Bettina Wiesmann
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Ich frage die Landesregierung:
Wird das Land Hessen den sogenannten „Alleentunnel“ im Zuge der A 66 in Frankfurt am Main für den Bundesverkehrswegeplan 2015 anmelden?
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet das Land Hessen die Chancen für die Wiedereröffnung der seit 2005 geschlossenen Anschlussstelle Bonames an der A 661 in Frankfurt am Main?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben das Kinderförderungsgesetz nach allen parlamentarischen Regeln und Gepflogenheiten beraten und wollen es heute in dritter Lesung verabschieden, nachdem in zweiter Lesung ein Änderungsantrag von CDU und FDP auf Befürchtungen der Fachwelt und der Eltern reagiert hat. In dieser Form, die heute zur endgültigen Abstimmung ansteht, ist das KiföG ein großer Gewinn. Deswegen empfehle ich uns allen die Zustimmung.
Ein großer Gewinn, aber für wen und inwiefern? – Erstens ein Gewinn für die Kinder. Das Kinderförderungsgesetz behandelt künftig alle Kinder Hessens nach den Förderkriterien und den Qualitätsmindeststandards des Gesetzes in gleicher Weise. Das ist ein Zuwachs an Gerechtigkeit.
Zweitens ein Gewinn für die Eltern. Der Ausbau der Kinderbetreuung an Plätzen und Qualität wird erleichtert. Es kommen 20 % mehr Finanzmittel als Beitrag des Landes ins System – und eine klar definierte Qualitätsunterkante, die dank der Förderung leichter als bisher erreicht, gehalten oder überschritten werden kann. Dies ergibt mehr frühkindliche Bildung.
Drittens ein Gewinn für Erzieherinnen und Erzieher. Das Gesetz schreibt gegenüber der MVO eine bessere Betreuungsrelation im U-3-Bereich vor: 2,3 statt bisher 2,0 Fach
kräfte für die Gruppen mit zehn einjährigen Krippenkindern, 2,76 statt bisher 2,0 Fachkräfte für die Gruppen, die aus Ein- bis Zweijährigen bestehen. Auch die hohen Betreuungsmittelwerte für Kinder mit normalen und extra langen Ganztagsverträgen wirken in diese Richtung. Mehr Zeit für das einzelne Kind im Rahmen der verbindlichen Mindeststandards bedeutet mehr Qualität in der Betreuung und mehr Qualität des Arbeitsplatzes Kita.
Viertens ein Gewinn für die Träger insgesamt. Die über Jahre gewachsene Vielzahl von Fördertöpfen und -programmen wird in einem kohärenten Fördersystem gebündelt und leichter handhabbar. Die richtigerweise großen gestalterischen Handlungsspielräume hinsichtlich der Öffnungszeiten und der Verteilung der Personalstunden bleiben hingegen unangetastet. Das heißt mehr Transparenz und weniger Bürokratie.
Fünftens ein Gewinn für die Kommunen. Die getroffene Gruppengrößenregelung erhöht die Atmungsfähigkeit des Systems, jedoch ohne dass an der Personalintensität Abstriche gemacht werden.
Im U-3-Bereich ist das glatte Gegenteil der Fall. Ich habe es gerade gesagt. Lediglich im Kindergarten kann es dazu kommen, dass halb volle Gruppen nicht mehr automatisch mit der vollen Personalausstattung bedacht werden müssen. Sie können es aber weiter werden, denn der Beitrag des Landes steigt deutlich an. Das muss wie überall sonst vor Ort entschieden werden.
In Summe ein Zuwachs an Flexibilität, um gestiegene Anforderungen bewältigen zu können.
Sechstens ein Gewinn für die kirchlichen und frei-gemeinnützigen Träger. Es bleibt auch auf dem höheren neuen Niveau bei den höheren Pauschalen für nicht staatliche Träger. Trägervielfalt ist uns außerordentlich wichtig. Wir wollen die Freiheit und Vielfalt der Familien und ihrer Lebensformen erhalten. Auch hierfür ist das KiföG ein Gewinn.
Siebtens ein Gewinn für die Internationalität und kulturelle Vielfalt in Hessen. Die Ausnahmen ermöglichende Regelung zur Mittagessenversorgung im KiföG hat ihren Sinn, die Regel selbst auch. Wir wollen, dass mehr als halbtags geöffnete Einrichtungen ihren Kindern im Regelfall ein Mittagessen anbieten.
Zur Frage der Ausnahmen. Kollege Bocklet hat am Dienstag gesagt – ich zitiere aus dem vorläufigen Bericht –:
… wir glauben, dass jeder Träger in einer Kindereinrichtung ein Mittagessen vorhalten muss. Es kann keine kulturellen Gründe geben. Welche kulturellen Gründe sollen es sein? Die Kultur der Weight Watchers? Die Kultur: „Wir leben von Luft und Liebe“? Oder die Kultur: „Wir finden schon genug Mamas, die das Essen morgens vorbereiten“?
Mir gibt das wirklich zu denken. Der japanische Kindergarten in Frankfurt, mit dem Sie sich beschäftigt haben, hat an einem Tag in der Woche von 8:30 bis 12:30 Uhr geöffnet, dienstags bis freitags bis 15 Uhr. Das Mittagessen
wird, wie in Japan üblich, von den Müttern morgens zubereitet und in einer Lunchbox mitgegeben. Am Montag wird keine Lunchbox mitgegeben, da der Kindergarten früher schließt. An diesem Tag wird von einer deutschen Erzieherin ein Imbiss zubereitet, der die Kinder mit deutschem Essen vertraut machen soll. Wollen Sie dies de facto verbieten oder mit dem Entzug der Landesförderung bestrafen? Ist das die kulturelle Offenheit, die Sie so gern und zu Recht reklamieren? Ich glaube eher, dass Ihnen in Sachen KiföG langsam die Munition ausgeht.
Und schließlich gewinnt die Demokratie in einem ganz praktischen Sinne: Wir bringen heute ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren zu Ende – in einem Wahljahr. Wir brauchen keine Landtagswahl als „Anhörung“ zum KiföG, und wir brauchen keinen Betreuungsgipfel, der alle Fragen der Kinderbetreuung allumfassend, abschließend und zur Zufriedenheit aller lösen solle. Nein, wir machen ein gutes Stück Gesetzgebung, wir bringen es in aller Ruhe zum Abschluss, und wir sehen seiner Wirkung und dem Urteil der Wähler gelassen entgegen.
Dies ist ein gutes Gesetz, mit dem alle Beteiligten, insbesondere Kinder und Eltern, gewinnen. Es ist für Hessen als Familienland ein großer Fortschritt. Wir haben die Parlamentswoche mit einer guten Debatte über die Familienpolitik begonnen und waren uns in manchen Zielen einig. Heute können wir ein gutes Gesetz dazu beschließen. Deshalb bitte ich Sie alle um Ihre Zustimmung und danke Ihnen sehr für die Aufmerksamkeit.
Ich frage die Landesregierung:
Mit welchen Maßnahmen versucht sie, junge Menschen für eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher zu begeistern?
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nachdem das grüne Krokodil hier wieder seinen Auftritt hatte, mit vielen Krokodilstränen, und Herr Merz von der SPD dafür plädiert hat, mit allem nochmals ganz von vorne anzufangen, ohne sich darauf festzulegen, wie denn das Ergebnis konkret aussehen soll, hat jetzt auch Frau Schott einen ganzen Flickenteppich von Erwägungen geboten, über den ich am besten einfach hinweggehe und dem ich damit wahrscheinlich auch am ehesten gerecht werde. Stattdessen versuche ich, die Debatte nochmals auf ihren Kern und auf das Grundlegende zurückzuführen.
Auf die Familie als Auftrag zum Handeln, dessen sich diese Landesregierung exzellent angenommen hat.
Familie ist nämlich grundlegend. Zu Beginn dieser Legislaturperiode hatte ich schon einmal Gelegenheit, kurz darauf hinzuweisen, dass dies für den Einzelnen gilt, aber auch für die Gesellschaft insgesamt. Sie ist Urzelle der sozialen Ordnung, der Raum, in dem das Zusammenleben mit anderen beginnt, Erfahrungen von Abhängigkeit und Geborgenheit, von Ähnlich-Sein und Anders-Sein, von allein und gemeinsam, von Freiheit und Grenzen und von Verantwortung und Liebe gemacht werden.
Sie ist – und das muss uns leiten – unser erster Bildungsort, unsere wichtigste Schule für Gemeinschaft, unsere nachhaltigste Zukunftswerkstatt. Als Wiege der kommenden Generation ist sie auch eine der Voraussetzungen für unseren Staat, die er nicht selbst schaffen kann. Damit ist sie systemrelevant.
Das gilt nicht nur im heute auch schon zur Sprache gekommenen handfesten materiellen Zusammenhang von Arbeitsmarkt und Sozialversicherung. Es gilt mindestens genauso im Zusammenhang mit Einstellungen und Werten. Kinder, auch die der anderen, lassen uns nach vorne und über uns hinausblicken. Sie bewegen uns zum Wandel, zur Weiterentwicklung, manchmal sogar gegen unseren Willen. Sie eröffnen einerseits reiche Erfahrungen von Knappheit und Konkurrenz, von Frustration und Fehlschlägen. Als intimstes, dem öffentlichen Zugriff weitgehend entzogenes Nahumfeld birgt sie auch Versuchungen und Gefahren. Andererseits aber ist sie immer wieder auch Quelle von Optimismus, Erneuerung und sogar Innovation. In der Familie wachsen wir nicht nur auf, sondern buchstäblich über uns hinaus. Familie heißt, dass wir fortbestehen und vielleicht sogar weiterwirken, auch wenn wir selbst nicht mehr da sind.
Wenn Familie in dieser Hinsicht – und vielleicht sogar noch anderer – grundlegend ist, so stellt Familienpolitik Grundfragen und beantwortet sie aus einer Grundhaltung heraus. Zu dieser Grundhaltung möchte ich gerne ein paar Bemerkungen machen.
