Protokoll der Sitzung vom 09.05.2012

Indem wir das tun, helfen wir weder der Region noch den Mitarbeitern noch den Patienten.

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Auf die aber kommt es uns an dieser Stelle an. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Schönen Dank, Herr Dr. Büger. – Zu einer Kurzintervention hat sich der Kollege Spies gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dazu gäbe es eine Menge zu sagen. Einen Punkt aber, den hört man sich einmal an – aber irgendwann ist Schluss. Das ist die Beunruhigung der Menschen in der Region.

Das will ich an dieser Stelle einmal ganz deutlich machen: Die Patientinnen und Patienten in Marburg-Biedenkopf und in Gießen sind beunruhigt, weil sie in ein Krankenhaus gehen, in dem keiner Zeit hat, ihnen zuzuhören oder eine Antwort zu geben. Es geht so weit, dass ich mindestens einmal im Monat privat zu Hause angerufen werde, weil Leute ihre Behandlung nicht verstanden haben und sie erklärt haben möchten – damit jemand kommt und interveniert und dafür sorgt, dass irgendjemand Zeit hat, mit ihnen zu sprechen.

(Widerspruch bei der CDU und der FDP)

Das ist das Ergebnis Ihrer Privatisierung. Das ist das, was zur Beunruhigung beiträgt.

Dazu gehört, dass es keine Kommunikation und keine Transparenz in allen kritischen Fragen gibt. Zu der Beunruhigung der Beschäftigten gehört eine enorme Arbeitsverdichtung, von der Sie überhaupt keine Detailkenntnis haben. Jeder Versuch der Landesregierung, Informationen über Personalschlüssel zu bekommen, scheitert daran, dass ihr die niemand verrät. Sie wissen es doch gar nicht. Sie haben fünf Monate gebraucht, bis Sie wussten, wie viele Beschäftigte vom Rückkehrrecht betroffen sind.

Zur Beunruhigung des Personals trägt weiter bei, dass 500 Stellen abgebaut werden sollen – das war kein Vorschlag der Opposition im Hessischen Landtag –, ebenso die Unklarheit beim Rückkehrrecht.

Auch bei Forschung und Lehre gibt es genug Beispiele. Ich verweise auf den Brandbrief der Kinderärzte von vor zwei Jahren. Ich verweise auf die Fluchtbewegung zahlreicher hoch qualifizierter Forscher an den beiden Standorten, auf die Stellungnahme der Senate und der Fachbereiche.

An dieser Stelle so zu tun, als wäre der Hinweis auf bedenkliche Zustände und auf die Schwierigkeiten, die Ihre fehlerhafte, irregeleitete Privatisierung hervorgebracht haben,

(Widerspruch des Abg. Dr. Rolf Müller (Gelnhau- sen) (CDU))

darauf zurückzuführen, dass man sie anspricht, ist nicht nur unlauter, sondern es schadet dem Standort und dem Fortschritt.

Ein letztes Mal: Wir wären gerne bereit,

(Zurufe der Abg. Holger Bellino und Dr. Rolf Mül- ler (Gelnhausen) (CDU))

uns unter Hintanstellung aller damit verbundenen politischen Differenzen gemeinsam mit Ihnen auf den Weg zu begeben und einmal zu schauen, an welcher Stelle man gemeinsame Lösungen finden kann.

Die Reaktion der Ministerin, über unseren Vorschlag zur Befristung des Rückkehrrechts nachzudenken, gibt den

Hinweis, dass man möglicherweise tatsächlich überlegt, an dieser Stelle über den eigenen Schatten zu springen.

Der Hinweis ist schwach. Er ist noch nicht sehr ausgeprägt. Er ist auch noch nicht gekommen.

Herr Kollege, Sie müssten zum Schluss kommen.

Wir wollen ihm gerne offen gegenüberstehen.

Aber der Versuch, an dieser Stelle ständig die Fehler einer falschen Handlung darauf zu reduzieren, dass man diese falsche Handlung benennt, ist nicht unlauter, sondern es ist dem Gegenstand einer Hochschule auch beim besten Willen unangemessen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Spies. – Zur Entgegnung auf die Kurzintervention Herr Kollege Büger.

Meine Damen und Herren! Herr Dr. Spies, zunächst einmal muss ich feststellen: Diese Kurzintervention hätten Sie besser bei der Rede der Kollegin Schulz-Asche angebracht. Ich habe mich schlicht darauf bezogen und Frau Schulz-Asche nur recht gegeben. Das muss ich an dieser Stelle nochmals bekräftigen, und ich wiederhole es, weil ich das richtig finde:

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Sie waren es doch, der davon gesprochen hat, dass angeblich Sterberaten in privatisierten Krankenhäusern wie dem UKGM höher wären.

