse abstimmen über Tagesordnungspunkt 42,Antrag der Fraktion der FDP betreffend Durchführung einer Anhörung zur Situation der Privatschulen in Hessen,Drucks. 17/622. Es wird keine Überweisung empfohlen. Insofern kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dass dem Antrag einstimmig zugestimmt wurde und er somit beschlossen ist.
Es ist vorgeschlagen worden,Tagesordnungspunkt 49,Antrag der Fraktion der CDU betreffend Ja zu Schulen in freier Trägerschaft, Drucks. 17/655, an den Kulturpolitischen Ausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Fünfter Bericht des Petitionsausschusses betreffend Tätigkeit in der 16. Wahlperiode – Drucks. 17/629 –
Berichterstatter ist Herr Abg. Dr. Jürgens. Herr Dr. Jürgens, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Vorsitzender des Petitionsausschusses Dr. Jürgens. Ich möchte auch Ihnen und dem neuen Petitionsausschuss alles Gute und viel Erfolg im Sinne und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wünschen.
Wir fahren in der Rednerliste fort. Für die Fraktion der FDP erteile ich Herrn Lenders das Wort. Ich darf daran erinnern: Die Redezeit beträgt fünf Minuten.
Herr Minister, darf ich Sie daran erinnern, dass die Redezeit der Fraktionen zu Ende ist?
Vielen Dank, Herr Staatsminister Rhiel. – Zur zweiten Runde erteile ich Frau Ursula Hammann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Boddenberg?
Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist leider zu Ende.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hammann. – Ich rufe für die SPD-Fraktion den Kollegen Grumbach auf.
Ich möchte an dieser Stelle recht herzlich bitten, da die Geräuschkulisse ziemlich groß geworden ist, dass die Gespräche möglichst reduziert oder nach draußen verlagert werden.Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Grumbach. – Für die Landesregierung erhält Herr Staatsminister Rhiel das Wort.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Ich erteile Herrn AlWazir für die Fraktion der GRÜNEN das Wort.
Vielen Dank, Herr Kollege Al-Wazir. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung.Ich rufe zunächst den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Energieanhörung zeigt: Hessen muss endlich mit der Energiewende beginnen, Drucks. 17/648, auf. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Dann stelle ich fest, dass der Entschließungsantrag mit den Stimmen der Fraktionen der SPD,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN angenommen wurde. Dagegen gestimmt haben die Fraktionen von CDU und FDP.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend keine staatliche Bevormundung im Energiebereich, Drucks. 17/528.Wer diesem Entschließungsantrag die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Dann stelle ich fest, dass der Entschließungsantrag abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU und FDP, dagegen gestimmt haben die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN.
Ich rufe nunmehr Tagesordnungspunkt 46 auf:
Antrag der Fraktion der SPD betreffend Hessen braucht einen Kassensturz – Drucks. 17/652 –
Dazu werden die Tagesordnungspunkte 43 und 50 aufgerufen:
Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Missachtung der Beschlüsse des Landtags durch die Landesregierung zur Verschleierung des Haushaltsdesasters – Drucks. 17/647 –
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Haushalt konsolidieren – das schafft man nicht mit links – Drucks. 17/656 –
Als erstem Redner erteile ich dem Kollegen Kahl für die SPD-Fraktion das Wort.
Herr Kollege Kahl, ich darf Sie an Ihre Redezeit erinnern.
Herr Kollege Kahl, vielen Dank. – Das Wort erhält nun Herr Kollege Milde für die Fraktion der CDU.
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Herr Abg. Posch, vielen Dank. – Für die Fraktion der GRÜNEN erhält nun Frau Hölldobler-Heumüller das Wort.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller. – Für die Fraktion der SPD erhält der Kollege Frankenberger das Wort.
Vielen Dank, Herr Kollege Frankenberger. – Zu einer Kurzintervention erhält die Kollegin Hölldobler-Heumüller das Wort.
Vielen Dank. – Zur Erwiderung erhält Herr Frankenberger für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte sehr.
Vielen Dank. – Da mir keine weiteren Kurzinterventionen vorliegen, erhält nun Frau Kollegin Wissler das Wort.
Frau Kollegin, ich muss Sie kurz unterbrechen. Ich darf die Kolleginnen und Kollegen im Parlament bitten, der Rednerin zuzuhören.
Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Schluss.
Vielen Dank, Frau Abg. Wissler. – Zur Kurzintervention erhält Herr Kollege Posch das Wort.
Vielen Dank, Herr Abg. Posch. – Frau Wissler, Sie erhalten nochmals das Wort zur Entgegnung. Die Redezeit beträgt zwei Minuten.
Vielen Dank, Frau Kollegin Wissler. – Für die CDU-Fraktion erhält Herr Abg. Reif das Wort.