Was ist unsere Grundhaltung? Es ist die Grundhaltung einer Familienpolitik für Freiheit und Vielfalt. Da bin ich sehr dankbar und fühle mich den Ausführungen des Kolle
gen Rock von der FDP sehr nahe. Denn auch für uns Christdemokraten ist die Frage der Familienpolitik nicht nur eine sozialpolitische, nicht nur eine nach Betreuung, nach Förderung, auch nach Verteilung. Das alles ist nicht unwichtig. Grundlegend ist aber gleichzeitig, dass Familienpolitik für uns etwas mit dem Menschenbild zu tun hat, das uns leitet: mit dem Verhältnis des Einzelnen zur Gesellschaft, mit der Balance zwischen Solidarität und Subsidiarität. Familienpolitik ist auch für uns eine zentrale Leitfrage der Freiheit. Denn die Vielfalt der Familien, die Unangefochtenheit ihrer höchst diversen Lebensentscheidungen und -wege sind konstitutiv für die Kreativität, die Innovationskraft, ja, die Zukunftsfähigkeit des Ganzen.
Deshalb bedürfen die Freiheit und die Vielfalt der Familien der Anwaltschaft einer sehr bewussten und zielgerichteten Politik.
Vieles dazu wurde vom Minister dargelegt. Diese Familienpolitik ist eine der Wahlfreiheit, des Ermöglichens, der Ermutigung und der Anerkennung – ohne Bevormundung, ohne Gängelung, ohne Leitvorstellung, ohne den Anspruch, für andere entscheiden zu können – jawohl: ohne materielle Leitvorstellung, ohne den Anspruch für andere entscheiden zu können, schon gar nicht für alle in gleicher Weise.
Am Beispiel des Kinderförderungsgesetzes habe ich bereits darauf hingewiesen: Wir setzen keinen Sollstandard als Passepartout-Vorschrift, die für alle zu gelten habe, nach dem Motto: So müsst ihr es tun, und weiterdenken dürft ihr nicht. – Das würde manchem Politikverständnis auf der anderen Seite des Hauses entsprechen.
Wir schreiben weniger vor, als wir ermöglichen. Wir regeln das Unverzichtbare, in diesem Fall einen Mindeststandard, und wir erleichtern das Wünschenswerte, einen tatsächlich besseren Standard. Wir überlassen die konkrete Entscheidung im Einzelfall denen, die die Notwendigkeiten und Erfordernisse am besten beurteilen können und deshalb auch dafür zuständig sind: im Falle der Kinderbetreuung die Kommunen und ganz grundsätzlich die Eltern, denen das Grundgesetz die Fürsorge für ihre Kinder als „Recht … und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ zuschreibt. Deshalb stehen die Eltern im Zentrum unserer Politik, und deshalb zählt für uns Christdemokraten der Elternwille so viel. Wir maßen uns nicht an, für die Familien zu wissen, was ihnen dient und guttut. Wir sehen Eltern als die besten Experten an, wenn es um ihre Kinder und um die Familienbedürfnisse insgesamt geht.
Deshalb reklamieren wir nicht die Lufthoheit über den Kinderbetten – vielleicht über den Küchentischen, aber nicht über den Kinderbetten. Wir verstehen Pädagogen und Jugendhelfer aller Art auf allen Bildungsstufen den Eltern gegenüber als Partner, die Fortschritte nur mit ihnen, nicht gegen sie erzielen, und wir sehen unsere Aufgabe als Politik darin, eine vielfältige Angebotsstruktur für Unterstützung, Beratung und Betreuung parat zu haben. Sie soll für jede Familie erreichbar sein, aber jenseits von Kinderschutz und Schulpflicht keine Familie in ein Korsett fremder Vorstellungen zwängen. Uns ist insbesondere bewusst: je jünger ein Kind, desto entscheidender die Eltern für sei
ne Entwicklung. Auch deshalb stellen wir die Eltern in das Zentrum unserer Politik.
Wer Kindern dienen und sie fördern will, muss die Eltern fördern und unterstützen, sie aber auch ernst nehmen und fordern. Elterliche Sorge und Sorgfalt setzen den Willen und die Fähigkeit zur Übernahme von Verantwortung voraus. Die allermeisten Eltern nehmen ihre Fürsorge- und Erziehungspflichten gegenüber ihren Kindern in sehr respektabler Weise wahr. Das kann gar nicht oft genug gesagt werden. Dafür verdienen sie den Respekt und die Wertschätzung aller Teile der Gesellschaft, auch und gerade derer, die, aus welchen Gründen auch immer, keine Kinder haben.
Dessen ungeachtet gibt es aber Eltern, die mit ihren Aufgaben überfordert sind. Dies kann die Folge schwieriger Einkommensverhältnisse sein, aber viel häufiger hat es seinen Ursprung in der Bildungsferne, im Desinteresse, auch in der Unsicherheit erwachsener Familienmitglieder. Daher besteht die vordringliche Aufgabe zur Sicherung von Chancengerechtigkeit hierzulande in der bedarfsgerechten Stärkung und Unterstützung der Eltern, ganz so, wie es die Familie im Einzelfall braucht. Dieser Bedarf ist vielfältig und reicht von Information und Beratung bis hin zu praktischen Hilfen und materieller Unterstützung. Uns ist es wichtig, frühzeitig bei den Familien anzusetzen und Probleme nicht irgendwann einmal bei der Schule abzuladen; denn anders, als mancher aus der Opposition immer wieder erkennen lässt, sehen wir Schule nicht als Regelersatzbetrieb für überforderte Familien und Bildungspolitik nicht als Steigerungsform von Sozialpolitik.
Sie kann es nicht sein, weil sie es nicht leisten kann, und sie muss es auch nicht sein, wenn wir in der Familienpolitik unsere Hausaufgaben machen. – So viel vorweg.
Diese Landesregierung hat viel für Hessen als Familienland getan. Was wurde im Einzelnen erreicht? Als Mitglied der CDU-Fraktion ist es meine Pflicht und meine Freude, der Landesregierung, namentlich Herrn Sozialminister Grüttner und seinem Vorgänger, Jürgen Banzer, für die in dieser Legislaturperiode in der Familienpolitik geleistete Arbeit zu danken.
Gemeinsam mit den Kommunen, denen an dieser Stelle unser ebenso ausdrücklicher Dank gilt, investiert das Land jährlich 2,5 Milliarden € in Leistungen und Angebote für Familien.
Dank dieses herausragenden Engagements aller Beteiligter – mit unterschiedlichem Gewicht, das ist richtig, aber das entspricht den unterschiedlichen Verantwortlichkeiten –, auch in Zeiten knapper Kassen, zählt Hessen bundesweit zu den attraktiven Standorten für junge Familien, die in ihren Standort- und Arbeitsplatzentscheidungen zunehmend weiche Faktoren, wie z. B. die Verfügbarkeit von gut ausgestatteten Betreuungsplätzen und anderen Familienservices, berücksichtigen. Das Wachstum vieler Städte im Rhein-Main-Gebiet gegen den demografischen Trend unterstreicht diesen Erfolg durchaus.
Ich möchte aber den Katalog bedeutender familienpolitischer Maßnahmen nicht nochmals in Gänze aufrufen. Der Minister hat dazu alles Wichtige bereits ausgeführt. Ich möchte stattdessen an einigen Punkten beispielhaft zeigen, dass und inwiefern familienpolitische Fortschritte in Hessen mit der besagten Grundhaltung dieser Landesregierung und der der CDU- und der FDP-Fraktion zusammenhängen.
Erstens. Rasanter Ausbau der Kinderbetreuung, aber nicht ohne Qualität.
Seit der Krippengipfel auf Initiative von Frau von der Leyen im April 2007 die Schaffung von landesweit 750.000 Betreuungsplätzen für unter Dreijährige bis zum Sommer des Jahres 2013 beschloss, ist ein gewaltiger Kraftakt im Gange, um den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur zu bewältigen. Hessen schlägt sich seit Jahren in der relevanten Konkurrenz – der Konkurrenz der westdeutschen Flächenländer – gut. Es macht nicht viel Sinn, sich mit den neuen Bundesländern zu vergleichen, die an dieser Stelle natürlich ein ganz anderes Erbe mitgebracht haben.
Hessen verfolgt eine beharrliche Politik des parallelen Ausbaus von Krippen und Tagespflege und mobilisiert hierfür Geld und Initiativen. Beides ist zur Bereitstellung der nötigen Fachkräfte erforderlich. Insgesamt haben Bund und Land gemeinsam 286 Millionen € Investitionsmittel bereitgestellt, um die hauptsächlich zuständigen Kommunen zu entlasten – das ist der Zusammenhang. Die jüngste Tranche im Sonderinvestitionsprogramm des Landes ist derzeit abrufbar. Aktuell arbeiten 7.000 Menschen im Erzieherberuf – so viele wie noch nie. Einen hohen Anteil daran bilden Quereinsteiger aus anderen Berufen.
Im Ergebnis wird das vereinbarte Ziel, eine U-3-Versorgungsquote von 35 %, im Sommer aller Voraussicht nach erreicht werden. Ein bedarfsgerechtes Angebot – wir wissen, der Bedarf liegt darüber – wird in absehbarer Zeit vorhanden sein. Der Rechtsanspruch – als Daumenschraube, als Katalysator für den konzertierten Einsatz aller Beteiligten wichtig – wird gewirkt haben, selbst wenn es in einer überschaubaren Phase in bestimmten Kommunen noch Defizite geben sollte. Das Gros wird geschafft sein. Das ist ein Riesenfortschritt, der auch hier gewürdigt zu werden verdient.
So weit, so ziemlich gut. Den besonderen Erfolg dieser Politik sehe ich aber in noch einem anderen Punkt. Dank der CDU, seit Sozialministerin Lautenschläger und Kultusministerin Wolff, wird in Hessen nicht etwa Kinderaufbewahrung in großem Stil organisiert. Seit zehn Jahren arbeitet Hessen konsequent an der Entwicklung der Qualität der Kinderbetreuung, auch wenn die Ausbauaufgabe es eigentlich nahegelegt hätte, das Thema Qualität vielleicht doch auf die Zeit nach der Erfüllung des Rechtsanspruchs zu vertagen.
Wie es anderenorts geschieht, und zwar dort, wo CDU und FDP nicht regieren.
