Meine Damen und Herren, insofern möchte ich zu den Anträgen und zu dem Verfahren der Anträge nur noch zwei Bemerkungen machen. Ich habe es bereits gesagt, in der Formulierung der Punkte 3, 4 und 5 des SPD-Antrages besteht sicher erheblicher Umformulierungsbedarf. Sie haben aber bereits erklärt, dass Sie den Antrag in den Europaausschuss geben wollen. Dort können wir versuchen, Einigung zu erzielen.
Zu dem Entschließungsantrag der GRÜNEN haben wir bereits vor einem Jahr eine Abstimmung im Europaausschuss gehabt. Das ist jedermann noch deutlich.
Deswegen sollten wir heute darüber endgültig abstimmen und das nicht noch einmal im Ausschuss haben.
Bei unserem Antrag gehen wir selbstverständlich, weil er so überzeugend ist, von Ihrer aller Zustimmung aus.
Ich bedanke mich und wünsche trotz unserer etwas auseinandergehenden Debatte, dass wir eine hohe Wahlbeteiligung bei der Europawahl am 7. Juni haben werden.
Ich glaube, es steht uns allen gut an, zu wünschen, dass die letzte Hürde – das Referendum in Irland – durch einen positiven Bescheid der Bevölkerung jetzt auch genommen wird. – Herr Präsident, normalerweise finde ich es in Ordnung, dass sich der Kollege Rudolph so aufregt.Aber ich würde es begrüßen, wenn er nicht andauernd mit seiner Nachbarin redet,sondern wenn er zuhören würde,wie wir zu dem Verfahren stehen.
Ich hoffe, wir haben einen guten Europawahlkampf und ein gutes Ergebnis. Wir werden die Europamüdigkeit überwinden, und wir werden auch in Hessen hoffentlich eine hohe Wahlbeteiligung haben. Das zumindest sollten wir uns alle gemeinsam wünschen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren, wir sind am Ende der Aussprache zur Regierungserklärung des Hessischen Ministers der Justiz, für Integration und Europa betreffend eu
Mit aufgerufen waren Tagesordnungspunkt 28, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union, Tagesordnungspunkt 32, Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend CDU und FDP sabotieren EU-Gleichbehandlungspolitik, und Tagesordnungspunkt 64, Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend ein Europa des sozialen Fortschritts. Nach meinem Kenntnisstand sollen alle Anträge zur weiteren Beratung dem Europaausschuss überwiesen werden. – Kein Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
a) Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsausschuss und den Theaterbeirat beim Staatstheater Darmstadt
Nach dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Darmstadt über den Betrieb des Staatstheaters Darmstadt vom 9. bzw. 24. November 1971 wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Darmstadt.
Es liegt ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU,der SPD und der FDP vor.–Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Wenn kein Widerspruch ergeht, kann offen über den Vorschlag abgestimmt werden. – Kein Widerspruch, dann können wir so verfahren.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 18/405 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Fraktionen der CDU, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. – Gibt es Gegenstimmen? – Keine. Gibt es Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ist der Wahlvorschlag mit großer Mehrheit angenommen. Damit sind die im Wahlvorschlag genannten Damen und Herren Abgeordneten als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Theaterbeirats beim Staatstheater Darmstadt gewählt.
b) Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsausschuss und den Theaterbeirat beim Staatstheater Kassel
Nach dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Kassel über den Betrieb des Staatstheaters Kassel vom 9.bzw.24.November 1971 wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Kassel.
Auch hier gibt es einen gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Erhebt sich Widerspruch gegen eine offene Abstimmung? – Das ist nicht der Fall.
Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen. Wer der Drucks. 18/406 zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Fraktionen der CDU, der SPD, der FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ist der Wahlvorschlag mit großer Mehrheit angenommen. Damit sind die im Wahlvorschlag genann
ten Damen und Herren Abgeordnete als Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Theaterbeirats beim Staatstheater Kassel gewählt.
c) Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder für den Verwaltungsausschuss und den Theaterbeirat beim Staatstheater Wiesbaden
Nach dem Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Stadt Wiesbaden über den Betrieb des Staatstheaters Wiesbaden vom 9. bzw.24.November 1971 wählt der Hessische Landtag für die Dauer seiner Wahlperiode drei Mitglieder sowie drei stellvertretende Mitglieder für den Verwaltungsausschuss des Staatstheaters Wiesbaden.
Auch hierzu gibt es einen gemeinsamen Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP. – Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. Gibt es Widerspruch gegen eine offene Abstimmung? – Das ist nicht der Fall.
Ich lasse über Drucks. 18/407 abstimmen.Wer möchte zustimmen? – CDU, FDP, GRÜNE und SPD. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ist auch dieser Wahlvorschlag mit großer Mehrheit angenommen. Ich darf den Damen und Herren, die in dem Wahlvorschlag genannt sind, zu ihrer Wahl zum Mitglied bzw. stellvertretenden Mitglied des Verwaltungsausschusses und des Theaterbeirats beim Staatstheater Wiesbaden gratulieren.
Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend die Geschäftsordnung des Hessischen Landtags – Drucks. 18/403 –
Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Niemand. Enthaltungen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist der Antrag angenommen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Erstes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz – Drucks. 18/350 –
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich Frau Kollegin Hammann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet. Frau Hammann, Sie haben verabredungsgemäß siebeneinhalb Minuten Redezeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Aller guten Dinge sind drei.Dies ist unser dritter Versuch, etwas zu verändern, was die Wärmedämmung bei Gebäuden angeht, die auf einer Grundstücksgrenze stehen.
Vor Ihnen liegt der Entwurf für ein Erstes Hessisches Zukunftsenergie- und Klimaschutzgesetz.Sie merken an den Worten „erstes Gesetz“, dass noch mehrere Gesetzentwürfe kommen werden. Da, wo andere erst Konzepte in Auftrag geben müssen, handeln wir; denn wir wissen, was zu tun ist.
einsparpotenziale, die bisher nicht genutzt wurden. Warum wurden sie nicht genutzt? Weil es in Hessen keine rechtlichen Regelungen gibt, die Eigentümer von Häusern, die auf einer Grundstücksgrenze stehen, in die Lage versetzen,eine nachträgliche Wärmedämmung aufzubringen, wenn es der liebe Nachbar nicht will. Dies ist ein Problem.Wir alle reden über den Klimaschutz.Wir alle reden über Energiesparmaßnahmen. An dieser Stelle hat der Gesetzgeber aber bisher versagt.
Ich habe es vorhin schon gesagt: Dies ist unser dritter Versuch. Leider ist es in der letzten Legislaturperiode nicht gelungen, eine Entscheidung herbeizuführen, eine Gesetzesänderung vorzunehmen, weil die Legislaturperiode vorzeitig zu Ende ging.Wir geben heute einen Gesetzentwurf in die Diskussion. Sie können aus dessen Inhalt erkennen, dass wir sehr wohl auch Anregungen, die vonseiten der CDU gegeben worden sind, in diesen Gesetzentwurf aufgenommen haben, weil sie sinnvoll waren. Jetzt liegt es an Ihnen, Ihren Worten auch einmal Taten folgen zu lassen.
Die Diskussion währt schon sehr lange, über drei Jahre. Wir bekommen unzählige Mails,Anrufe und Briefe, in denen uns Hauseigentümer bitten, aktiv zu werden und endlich etwas zu tun. Hier spielen ja nicht nur ökologische Aspekte, sondern sehr wohl auch materielle Fragen eine Rolle. Wer heutzutage Hauseigentum hat und nachträglich keine Wärmedämmung anbringen kann, der weiß, dass seine Immobilie an Wert verlieren wird. Gerade dieses Problem haben wir in alten Ortskernen, aber auch in alten Reihenhaussiedlungen.
Unser Gesetzentwurf greift dieses Problem auf.Er enthält neben vielen anderen Regelungen eine Duldungspflicht für den Nachbarn, dessen Grundstück an das Haus angrenzt, an dem eine Wärmedämmung angebracht werden soll. Unser Entwurf enthält aber keine Unverhältnismäßigkeiten. Das betone ich noch einmal ausdrücklich. Es gibt Bundesländer, die uns an dem Punkt voraus sind. Auch wir haben natürlich einen Blick über unsere Landesgrenze geworfen und konnten feststellen, dass man in Nachbarländern bereits reagiert und entsprechende gesetzliche Regelungen getroffen hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Menschen warten auf eine Entscheidung des Hessischen Landtags, die es ihnen ermöglicht, an ihrem Haus eine Wärmedämmung aufzubringen. Wir reden hier oft über Konjunkturprogramme. Das wäre ein Konjunkturprogramm, das das Land Hessen nicht einen einzigen Euro kostet.
Das wäre ein Konjunkturprogramm, das die Bauwirtschaft und natürlich auch das Handwerk stützen würde. Das heißt, Arbeitsplätze würden gesichert und sogar geschaffen. Das sollte uns sehr recht sein, denn wir wollen, dass gerade in diesen Bereichen Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden.
Meine Damen und Herren, ich sage es noch einmal: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen. Wir haben hier schon Debatten darüber geführt, wie Hessen beim Klimaschutz im Vergleich mit anderen Bundesländern abschneidet: Hessen liegt auf dem beschämenden letzten Platz.Wir haben in Hessen bis jetzt im Klimaschutz nichts Positives vorzuweisen. Es ist zwar sehr löblich, dass sich die Landesregierung jetzt Gedanken darüber macht, wie man Energiekonzepte erarbeiten und vielleicht auch umsetzen kann; aber der Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute vorlegen, bietet Ihnen die Chance, schnell eine Vorschrift um