Meine Damen und Herren,es ist bereits von der Frau Kollegin Pfaff erwähnt worden: Es war nicht unbedingt der eigene, drängende Wunsch des Verkehrsministers – zumindest war er, wenn er vorhanden war, sehr gut verborgen –, hier zu Verboten zu kommen. Vielmehr haben wir ihn damals immer wieder gedrängt.
Herr Kollege Hahn, meines Fraktionskollegen Wagner. Wenn Sie so schwer von Begriff sind, dann helfe ich Ihnen gerne weiter.
Herr Minister, wenn man dies alles betrachtet, dann muss man eigentlich zu dem Ergebnis kommen: Möglicherweise war es Vorsatz,
den Bewohnerinnen und Bewohnern vieles zu versprechen, es dann aber irgendwie so zu machen, dass man am Ende vom Gericht sehr deutlich bescheinigt bekommt: So geht es nicht.
Jetzt gibt sich der Minister empört, er geht in die Berufung. Das ist im Prinzip richtig. Meine Damen und Herren, es stand aber nicht nur in der Presseerklärung, sondern ich hatte es schon geahnt und freue mich deshalb darüber, Herr Kollege Lübcke, wie schön Sie das hier vorgestellt haben: Grenadier Walter Lübcke hat versucht, für Aloisius die Kohlen aus dem Feuer zu holen,
und sich dabei die Finger verbrannt. Denn, Herr Kollege Lübcke: Alle Einschätzungen, Behauptungen und Zitate sind völlig wurscht – insgesamt hat die Regierung Koch neun Jahre lang regiert. In diesen neun Jahren sind von den Autobahnen, die von Ihnen als notwendige Entlastung bezeichnet wurden – also die A 44 und die A 49 –, wenn meine Buchhaltung stimmt, insgesamt 4,3 km in Betrieb gegangen. Das sind 500 m pro Jahr Ihrer Regierungszeit.
Damit sagen Sie doch nichts anderes, als dass Sie nicht in der Lage sind, die Verkehrsprobleme zu lösen, nicht einmal in der Richtung, in der Sie sie lösen wollen.
Wir GRÜNE finden das ja gut. Denn wir halten es für den falschen Ansatz. Herr Dr. Lübcke, da Sie nun mit der A 4 sozusagen als Lösung der Probleme gekommen sind, sage ich Ihnen: Da kann es einem nur ein wenig grausen. – Wir finden es gut, dass Sie nicht weitergekommen sind. Doch auf die Idee zu kommen, wir müssten gerade, was den Güterverkehr angeht, eine ganz andere Philosophie betreiben und versuchen, deutlich mehr auf die Schienen zu bringen, das hat bei Ihnen wie immer gefehlt. Daher ist Ihre Verkehrspolitik nicht nur von gestern, sondern sogar von vorgestern. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kenne die engagierte Zurückhaltung eines Oberbürgermeisters in Fulda bezüglich der FDP-Vorschläge sehr wohl. Herr Kaufmann, Herrn Dr. Rhiel aber Vorsätzlichkeit vorzuwerfen, kann nicht gut gehen.
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Rhiel, die Aufhebung der Fahrverbote für den Schwerverkehr in Nordhessen durch das Verwaltungsgericht war absehbar und leider selbst verschuldet. Nunmehr sind leider die Anwohner die Leidtragenden. Warum war dies selbst verschuldet? – Bereits im April des Jahres 2005 hat die FDP einen Antrag gestellt, mit dem die Landesregierung aufgefordert wurde, kurzfristig zu ermitteln, wo sich die Verlagerungsverkehre in Hessen ausgeweitet haben. Es wurde dazu aufgefordert, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu ergreifen, Verlagerungsverkehre von Autobahnen auf autobahnnahe Bundes- und Landstraßen einschränken zu können.
Im Mai des Jahres 2005 hat die FDP angeregt, die Zahlen der Lkw-Zählungen im Internet zu veröffentlichen und endlich Transparenz herzustellen. Im Oktober 2005 hat die FDP-Fraktion der Landesregierung auf den Weg gegeben, dass ein Gesamtkonzept für mautpflichtige LkwVerkehre erstellt werden müsste, um eine dauerhafte und verlässliche Entlastung der Anwohner hessischer Bundesstraßen zu erreichen.
Schon damals war klar, dass nur mit der Vorlage eines schlüssigen Gesamtkonzepts eine dauerhafte und rechtssichere Entlastung der lärmgeplagten Anwohner erfolgen kann. Im März des Jahres 2007 hat die FDP, nachdem von der Landesregierung noch immer kein Gesamtkonzept vorgestellt worden war, ein eigenes Konzept mit Vorschlägen vorgelegt, das eine dauerhafte Entlastung der Anwohner rechtssicher machen sollte.All das geschah natürlich vor dem Hintergrund, dass die befristeten Sperrungen einzelner Bundesstraßen im Sommer des Jahres 2006 auszulaufen drohten.