Es ist das besondere Verdienst der CDU als Familien- und als Bildungspartei, dass in Hessen seit einem Jahrzehnt an der Verbesserung von Quantität und Qualität zugleich gearbeitet wird, angefangen bei vielem, das schon erwähnt
worden ist: vom Bildungs- und Erziehungsplan und den Qualifizierungsmaßnahmen über die Mindestverordnung von 2008, die Sprachförderung – mit erheblichen Mitteln – und die Erprobung der Qualifizierten Schulvorbereitung bis hin zum Kinderförderungsgesetz, über das wir am Donnerstag noch einmal sprechen werden. Hessen schafft die Bedingungen, damit frühkindliche Bildung auch und gerade in Zeiten eines enormen Ausbaus des Angebots möglich wird. Hessen ist Familienland.
Zweitens. Echte Wahlfreiheit über Vereinbarkeit hinaus. Wahlfreiheit im Dienste von Freiheit und Vielfalt ist nach unserem Verständnis nicht damit erreicht, dass dank gut ausgebauter Infrastruktur Familie und Beruf in vollem Umfang vereinbar erscheinen oder jedem jedes denkbare Betreuungsangebot an jeder Stelle offensteht. Das ist zwar schön; Wahlfreiheit beschreibt aber ein gesellschaftliches Klima, in dem Menschen Lust und Mut zur Familie empfinden, sich zutrauen, als Paar dauerhaft verbunden zu bleiben und aus dieser Verbundenheit neues Leben zu stiften – mancher würde sagen: zu empfangen –, um es auf lange Frist zu hegen und zu pflegen. Das ist nämlich Familie. Die Ehe, von der hier in vielerlei Hinsicht schon die Rede war, ist übrigens die nachweislich vorteilhafteste Form dieser Verbundenheit; denn Verheiratete leben nachweislich länger, und Kindererziehung in der Ehe gelingt leichter.
Sie haben recht, das ist nicht ohne Risiko, und es gibt keine Garantie. Ich bin übrigens eine Anwältin des Scheidungsrechts, ich würde nie etwas anderes vertreten.
Die Ehe ist aber nicht die einzige und auch nicht die einzig wertvolle Form dauerhafter Verbundenheit, denn Familie ist da, wo Generationen auf Dauer füreinander Verantwortung übernehmen. Gestatten Sie mir diesen Verweis auf das CDU-Grundsatzprogramm. Anklänge daran habe ich sogar im Antrag der SPD-Fraktion gefunden.
Dazu, dass sie das in diesem Zeitalter von fast unbegrenzter persönlicher Autonomie und Optionalität freiwillig und gern machen – Familie zu sein –, gehört zweifellos mehr als das Vorhandensein einer bedarfsgerechten Infrastruktur.
Wahlfreiheit heißt auch nicht materielle Austauschbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit. Familie ist eine Verpflichtung, in der Regel anstrengend und manchmal sogar eine Last. Sie ist aber auch Reichtum und Glück, manchmal sogar, weil sie fordert und schwierig zu meistern ist, oft aber einfach nur so. Deshalb kann man Familienarbeit nicht völlig mit Erwerbsarbeit gleichsetzen; man täte beidem unrecht.
Wahlfreiheit als gesellschaftliches Klima, in dem Menschen Lust und Mut auf Familie haben, verlangt allerdings sehr wohl nach Ermöglichung und Anerkennung familiärer Sorgearbeit in allen Lebensphasen. Dies leitet uns auch in der Familienpolitik dieses Landes und beim Einwirken auf die Familienpolitik in Berlin.
Ich will deshalb im Namen meiner Fraktion ausdrücklich Dank dafür sagen, dass sich die Landesregierung stets für echte Wahlfreiheit eingesetzt hat: durch den beschriebenen Ausbau der Kinderbetreuung in Quantität und Qualität; durch die Förderung der Vielfalt in der Kinderbetreuung, zum einen über die Akzentsetzung zugunsten der familiennahen Tagespflege, zum anderen in dem Bekenntnis zur Trägervielfalt – wieder im Rahmen des neuen Kinderförderungsgesetzes, das die Trägervielfalt in Hessen würdigt und stärkt –; durch die Förderung des Netzwerks Wiedereinstieg; durch den Einsatz für familienfreundliche Arbeitsbedingungen, den man zwar nicht erzwingen, aber vorleben kann – das wird seitens der Landesregierung auch gemacht –; durch die Anerkennung familiärer Sorgearbeit in der Zustimmung zum Betreuungsgeld, auch wenn wir ihm gern eine hessische Gestalt in Form eines Elterngelds II gegeben hätten; und durch das Bekenntnis zum Ehegattensplitting, das beileibe keine Subvention des Hausfrauenmodells, sondern eine Regelung für echte Wahlfreiheit von Familien darstellt. Dazu komme ich nachher noch einmal. Diese Landesregierung ficht für die Freiheit und die Vielfalt in der Lebensgestaltung von Familien. Auch deshalb ist Hessen Familienland.
Drittens. Die Elternverantwortung bleibt der Schlüssel. Je früher die außerfamiliäre Betreuung beginnt, desto größer muss die Sorgfalt sein, mit der wir sie ausgestalten und ausstatten. Umso wichtiger ist es auch, dass man sich um die Nahtstelle zu den Eltern intensiv kümmert.
Der hessische Bildungs- und Erziehungsplan weist genau diesen Weg, indem er sich nicht nur an Erzieher und Pädagogen wendet, sondern die Eltern ganz bewusst und systematisch einbezieht. Genauso steht die hessische Sprachförderung in Kindergarten und Grundschule im Zusammenhang mit Angeboten an die Eltern, die berücksichtigen, dass kindliches Deutschlernen den Nachteil einer fehlenden deutschsprachigen Umgebung zu Hause nur bedingt aufwiegen kann.
Aber auch unabhängig vom Zusammenwirken von Eltern und Pädagogen hat die frühzeitige Elternbildung bei uns eine hohe Priorität. Dies belegen viele verschiedene Maßnahmen, z. B. die Einladung zum Elternkompetenztraining als Teil des Landeswillkommenspakets für Neugeborene und ihre Eltern und der Aufbau eines hessenweiten Netzes von Familienzentren – davon war die Rede –, angedockt an Kindertageseinrichtungen, die alle möglichen Dienstleistungen zusammenführen und den Zugang dazu niederschwellig eröffnen, damit Eltern schnell und unkompliziert Beratung und Hilfe dort finden, wo sie sie benötigen. Zu nennen sind aber auch die Angebote der aufsuchenden Familienarbeit, z. B. über die Familienhebammen.
Dies alles sind Bausteine einer familienunterstützenden Infrastruktur. Der Minister hat viele weitere Mosaiksteine genannt, mit denen Eltern unterstützt werden, ohne sie zu bevormunden, mit denen Eltern entlastet werden, ohne sie aus ihrer Hauptrolle zu entlassen, und mit denen auf die Partnerschaft von Eltern und allen anderen am Wohlergehen, an der Bildung und an der Entwicklung von Kindern Beteiligten gesetzt wird. Die Landesregierung gibt Eltern mit all diesen Maßnahmen Rückendeckung. Auch deshalb ist Hessen Familienland.
Es bleibt aber noch manches zu tun. Hessen ist zwar in den letzten Jahren gut vorangekommen; aber es bleibt noch manches zu tun, um die Familien in Freiheit und Vielfalt weiter voranzubringen. In einem Wahljahr ist es geboten, dazu kurz Stellung zu nehmen.
Die CDU-Fraktion wird sich weiterhin für den bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung in Ergänzung zu Schule und Familie einsetzen. Insbesondere muss es dabei gelingen – bei allem Kruden, was heute zu dem Thema Grundschulbetreuung gesagt worden ist –, in Abstimmung mit den Kommunen den Teil der Nachmittagsbetreuung an Grundschulen zu regeln, der noch offen ist. Aber dazu muss man erst einmal erkennen, welcher Teil überhaupt noch offen ist. Wir teilen nämlich nicht die rot-grüne Panikmache auf diesem Gebiet, die die substanziellen Beiträge des Landes im Rahmen von verlässlicher Schule und Ganztagsschulausbau ignoriert und zur Verunsicherung der Eltern nach Kräften beiträgt.
95 % der hessischen Grundschulen haben heute ein Angebot zur Nachmittagsbetreuung. Das Angebot ist nicht überall ausreichend – so muss ich es formulieren –; aber 95 % der Grundschulen haben immerhin eines. Es sind nicht nur 20 %; das ist die Zahl, die hier vorhin genannt worden ist. Aber das ist ein Weg, der schrittweise gegangen wird – übrigens jedes Jahr von uns als Gesetzgeber mit 150 neuen Stellen ausgestattet. Das wird fortgesetzt, und das führt zu erheblichen Fortschritten. Es gibt allerdings durchaus noch einen Bedarf.
An dieser Stelle plädiere ich daher dafür, über einen „Pakt für den Nachmittag“ nachzudenken, für den das Land einen Handlungsrahmen bereitstellen könnte und der die vielfach vorhandenen Nachmittagsangebote von Jugendhilfe, von Schulen, von Vereinen, von Initiativen, von Gemeinden und sogar von Eltern je nach den Voraussetzungen vor Ort bündelt und ergänzt. Wir glauben, dass diese Art der Verzahnung von Kommunen und Land als zur Bewältigung des gesamten Aufgabengebiets Beitragende sehr wohl eine Zukunft hat und geboten ist.
Wir teilen nicht Ihre Beschreibung, wonach dies ein völlig unterschätztes Problem ist, auf das diese Landesregierung überhaupt keine Antwort gibt. Das Gegenteil ist richtig. Es gibt im Rahmen der Ganztagsschulentwicklung und im Rahmen der verlässlichen Schule große Fortschritte bei der Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder. Für einen kleineren Teil, für den überwiegend die Kommunen die Verantwortung tragen, können wir hier ebenfalls Fortschritte erzielen, und wir stehen dafür, dass dies geschieht.
Wir setzen uns weiterhin für eine bessere Anerkennung familiärer Sorgearbeit von Frauen und Männern ein, auch als besonderes Qualifikationsmerkmal in der Arbeitswelt – am besten auf allen Unternehmensetagen. Wir streben flächendeckende Sprachstandserfassungen für alle Kinder im vierten Lebensjahr an: als Grundlage systematischer Sprachförderungen im Rahmen der Qualifizierten Schulvorbereitung und für ergänzende Maßnahmen in der Grundschule.
