Die Landesregierung hat das klare politische Ziel – wir unterstützen sie darin –, den Prozess des Ausbaus organisatorisch und finanziell zu fördern. Darin werden wir sie auch in Zeiten knapper Kassen, der Schuldenbremse und Schwierigkeiten auf der Haushaltsebene in vollem Maße unterstützen.
Deshalb möchte ich an dieser Stelle auch die vorbildliche Arbeit des Ministeriums begrüßen. Das betrifft z. B. die Bewilligungen hinsichtlich der Bundesmittel. Alle beantragten Investitionsmaßnahmen wurden berücksichtigt. Der Topf ist schon weitestgehend ausgeschöpft.
Sie beklagen, dass heute noch 12 Millionen € da sind. Auch ich finde das schade. Aber wäre es Ihnen lieber, dass wir anderen Bundesländern etwas hätten abgeben müssen, weil hier nicht ordentlich bewilligt worden wäre?
Ich begrüße darüber hinaus auch die zusätzlichen Anstrengungen. Das betrifft insbesondere auch das neu aufgelegte Landesinvestitionsprogramm und das Sonderprogramm zum Ausbau der Tagespflege. Mit deren Hilfe sollen das Ausbauziel erreicht und fehlende Plätze geschaffen werden. Ich beziehe mich hier wieder auf die 52.300 Plätze.
Ich komme zu Nr. 4 des Antrags. Angeblich solle der Ausbau verlangsamt werden. Auch hier fließen grüne Krokodilstränen, diesmal mit schwarzer Tinte, über das Papier. Die Zahlen lesen sich ganz schön. Aber sie ergeben ein falsches Bild.
Der Main-Kinzig-Kreis wurde schon erwähnt. Ich werde nicht alle Zahlen noch einmal nennen. Aber Sie stellen da etwas dar, was so der Realität nicht entspricht. Die in Aussicht gestellten Mittel kompensieren in hohem Maße das, was Sie als ein Herunterfallen der Fördergelder bezeichnet haben. Was Sie sagen, stimmt einfach nicht. Ich kann mich auch nicht des Eindrucks erwehren, dass Sie das ganz bewusst so darstellen.
Anders, als es in Ihrem Antrag steht, in dem es heißt, das Landesprogramm helfe für das Jahr 2012 nicht, glaube ich, obwohl ich kein Mitglied der Regierung bin – aber ich habe auch meine Informationen –, Ihnen versichern zu können, dass das Gegenteil richtig ist. Die Landesregierung wird es ausnahmsweise mit Nullbescheiden ermöglichen, dass die Baumaßnahmen noch im laufenden Jahr begonnen werden können. Damit wird sehr wohl Planungssicherheit über die weitere Förderung bestehen.
Die Maßnahmen müssen allerdings beantragt werden und bewilligungsreif sein. Das aber ist wiederum nicht Aufgabe der Landesregierung.
Ich komme zu Nr. 5 Ihres Antrags. Er betrifft den Fachkräftemangel. Das ist ein echtes Problem. Das bestreitet
niemand von der CDU und der FDP. Deshalb gibt es dazu auch die große Studie der Landesregierung, aus der Sie zitiert haben. Daraus ergibt sich, dass in einigen Regionen Hessens, nämlich in zehn, gar kein Mangel erwartet wird.
Um dem Engpass zu begegnen, unternimmt die Landesregierung erhebliche Anstrengungen. Die Folge davon sind 20 % mehr Ausbildungsplätze in den letzten Jahren. Knapp 5.400 Erzieherinnen befinden sich derzeit in der Ausbildung. 3.500 Erzieherinnen werden bis zum Jahr 2013 gebraucht.
Ich sage: Das ist eine vernünftige Größenordnung, um den Bedarf in wenigen Jahren decken zu können. Ich habe das ganz bewusst so formuliert.
Ihr Hinweis auf die Teilzeitproblematik ist berechtigt. Den finde ich gut. Sie nutzen ihn aber nur zur Panikmache. Andersherum wird ein Schuh daraus. Die hohe Teilzeitquote von 66 % stellt ein Potenzial dar, das genutzt werden muss. Die Träger sind gefordert, die Teilzeitkräfte zum Aufstocken zu gewinnen. In den Ballungsgebieten, in denen der Druck zumindest nicht am niedrigsten ist, ist das organisatorisch möglich.
Ich sage das jetzt als Mitglied der Fraktion. Auch das Land kann z. B. durch mehr Flexibilität bei der Definition der Fachkraft dazu beitragen. Es kann auch durch Fördermaßnahmen oder durch die Veränderung der Ausbildung dazu beitragen.
Herr Kollege Bocklet, all das hätten Sie erwähnen können. Aber Sie bleiben lieber im Rauch Ihrer Nebelkerzen stehen.
Mit Nr. 6 Ihres Antrags fordern Sie mehr Geld. Das stimmt irgendwie immer. Auch für die Kommunen stimmt das natürlich immer. Ich habe deutlich gemacht, dass Ihrem Antrag die analytische Grundlage für eine solche Forderung fehlt.
Ich komme jetzt zu Nr. 7 Ihres Antrags. Davon haben wir noch gar nicht gesprochen. Sie fordern einen Krippengipfel, um „die drohende Betreuungskrise... abzuwenden“.
Schon der Begriff „Krippengipfel“ greift zu kurz. Wer das so formuliert, ignoriert schon einmal vorneweg den wunderbaren Beitrag, den die Tagesmütter und -väter zur Betreuung hessischer Kleinkinder und darüber hinaus leisten. Ist es vielleicht doch so, dass Ihnen die familiennahe und flexible Versorgungsstruktur gar nicht so sympathisch ist, die diese Landesregierung und ihre Vorgängerinnen aufzubauen geholfen haben? Ich habe jedenfalls den Verdacht.
