Zu diesen Entscheidungen haben wir von Beginn an klar gesagt: Wir werden uns nicht in Detailentscheidungen auf der kommunalen Ebene einmischen. Wir werden nicht sagen, welche Konsolidierungsmaßnahme eine Kommune zu ergreifen hat.
Vielmehr ist es am Ende Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung, dies selbst zu entscheiden. Wir haben gesagt – das war im Einvernehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden –: Wir bitten den Rechnungshof, einmal alles zusammenzuschreiben, was ihm jemals in seiner Prüfungstätigkeit begegnet ist. – Sie haben im Haushaltsausschuss den Präsidenten des Rechnungshofs dazu gehört.
Ich glaube, er hat noch nie so viel Aufmerksamkeit für einen Text im Entwurfsstadium bekommen und war davon sichtlich überrascht. Aber in diesem Bereich muss einen nichts mehr überraschen. So wissen Sie seit dem gestrigen Tag, dass wir als Landesregierung nochmals gesagt haben: Dieser Konsolidierungsleitfaden des Rechnungshofs ist nicht Gegenstand unserer Arbeit, und wir werden den Rechnungshof bitten, das Projekt nicht weiterzuverfolgen, um die Missverständnisse, die dort bewusst herbeigeführt worden sind, nicht weiterzutragen.
Aber einen Tag später schafft es der Kollege Rudolph in Kenntnis dieses Sachverhalts, hier einen Antrag vorzulegen, dass dieser Leitfaden nicht weiterverfolgt werden soll. – Wie sehr die sozialdemokratische Seite dieses Hauses ihrer Zeit hinterher ist, zeigt dieses Beispiel.
Wir werden im Einvernehmen mit den Spitzenverbänden die Kommunen weiter unterstützen in der Frage des Erkennens, an welchen Stellen die Kommunen, die dort tätig sind und die Informationen möglicherweise gar nicht haben – wie Personalquoten bei den Vergleichskommunen sind, wie Hebesätze im Vergleich zu Kommunen vergleichbarer Größenordnung sind, usw. –, Kenntnisse
untereinander austauschen, auch außerhalb Hessens Informationen sammeln können, um die Entscheidungen zu treffen, die sie vor Ort für richtig halten.
Es bleibt dabei: Es ist ein Angebot für eine freiwillige Teilnahme. Nach den vielen Gesprächen, die wir mit den Kommunen geführt haben, gehe ich davon aus, dass sich ein beträchtlicher Teil derjenigen Kommunen, an die sich das Angebot richtet, parteiübergreifend dieses Angebot sehr genau anschauen wird und am Ende des Jahres die entsprechenden Beschlüsse fassen wird. Ich glaube, es wird jeweils sehr verantwortliche Entscheidungen auf der kommunalen Ebene zugunsten der kommunalen Selbstverwaltung geben.
Lassen Sie es mich zum Schluss sagen: Es ist allemal besser, auch unangenehme Entscheidungen in kommunaler Selbstverwaltung selbst zu konzipieren und zu treffen und sich nicht am Ende davon treiben lassen zu müssen, dass die Banken der Kreditverlängerung nicht mehr zustimmen. Dann werden Entscheidungen gefragt, die sehr viel dramatischer sind, als jetzt mit einem konzeptionell angelegten Konsolidierungsprogramm bis zum Jahr 2020 Zeit zu haben, die Dinge in Ordnung zu bringen.
Die dritte Lesung ist beantragt. Ich frage zunächst die antragstellenden Fraktionen, ob die Dringlichen Entschließungsanträge mit an den Ausschuss gehen sollen oder ob wir sie abstimmen sollen.
Okay, dann schicken wir die drei Dringlichen Anträge in den Ausschuss, und ich stelle fest, dass die zweite Lesung durchgeführt worden ist und der Gesetzentwurf in der Fassung der zweiten Lesung dem Haushaltsausschuss zur Vorbereitung der dritten Lesung zurücküberwiesen wurde. – Dem ist so. Es gibt keine Gegenstimme. Damit ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich will noch kurz ein paar Dinge aufrufen. Sie haben neue Anträge auf dem Tisch liegen:
Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Ausbau des Flughafens Frankfurt war die
richtige Entscheidung – Revision hat zu Rechtssicherheit und Rechtsklarheit geführt, Drucks. 18/5645. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird das Tagesordnungspunkt 76, und wir rufen ihn mit den Punkten 41 und 26 auf. So beschlossen.
Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend friedliche Demonstrationen sind Grundrecht – Aufruf zur Gewaltfreiheit, Drucks. 18/5646. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Wir bezeichnen den Antrag als Tagesordnungspunkt 77 und rufen ihn mit den Punkten 44 und 71 auf.
Dringlicher Antrag der Abg. Dr. Spies, Merz, Decker, Gnadl, Müller (Schwalmstadt), Roth (SPD) und Fraktion betreffend Ausbau U 3 sicherstellen – finanzielle Mittel nicht verschleudern, Drucks. 18/5647. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Antrag Punkt 78, und wir rufen ihn mit Punkt 38 auf.
Dringlicher Antrag der Abg. Dr. Spies, Merz, Decker, Gnadl, Müller (Schwalmstadt), Roth (SPD) und Fraktion betreffend für Bildung ist es nie zu früh – Land muss Kommunen und freie Träger beim Ausbau der Kinderbetreuung angemessen unterstützen, Drucks. 18/5648. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dies Punkt 79, und wir rufen ihn mit den Punkten 38 und 78 auf.
Dringlicher Antrag der Abg. Dr. Spies, Merz, Decker, Gnadl, Müller (Schwalmstadt), Roth (SPD) und Fraktion betreffend Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung über die Verwaltungszusammenarbeit mithilfe des Binnenmarktinformationssystems, Drucks. 18/5649. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Das wird Tagesordnungspunkt 80, und wir vereinbaren eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.
Meine Damen und Herren, ich weise darauf hin, dass jetzt das Präsidium in Raum 103 A tagt. Ich weise außerdem darauf hin, dass der Haushaltsausschuss tagt. Ich weise weiterhin darauf hin, dass unten ein Empfang stattfindet.