Meine Damen und Herren, diese Konvergenzklausel ist im Ansatz untauglich.Wenn Sie jetzt von der Verordnung reden, dann sage ich Ihnen: Die Verordnung über die Datengrundlage ist schon fertig. Die ist im Januar beschlossen worden.Wer hat der Datenberechnungsrechtsverordnung im Bundesrat zugestimmt? – Frau Lautenschläger; denn im Dezember wurde die Verordnung einstimmig angenommen.
Nein, meine Damen und Herren, wenn jemand für diese Konstruktion, die zu dem völlig aberwitzigen Ergebnis führt, dass Versicherte in Sachsen den Versicherten in Hessen einen mindestens zweistelligen Millionenbetrag überweisen müssen – das halte ich, Landesinteressen hin oder her, für zutiefst ungerecht, weil es den Leuten in Sachsen deutlich schlechter geht, da sie viel mehr Arbeitslosigkeit und auch sonst viel mehr Probleme haben –, in diesem Haus Verantwortung trägt, dann sind Sie es, Frau Ministerin.
Herr Dr. Spies, ich möchte noch einmal feststellen, dass die Verordnungen, die ich angesprochen habe, schon eine ganze Zeit auf dem Weg sind und dass deswegen auch die Ausgestaltung des Fonds noch nicht feststeht. Wir mussten leider erleben, dass ein Sachverständigenrat beim Bundesgesundheitsministerium seine Arbeit niedergelegt hat, weil die Zusammenarbeit nicht funktionierte.
Trotzdem versuchen wir immer wieder,diese Dinge in Zusammenarbeit in die richtige Richtung zu lenken.
Ich bin überrascht, dass Sie die hessischen Interessen an der Stelle nicht ernst nehmen. Ich sehe die Probleme mit der Konvergenzklausel durchaus. Ich sehe diese Klausel aber als einen Kompromiss innerhalb einer Großen Koalition an, und ich sehe unsere Aufgabe als Hessische Landesregierung darin, dass wir den Bund begleiten in der Frage, wie das umgesetzt werden kann, sodass keine Nachteile für hessische Bürgerinnen und Bürger entstehen. Natürlich stimme ich dem Gutachten von Wille und Wasem zu, in dem deutlich gemacht wird, dass die Umsetzung so nicht funktioniert. Gleichzeitig bleibt es dabei, dass es richtig ist, zuzusehen, dass daraus keine Nachteile für hessische Bürger entstehen.
An die Zustimmung Ihrer SPD-Bundestagsfraktion, Ihrer Bundesgesundheitsministerin und der Vertreter aus Ihren Reihen, die in den verschiedenen Gremien dabei waren, scheinen Sie sich nicht mehr zu erinnern.
Ich bleibe dabei: Es war ein sehr schwierig zu findender Kompromiss, der an vielen Stellen einiger weiterer Ausformulierungen bedurft hätte. Wir sind aber weiterhin zu vernünftigen Gesprächen bereit.Ihre Vorstellung,das Gesundheitssystem noch weiter und auf Dauer zu bürokratisieren, eine Einheitsversicherung zu schaffen, hat in allen Ländern, die das schon eingeführt haben, zu einer Verknappung der Leistungen und zu längeren Wartezeiten geführt, statt dazu, dass derjenige, der eine Krankenversorgung braucht und wenig Geld zur Verfügung hat, zu besseren Leistungen kommt. Das bleibt für uns der falsche Weg. Wir konnten mit den Kompromissen Schlimmeres verhindern. Deswegen wollen wir auch weiterhin dafür sorgen, dass Sie an der Stelle keine Verantwortung tragen.
Herzlichen Dank. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Es war verabredet, den Antrag der FDP-Fraktion betreffend Gesundheitsfonds stoppen, Drucks. 17/47, und den Dringlichen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 17/76, dem Sozialpolitischen Ausschuss zu überweisen.Wird dem widersprochen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Sparkassengesetzes und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Frankfurter Sparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts (Fraspa-Gesetz) – Drucks. 17/55 –
Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Kollegen Frankenberger für die SPD-Fraktion das Wort.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! „Die größte Gefahr für die Sparkassenorganisation ist die Stammkapitaloption im Hessischen Sparkassengesetz.“ Diese Aussage stammt nicht etwa von einem Sozialdemokraten, Herr Boddenberg,
sondern von Heinrich Haasis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, anlässlich des Sparkassenforums der Gewerkschaft ver.di im November 2007 in Potsdam. Meine Damen und Herren, Herr Haasis hat recht.
Die Reihe derer, die das Hessische Sparkassengesetz ablehnen, ist lang. „Die Sparkassen sind ein wichtiger Teil der kommunalen Daseinsvorsorge, und diese muss als solche gesichert bleiben“, so der Hessische Städte- und Gemeindebund am 23. Januar 2006. Er forderte anlässlich der damals anstehenden Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes die Landesregierung auf, diese zu überdenken.
