Die Erlaubnispflicht soll durch eine sogenannte Anzeigepflicht ersetzt werden. Die Kommunen, die den Ärger vor Ort letztendlich auszubaden haben werden, haben dazu eine eindeutige Haltung. Sie sagen: Wir sind es letztendlich, die den Ärger anschließend werden ausbaden müssen. Das wird im Nachhinein zu mehr Bürokratie führen, als wenn man im Vorfeld präventiv tätig werden wird und die zukünftigen Gastwirte vernünftig beraten kann.
Problematisch ist der generelle Wegfall der Genehmigungspflicht... Bisher musste eine Gestattung des Vorhabens seitens der Kommune erfolgen. Dies bot der Kommune die Möglichkeit, Nebenbestimmungen zu formulieren, die der Veranstalter generell beachten musste, z. B. [bei großen Veranstaltungen] Ende der Beschallung, besondere Auflagen zur Einhaltung des Jugendschutzes etc.
Das alles soll nach dem Willen dieses sogenannten liberalen Gesetzentwurfs wegfallen. Hier wird ein bisher verbindlicher Qualitätsrahmen leichtfertig aufs Spiel gesetzt, ohne Not.
Meine Damen und Herren, einfacher Verbraucherschutz bietet keine Gewähr gegen Missbrauch. Wir können bei diesem Gesetzentwurf – da sind wir uns mit der Verbrau
cherzentrale einig – keinen ausreichenden Schutz vor hygienischen Mängeln und falscher Auszeichnung erkennen. Warum wollen Sie das ohne Not ganz einfach aufgeben – nur um dem Stichwort Deregulierung gerecht zu werden?
Auch für die Gewerbetreibenden gibt es keine absolute Rechtssicherheit. Wenn eine Gaststätte nachträglich geschlossen werden muss, weil nur angezeigt wurde und man keine Erlaubnis vorweisen muss, kann es passieren, dass Investitionen in den Sand gesetzt worden sind. Wer so mit potenziellen Investoren umgeht, handelt unserer Auffassung nach fahrlässig.
Zum guten Schluss – Kollegin Müller hat es angesprochen, Herr Kollege Lenders hat darauf erwidert – zur kostenlosen Benutzung der Toiletten an Autobahnraststätten. Sie haben es versäumt, in diesen Gesetzentwurf eine Regelung aufzunehmen, obwohl die Rechtslage da nicht eindeutig ist. Im Laufe meiner Zugehörigkeit zu diesem Parlament habe ich gelernt, dass es bei Juristen immer verschiedene Meinungen gibt. Sie behaupten, das werde mit dem Bundesfernstraßengesetz geregelt. Ich kann nicht nachvollziehen, ob das stimmt. Sie haben schon viel behauptet. Sie haben auch schon gesagt, Sie seien für das Nachtflugverbot. Liebe Kollegen der FDP, das hat auch nicht gestimmt.
Für den renommierten Verwaltungsrechtler Prof. Ralph Alexander Lorz ist die Sache klar. Nur die Länder könnten die kostenlose Toilettenpflicht durchsetzen: „Von der Gesetzeslage her ist es eigentlich eindeutig – ist der Regelungsbereich für das Gaststättengesetz eröffnet.“
Meine Damen und Herren, diese Argumente werden von Ihnen einfach vom Tisch gewischt. Hier besteht Regelungsbedarf. Die Kollegin Müller hat darauf hingewiesen: Wir fragen mit einer Kleinen Anfrage die Rechtslage ab. – Wir sind gespannt, ob das genauso eindeutig ist, wie Sie es in der Ausschusssitzung behauptet haben. Dort sind Sie den Nachweis schuldig geblieben.
Ich finde es eigentlich schon einen kleinen Anflug an Arroganz, wie Sie mit einem Problem umgehen, das viele Benutzer auf hessischen Autobahnraststätten ärgert.
Sie ärgert es nämlich, dass sie 20 Cent für die Toilettenbenutzung bezahlen müssen. Anschließend muss die Allgemeinheit dafür aufkommen, den daraus entstehenden Unrat an den Raststätten zu beseitigen.
Der Hessische Städtetag lehnt diesen Paradigmenwechsel ab, weil er nicht im Sinne der mit der Überwachung betrauten Städte und lärmgeplagter Anwohner ist und auch nicht im Interesse der auf Pla
Meine Damen und Herren, der Hessische Städtetag hat recht. Dieses Gesetz ist überflüssig. Es ist schlecht gemacht. Deswegen werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, heute ist ein guter Tag für die Gastwirte in Hessen.