Wir wollen auch dafür arbeiten, dass die Zukunftsbeiträge von Familien künftig noch stärker anerkannt werden. Vorstellen können wir uns dies z. B. in Form einer zusätzli
chen Familienkomponente beim Splitting. Vor allem aber werden wir dafür kämpfen, dass die finanziellen Voraussetzungen für Eigenverantwortung und Wahlfreiheit von Familien zumindest erhalten bleiben.
Sie hingegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, schmieden recht düstere Zukunftspläne für die Familien, nicht nur in Hessen, sondern sogar deutschlandweit.
Dabei möchte ich einen Augenblick unter der Überschrift „Familien zählen, oder sie zahlen“ verweilen. Die Pläne der Opposition von Rot und Grün – ich will nur einige Stängel aus dem bunten Strauß herausgreifen, der heute Nachmittag genannt worden ist – bedeuten vor allem eines: das Gegenteil von Familienfreiheit. Sie von der SPD wollen das Ehegattensplitting für neu geschlossene Ehen abschaffen und den steuerlichen Grundfreibetrag durch ein höheres Kindergeld für untere Einkommensgruppen ablösen. Sie von den GRÜNEN wollen das Ehegattensplitting für mittlere und höhere Einkommen sogar sofort streichen, und Sie wollen ebenfalls die Günstigerprüfung abschaffen. Dann wollen Sie noch eine Menge mehr, was in dieselbe Richtung zielt.
Dabei möchte ich kurz verweilen. Erstens. Das höhere SPD-Kindergeld für niedrige Einkommen entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Mogelpackung; denn der existierende Kinderzuschlag – 140 € pro Kind –, den Eltern mit Einkommen knapp oberhalb des ALG-II-Satzes nach bestimmten Bedarfskriterien erhalten, bildet genau die Differenz zwischen dem bisherigen Kindergeld und dem SPDKindergeld ab. Für Geringverdienende ändert sich nach Ihrem Modell also gar nichts, während den Mittelstandsfamilien die Steuervorteile gekappt werden, auf die sie dringend angewiesen sind.
Dass die steuerliche Freistellung des Existenzminimums auch von Kindern über die Günstigerprüfung einem Auftrag des Verfassungsgerichts entspricht, der übrigens noch nicht zur Gänze erledigt ist, erwähne ich hier nur am Rande. Es bleibt das Geheimnis der SPD, wie sie ihren Reformvorschlag mit dieser Vorgabe in Einklang bringen will.
Zweitens. Sie legen beide die Axt ans Ehegattensplitting. Dabei ist das Ehegattensplitting der Inbegriff familiärer Wahlfreiheit, sowohl im Hinblick auf die Aufteilung der Erwerbs- und Familienaufgaben als auch im Hinblick auf die Rollenverteilung zwischen Mann und Frau.
Es ist keine primär familienfördernde Maßnahme und schon gar nicht eine Subvention der Hausfrauenehe. Es wirkt genauso für die Fernsehmoderatorin und den Kameramann wie für den Vorstandsvorsitzenden und seine Sekretärin. Wo Ehepartner gleich viel verdienen, verliert es seine Funktion. Das Ehegattensplitting sorgt also dafür, dass es steuerlich keinen Unterschied macht, wer wie viel in die gemeinsame Kasse bringt. Es sorgt dafür, dass langfristige Bindung nicht zur Schlechterstellung führt. Aber es setzt gerade keinen Anreiz für diese oder jene Form der Arbeitsteilung, weil es alle Varianten steuerlich gleich behandelt. Es ist das Kardinalinstrument freier Entscheidungen von Familien und kommt im Übrigen in mehr als 90 % der Fälle Familien mit Kindern zugute.
Deshalb weiß es auch die ganz überwiegende Mehrheit der Deutschen zu schätzen und will es erhalten sehen. RotGrün hingegen lässt keine Gelegenheit aus, das Splitting als vorgestrig und emanzipationsfeindlich abzutun. Da wird es Ihnen auch nichts helfen – die Wähler werden nämlich ihr Urteil dazu abgeben –, dass Sie von der eigentlich beabsichtigten Komplettabschaffung taktisch ein Stückchen abgerückt sind.
Drittens. Sehr geehrte Damen und Herren von der Opposition, kluge Menschen haben bereits ausgerechnet, dass Ihre Pläne im Ergebnis mindestens jede dritte Familie in Deutschland, und zwar um nicht geringe Beträge, belasten werden.
Dafür machen Sie recht vollmundige Versprechungen, wie Sie mit den so ersparten Milliarden die Bildung und die außerfamiliäre Betreuung endlich umfassend ausfinanzieren werden. Wir hingegen sichern künftigen Familien Freiräume, indem wir schon heute jeden Euro, sogar die Familieneuros und die Bildungseuros, zweimal umdrehen. Aber wir lassen auf jeden Fall die Finger vom Familienleistungsausgleich, wie er aktuell besteht. Sie hingegen greifen den Familien in beide Taschen, indem Sie ihnen einerseits sofort kostbare finanzielle Spielräume nehmen wollen, und andererseits den sehr weitgehenden, wenn nicht sogar rundum betreuenden und fördernden Staat ausrufen, der wenig bis keine Alternative zulässt und den Sie nur zulasten künftiger Generationen und wiederum mit dem Griff in die Familienportemonnaies finanzieren werden können.
Viertens und letztens. Die jüngste ifo-Studie hat aus meiner Sicht ein sehr interessantes Ergebnis erbracht. Ein um x höheres Kindergeld hat dazu geführt, dass Eltern, vor allem Frauen, ihre Arbeitszeit um mehr als das Äquivalent von x reduziert haben, weil sie mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen wollten und es damit auch konnten. Sie mussten dies nicht. Es war ihre freie Entscheidung, die ich angesichts der zahlreichen Kritiker, die sich dazu zu Wort gemeldet haben, übrigens ausdrücklich verteidigen will. Es sagt uns nämlich viel über die Prioritäten der Leute. Kinder und Jugendliche wünschen sich mehrheitlich mehr und nicht weniger Zeit mit ihren Familien. Das gilt auch für Eltern, die berufstätig sind, und sogar für immer mehr Väter.
Wer Familien Mittel entzieht, und sei es, um damit vermeintlich Familien dienende Systeme zu finanzieren, die aber durchaus nicht von allen gewollt und gewählt werden, ignoriert den zentralen Wunsch nach mehr individueller Familienzeit fern der Erwartungen von Staat und Gesellschaft. Er vergreift sich damit an einer ziemlich kostbaren Ressource: der Freiheit und der Vielfalt von Familien in Hessen und sogar in Deutschland.
Damit komme ich zum Anfang zurück. Wir brauchen die Freiheit und die Vielfalt unserer Familien als maßgebliche Voraussetzung für die Zukunft unserer Gesellschaft. Aus ihnen speist sich ein familien- und kinderfreundliches Klima, das immer wieder Lust und Mut zu Familie macht und die Bindung und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft stärkt. Dies ist das Grundanliegen christdemokratischer Familienpolitik, die Familien und ihre bedeutenden Leistungen anerkennt, ihre schwächsten Mitglieder, die Kinder, besonders im Auge hat, Eltern ernst nimmt und fordert, aber auch entlastet und unterstützt, für diese Ziele
nicht nur staatliches, sondern auch privates und sogar gemeinnütziges Engagement mobilisiert.
Zum Schluss. Hessen ist Familienland – schon jetzt. Dies gilt es für die Familien weiterzuentwickeln, die in ihrer Verschiedenheit zählen und nicht nur zahlen sollen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nach eingehenden Beratungen im Lichte der Anhörung und nach zahlreichen weiteren Gesprächen ist es heute meine Aufgabe, die zweite Lesung des Entwurfs für ein Kinderförderungsgesetz mit einem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zu verbinden, der nach unserer Überzeugung jeden Zweifel an diesem Gesetz für mehr Geld, für mehr Qualität und für mehr Fördergerechtigkeit in der hessischen Kinderbetreuung ausräumen wird.
Was beinhaltet der Änderungsantrag? Eine Klarstellung, eine Ergänzung, eine Korrektur und eine Präzisierung sind die wesentlichen Teile.
Erstens. Klarstellung in Sachen Gruppengröße. Auch die Gruppen mit Zweijährigen dürfen künftig maximal zwölf Kinder umfassen. Das von der Opposition konstruierte Drohszenario,
wonach 16 Kinder in einer Gruppe sein würden, war nie gewollt, aber rechnerisch möglich.
Das habe ich immer gesagt. – Eine solche Gruppe hätte nur aus Zweijährigen bestehen dürfen und durch mindestens 3,7 Fachkräfte betreut werden müssen. Das ist ziemlich theoretisch und für den Träger nicht sehr attraktiv.
Umso leichter fällt es uns, klarzustellen, dass es bei einer Gruppengröße von maximal zehn Einjährigen oder maximal zwölf Kindern, wenn mehrere Zweijährige dabei sind, bleibt. Die Mindestpersonalausstattung verbessert sich in beiden Fällen: von 2,0 Fachkräften auf 2,3 bei den zehn Einjährigen und von 2,0 Fachkräften auf 2,8 bei den zwölf Ein- und Zweijährigen.
Zweitens. Ergänzung beim Betreuungsmittelwert. Alle Kinder mit besonders umfangreichen Betreuungsverträgen erhalten ihre Fachkraftanteile nun für eine Dauer von 50 Stunden pro Woche. Der entscheidende Qualitätsfaktor, nämlich die Zeit mit dem Kind, wird dadurch nochmals
verbessert. Auch wenn die Behauptung, das Gesetz begünstige bestimmte Öffnungszeiten, falsch war und bleibt – im Gesetzentwurf werden überhaupt keine Regelungen dazu getroffen –, so gilt doch: Die zusätzlichen Mindestpersonalstunden erleichtern das Abdecken langer bzw. flexibler Öffnungszeiten, wenn diese gewünscht werden. Die signifikant ansteigenden Fördermittel machen es leichter, dafür die Kosten zu tragen.