Herr Kollege, ich darf Sie an die Redezeit erinnern.
Vielen Dank, Herr Kollege Reif. – Für die Landesregierung erhält Herr Staatsminister Rhiel das Wort.
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.
Die zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes und zur Änderung des Geset
zes zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts, Drucks. 17/682 zu Drucks. 17/326, ist damit abgeschlossen. Es ist dritte Lesung beantragt. Der Gesetzentwurf sowie der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucks. 17/697, werden dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.
Ja. – Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Ich darf zum vorangegangenen Tagesordnungspunkt 74 darauf hinweisen, dass der Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zur Härtefallkommission, Drucks. 17/681, in der dritten Lesung aufgerufen werden wird.
Entschuldigung, Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zur Härtefallkommission werden in der dritten Lesung aufgerufen. Ich bin gebeten worden, das mitzuteilen.
Dann darf ich darauf hinweisen, dass sich im Anschluss der Innenausschuss in Raum 501 W trifft. Zum Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr habe ich leider im Moment noch keine Raumangabe. – Ich bitte, noch einen Moment sitzen zu bleiben.
Recht herzlichen Dank für die Information. – Mir liegt eine letzte Wortmeldung vor. Als Bemerkung zur Geschäftsordnung erhält der Kollege Kahl das Wort.
Vielen Dank, Herr Kollege Kahl. – Ich schließe damit die Sitzung und wünsche Ihnen einen guten Abend.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Für die Fraktion der SPD erhält Frau Kollegin Fuhrmann das Wort.
Frau Kollegin Fuhrmann, vielen Dank. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhält nun Frau Kollegin Schulz-Asche das Wort.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schulz-Asche. – Für die Fraktion der CDU erhält Kollege Bauer das Wort.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Fuhrmann?
Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Für die Fraktion der FDP erhält Herr Kollege Rentsch das Wort.
Herr Kollege Rentsch, vielen Dank. – Für die Fraktion DIE LINKE erhält nochmals Frau Kollegin Schott das Wort.
Frau Kollegin Schott, vielen Dank. – Für die Landesregierung erhält Frau Staatsministerin Lautenschläger das Wort.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Zur zweiten Runde erhält Frau Fuhrmann für die SPD-Fraktion das Wort.Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.
Frau Fuhrmann, meine Damen und Herren! Herr Hahn, ich bitte auch Sie um Ruhe. – Frau Fuhrmann, Sie haben
eben das Wort „Schnösel“ gebraucht. Ich darf Sie darauf hinweisen, dass das im parlamentarischen Betrieb unüblich ist. – Ich erteile Ihnen weiter das Wort.
Vielen Dank, Frau Kollegin Fuhrmann. – Meine Damen und Herren, Frau Lautenschläger erhält nochmals das Wort.
Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Meine Damen und Herren mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Die erste Beratung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Starterpaket für sozial bedürftige Schulanfänger,Drucks.17/417,ist damit abgeschlossen.Es wird vorgeschlagen, den Antrag an den Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag – Drucks. 17/421 –
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung erhält Herr Staatsminister Grüttner das Wort.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Elften Rundfunkänderungsstaatsvertrag,Drucks.17/421,eingebracht. Es wird empfohlen, ihn an den Hauptausschuss zu überweisen.Erhebt sich hiergegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes (HFeiertagsG) – Drucks. 17/456 –
Herr Kollege Hahn erhält für die Einbringung des Gesetzentwurfs das Wort.
Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Für die Fraktion der SPD erhält Herr Kollege Rudolph das Wort.
Vielen Dank, Herr Kollege Rudolph. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erhält Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller das Wort.
Vielen Dank, Frau Kollegin Hölldobler-Heumüller. – Für die Fraktion der CDU erhält Herr Kollege Möller das Wort.
Vielen Dank, Herr Kollege Möller. – Für die Landesregierung erhält Herr Staatsminister Bouffier das Wort.
Vielen Dank,Herr Staatsminister.– Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit hat die erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Hessischen Feiertagsgesetzes, Drucks. 17/456, stattgefunden. Es wird empfohlen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Neuregelung der Beteiligung von Unternehmen im Hessischen Privatrundfunkgesetz – Drucks. 17/503 –
Das Wort erhält Kollege Siebel für die SPD-Fraktion.
Frau Kollegin Habermann, schönen Dank. – Als Nächste erhält Frau Cárdenas für die Fraktion DIE LINKE das Wort.
Frau Cárdenas, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Hahn?
Vielen Dank, Frau Cárdenas. – Zur Kurzintervention erhält Herr Boddenberg für die CDU-Fraktion das Wort.