Vor allem aber suggeriert der Vorschlag eines Krippengipfels, es gebe ein Gesamtinteresse, das nur außerhalb der regulären Verfahren wahrgenommen werden könnte. Dem ist aber nicht so. Es gibt nämlich klare Zuständigkeiten. Die Kommunen sind gefordert, den Rechtsanspruch einzulösen. Sie haben davon auch Vorteile, z. B. beim Standortwettbewerb, wenn sie es gut machen.
Das Land ist für die Ausbildung und für die Aufsicht über die Jugendhilfe zuständig. Hinzugetreten ist die Selbstverpflichtung hinsichtlich des Ziels des Ausbaus auf 35 %. Wie alle anderen Unterstützungsmaßnahmen ist das eine freiwillige Leistung. Lieber Herr Merz, das ist so, weil das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Wir sollten diese Dinge auseinanderhalten und jeweils die Hausaufgaben machen.
Die Wortwahl „Betreuungskrise“ halte ich für unverantwortlich. Sie sollten begrifflich abrüsten. Denn Sie werden damit dem Anliegen, um das es hier geht, nicht gerecht.
Was stimmt wirklich? – Ich möchte zwei oder drei Bemerkungen zum Schluss meiner Rede machen. Hessen hat heute schon das beste Betreuungsangebot, das es je gab. Die Versorgungsquote bei den Kindern unter drei Jahren beträgt aktuell 29,5 %. Wenn man bedenkt, dass bei Kindern von null Jahren bis ein Jahr angesichts des Elterngeldes nur selten darauf zurückgegriffen wird, bedeutet das, dass schon heute rund 45 % der Ein- und Zweijährigen einen Betreuungsplatz erhalten können. Das ist ein gewaltiger Schritt, nicht nur im Vergleich zur Zeit Kaiser Wilhelms oder zu der Zeit, die Sie angeführt haben. Das ist es beispielsweise auch im Vergleich zum August 2010. Damals gab es nämlich eine Versorgungsquote von knapp 21 %. Das ist noch nicht sehr lange her.
Wenn man diese Steigerungsrate ein Stück weit fortschreibt, so wie das auch das Bundesministerium macht, dann kann man sehr wohl zuversichtlich sein, dass die angepeilten 35 % erreicht werden.
Drittens. Die von CDU und FDP getragene Landesregierung gibt signifikant viele Mittel für die frühkindliche Bildung. Dabei geht es nicht nur um Quantität, sondern auch um Qualität. Im Jahr 2011 waren es 333 Millionen €. Im Jahr 2012 werden es 355 Millionen € sein.
Ich rede jetzt von Zeiten, als hier dieselben Verantwortung trugen. Im Jahr 2005 waren es noch 84 Millionen €. Wenn das keine gewaltigen Fortschritte sind, weiß ich nicht, welche es dann sein sollen.
Die Förderung der Betriebskosten, die Sie in Ihrem Antrag kritisch ansprechen – auch das will ich durchaus aufgreifen – ist angewachsen. Vielleicht muss da noch mehr getan werden. Diese Förderinstrumente sollen systematisiert und qualitätsorientiert neu geordnet werden.
Ich komme zum Schluss meiner Rede. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor allem von den GRÜNEN, Sie irritieren und verunsichern in erster Linie die Eltern. Die haben das nicht verdient. Denn sie tragen mit ihren Erziehungsleistungen und ihren gesellschaftlichen Leistungen Enormes in diesem Lande bei. Viele, die das beobachten, ziehen daraus Konsequenzen. Es wird dann in diesem Land weiterhin nicht mehr, sondern weniger Kinder geben.
Wir brauchen das Gegenteil, nämlich ein Klima der Ermutigung. Dazu trägt die Landesregierung mit ihren vielfältigen Maßnahmen bei.
Herr Präsident, das sind wirklich meine letzten Sätze. Lieber Herr Merz, Sie sind auf das Betreuungsgeld eingegangen. Wir von der CDU sind der Meinung – ich glaube, da gehen die Mitglieder der FDP ein Stück weit mit uns –, dass es durchaus auch zur Anerkennung der Eltern gehört, dass man im Kleinstkindalter den Wunsch nach etwas mehr elterlicher Zuwendung für Kinder für einen begrenzten Zeitraum auch honoriert.
Ich fasse zusammen. Wir können heute Ihrem Antrag und Ihren Dringlichen Anträgen nicht zustimmen. Wir müssen einmal sehen, was sich während der Ausschusssitzung ergibt.
Frau Kollegin Wiesmann, schönen Dank. – Bevor ich Herrn Kollegen Rock das Wort erteile, möchte ich Ihnen sagen, dass uns jetzt der Protokollauszug vorliegt. Ich zitiere daraus:
„(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), an Minister Stefan Grüttner gewandt: Da sagt er nichts mehr! – Minister Stefan Grüttner: Ich muss doch nicht auf jeden Blödsinn antworten!...)“
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bocklet, manchmal schallt es aus dem Wald heraus, wie man hineingerufen hat. Dann muss man sich auch nicht wundern, dann muss man sich auch nicht so hart getroffen zeigen. Wenn man gern austeilt, muss man aus meiner Sicht auch ab und zu einstecken können.
Herr Wagner von den GRÜNEN, ich habe zufällig neben Ihnen gesessen, als es hier ein bisschen lauter geworden ist. Ich werde die Worte nicht wiederholen, die Sie hineingerufen haben. Die waren ehrverletzend gegenüber dem Minister. Das muss man auch einmal sagen. Dann kommen Sie hier vor, drücken auf die Tränendrüse und benehmen sich auf dem Platz, dass man rot werden muss.