Drittens. Die Korrektur betrifft die Regelung in Bezug auf Fachfremde. Diese Regelung entfällt. Es wird nach dem Gesetz nicht zulässig sein, Personen über den erweiterten Fachkräftekatalog der MVO hinaus als Fachkräfte zur Mitarbeit einzusetzen. Uns ist sehr bewusst, dass dies die Chance nimmt, vielfältige Betreuerteams zu bilden oder Spezialisten für besondere Aufgaben einzusetzen. Wir haben aber zur Kenntnis genommen, dass die Öffnung bei vielen Erzieherinnen und Erziehern die Motivation für ihre schwierige Arbeit zu unterminieren drohte. Da wir die Erzieherinnen und Erzieher in höchstem Maße respektieren und wertschätzen, verzichten wir auf die Chancen, die diese Regelung geboten hätte. Die Zustimmung der Erzieherinnen und Erzieher ist uns wichtig, und wir möchten mit diesem Gesetz ihre Arbeit im Alltag erleichtern. Das wird auch so kommen, weil sich die Fachkraftstundenbilanz verbessert. Ich könnte das an vielen Zahlenbeispielen belegen.
Viertens. Die Präzisierung betrifft die Mittagessenpflicht für Einrichtungen, die länger als sechs Stunden am Tag geöffnet haben. Die zunächst als Mussbestimmung gefasste Regelung ist jetzt eine Sollbestimmung.
Bevor Sie Ihre Unterstellungen auspacken, wir wollten die Ganztagsbetreuung hintertreiben oder die Frauen an den Herd zurückschicken, lassen Sie mich einmal ausbuchstabieren, was das bedeutet. Die Träger vor Ort entscheiden frei über ihre Öffnungszeiten. Sie reagieren damit auf Elternwünsche und berücksichtigen dies auch bei ihren kommunalpolitischen Prioritätensetzungen. Daran ändert sich übrigens auch mit dem Rechtsanspruch nichts. Wenn sich z. B. ein Träger angesichts kultureller Besonderheiten, angesichts elterlicher Nachfragen und Wünsche oder auch angesichts anderer finanzieller Prioritäten dafür entscheidet, kein Ganztagsangebot zu machen und auch kein Mittagessen anzubieten, aber etwas länger als bis 13 Uhr oder bis 13:30 Uhr zu öffnen, hätte dies nach dem KiföG-Erstentwurf dazu geführt, dass er für diese Kita keine Förderung des Landes erhalten kann. In der Fassung, die wir jetzt zur Abstimmung stellen, führt das Gesetz dazu, dass der Träger die erheblichen Landesmittel erhalten kann und dass damit seine Möglichkeiten wachsen, das Betreuungsangebot auszubauen oder auf andere Weise zu verbessern.
Den Kindern und den Eltern ist mit dieser Regelung eindeutig besser gedient. Die Opposition hingegen plädiert faktisch dafür, diesen Kindern die Landesförderung vorzuenthalten – vielleicht auch nur, weil sich die Story im Wahlkampf taktisch besser verwenden lässt.
Was bleibt unverändert? Es ist mir sehr wichtig, Ihnen das noch einmal zu sagen. Die tragenden Säulen des Kinderförderungsgesetzes bleiben durch unseren Änderungsantrag unberührt. Es bleibt bei dem kindbezogenen Pauschal
system mit der deutlich erhöhten Grundförderung und den bedarfsorientieren Komponenten. Es bleibt auch bei der klaren Qualitätsorientierung durch die Qualitätspauschale und vor allem durch die ambitionierte Mindestpersonalbemessung, vor allem bei der Betreuung unter Dreijähriger.
Die Grundlogik lautet nach wie vor: Wir erhöhen den Landesbeitrag zur Finanzierung der Kinderbetreuung in Hessen – auf nie da gewesene 425 Millionen € jährlich ab 2014 –, und wir setzen einen Mindeststandard, bei dessen Nichterreichen Kinderbetreuung nicht genehmigt werden kann. Wir schaffen also zusätzliche finanzielle Spielräume, damit je nach Ausgangssituation vor Ort der Mindeststandard erreicht werden kann, bereits darüber liegende Standards aber gehalten oder weiter verbessert werden können.
Was folgt daraus für die Beteiligten? Keine Frage, das Setzen eines Mindeststandards ist sicherlich weniger eindeutig als eine rigide Passepartout-Vorschrift für alle. Eine solche würde vielleicht manchem Politikverständnis auf der linken Seite des Hauses eher entsprechen. Unsere bürgerliche Politik schreibt weniger vor, als sie ermöglicht. Sie regelt das Unabänderliche, den Mindeststandard, das Unverzichtbare nämlich, und sie erleichtert das Wünschenswerte, den tatsächlichen Standard. Vor allem aber überlässt sie die konkrete Entscheidung im Einzelfall denen, die es vor Ort am besten beurteilen können. Das sind in unserem klug verfassten Gemeinwesen die Kommunen, die dafür nämlich auch zuständig sind. Ich rufe deshalb alle kommunalen Verantwortlichen, und zwar mit allem Respekt, den ich hier schon oft geäußert habe, dazu auf, aus den Chancen dieses Gesetzes nun auch etwas, und zwar am besten das Bestmögliche, zu machen.
Der Frankfurter Oberbürgermeister Feldmann, von dem heute schon öfter die Rede war, der sich zuletzt in einer denkwürdigen Pressekonferenz sehr kritisch über das Gesetz geäußert hat, kann für Frankfurt ab dem Jahr 2014 allein für die städtischen Kitas – das ist die geringere Zahl – einen Zuwachs der Fördermittel um 3,4 Millionen € verbuchen: Die Förderung steigt von 10 auf 13,4 Millionen €. Das ist über ein Drittel mehr und eine hübsche Summe. Davon wird man doch noch eine weitere Flexibilisierung der Öffnungszeiten bezahlen können, wenn der bisherige Zustand nicht ausreicht, oder auch ein Mehr an Sprachförderung oder die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans – oder etwa nicht, liebe Kollegen von der SPD?
Die GRÜNEN um Stadträtin Sorge stricken ihrerseits an der Legende, Frankfurt müsse sich diesen qualitätsvergessenen Bestrebungen des Landes, alles herunterzuschreiben, aus eigener Kraft entgegenstemmen. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Das Land unterstützt Frankfurt wie alle anderen Kommunen künftig mit einem fairen, transparenten und einheitlichen Fördersystem auf höherem Niveau, mit erheblich mehr Mitteln als bisher. Das ist kein Stoff für eine Heldensaga nach Ihrer Fasson, liebe Kollegen von der Opposition, sondern ein schlichter Arbeitsauftrag für die kommunale Ebene.
Den Eltern möchte ich sagen: Das Gesetz macht nichts schlechter, im Gegenteil. Es setzt einen Mindeststandard. Der ist kein Sollstandard. Liebe Eltern, Ihre Sorgen verstehen wir gut. Denn wer, wenn nicht Eltern als Erst- und Letztzuständige für Kinder, ist gefragt, wachsam zu verfolgen, wie sich die Rahmenbedingungen für Betreuung, Erziehung und Bildung hessischer Kinder entwickeln? Ihre
Sorge, ja, sogar ihr Misstrauen ist unverzichtbar. Im konkreten Fall ist es aber unbegründet. Das Kinderförderungsgesetz sichert ein Mindestlevel und schafft erhebliche Spielräume, vieles besser zu machen und gute Zustände zu erhalten.
An die Opposition möchte ich appellieren: Stellen Sie die verfälschende Volksaufklärung ein.
Informieren Sie korrekt über das Vorhaben. Wenn Sie, lieber Herr Rudolph, heute Morgen beklagen, es habe Verunsicherung gegeben, dann sage ich: Ein Gutteil der Verantwortung dafür geht mit Ihnen von SPD, GRÜNEN und LINKEN nach Hause.
Wir brauchen Mut zu Kindern. Dieses Gesetz macht Mut zu Kindern, weil in Hessen ein großer Schritt für eine vernünftige und gut ausgestattete Kinderbetreuung gegangen wird.
Liebe Kollegen von der SPD, noch eines: Beklagen Sie nicht länger die vermeintliche betriebswirtschaftliche Logik dieses Gesetzes. Wenn Wirtschaften mit knappen Ressourcen für Sie schon die Ökonomisierung der Gesellschaft ist, dann weiß ich nicht, wie Sie, lieber Herr Dr. Spies und Herr Merz, dann Ihren Haushalt führen. Herr Dr. Spies, Sie als Arzt – Sie haben es mir neulich entgegengehalten – oder Sie als ehemaliger Jugenddezernent, Herr Merz, die ich Sie alle beide sehr schätze, machen Sie Geld mit der Wünschelrute oder lieber wie früher auf Pump?
Das passt übrigens wie die Faust aufs Auge zu Ihrem Wahlprogramm auf Bundesebene. „Kindergeldpläne der SPD belasten jede dritte Familie“, heißt es heute in der Zeitung.
Ist die Abschaffung des steuerlichen Grundfreibetrags für Kinder am Ende auch eine Maßnahme zur Bekämpfung der Ökonomisierung aller Lebensbereiche? In Wahrheit wollen Sie den vielfach belasteten Mittelschichtsfamilien dringend benötigtes Geld aus der Tasche nehmen, ein Versprechen, das die Menschen in diesem Land wahrscheinlich zu würdigen verstehen werden.
Fazit. Letzter Satz zu unserem eigentlichen Thema. Das Kinderförderungsgesetz ist ein faires, ein gut ausgestattetes und ein ambitioniertes Gesetz, ein Gesetz mit einem Arbeitsauftrag an die kommunalen, die kirchlichen und die freigemeinnützigen Träger,
das es nun zum Wohle von Kindern und Familien umzusetzen gilt. In Zeiten des rasanten Ausbaus von Betreuungsangeboten könnte man versucht sein, die Qualität hintanzustellen. Gerade dies tun wir nicht. Wir stehen zu frühkind
licher Bildung. Wir wollen keine Kinderaufbewahrung. Das KiföG ist diesem Ziel verpflichtet. Deshalb empfehle ich es in der geänderten Fassung mit gutem Gewissen allen im Hause zur Annahme. – Vielen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Merz, die CDU macht auf allen Ebenen eine engagierte und ausgewogene Familienpolitik.
