Das habe auch etwas mit der Prioritätensetzung zu tun. Als Beispiel für eine solche Priorität verwies sie dann auf den Nachholbedarf beim Ausbau der Zahl der Krippenplätze.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Tarek Al-Wazir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So ist das!)
Weil am Sonntag die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen sein werden, möchte ich aus gegebenem Anlass Folgendes sagen: Der Spitzenkandidat in Nordrhein-Westfalen, Christian Lindner, hat den Verzicht auf das Betreuungsgeld gefordert. Dies sei sinnvoll, um einen ausgeglichenen Haushalt erreichen zu können.
Wir müssen unsere Anstrengungen vorrangig auf Bildungsangebote für Kinder und Sprachfähigkeit aller Kinder legen.
Die Kommission der Europäischen Union rüffelt die Pläne für ein Betreuungsgeld, weil sie die Erwerbsbeteiligung der Frauen beeinträchtige. Übrigens verlangt sie von der Bundesregierung auch einen Verzicht auf die steuerliche Bevorzugung der Ehepaare durch das Ehegattensplitting.
Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass die führenden Weltwirtschaftsinstitute unisono die Einführung des Betreuungsgeldes kritisieren. Ich will zwei Stimmen nennen.
Thomas Straubhaar, der Direktor des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts, hat das Betreuungsgeld kritisiert, weil es in mehrfacher Hinsicht die falschen Signale aussende. Es hebele den mühsam errungenen Verdienst des Elterngeldes aus, Mütter zu einer etwas zügigeren Rückkehr ins Erwerbsleben zu bewegen. Er fügt hinzu, das Betreuungsgeld sei ein Rückschritt hin zur traditionellen Aufgabenteilung der Geschlechter. Sein nächstes Argument lautet, es schade gerade jenen Kindern, die von der institutionellen Betreuung im Kleinkindalter am meisten profitieren würden.
Ich komme zu der letzten Stimme aus diesem Bereich. Der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Gert Wagner, sagt:
Es ist heutzutage schwer nachzuvollziehen, warum der Staat Eltern dafür Geld geben soll, damit sie zu Hause bleiben und ihre Kinder erziehen.
Dann gibt es noch die Stimme des Präses der evangelischen Kirche in Deutschland, Nikolaus Schneider:
Bildungsgerechtigkeit lasse sich nur durch finanzielle und personelle Investitionen in Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen fördern … Die Auszahlung des Betreuungsgeldes kann Kindern,
Dann gibt es in der Tat – Frau Kollegin Schott hat darauf hingewiesen – vielfältige Stimmen, also nicht nur der Bundesjustizministerin, aber interessanterweise auch die der Bundesjustizministerin, die darauf hinweisen, dass die geplante Einführung eines Betreuungsgeldes auch verfassungsrechtlich bedenklich sei. Ich finde, die verfassungsrechtlichen Bedenken, die vorgetragen wurden, sind nicht so ohne Weiteres von der Hand zu weisen.
Ich hatte das letzte Mal meine und unsere sozialdemokratische Kritik an dem Betreuungsgeld mit den Worten zusammengefasst, es handele sich um eine vollkommen sinnlose Geldverschwendung.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD sowie der Abg. Tarek Al-Wazir und Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Vorsicht! Ich nehme diese Kritik in einem Punkt zurück. Das Betreuungsgeld ist natürlich nicht sinnlos. Vor dem Hintergrund eines antiquierten, überständigen und nicht mehr zeitgemäßen Bildes von Ehe und Familie, wie es insbesondere in der hessischen CDU endemisch ist, ergibt es Sinn. Das ist ein durch und durch patriarchalisches Bild. Es ist das Bild des Mannes – –
Lieber Herr Kollege Klee, wenn Sie sich getroffen fühlen, kann ich nichts dafür. Look who’s talking.
Es ist natürlich das Bild des Mannes als Ernährer, der hinaus ins feindliche Leben muss. Es ist das Bild der Hausfrau. Bei Schiller heißt das so:
Und drinnen waltet die züchtige Hausfrau, die Mutter der Kinder, und herrschet weise im häuslichen Kreise,...
Das ist ein wunderbares Gedicht. Aber es ist aus dem 19. Jahrhundert. Wahrscheinlich ist es dann doch nicht als Richtschnur für eine moderne Familienpolitik im 21. Jahrhundert geeignet.
Manche haben so ein Familienbild. Man wird nicht bestreiten können, dass genau dieses Familienbild den Kern dieser Debatte bildet. Frau Wiesmann wird das bestreiten. Frau Wiesmann, ich bedaure, dass auch Sie dieses Bild teilen. Denn ansonsten sind Sie durchaus vernünftig.
Wer so ein Familienbild hat, für den ergibt sich bei dem Betreuungsgeld natürlich ein Sinn. Das Problem ist und bleibt aber, dass dieses Bild von der Rolle der Männer und der Frauen, der Ehe und der Familie, von der Beziehung zwischen den Geschlechtern, von der Erziehung der Kinder und der Beziehung zwischen den Eltern und den Kindern mit den gesellschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhundert nichts, aber auch gar nichts zu tun hat. Es geht hier nicht um die gesellschaftliche Honorierung der Erziehungsarbeit in den Familien. Es geht darum, einem
sowieso schon privilegierten Teil der Familien dieses Landes ein weiteres Privileg in Gestalt eines Erziehungshonorars zu verschaffen.