Herr Boddenberg, Ihre Redezeit ist leider zu Ende. Ich bitte Sie, zum Schluss zu kommen.
Vielen Dank, Herr Boddenberg. – Für die Fraktion DIE LINKE erhält Herr Dr.Wilken das Wort.
Vielen Dank, Herr Dr.Wilken. – Für die Landesregierung erhält Herr Staatsminister Banzer das Wort.
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. van Ooyen?
Herr Staatsminister, vielen Dank. – Für die zweite Runde liegen bereits zwei Wortmeldungen vor. – Als nächster Redner erhält Herr Kollege Greilich für die Fraktion der FDP das Wort. Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten.
Herr Greilich, vielen Dank. – Für die Fraktion DIE LINKE erhält Herr van Ooyen das Wort.
Herr van Ooyen, einen kleinen Moment, bitte. – Gut, ich gebe Ihnen nun gern wieder das Wort, ich wollte Ihnen nur Gehör verschaffen.
Herr van Ooyen, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Greilich?
Vielen Dank, Herr van Ooyen. – Das Wort erhält Herr Irmer für die CDU-Fraktion.
Ich habe nichts gemacht.
Vielen Dank, Herr Irmer. – Für die Fraktion DIE GRÜNEN erhält Herr Wagner das Wort.
Schönen Dank, Herr Wagner. – Jetzt klären wir es untereinander. Herr Rentsch, Sie haben das Wort.
Der Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend DDR-Unrechtsregime durch Handreichung für Hessens Lehrerinnen und Lehrer aufarbeiten und der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden an den Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen. – Darüber besteht Einvernehmen, dann sind sie hiermit überwiesen.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Gesetz zur Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum (HWoZBG) – Drucks. 17/289 –
Frau Abg. Wissler hat das Wort zur Einbringung des Gesetzentwurfs.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie begrüßen und darf um Entschuldigung für die Verspätung bitten. Der Ältestenrat hat etwas länger als erwartet getagt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:
Wahlen – Verwaltungsausschüsse und Theaterbeiräte bei den Staatstheatern
Sie haben die entsprechenden Vorschläge der Fraktionen ausgeteilt bekommen. Ich beginne mit
a) Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsausschuss und den Theaterbeirat beim Staatstheater Darmstadt
Nach dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Darmstadt über den Betrieb des Staatstheaters Darmstadt vom 9. bzw. 24. November 1971 wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Darmstadt.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/308, liegt Ihnen vor. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.
Wenn sich kein Widerspruch erhebt, möchte ich vorschlagen, über diesen Wahlvorschlag abzustimmen. – Das ist nicht der Fall. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist auch nicht der Fall.Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer dem Vorschlag Drucks. 17/308 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Dann ist dem Vorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE so zugestimmt. Damit sind die im Wahlvorschlag genannten Damen und Herren Abgeordnete als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Theaterbeirats beim Staatstheater Darmstadt gewählt. Ich darf Sie recht herzlich beglückwünschen.
b) Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsausschuss und den Theaterbeirat beim Staatstheater Kassel
Nach dem Theatervertrag Kassel vom 30.November 1959, geändert am 27. November 1995, wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Kassel.
Der Vorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/309, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wenn sich kein Widerspruch erhebt, möchte ich vorschlagen, über diesen Wahlvorschlag abzustimmen. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag Drucks. 17/309 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? – Dann ist dem Vorschlag mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion der LINKEN zuge
stimmt. Damit sind die im Wahlvorschlag genannten Damen und Herren Abgeordneten als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Theaterbeirats beim Staatstheater Kassel gewählt. Ich darf Sie recht herzlich beglückwünschen.
c) Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsausschuss und den Theaterbeirat beim Staatstheater Wiesbaden
Nach dem Theatervertrag Wiesbaden vom 26. Juli 1963 wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Wiesbaden.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/310, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wenn sich kein Widerspruch erhebt, schlage ich vor, hierüber durch Handzeichen abzustimmen. Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/310 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist wiederum mit den Stimmen von SPD,CDU,FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE diesem Wahlvorschlag gefolgt. Damit sind die dort genannten Damen und Herren Abgeordnete als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Theaterbeirats beim Staatstheater Wiesbaden gewählt. Ich darf Sie recht herzlich beglückwünschen.
Meine Damen und Herren, damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 5:
Wahlen der Vertrauensleute für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei den Verwaltungsgerichten, beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof sowie beim Finanzgericht
a) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel
Nach der entsprechenden Anwendung von § 26 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840), und § 5 des Hessischen Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung vom 27.Oktober 1997 (GVBl.I S.381),zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2007 (GVBl. I S. 792), werden für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter sieben Vertrauensleute und ihre Stellvertreter für die Dauer der Wahlperiode des Landtags gewählt.