Die IHK Kassel formulierte am 26. September 2006: „Nachdrücklich sprechen wir uns dafür aus,den Status der regionalen Sparkassen in Hessen zu stärken und damit vor allem den kleinen und mittleren Unternehmen auch zukünftig ein wichtiger Partner ihrer Unternehmensfinanzierung zu sein. Die von der Hessischen Landesregierung geplante Novellierung des Sparkasssengesetzes stößt bei der IHK Kassel auf Ablehnung.“
Das sind Beispiele für viele ablehnende Stellungnahmen anlässlich der damaligen Diskussion um die Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes. Herr Boddenberg, hätten Sie doch damals zugehört,dann würde uns die heutige Debatte erspart bleiben.
In der Anhörung wurde unsere Position klar bestätigt.Die überwältigende Mehrheit der Anzuhörenden lehnte die Novellierung, insbesondere die Möglichkeit der Stamm
kapitalbildung, ab. Aber getreu der Devise „Mehrheit ist Wahrheit“ setzten sich die Landesregierung und die sie tragende CDU-Fraktion letztendlich gemeinsam mit der FDP über alle Bedenken hinweg und die Änderung des Sparkassengesetzes gegen die Kommunen, gegen die Arbeitnehmer, gegen die Verwaltungsräte und sogar gegen mahnende Stimmen aus der Wirtschaft durch.
Meine Damen und Herren, die Novellierung des Hessischen Sparkassengesetzes ist eine der vielen Fehlentscheidungen der CDU-geführten Landesregierung in den letzten fünf Jahren.Wir haben jetzt die Gelegenheit, eine dieser Fehlentscheidungen hier im Parlament zu korrigieren.
Die Möglichkeit zur Bildung von Stammkapital macht die Tür einen Spalt weit auf zu einer Privatisierung der Sparkassen.
Wer aber die Privatisierung von Sparkassen riskiert, stellt die kommunale Daseinsvorsorge und die Orientierung der Sparkassen am Gemeinwohl zur Disposition.
Wir wollen aber starke Sparkassen in und für die Regionen,die sich in erster Linie der Region und den Menschen verpflichtet fühlen und nicht der Gewinnmaximierung als oberstem Ziel verpflichtet sind.
Wir haben immer darauf hingewiesen, dass wir an der Europatauglichkeit des Hessischen Sparkassengesetzes große Zweifel haben.
(Beifall bei der SPD und der LINKEN – Michael Boddenberg (CDU): Das mag sein, aber Sie liegen völlig falsch, Herr Kollege! Das wissen Sie doch!)
Die Beschränkung auf die Sparkassen und die kommunale Familie bei der Veräußerung von Stammkapital wird nicht nur von Sozialdemokraten sehr kritisch gesehen. Sie von der CDU wollten uns zusammen mit dem Wirtschaftsminister weismachen, das Sparkassengesetz sei mit dem zuständigen EU-Kommissar abgestimmt und europafest.
Auch wenn Herr Wintermeyer das noch so oft in Pressemitteilungen behauptet, es wird nicht richtiger. – Die Sicherheit, die Sie uns hier vorgaukeln wollten, stand und steht auf unsicherem Boden, und wir werden die vorhandene Unsicherheit bezüglich der Europatauglichkeit beenden.
Machen Sie sich doch nichts vor. Sollte sich eine Genossenschafts- oder eine Privatbank bei einer Sparkasse einkaufen wollen und vor dem Europäischen Gerichtshof klagen,dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß,dass das Sparkassengesetz kippt.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LINKEN – Axel Wintermeyer (CDU): Begründen Sie Ihre Behauptung! – Michael Boddenberg (CDU):Was Sie so alles wissen!)
Wir wollen mit diesem Gesetzentwurf auch die Ausschüttungsregelungen vereinfachen. Nach unseren Vorstellungen sollen für alle kommunalen Sparkassen einheitliche Regelungen gelten. Mindestens die Hälfte des um den Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschusses muss den Rücklagen zugeführt werden.Auf Vorschlag des Vorstandes kann der Verwaltungsrat beschließen,dass der Restbetrag an den Träger abgeführt wird,sofern er nicht zur Stärkung des Eigenkapitals benötigt wird. Das sind klare Regelungen, die die Differenzierung von Sparkassen mit und ohne Stammkapital aufheben und bei den Sparkassen und den Trägern für Berechenbarkeit sorgen.
Unser Gesetzentwurf eröffnet eine weitere Option hinsichtlich einer Neuordnung der Sparkassenlandschaft auf freiwilliger Basis. Wir wollen, dass der Sparkassen- und Giroverband in Zukunft ein möglicher Träger von Sparkassen und damit auch der Frankfurter Sparkasse sein kann.
Das ist eine Regelung, die in anderen Bundesländern schon gilt, und deswegen muss sie ja für Hessen nicht schlecht sein.
(Michael Boddenberg (CDU): Wer hat Ihnen den Gesetzentwurf geschrieben? – Weitere Zurufe von der CDU)