Meine Damen und Herren, das Maßnahmenbündel, welches die FDP vorgelegt hat,um dem wachsenden Problem des Lkw-Verkehrs in Hessen zu begegnen, hatte seine Ursache in einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs,der im Jahre 2006 bereits über eine Klage zur Sperrung hessischer Bundesstraßen entschieden hatte. Dieser Beschluss dokumentierte seinerzeit eindrucksvoll, dass die ad hoc verhängten Fahrverbote auf hessischen Bundesstraßen durch die Landesregierung die anstehenden Probleme nicht dauerhaft lösen.
Es ist bedauerlich, dass das Bündel von Maßnahmen, das die Liberalen vorgeschlagen haben, ganz engagiert ignoriert wurde.
Sehr geehrter Herr Dr. Rhiel, ich rate Ihnen: Zeigen Sie mehr Engagement in der Sache und weniger in Bezug auf Pressemitteilungen; und seien Sie weniger ignorant bei den Vorschlägen anderer Fraktionen. Das hätte helfen können, die heutige Situation zu verhindern.
Im Übrigen ist festzuhalten, dass weder die SPD noch die GRÜNEN irgendwelche brauchbaren sowie praktikablen Vorschläge zum Thema Maut-Gesamtkonzept vorgelegt haben.
Wir brauchen außerdem Lückenschlüsse; und egal, um welche Bundesstraße es sich bisher gehandelt hat, in der Sache haben wir von Ihnen bisher wenig gehört.Die SPDFraktionsvorsitzende, Frau Ypsilanti, hat den Sachverhalt nicht begriffen.Wir haben die Landesregierung aufgefordert, sich für den Bestand der Lkw-Fahrverbote einzusetzen. Es wurde gesagt, der Fernverkehr müsse und könne die Autobahn benutzen.
Meine Damen und Herren, das ist richtig, doch bedarf es dazu eines Ausbaus, eines Weiterbaus sowie des Lückenschlusses wichtiger Verbindungen. Dazu bedarf es auch des Geldes und der Unterstützung über die Bundesfernstraßenfinanzierung. Frau Ypsilanti, ich kann Ihnen für Ihr Unterstützungsschreiben gern die Adresse des Bundesverkehrsministeriums zukommen lassen.
Nun zum Urteil selbst. Das, was das Verwaltungsgericht Kassel am 4. Mai 2008 entschieden hat, ist mehr als lediglich ein paar Hinweise an die oberste Straßenverkehrsbehörde. Es wird nicht nur bemängelt, dass für die angegriffenen Durchfahrverbote keine rechtmäßige Voraussetzung im Rahmen des § 45 der Straßenverkehrsordnung vorliegt, sondern auch für das nunmehr aufgehobene Fahrverbot auf der B 252 konnten die genannten Zahlen vom Verwaltungsgericht nicht nachvollzogen werden, da sie sich in den Verwaltungsvorgängen nirgendwo wiederfinden.
Die Vergleichsgrößen für die Verkehrsbelastung lassen einen eigentlichen Vergleich nicht zu. Die Annahme mautbedingter Verkehrsverhältnisse wird durch die Zahlen und Daten nicht gestützt. Das Gericht hat auch die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass die vom Fahrverbot betroffenen Abschnitte, insbesondere der B 3 und der B 252, schon vor der Erhebung der Maut abweichende und überdurchschnittliche Belastungen zu verzeichnen hatten.
Ich komme gern zum Schluss. – Alles in allem ist festzustellen, dass es durchaus sinnvoll sein kann, auf die Vorschläge der liberalen Opposition zu hören. Es ist und bleibt das Ziel der Liberalen, eine dauerhafte und verlässliche Entlastung der Anwohner hessischer Bundesstraßen durch die Zurückdrängung des Mautausweichverkehrs zu erreichen. Ich kündige hiermit an, dass ich Ihnen dies erneut unterbreiten werde, um in diese Angelegenheit möglichst schnell Bewegung zu bekommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Für die Fraktion DIE LINKE erteile ich Frau Kollegin Wissler das Wort.
Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Durch das Lkw-Verbot könnten die Belastungen der Anwohner an den Bundesstraßen der sechs nordhessischen Landkreise – wie Lärm, Feinstaub, Erschütterungen und eine erhöhte Unfallgefahr – verringert werden. Nun ist das Verwaltungsgericht Kassel einer Klage von Speditionsunternehmen nachgekommen und hat das Fahrverbot gekippt.
Es ist allerdings nicht der richtige Moment für Häme, denn die Anwohner der betreffenden Bundesstraßen haben unter dieser Entscheidung zu leiden.
Dagegen muss etwas getan werden. Wenn der Verkehrsminister gegen das Urteil in Revision gehen will, dann ist das ein richtiger Schritt. Das Problem, vor dem die Menschen in dieser Region stehen, lässt sich nicht mit dem Bau neuer Autobahnen sowie Umgehungsstraßen lösen. Solche Neubauten würden nur weitere Landschaftsteile verschandeln und das Problem verlagern,statt es zu lösen. Das Grundproblem ist nämlich das wachsende Aufkommen an Güterverkehr sowie die weitere Verlagerung von der Schiene auf die Straße.