e. Bagatellsteuern wie Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer, Vergnügungssteuer, Schankerlaubnissteuer, Jagd- und Fischereisteuer etc. einführen und erhöhen;...
g. Intensive Prüfung, ob neben den bekannten Aufwand- und Verbrauchsteuern weitere, bislang eher weniger bekannte „kleine“ Steuern eingeführt werden können....
Genau das fordert das Innenministerium von den Kommunen. Der Finanzminister, Herr Dr. Schäfer, fordert von den Kommunen ebenfalls die Erhöhung der Grundsteuer. Ich zitiere aus der „Frankfurter Rundschau“ von heute:
Meine Damen und Herren, wie glaubwürdig sind diese Forderungen, wenn das Land seinerseits nicht alles tut, um seine Einnahmequellen auszuschöpfen?
Herr Krüger, das, was Sie eben in Bausch und Bogen verdammt haben, ist genau die Politik, die das Land von seinen Kommunen fordert. Besonders interessant ist das, weil die Landesregierung, wenn es um den Kommunalen Finanzausgleich geht, bei jeder Gelegenheit betont, dass die hessischen Kommunen im Vergleich zum Land viel bessergestellt sind. Im Umkehrschluss muss man – das gebietet die Logik – die Forderungen nach einer Konsolidierung, die man an die Kommunen stellt, erst recht in Bezug auf das Land erheben. Von daher muss man über die Einnahmequellen, die dem Land zur Verfügung stehen, nachdenken und sie nutzen.
Hessen befindet sich, auch was die Hebesätze für die Grunderwerbsteuer betrifft, auf dem letzten Platz. In Sachsen, Bayern und Hessen befinden sich die Regierungen, die seit 1999 diesbezüglich nichts dazugelernt haben. Wenn man sich ansieht, wer dort jeweils regiert, verwundert einen das auch nicht.
Hessen liegt auch hier hinten. Da verwundert es einen nicht, dass sich auch in der CDU manche Kolleginnen und Kollegen langsam vorwagen. Sie wagen sich noch nicht aus der Deckung – in der Zeitung erscheint alles anonym –; aber immerhin blasen auch die Mitglieder der Union langsam die Backen auf.
Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE gibt den Mitgliedern der CDU die Chance, die Luft, die sich da angesammelt hat, wieder herauszulassen und ins Horn zu blasen, damit die Forderung nach einer Erhöhung der Grunderwerbsteuer hier auch ertönen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie haben es eben von dem Kollegen Krüger gehört: Leider wird wahrscheinlich auch hier, wie bei so vielen anderen Dingen, das gelbe Klötzchen am Bein der Koalition den Ton angeben.
Meine Damen und Herren von der FDP, Sie haben sich in der Diskussion über die Schuldenbremse mit Händen und Füßen gegen die Übernahme der Einnahmeverantwortung gewehrt. Sie haben sie gescheut wie der Teufel das Weihwasser. Jetzt steht sie aber in der Verfassung, und Sie müssen, wenn wir über die Einnahmeverantwortung reden, auch einmal erklären, wie Sie diesem Verfassungsauftrag nachkommen wollen. So viele Einnahmemöglichkeiten hat das Land Hessen nicht. Sie müssen sich diesem Verfassungsauftrag stellen und an einer der wenigen Stellschrauben, die das Land hat, nämlich der Grunderwerbsteuer, etwas ändern oder Farbe bekennen.
Ich erwarte, dass Sie das im Rahmen der Gesetzesberatung machen. Wir liegen, wie gesagt, mit 3,5 % auf dem letzten Platz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, sonst machen Sie alles, um auf 5 % zu kommen: Machen Sie das Gleiche bei der Grunderwerbsteuer. Wir reichen Ihnen die Hand dazu. Ich freue mich sehr auf die Gesetzesberatungen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Weiß. – Jetzt wird Frau Kollegin Erfurth von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprechen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorweg eines: Wir finden das Anliegen der Fraktion DIE LINKE in Ordnung. Wir finden es in Ordnung, zu sagen: Wir müssen die Grunderwerbsteuer erhöhen, und das Land muss seine Möglichkeiten ausschöpfen, um an der Einnahmesituation des Landes etwas zu ändern. – Das ist ein berechtigtes Anliegen, das unsere Unterstützung findet. Das sagen wir nicht erst seit heute, sondern das haben wir schon seit einigen Jahren in unseren Haushaltsanträgen erklärt.