Die Sitze der Vertrauensleute werden auf die Wahlvorschläge nach dem Höchstzahlverfahren verteilt. Die auf der Liste folgenden Namen gelten in gleicher Anzahl als Stellvertreter.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/317, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Auch das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Vorschlag Drucks. 17/317 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.– Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist wiederum mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE diesem Wahlvorschlag gefolgt. Damit sind die Damen und Herren als Vertrauensleute und stellvertretende Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel gewählt.
Ich habe gerade einen Vereinfachungshinweis erhalten und hoffe, Sie werden ihn akzeptieren.
b) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Darmstadt
Die Wahl erfolgt nach § 26 Abs. der Verwaltungsgerichtsordnung. Die Sitze der Vertrauensleute werden auf die Wahlvorschläge nach dem Höchstzahlverfahren verteilt; die auf der Liste folgenden Namen gelten in gleicher Anzahl als Stellvertreter.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/318, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Auch das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/318 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE diesem Wahlvorschlag gefolgt, und die genannten Damen und Herren sind als Vertrauensleute und als stellvertretende Vertrauensleute für die Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter am Verwaltungsgericht Darmstadt gewählt. Herzlichen Glückwunsch.
c) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Frankfurt
Entsprechend den genannten Vorschriften liegt hierzu ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/319, vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/319 folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann wird wiederum mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE diesem Wahlvorschlag gefolgt. Die genannten Personen sind als Vertrauensleute und
stellvertretende Vertrauensleute zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Frankfurt gewählt. Herzlichen Glückwunsch.
d) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Gießen
Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/320, vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/320 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann wird wiederum mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE diesem Wahlvorschlag gefolgt. Die genannten Damen und Herren sind Vertrauensleute bzw. stellvertretende Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Gießen.
e) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Kassel
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/321, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/321 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann wird mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE dem Wahlvorschlag gefolgt. Die genannten Personen sind zu Vertrauensleuten und stellvertretenden Vertrauensleuten für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Kassel gewählt. Herzlichen Glückwunsch.
f) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Wiesbaden
Ihnen liegt der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/322, vor.Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/322 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? –
Dann wird mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE diesem Wahlvorschlag entsprochen. Die genannten Personen sind als Vertrauensleute und stellvertretende Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgericht Wiesbaden gewählt worden. Herzlichen Glückwunsch.
g) Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und Finanzrichter beim Finanzgericht Kassel
Nach § 23 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung vom 28. März 2001 (BGBl. I S. 433), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840), und § 6 des Hessischen Ausführungsgesetzes zur Finanzgerichtsordnung vom 17. Dezember 1965 (GVBl. I S. 347), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Dezember 1976 (GVBl. I S. 532), werden für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und Finanzrichter sieben Vertrauensleute und ihre Stellvertreter auf fünf Jahre vom Landtag nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt. Sie müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richterinnen und Richter erfüllen.
Die Sitze der Vertrauensleute werden auf die Wahlvorschläge nach dem Höchstzahlverfahren verteilt. Die auf der Liste folgenden Namen gelten in gleicher Anzahl als Stellvertreter.
Der Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/323, liegt Ihnen vor. Werden weitere Vorschläge gemacht? – Das ist nicht der Fall.
Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 17/323 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Mit den Stimmen von SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE wird diesem Wahlvorschlag gefolgt. Die genannten Damen und Herren sind als Vertrauensleute und stellvertretende Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichterinnen und Finanzrichter beim Finanzgericht Kassel gewählt. Ich darf Sie recht herzlich beglückwünschen.
Meine Damen und Herren, nach diesen für Sie anstrengenden Wahlgängen rufe ich nun Tagesordnungspunkt 30 auf:
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bundesregierung verhindert das wirksame Fördern von Arbeitsuchenden – Drucks. 17/248 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt zehn Minuten. Für die antragstellende Fraktion erhält Herr Dr. Jürgens das Wort.
Vielen Dank, Herr Dr. Jürgens. – Für die Fraktion der SPD hat Frau Abg. Fuhrmann das Wort.
Vielen Dank, Frau Kollegin Fuhrmann. – Für die CDUFraktion erhält Frau Müller-Klepper das Wort.
Frau Müller-Klepper, ich darf Sie daran erinnern: Die Redezeit ist zu Ende.
Vielen Dank, Frau Kollegin Müller-Klepper. – Für die FDP-Fraktion erhält der Abg. Rock das Wort.
Vielen Dank, Herr Abg. Rock. – Für die Fraktion DIE LINKE erhält Frau Schott das Wort.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schott. – Für die Landesregierung erhält Frau Staatsministerin Lautenschläger das Wort.
Vielen Dank, Frau Ministerin Lautenschläger. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.