Wir wollen nämlich, dass Familien gelingen, weil dies dem Glück der Menschen dient, weil es am Ende allen dient und weil dieses Glück dann Ermutigung und Ansporn für andere ist, es diesen Familien nachzutun. Gelingende Familie macht Schule. Lust auf Familie, Lust auf Verantwortung, das ist und bleibt unsere Linie.
Aber wie geht das? Wie gelingen Familien gerade in ihrer Vielfalt und Unterschiedlichkeit, die ihre Kinder ins Leben begleiten, in denen Ältere und Pflegebedürftige, oft auch Kranke, versorgt werden? Wie gelingt es, dass sie darunter nicht leiden und nicht auseinanderbrechen, sondern Lebensglück finden und stiften? – Familien brauchen erstens Freiheit. Familien gelingen dann, wenn sie frei über ihr Lebensmodell und ihr Zusammenleben entscheiden können. Deshalb schreiben wir niemandem vor, wie er zu leben hat. Wir schreiben nicht einmal vor, wann jemand sein Kind in die vorschulische Betreuung gibt.
Deshalb sind wir für monetäre Leistungen wie das Kindergeld, das Elterngeld und auch das Betreuungsgeld, denn Eltern sind keine Dilettanten, sondern Experten.
Sie wissen in aller Regel sehr genau, was für ihre Kinder richtig ist. Die innerfamiliäre Betreuung, Erziehung und Bildung legen auch nach dem ersten Lebensjahr noch die wichtigsten Fundamente für die spätere Entwicklung. Dem widersprechen auch Fachleute nicht.
Das Betreuungsgeld honoriert die Bereitschaft von Eltern, dafür viel Zeit und Kraft aufzubringen und sogar Opportunitätskosten in Kauf zu nehmen. Das ist nicht ungerecht, und das ist auch keine Verschwendung. Im Vergleich zu den zehn mal so hohen Aufwendungen für Infrastruktur und Unterhalt von 750.000 oder 780.000 Krippenplätzen ist das Betreuungsgeld, wie es beschlossen ist, bestenfalls eine bescheidene Anerkennung für familiären Einsatz.
Die elterliche Zuwendung ist tatsächlich unbezahlbar. Das muss auch einmal gesagt werden.
Sie dagegen, Herr Merz, sprechen Eltern auf breiter Front das Misstrauen aus, wenn Sie das Betreuungsgeld so kritisieren
und auf die vermeintlich unersetzbare Professionalität der außerfamiliären Betreuung pochen. Das passt auch zu Ihrem starren Festhalten an der ausschließlich klassisch zu sein habenden Erzieherausbildung, wie Sie es in den Kifög-Diskussionen immer wieder vorbringen.
Zweitens. Freiheit braucht Angebote. Zur Freiheit in der Familienführung gehört natürlich auch die Chance, außerfamiliäre Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Damit kommen Sie dann immer, mit „meinem Niveau“. Ich habe hier die Worte „mein Niveau“ niemals vorgebracht.
Deshalb vollzieht dieses Land einen enormen Kraftakt, um für alle über Dreijährigen einen Kindergartenplatz vorzuhalten und Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eben auch ein ausreichendes Betreuungsangebot zu machen. Hier wird immer wieder ein düsteres Bild gezeichnet. Ich bin sicher, Herr Bocklet wird es gleich noch einmal tun.
Die Wahrheit ist aber: Wir sind nicht weit vom Ziel entfernt. Noch 2005 gab es für 7,4 % der unter Dreijährigen einen Betreuungsplatz. Heute, dank der fantastischen Anstrengungen der Kommunen und erheblicher Beiträge von Bund und Land, haben wir eine Versorgungsquote von 32,3 %, das sind über 50.000 Plätze.
Das ist ein gigantischer Beitrag zur Wahlfreiheit. Selbst wenn noch ein paar Plätze fehlen sollten, wird das in Kürze Geschichte sein. Fast 60 % dieser Betreuungsplätze sind Ganztagsplätze, obwohl der Rechtsanspruch das gar nicht erzwingt. Es gibt keinen Notstand. Es gibt einen rasanten Fortschritt hin zur familiären Wahlfreiheit, und das gegen bescheidenen Eigenbeitrag.
Zum Beitrag des Landes. Nehmen Sie es zur Kenntnis: Das Land trägt dazu sehr viel bei. Es gibt das Landesinvestitionsprogramm in Höhe von 100 Millionen €, davon 55 Millionen € aus Landesmitteln. 7.000 Erzieherinnen und Erzieher sind in Ausbildung, über die Hälfte mehr als vor fünf Jahren. Es gibt eine beständig steigende Betriebskostenförderung, die Sie hier immer wieder angemahnt haben. Diese wurde in wenigen Jahren verdreifacht.
Wenn man sich einmal die Relation von Landesaufwand für frühkindliche Bildung zu betreuten Kindern anschaut, dann stellt man fest: Das Landesengagement steigt von 2006 bis 2012 pro Kind und Jahr auf mehr als das Dreifache, das kann man nachrechnen: 444 € 2006; 1.440 € sind es heute. Wie kommen Sie dazu, das als unangemessen zu bezeichnen? – Das ist eine Menge Geld.
Jetzt behaupten Sie, das wäre beim KiföG alles nichts wert, denn dazu habe der Staatsgerichtshof die Landesregierung gezwungen.
Ich kann Ihnen nur sagen – das sage ich hier ausnahmsweise einmal als Mutter von vier Kindern –: Wenn diese Landesregierung nicht jeden Euro zweimal umdrehen würde, dann wäre ich in der Tat im Interesse dieser Kinder höchst beunruhigt.
Ich habe hier schon ausgeführt – das mache ich heute nicht, denn meine Zeit ist gleich um –,
dass das Betreuungsgeld auch ein Instrument für Freiheit ist. Das zeigen alle familienpolitischen Musterländer Europas wie Frankreich, aber auch Skandinaviens in vielen Facetten.
Zum Schluss will ich sagen: Herr Schäfer-Gümbel hat gestern Morgen hier gesagt: Man kann nichts dafür, in welcher Familie man aufwächst. – Er hat recht. Ich stimme ihm zu. Familie ist auch Schicksal. Die Antwort auf dieses Schicksal ist aber nicht, Familie zu relativieren oder großflächig zu ersetzen, auch wenn die Lufthoheit über den Kinderbetten ein erstrebenswertes Ziel sein mag.
Unser Ziel sind Familien, die frei entscheiden können und die selbstbewusst und ungegängelt jeweils ihre eigenen Herausforderungen meistern.
Sie geben Beispiel, sie spenden Ermutigung, und sie stiften die Zukunft, auf die wir gemeinsam angewiesen sind. Das Betreuungsgeld ist ein Mosaikstein dieser Politik, neben dem Ausbau der Kinderbetreuung und einer qualitäts- und bedarfsgerechten Förderpolitik, an der wir dieser Tage in Hessen mit Hochdruck arbeiten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ehrlich gesagt, ich verstehe die Aufregung in Ihren Worten gar nicht richtig. Ich möchte mich bedanken bei Herrn Kolle
gen Mick, der aus meiner Sicht sehr umfassend und ruhig vorgetragen hat, was dieses Gesetz auszeichnet.
Wir sind an einer sachlichen Diskussion sehr interessiert. Wir verstehen die Sorgen und Nöte auch von Betroffenen. Wir freuen uns auch über Interesse an unserer Politik. Aber das, was Sie auf dieser Seite des Hauses mit diesen Vorschlägen machen, ist unsachlich und dient nicht der vertieften inhaltlichen Diskussion.
Das Kinderförderungsgesetz lässt sich auf eine einfache Formel bringen. Die einen wollen mehr Geld, die anderen mehr Qualität, und viele sogar beides. Das Kinderförderungsgesetz bringt auch beides. Es bringt mehr Geld, und es bringt mehr Qualität. Es bringt sogar noch etwas, etwas sehr Wichtiges: Es bringt auch mehr Gerechtigkeit.
Aber das ist für die Opposition offensichtlich eine Nebensächlichkeit. Sie erwähnt es nicht.
Eines nach dem anderen: mehr Geld. Es ist schon viel dazu gesagt worden. Ich möchte trotzdem noch einmal auf die Zahlenreihe hinweisen. 1999 gab es 75 Millionen € für frühkindliche Bildung. 2006 erwähne ich der Fairness halber: 100 Millionen €. 2012 waren es 355 Millionen €, und ab 2014 werden es über fünf Jahre im Schnitt 425 Millionen € sein. Das ist eine großartige Steigerung für eine wichtige und gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Schon bisher ist es eine gigantische Steigerung, und jetzt legen wir noch etwas drauf, obwohl es schwerfällt. Das zeigt, das Land Hessen kommt seiner Verantwortung vorbildlich nach.
Zweitens: mehr Qualität. Hier wird es spannend. Sie behaupten: Spargesetz, Absenkung der Standards, Flexibilisierung auf dem Rücken der Kinder usw. Ich sage: Die Mindestverordnung war ein guter erster Schritt. Der hier definierte Mindeststandard wird bis heute in etwa zwei Dritteln der hessischen Kitas erfüllt oder übertroffen. Mit dem KiföG wird er jetzt verbindlich hessenweit eingeführt. Dann gelten überall die anspruchsvollen Personalschlüssel – Sie kennen die Details.
Durch erstmalige Berücksichtigung von Ausfallzeiten gibt es sogar noch mehr Personal in die Gruppen, und zwar unabhängig von der Gruppengröße. Jedes Kind bringt seinen Mindestanteil Fachkraft mit. Das ist eine Errungenschaft, genau wie die Qualitätspauschale von 100 €, die auch schon erwähnt worden ist. Sie haben wie wir oft beklagt, dass der Bildungs- und Erziehungsplan noch nicht überall zur bindenden Grundlage für die Arbeit der Betreuungseinrichtungen geworden sei. Mittlerweile arbeiten 2.000 von 4.000 Einrichtungen in Hessen nach dem Bildungs- und Erziehungsplan. Diese Pauschale ist ein guter Hebel, um die Umsetzung des Plans weiter voranzubringen.