Herr Kollege van Ooyen, ich muss Ihnen aber auch etwas Wasser in den Wein schütten. Sie haben gesagt, Sie seien die Ersten und die Einzigen, die einen solchen Gesetzesantrag stellten. Alle anderen hätten so etwas noch nicht gemacht; das sei doch eine Schande.
Ich glaube, dass sich die Kollegen von der FDP einen Ast gefreut haben, als sie diesen Gesetzentwurf gelesen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN, Sie haben jetzt dafür gesorgt, dass die Erhöhung der Grunderwerbsteuer nicht kommt. Nach der verqueren Logik, die wir hier haben – die CDU stimmt niemals einem Antrag zu, den DIE LINKE eingebracht hat –, wird dieser Gesetzentwurf nie Gesetz werden.
(Janine Wissler (DIE LINKE): Dann dürfen wir gar nichts mehr machen! Dann können wir unsere Arbeit einstellen!)
Man muss sich überlegen, was man macht und wo man strategische Mittel einsetzt. Frau Kollegin Wissler, Sie können sich jetzt rühmen, dass Sie diesen Gesetzentwurf
eingebracht und gleichzeitig dafür gesorgt haben, dass er niemals zum Gesetz erhoben werden wird. Ich finde das ausgesprochen schade.
(Beifall bei der SPD – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das ist eine heiße Logik! – Janine Wissler (DIE LINKE): Was für eine Logik!)
Wir haben gehört, dass es unter den Kolleginnen und Kollegen von der CDU durchaus ein Grummeln gibt. Die Kolleginnen und Kollegen von der CDU denken darüber nach, ob man nicht die Grunderwerbsteuer erhöhen müsste; denn es ist wahr, dass das Grundvermögen in Hessen – in der Bundesrepublik überhaupt – nicht adäquat besteuert wird, dass wir uns im OECD-Vergleich auf einem unteren Platz der Skala befinden und dass der Haushaltsausgleich aufgrund der Einnahmesituation, die wir haben, immer schwieriger zu bewerkstelligen ist. Diese Erkenntnis macht sich breit. Sie bleibt auch den Kolleginnen und Kollegen von der CDU nicht verborgen.
Aber wir haben, wie es der Kollege Weiß formuliert hat, einen gelben Bremsklotz in der Koalition. Diejenigen, die dazugehören, werden sich mit Händen und Füßen gegen eine Steuererhöhung wehren und nach dem Vorstoß, den Sie heute gemacht haben, dafür sorgen, dass es dazu nicht kommt. Vielleicht hätten wir mit einer klügeren Strategie etwas erreichen können.
Nein, ich glaube, das ist etwas anderes. Darüber können wir uns vielleicht noch einmal unterhalten. – Ich glaube, dass Ihnen die Mitglieder der FDP im Stillen sehr dankbar dafür sein werden, dass Sie mit dafür gesorgt haben, dass das Tor zu einer eigentlich richtigen Steuererhöhung erst einmal zugeschlagen ist.
Wir GRÜNE sind fest davon überzeugt, dass öffentliche Haushalte – auch der hessische Landeshaushalt – nur dann auf eine verlässliche und nachhaltige Basis gestellt werden können, wenn die drei finanzpolitischen E zum Zuge kommen. Es ist wichtig und richtig, Einsparpotenziale auszuloten und unnötige Ausgaben, z. B. für den Flughafen Kassel-Calden, zu unterlassen. Es ist wichtig und richtig, nach Möglichkeiten zu suchen, wie man die Effizienz steigern kann, z. B. im Hinblick auf die Verwaltungsabläufe. Dazu gibt der Rechnungshof immer wieder wertvolle Hinweise.