Es geht dabei nicht um die Gleichberechtigung der Lebensentwürfe. Es geht genau um die Verhinderung dieser Gleichberechtigung, indem nämlich den vielen rechtlichen und materiellen, z. B. auch steuerlichen, Privilegierungen eines Lebensentwurfs ein weiteres Privileg zugefügt werden soll.
Das ist natürlich das zweite Mal, dass diese ganze Veranstaltung sinnvoll ist. Es handelt sich neben ideologischer Verbohrtheit auch um eine ziemlich schamlose Klientelbedienung, oder es geht um die Bedienung derer, die man für die eigene Klientel hält.
Ich glaube, am Ende werden Sie bei denjenigen, die Sie als Klientel im Blick haben, mit dieser Geschichte so weit nicht kommen. Denn die Frauen, die in diesen Lebensverhältnissen stecken, haben durchaus andere Lebensentwürfe als die, die Sie Glauben machen wollen.
(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Marjana Schott und Barbara Cárdenas (DIE LINKE))
Dass das so ist, dass es sich also um die Bedienung der Klientel handelt, wurde natürlich in dem Moment vollkommen klar – das wurde hier zu Recht angesprochen –, als die Debatte eine neue Volte geschlagen hat und als zum Kompromiss zwischen den widerstreitenden Lagern von CDU und CSU und innerhalb der Koalition der Vorschlag gemacht wurde – das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen –, die Bezieherinnen und Bezieher von Mitteln nach dem Sozialgesetzbuch II von dem Betreuungsgeld faktisch auszuschließen. Dabei ging es ursprünglich einmal um die Frage, ob das Betreuungsgeld als Barleistung ausgezahlt werden solle, oder nicht, also um die grundsätzliche Frage, wie es ausgezahlt werden solle. Das war der Ausgangspunkt dieses Teils der Debatte.
Einen politischen Kompromiss in dieser Frage zulasten der Ärmsten der Armen abzuschließen, ist nun schon ein besonderes Stück. Damit wird klar, dass es um die Anerkennung der Erziehungsleistung in den Familien nicht gehen kann. Denn den Eltern, die ihre Kinder unter sehr schwierigen Bedingungen erziehen, wird klar signalisiert, dass auf ihre Erziehungsleistung gepfiffen wird. Das betrifft zumindest jedenfalls das, was das Betreuungsgeld angeht.
Es wird klar, dass es für diese Familien keine Wahlfreiheit geben wird. Es wird klar, dass es nicht um die Stärkung der Familien gehen wird, sondern um die zusätzliche Alimentierung bestimmter Familien. Es wird klar, dass es sich hierbei um eine Zweiklassenfamilienpolitik handelt.
Das macht auch noch ein drittes Mal Sinn. Das ist der der Wahrung des Gesichts in der Politik. Jeder von uns weiß – ich habe das selbst oft genug in kleinen wie in großen Dingen erfahren –, dass, wenn in der Politik eine Angelegenheit so weit gediehen ist, dass einer der Beteiligten von Gesichtsverlust bedroht ist, es meistens kein Halten mehr
gibt und dass dann unter solchen Bedingungen selbst gegen den größten Unsinn kein argumentatives Kraut mehr gewachsen ist. Deswegen muss man befürchten, dass diese Geschichte des Betreuungsgeldes gegen alle Widerstände und gegen alle Vernunft durchgezogen wird, also ohne Rücksicht auf Verluste, aber mit Rücksicht auf drohenden Verlust des Gesichtes.
Das hat nicht unbedingt Verfassungsrang. Aber, politisch gesehen, ist es ein hohes Gut. Es stellt sich die Frage, ob es gerechtfertigt ist, den drohenden Gesichtsverlust des bayrischen Ministerpräsidenten mit sinnlosen Ausgaben in Höhe von Milliarden Euros zu verhindern.
Damit komme ich jetzt wieder zu meiner Bewertung zurück. Gleichzeitig würde weiterhin ein Zustand geduldet, der darin besteht, die Wahlfreiheit der Eltern dadurch zu erschweren, dass wir nicht genügend Betreuungsplätze haben und dass diese Betreuungsplätze nicht gut genug ausgestattet sind. Eine optimale Betreuung und eine möglichst frühe Förderung aller Kinder sind nicht gewährleistet. Wir sind von einem flächendeckenden Ganztagsangebot weit entfernt.
Wir sind auch von einer vernünftigen gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlich getragenen Finanzierung in dieser Frage weit entfernt. In einer solchen Situation Geld für etwas auszugeben, das ausschließlich der Pflege eines antiquierten Familienbildes und der Wahrung des Gesichtes des bayrischen Ministerpräsidenten dient, ist nicht gerechtfertigt. – Herzlichen Dank.
Herr Kollege Merz, vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat sich Frau Kollegin Wiesmann von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.