(Dr. Thomas Spies (SPD): Das ist ja auch so!)

Wenn das nicht eine unverantwortliche Beunruhigung von Patienten ist, dann weiß ich nicht, was eine Beunruhigung sein soll. Woher haben Sie eigentlich diese Studien und Indizien? Sie sind doch auch promovierter Wissenschaftler. Legen Sie doch einmal diese Studien vor,

(Zuruf des Abg. Dr. Thomas Spies (SPD))

nach denen diese Sterberaten hier höher sein sollen und mit denen Sie die Menschen hier beunruhigen. Es gibt schlicht und ergreifend kein Indiz dafür, dass die Qualität an privatisierten Krankenhäusern schlechter wäre. Man kann sogar im Gegenteil sagen:

(Zuruf der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Gerade in Gießen und Marburg habe ich ganz neue Gebäude und neue Geräte, und das steigert natürlich die Qualität. – Es wäre schlimm, wenn das nicht der Fall wäre, denn dann bräuchten wir in Hochschulgebäude gar nicht zu investieren, wenn das die Qualität nicht verbessern würde. Natürlich tut es das. Insoweit ist hier eine Qualitätssteigerung erfolgt.

Eine Beunruhigung der Patienten in der Art und Weise, wie Sie das hier praktiziert haben, ist völlig untragbar. Ich

gebe der Kollegin Schulz-Asche an dieser Stelle nochmals recht und bitte Sie, im Interesse unseres Universitätsklinikums in Zukunft die Menschen dort nicht zu beunruhigen, sondern mitzuhelfen, dass wir dort zu einer sachlichen Lösung gelangen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Schönen Dank, Herr Büger. – Für die Landesregierung jetzt Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt, mit dem wir uns jetzt beschäftigen, ist ein Gesetzentwurf der SPD mit dem Inhalt – Herr Kollege Spies, Sie haben ihn eingebracht –, dass die Erklärungsfrist der Arbeitnehmer, ob sie in den Landesdienst zurückkehren wollen oder nicht, verlängert wird.

Was wir im letzten Drittel dieser Debatte gehört haben, zeigt, wie tief die ideologischen Gräben bei der Frage sind, ob die Entscheidung richtig oder falsch war. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir im Moment an den aktuellen Themen arbeiten und diese ideologische Debatte ein Stück zurückstellen.

Es geht um die Verlängerung der Erklärungsfrist um weitere sechs Monate. Herr Kollege, für die Landesregierung bleibe ich dabei, dass wir uns das genau ansehen. Wir halten dazu eine schriftliche Anhörung ab, und ich sage zu, dass wir genau prüfen werden, ob das mitgetragen werden kann oder nicht.

Herr Kollege Spies, jetzt will ich Ihnen sagen – und da sind wir uns einig –: Es geht um die Interessen der Arbeitnehmer insgesamt. Es geht darum, die Unruhe, die vorhanden ist, nicht noch weiter zu schüren, sondern dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmerrechte ernst genommen werden.

Herr Kollege Spies, da gibt es aber nicht nur die eine Seite der Arbeitnehmer, nämlich jene, die sich noch entscheiden müssen.

(Abg. Dr. Spies (SPD) unterhält sich mit der hinter ihm sitzenden Abg. Nancy Faeser (SPD).)

Herr Kollege Spies, vielleicht sollte ich warten, bis Sie mit der Kollegin Faeser fertig gesprochen haben? – Ich wollte Ihnen zustimmen, aber darauf hinweisen, dass die Arbeitnehmerinteressen hier nicht einheitlich sind. Denn die einen haben bereits entschieden, dass sie in den Landesdienst zurückkehren wollen. Die haben sich an die Frist gebunden gefühlt. In der Tat ist es jetzt schwierig, auch denen Rechnung zu tragen, die sich bereits für das derzeit vorhandene Verfahren entschieden haben.

Das ist ein rechtliches Problem, aber auch ein Problem der Interessen der Arbeitnehmer. Wenn diese Frist jetzt verlängert wird, sind diejenigen, die sich später entscheiden können, zufrieden. Aber es wird auch andere geben, die eine kürzere Frist besser finden, denn es geht dabei um die Zukunft und das, was später geschieht.

Deshalb sage ich Ihnen: Bei den Arbeitnehmerrechten gibt es eine Menge zu bedenken – im Sinne der Arbeitnehmer, aber ohne dass diese Interessen einheitlich sind.

(Zuruf der Abg. Petra Fuhrmann (SPD))

Deshalb sage ich Ihnen zu: Wir müssen nach der schriftlichen Anhörung genau schauen, welche Rechte und welche Gruppeninteressen dort eigentlich betroffen sind.

(Unruhe)