Aber all das wird nicht ausreichen, um das strukturelle Defizit im hessischen Landeshaushalt zu decken. Es ist daher richtig und wichtig – ich sage es noch einmal –, nach dem dritten E, nämlich den Einnahmesteigerungen, zu suchen. Wir sind uns darin einig, dass die Grunderwerbsteuer eine der wenigen Stellschrauben auf der Landesebene ist, die das Land nutzen und selbst bedienen kann.
Was unsere Berechnungen betrifft: Wir haben ein bisschen anders gerechnet. Wir haben gesagt, eine Erhöhung um 1 Prozentpunkt würde 135 Millionen € bringen. Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs würden 20 Millionen € an die Kommunen weitergereicht werden. Ich finde, das ist ein Wort. Damit würde man einen Beitrag dazu leisten, das strukturelle Defizit abzubauen und den weiteren Aufbau von Schulden zu verhindern.
Ich möchte auf das immer wieder gern erzählte Märchen zurückkommen – auch Herr Krüger hat es hier wiederholt –, wonach Mieter und Investoren überproportional belastet würden, wenn die Grunderwerbsteuer angehoben werden würde. Herr Krüger, das wird auch durch mehrfaches Erzählen nicht wahrer. Die Maklergebühren z. B. liegen bei 3 bis 7 % des Kaufpreises. Das ist wesentlich höher als die Grunderwerbsteuer. Ich habe noch von keinem Antrag der FDP gehört, in dem es darum geht, die Maklergebühren zu senken. Das wäre doch nach dieser Logik das Richtige.
Ich habe von Ihnen noch nicht gehört, dass Maklergebühren ein Wirtschaftshemmnis oder unverantwortlich und unsozial gegenüber Mieterinnen und Mietern seien. Das wäre doch ein Feld, auf dem Sie sich tummeln könnten. Es ist einfach so: Die Maklergebühren, die Gerichtskosten, die Notarkosten und die Grunderwerbsteuer sind Teile der Nebenkosten des Kaufpreises.
Die Überwälzung an die Mieterinnen und Mieter ist ein so bescheidener Teil. Das können Sie doch nicht wirklich ernsthaft als Argument heranziehen wollen. Das ist wirklich nur ein vorgeschobenes Scheingefecht, um sich als Partei der Steuersenker stark zu machen.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Norbert Schmitt (SPD) und Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Bei den Kommunen verkündet die Hessische Landesregierung landauf, landab, sie müssten jetzt Einnahmesteigerungen in Angriff nehmen. Es gibt bei defizitären Kommunen kaum noch eine Haushaltsgenehmigung, in der nicht steht: „Sie müssen die kommunale Grundsteuer erhöhen, und Sie müssen die Gewerbesteuer erhöhen.“ Immer wird dann, aus meiner Sicht völlig zu Recht, als Argument von der Landesregierung herangezogen: Im Durchschnitt liegen die kommunalen Steuern an der unteren Ecke, und die Kommunen könnten sich hier auf der Höhe des Bundesdurchschnitts bewegen. – Das ist für mich ein wichtiges und richtiges Argument. Das will ich gar nicht kritisieren. Aber wenn das Argument richtig ist, muss die Landesregierung das Argument auch für sich gelten lassen. Wir haben 16 Bundesländer. 13 davon haben eine Grunderwerbsteuer zwischen 4,5 und 5 %. Drei Bundesländer haben 3,5 %. Dazu gehört Hessen. Also muss doch das Land Hessen der Logik der Argumente folgend die Grunderwerbsteuer auf den Bundesdurchschnitt anheben.
Da muss doch Hessen tätig werden und die Grunderwerbsteuer auf den bundesdeutschen Durchschnitt anheben. Ich finde, das ist ein wichtiger Punkt, wo wir der Einnahmeverantwortung, wie sie in der Hessischen Verfassung steht, endlich nachkommen müssen. Ich erwarte,