Mehr Qualität kommt auch in die Tagespflege: 160 Unterrichtsstunden Grundqualifizierung statt wie bisher 45. So wird die Tagespflege ein gleichberechtigter Bildungsort, wie wir uns das wünschen.
Schließlich: mehr Gerechtigkeit. Ja, zum einen gilt die neue Fördersystematik demnächst hessenweit. Jedes Kind in jeder Kita ist nach der neuen Förderlogik dem Land
gleich viel wert. Es ist Schluss mit der hier vielfach kritisierten Ungleichbehandlung der Vorreiterkommunen gegenüber den Nachzüglern in Sachen MVO. Zum anderen werden Kinder mit Startschwierigkeiten, wo sie – migrationsbedingt oder aufgrund sozialer Benachteiligung – einen erheblichen Anteil der betreuten Kinder ausmachen, zusätzlich gefördert. Das ist ein Beitrag zur Förder- und zur Bildungsgerechtigkeit in diesem Land. Das könnten Sie einmal anerkennen.
Ich sage Ihnen, dies ist ein Beispiel für gute Gesetzgebung. Sie kann aber noch besser werden – das habe ich schon bei der Einbringung gesagt –, wenn wir im Sinne der Kinder und der Gerechtigkeit alle sachlich weiter diskutieren. Wir werden sehr gut zuhören. Ich freue mich auf die Anhörung. Ich gehe auch sehr gerne zu all den engagierten Leuten draußen, die vielleicht noch nicht alles verstanden haben oder Bedenken haben. Ich höre auch sehr genau zu.
Ich kann nur noch ganz kurz auf die vorgebrachte Kritik eingehen. Ich will insbesondere erwähnen, was der Kollege Bocklet hier eingeführt hat: die Grundschulkinder. Ich kann nur fragen: Wo werden in diesem Land die Grundschulkinder vernachlässigt? Die bestehende Hortförderung genießt weiterhin Bestandsschutz. Schulkinder in altersgemischten Gruppen werden gefördert, sogar mit höheren Pauschalen. Der Rest passiert im Rahmen des Ganztagsschulausbaus. 750 zusätzliche Stellen für ganztägige Schulen gab es allein in dieser Legislaturperiode, und sie fließen zu erheblichen Teilen in Grundschulen.
95 % der hessischen Grundschulen haben heute ein auch vom Land gefördertes Betreuungsangebot am Nachmittag. Ich stelle fest, die Opposition erhebt jede Forderung an jeder Stelle, also mehrfach, egal gegen welchen Etat, gegen den Schuletat, gegen den Sozialetat, völlig egal. Wir bemühen uns verantwortungsbewusst, den Euro nur einmal auszugeben.
Wir kommen heute Nachmittag noch zu den Details. – Meine Damen und Herren, die Opposition macht viel Wahlkampf in diesen Tagen. Es ist ihr gutes Recht. Dann kommen Sie wieder mit Ihrem Running Gag: Ein Gipfel muss her, der alle Fragen klärt.
Ich sage: Wir haben ein gutes Gesetz in einem guten Verfahren eingebracht. Wir sind doch stolz, Parlamentarier zu sein. Bringen wir es auf einen guten Weg. Diskutieren wir ehrlich miteinander in der Sache, wie es sich gehört: heute, im Ausschuss, in der Anhörung, noch einmal im Plenum.
Dann haben wir auch ein gutes Ergebnis. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Schott, die Landesregierung tut so viel Vernünftiges, dass es jetzt den Rahmen sprengen würde, das alles aufzuzählen. Ich will versuchen, ein paar vernünftige Bemerkungen in der Sache zu machen.
Ich finde es schön, Frau Schott von den LINKEN, dass Sie in Ihrem Antrag aus dem Bildungs- und Erziehungsplan zitieren, einer der grundlegenden Errungenschaften der über Jahre CDU-geführten Bildungspolitik in Hessen. Denn frühkindliche Bildung – das kann man nicht oft genug sagen – ist uns ein echtes Herzensanliegen. Das kann man an vielen Maßnahmen der letzten 14 Jahren ablesen, vom BEP angefangen bis zur Qualifizierten Schulvorbereitung und vielem anderen.
Damit richten wir die Rahmenbedingungen für Kinderbetreuung in Hessen seit Jahren auf unseren Anspruch an frühkindliche Bildung aus und stellen dafür erhebliche Ressourcen zur Verfügung. Einmal so viel vorab.
Ein Meilenstein auf diesem Weg war die Mindestverordnung von 2008, deren Standard wir mit dem von Ihnen schon jetzt hartnäckig bekämpften Kinderförderungsgesetz hessenweit festschreiben. Das klang heute Morgen schon an.
Sehr geehrte Frau Schott, in Ihrem Antrag nehmen Sie Bezug auf die Empfehlungen von Prof. Fthenakis auf Basis des Kinderbetreuungsnetzwerks der EU, um dann zu behaupten, wir würden diese nicht nur nicht erreichen, sondern auch bisherige Fortschritte zur Disposition stellen.
Tatsächlich kommen wir in Teilen durchaus an die Fthenakis-Standards heran. Das zeigten doch die Fortschritte, die wir machen. Es gibt aber auch andere Forderungen in der Fachwelt, z. B. von der Bertelsmann Stiftung oder auch von Frau Becker-Stoll, der Nachfolgerin von Herrn Fthenakis in der Leitung des bayerischen Instituts für Frühpädagogik.
Die Bertelsmann Stiftung fordert für die U-3-Betreuung eine maximale Gruppengröße von 15 Kindern bei zwei Fachkräften pro Gruppe. Frau Becker-Stoll sieht einen Betreuungsschlüssel von 1 : 3 bis 1 : 6 bei den unter Dreijährigen als wichtig für qualitativ hochwertige Betreuung an. Unser Kinderförderungsgesetz bewegt sich eindeutig in der Größenordnung – ich sage das sehr bewusst – dieser Zielvorgaben.
Wichtig ist – ich sagte es –: Es wird jetzt verbindlich für alle. Keiner kommt mehr an diesem Mindeststandard vorbei. Wichtig ist aber auch: Es ist ein Mindeststandard; denn es wird kein Träger im weiten Hessenland daran gehindert, seinen Standard höher zu setzen. Im Gegenteil, wir wünschen uns das, wir begrüßen das. Genau wie bisher wird es in weiten Teilen auch künftig der Fall und möglich sein, weil die Landesförderung zunimmt und es den Trägern deshalb leichter macht, an freiwillig vereinbarten Standards festzuhalten.
Die wichtigste Stellgröße für die Betreuungsintensität ist ohne Zweifel der Fachkraftschlüssel. Das Kinderförderungsgesetz übernimmt hier den Standard der MVO, verlangt beispielsweise 0,2 Fachkräfte pro U-3-Kind, dazu die 15 % Ausfallzeiten. Für zehn Kinder im U-3-Bereich müssen künftig 2,3 statt bisher 2,0 Fachkräfte vorgehalten werden. Sind es zwölf Kinder in der Gruppe, steigt die Anforderung auf 2,76 Fachkräfte.
Die in Hessen und sogar nach eigenem Bekunden des Frankfurter Bildungsdezernats im gesegneten Frankfurt noch häufig vorkommende U-3-Gruppe mit zwölf Kindern muss nach unserem Gesetz künftig nicht nur von zwei, sondern von 2,76 Fachkräften betreut werden. Meine Damen und Herren, wo ist hier die Verschlechterung? Es gibt sie nicht.
Wie sieht es bei den Kindergartenkindern aus? – Die Sache mit den 16ern hatten wir vorhin schon. Die gibt es auch noch. Aber wie sieht es bei den Ü-Dreiern, bei den Kindergartenkindern, aus? Es lohnt das Rechnen.
Nehmen wir eine kommunal getragene Einrichtung mit 15 – extra nicht 25, sondern mit 15 – Ganztagskindern in einer Gruppe, und betrachten uns einmal diese Gruppe: 15 Kinder mal bisherige Pauschale 80 € macht 1.200 €, plus 3.375 € Ganztagspauschale macht 4.575 €. Das KiföG gibt pro Ganztagskind 580 €, also 15 mal 580 €, macht 8.700 € für diese Gruppe. 4.575 € bisher – 8.700 € künftig.
Hatte die Einrichtung schon das Glück, unter die bisherige MVO-Förderung zu fallen – 240 € pro Kind –, war die
Ausgangslage 8.175 € gegenüber demnächst mit KiföG 8.700 €.
Meine Damen und Herren, nur die Grundförderung auch für moderat besetzte Kindergartengruppen steigt von 4.575 € respektive 8.175 € auf 8.700 €. Kann die Einrichtung in Zukunft die neue Qualitätspauschale von 100 € pro Kind geltend machen oder die Pauschale für besondere Förderung in Schwerpunktkitas von 390 € pro Förderkind und Jahr, oder handelt es sich vielleicht um eine nur EineGruppe-Kita, für die Sie zu Recht Verständnis haben und um die Sie sich zu Recht sorgen machen, Herr Merz, dann bekommt sie 5.500 € pro Jahr noch dazu. Dann stellt sich der Fördervorteil unseres Gesetzes noch deutlicher dar.
Herr Merz, wo ist denn hier der starke Druck, die Gruppen randvoll zu machen, von dem Sie in Ihrem Interview sprechen? Ich sehe etwas ganz anderes. Die höhere Landesförderung gibt den Kommunen den Spielraum, ihre bisherigen Vereinbarungen für höhere Standards fortzuschreiben oder solche abzuschließen.
Liebe Kollegen von der Opposition, hier wird kein Jota der unter unserer Verantwortung erreichten Qualitätsstandards zur Diskussion gestellt. Wenn hier etwas auf dem Spiel steht, dann ist es vielleicht die Glaubwürdigkeit derer, die solche Dinge behaupten, wie Sie das ab und zu tun.