Es ist ein guter Tag für die hessischen Bürgerinnen und Bürger, die die Besucher der Gaststätten in Hessen sind. Denn mit diesem Gesetz werden die Entbürokratisierung und die Deregulierung im Gaststättenrecht vollzogen. Das heißt, die Betreiber der Gaststätten können sich in Zukunft auf die Qualitätserbringung in ihren Gaststätten weiterhin so hervorragend konzentrieren, wie sie das in Hessen gemeinhin schon immer getan haben. Sie werden sich weniger mit der Bürokratie und mit den Ämtern herumschlagen müssen.
Ich verstehe gar nicht, warum Sie das so bejammern. Sie haben ein fast schon erotisches Verhältnis zu Ämtern – wenn man die Stellungnahmen heute im Landtag hört.
Wenn die Kollegin Müller sich hierhin stellt und als einzigen Adressaten des Gesetzentwurfs die Kommunen bezeichnet, dann frage ich mich, was in Ihrem Weltbild als einer Partei eigentlich verrutscht ist, die behauptet, dass sie 1990 als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Freiheitsgedanken vorgetragen hat.
Frau Müller, die Kommunen sind Teil des Verwaltungsvollzugs. Sie sind aber nicht Gegenstand dieses Gesetzes. Sie sagen, wir machen für die Kommunen Gesetze. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir machen aber für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen Gesetze.
Bei Ihnen sind mittlerweile Ämter ein Selbstzweck. Sie stellen sich hierhin und sagen, die Kommunen haben natürlich erkennbar ein Interesse an einer Erlaubnispflicht, weil das Gebühren einbringt – das hat der Oberbürgermeister der Stadt Fulda mir gegenüber erklärt. Das ist natürlich eines der Motive. Dann sage ich Ihnen ganz ehrlich: Da fehlt mir etwas das Verständnis, dass Sie sich hierhin stellen und nicht ein einziges Wort hinsichtlich der Bürgerinnen und Bürger und der Gastwirte sagen: ein wesentlicher Bestandteil des Mittelstandes in Hessen, den Sie anscheinend komplett ausblenden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind für Sie anscheinend Bürger zweiter Klasse.
Herr Schäfer-Gümbel, weil Sie vorhin so intensiv geklatscht haben: Ich glaube, es ist wichtig, dass man noch einmal auf das Thema eingeht, welche Erfahrungen andere Bundesländer mit einem solch deregulierten Gaststättenrecht gemacht haben. Die Autobahnen sind doch nicht voll von flüchtenden Verbrauchern aus Thüringen, aus Sachsen oder aus Brandenburg, die alle wegen der Qualitätseinbußen in diesen Bundesländern und wegen der katastrophalen Hygienelage nach Hessen fahren – das wäre für unsere Gaststätten noch ein ganz gutes Geschäft –, sondern in diesen Bundesländern gibt es ebenfalls ein hoch qualitatives, gut entwickeltes Gaststättengewerbe. Da ist weder Wildwest ausgebrochen, noch ist die Versorgung zusammengebrochen, noch geht da keiner mehr in die Kneipe oder in die Gaststätte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie malen hier doch einen Popanz an die Wand.
Frau Kollegin Wissler, da Sie sich besonders ereifert haben, will ich sagen: Der brandenburgische Wirtschaftsminister gehört Ihrer Partei an. Ich bin immer wieder überrascht, dass Sie sich in Hessen hinstellen und Dinge geißeln, die DIE LINKE in Brandenburg in der Regierung dauernd umsetzt.
Es ist immer wieder beeindruckend, wie Sie sich in einer schizophrenen Zellteilung hier immer als eine Partei darstellen, die traditionell für Bürokratisierung und Regulierung steht, während Sie in jedem Land, in dem Sie regieren, Gott sei Dank, etwas anderes machen.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe der Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE) und Marius Weiß (SPD))
die zum Thema Toilettenbenutzung auf Autobahnraststätten gesagt hat: „Das kostet 70 Cent.“ Das stimmt.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Minister ist nicht da, und dann macht es der Staatssekretär! – Zuruf des Abg. Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Aber der Herr Frankenberger hat freundlicherweise klarstellen können, dass tatsächlich 20 Cent an Autobahnraststätten aufzuwenden sind – Herr Wagner, Sie können rufen, wie Sie wollen; der Wahrheit eine Gasse –, weil 50 Cent wieder in der Autobahnraststätte verausgabt werden können.
Meine Damen und Herren, ich bin froh. Vorhin waren Sie bei der Diskussion über den Gesetzentwurf unmotiviert. Es wollte sich keiner melden. Anscheinend ist die Stimmung jetzt etwas besser hinsichtlich dieses Gesetzentwurfs.
(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Der Staatssekretär ist ganz froh, dass der Minister weg ist! – Weitere Zurufe)