Lassen Sie mich zur Förderung der Integrationskinder kommen, ein Punkt, den ich hier zuletzt ansprechen möchte. Es muss zur Kenntnis genommen werden, dass es Sache der Vertragspartner der bisherigen Rahmenvereinbarung Integration ist, diese mit dem Ziel der Reduzierung der Gruppengrößen infolge der Aufnahme von I-Kindern auch fortzuschreiben. Auch Kommunale Spitzenverbände und Liga sind hier gefordert, weiterhin ihren Beitrag zu leisten.
Das Land hilft aber auch: zum einen mit der Erhöhung der Förderpauschale für Integrationskinder von 1.540 € auf 2.340 € pro Kind und Jahr. Zum anderen hilft die schon eben beschriebene deutliche Erhöhung der Grundpauschalen. Ich will das Beispiel deshalb noch einmal aufgreifen: 15 Ganztagskindergartenkinder, davon zwei I-Kinder, bisher – wir hatten es – 4.575 € oder mit MVO-Förderung 8.175 €, dazu kommen 3.080 € Integrationspauschale, macht dann 7.655 € oder 11.255 € Ausgangslage.
Nach KiföG sind es 8.700 € plus die 4.680 € der erhöhten Integrationspauschale, in Summe 13.380 €. Ich nenne die Zahlen noch einmal: Ausgangslage 7.655 € oder 11.255 € werden zu 13.340 €. Hierin sind Qualitätspauschalen und eventuelle Kleinkitapauschale nicht berücksichtigt – ein enormer oder ein moderater Zuwachs, jedenfalls ein erheblicher Zuwachs, je nachdem, ob die MVO-Förderung zuvor gewährt wurde oder nicht.
Sehr geehrte Frau Schott, ich verstehe nicht, wie Sie zu der Behauptung kommen können – ich zitiere –, die speziellen Mehrbedarfe der Kinder mit Behinderungen würden nicht mit den nötigen Mitteln unterlegt. Das kann ich nicht verstehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben Ihnen ein Gesetz vorgelegt, das mehr für Qualität in der Kinder
betreuung hessenweit tut, besondere Bedarfslagen besonders berücksichtigt und finanziell gut ausgestattet ist. Ich habe viel Verständnis, wenn sich Eltern, Erzieherinnen und Erzieher – wo es die gibt – um die Betreuung und Bildung ihrer bzw. der ihnen anvertrauten Kinder wirklich sorgen und auch Neuerungen zunächst skeptisch gegenüberstehen.
Ich sehe auch – das habe ich heute Morgen schon gesagt – der Anhörung wirklich mit Interesse entgegen. Dass sich aber die Opposition weigert, Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen, und ein Gesetz einmal sicherheitshalber schlechtredet, das große Verbesserungen
und mehr Förderungsgerechtigkeit für alle bringt, das kann man nur mit heraufziehenden Wahlkampfzeiten erklären. Das ist ja auch eine Erklärung.
Die Landesregierung und insbesondere die regierungstragenden Fraktionen werden sich in ihrem Kurs nicht beirren lassen, denn die Wählerinnen und Wähler haben auch in Wahljahren einen Anspruch auf vernünftige Gesetzgebung. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde gerne noch einen Punkt aufgreifen, zu dem ich vorhin in meiner Rede nicht gefunden habe und der für mich ein eklatantes Beispiel dafür ist, wie schlecht hier informiert wird. Ich will nicht sagen: desinformiert wird. Es wird hier wirklich schlecht informiert, auch von Menschen, die, wie wir, den Gesetzentwurf gelesen haben. Wir haben sogar mehr gemacht. Wir haben ihn geschrieben.
Es geht um die Öffnungszeiten. Es ist einfach nicht haltbar, zu behaupten, das Land werde eine für die Personalbemessung festgelegte Öffnungszeit finanzieren. Das stimmt einfach nicht. Das Land wird eine Pauschale für einen Halbtagsplatz, einen Zweidrittelplatz und einen Ganztagsplatz zahlen.
Das wird ein Teil des Gesetzes sein. Über diese Pauschalen kann man reden oder streiten, je nachdem, wie Sie es mögen.
Der zweite Teil des Gesetzes wird sein, dass es eine Personalbemessung als Mindeststandard, also als Unterkante, vorschreiben wird. An dieser Stelle kommen die 42,5 Stunden ins Spiel. Dafür hat der Träger den entsprechenden Fachkräfteanteil für ein Kind, für das es einen Ganztagsvertrag in der Betreuungseinrichtung gibt, vorzuhalten. Es wird überhaupt keinen Zusammenhang zwischen den Öffnungszeiten einer Einrichtung und dieser Vorgabe sowie der Förderung auf der anderen Seite geben. Da wird es gar keinen Zusammenhang geben.
Da werden wir uns überhaupt nicht einmischen. Die Bedürfnisse vor Ort sind sehr unterschiedlich.
Wenn wir da mehr hineinschreiben würden, wenn der Wert höher wäre, dann wäre das eine zusätzliche Last für die Träger. So muss man das sehen. Das hat aber überhaupt nichts damit zu tun, wie die Höhe der Förderung über die Pauschalen ausgestaltet ist. Da gibt es gar keinen Zusammenhang.
Das ist also nicht fair und nicht richtig. Man muss das den Menschen erklären: Die Öffnungszeiten werden das eine sein, und die Förderung über die Pauschalen wird das andere sein. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Fraktionen der CDU und der FDP bringe ich heute den Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Kinderförderungsgesetzes in den Landtag ein. Unser Anspruch ist es, ein modernes Gesetzeswerk zu schaffen, das in systematischer und zukunftsgerichteter Form die vielen in den letzten Jahren geschaffenen Normen und Fördertatbestände für Kinder und Familien in Hessen zusammenführt und bündelt.
Mit dem Entwurf für ein Hessisches Kinderförderungsgesetz werden langjährige Forderungen der Fachpraxis aufgegriffen. Zahlreiche Anregungen aus Gesprächen mit Praktikern sowie mit Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Liga, den Kirchen und von Fachkreisen sind eingeflossen.
Ausdrücklich würdigen will ich, dass es im Vorfeld unseres Gesetzesvorschlags den Verhandlungspartnern von Landesregierung und Kommunalen Spitzenverbänden gelungen ist, eine Einigung über den Konnexitätsausgleich zu erzielen, mit der die Ansprüche aus der MVO über die kommenden Jahre abgegolten werden.
Der kommunalen Familie und der Landesregierung gilt dafür unser ausdrücklicher Dank. Das Land zahlt für den Zeitraum von September 2009 bis Ende 2018 insgesamt 875,7 Millionen € als konnexitätsbedingten Ausgleich. Die Ausgaben für das Kinderförderungsgesetz steigen damit auf ein Allzeithoch von durchschnittlich 424,5 Millionen € jährlich.
Dass die MVO-Kompensation als Zuschlag zu den Grundpauschalen im KiföG gewährt wird, unterstreicht die langfristige Perspektive in unserer Förderpolitik. Hessen ist ein Familienland. Das ist keine hohle Parole, sondern in Euro und Cent und nun auch in den gesetzlichen Regelungen greifbare Realität.
Was zeichnet diesen Gesetzentwurf aus? – Ich will drei Vorzüge hervorheben. Erster Vorzug. Die vorgesehene einheitliche Fördersystematik schafft mehr Gerechtigkeit und Transparenz. Ab 2014 wird jedes betreute Kind in Hessen mit einer Grundpauschale nach einheitlichen Kriterien gefördert, nach seinem Alter und nach dem Grad, in dem es Kinderbetreuung in Anspruch nimmt.
Die kindbezogene anstelle der bisherigen gruppenbezogenen Förderung sorgt dafür, dass der Betreuungsschlüssel überall in Hessen gleich ist und nicht wie heute davon abhängt, ob eine Einrichtung sich im Ballungsraum oder im ländlichen Raum befindet. Hier wird ein echter Standard gesetzt und in gerechter Form realisiert.
Die nutzungsbezogene Komponente der Förderung, also nach Halbtags-, Zweidrittel- oder Ganztagsbetreuung, ist ebenfalls ein Element von Gerechtigkeit. Es wird nicht mehr so sein, dass ein einziges Ganztagskind die Gewährung der kompletten einrichtungsbezogenen Ganztagspauschale auslöst, sondern es wird gefördert, was an Betreuung tatsächlich geleistet wird, dafür hessenweit und auf hohem Niveau.
Diese Einheitlichkeit dient der Transparenz und Gerechtigkeit unserer Förderung. Sie bildet die Voraussetzung dafür, dass Anreize für Qualitätsorientierung greifen können. Das ist der zweite Vorzug. Unser Entwurf ist durchgängig qualitätsorientiert.
Um den hessischen Bildungs- und Erziehungsplan, hier von allen Seiten häufig gewürdigt, dauerhaft zur Grundlage der Arbeit in den hessischen Kindertageseinrichtungen zu machen, gibt das Land eine zusätzliche Qualitätspauschale pro Kind in solchen Einrichtungen, die bereits nach BEP arbeiten. Wir greifen damit eine Forderung der Trägerverbände auf und erkennen den zusätzlichen Zeitaufwand durch einen spezifischen Förderbetrag an – zusätzlich zur Erhöhung des Fachkraftschlüssels in der MVO, die unangetastet bleibt. Dazu werden Fachberatungen mit einem neuen Fördertatbestand unterstützt, welche die Einrichtung bei der Umsetzung des BEP beraten.
Qualität fördert das Gesetz ferner, indem die Anforderungen an die Grundqualifizierung von Tageseltern schrittweise auf das vom Deutschen Jugendinstitut empfohlene Niveau von 160 Unterrichtsstunden erhöht werden. Dies entspricht unseren Qualitätsansprüchen an die Kindertagespflege als gleichberechtigtem Bildungsort. Gleichzeitig wird der Praxis auch hier Zeit zur Anpassung gegeben.
Qualitätssteigernd sollen auch weitere merkmalbezogene Pauschalen wirken. Einrichtungen, deren Kinder zu mindestens 22 % aus sozial benachteiligten Familien mit geringem Einkommen oder mit geringer deutscher Sprachpraxis stammen, erhalten für jedes dieser Kinder zusätzliches Geld: 390 € pro Kind und Jahr, um sie besonders zu fördern, und zwar in allen Altersgruppen, also auch für Kinder unter 3 Jahren. Das ist ein wichtiger Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der frühkindlichen Bildung.