Protokoll der Sitzung vom 09.05.2012

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das ist lächerlich!)

um sich im Hinblick auf Ihre Mitverantwortung für den Tagfluglärm herauszuschleichen, herauszustehlen. Wir gehen jetzt die nächste Problematik, die nächste Thematik

an, nämlich mit großem Verantwortungsbewusstsein dafür Sorge zu tragen, dass wir den Tagfluglärm durch zahlreiche Maßnahmen nach und nach reduzieren. Das sind viele Maßnahmen, die ich hier nur kurz nennen kann: lärmabhängige Start- und Landeentgelte, Verbot der Nutzung der Schubumkehr, aktiver Schallschutz, Lärmschutzverordnung, Casa-II-Programm und das Paket der Allianz für mehr Lärmschutz.

Herr Dr. Wagner, kommen Sie bitte zum Schluss.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss.

Durch diesen Ausbau des Flughafens wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Rhein-Main-Region gesichert. Dieser Ausbau schafft weiterhin Zehntausende von Arbeitsplätzen und sichert Zehntausende von Arbeitsplätzen, die bereits vorhanden sind.

Meine Damen und Herren, ich schließe mit der Feststellung – das ist eine Zusammenfassung dessen, was uns hier der Fraktionsvorsitzende der SPD geboten hat –: Es ist und bleibt eine groteske Heuchelei, wenn nun die Opposition die sofortige Umsetzung des Nachtflugverbots noch um viele Monate verzögern will.

(Lebhafter Widerspruch bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das müssen Sie den Menschen draußen erklären. Die verstehen Sie nicht.

Wir werden hier konsequent und entsprechend unseren Ankündigungen das Nachtflugverbot so schnell wie möglich umsetzen, entsprechend der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Heike Haber- mann (SPD): Mein Gott, wie hilflos!)

Vielen Dank, Herr Dr. Wagner. – Als Nächster spricht Herr Al-Wazir in einer Kurzintervention. Für die Zuschauer: Der Redner hat dafür zwei Minuten Zeit.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wagner, wer den Vorwurf des Wortbruchs so gewunden und wortreich zurückzuweisen versucht, der gibt indirekt – und wahrscheinlich auch ungewollt – zu, dass er zutrifft.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Widerspruch der Abg. Judith Lan- nert (CDU))

Aber deswegen habe ich mich nicht gemeldet. Ich habe mich gemeldet, weil Sie gerade mehrfach versucht haben, hier zu sagen, es würde denen, die auf einem ordentlichen Planergänzungsverfahren bestehen, darum gehen, die Umsetzung des Nachtflugverbots zulasten der betroffenen Menschen zu verzögern.

Deswegen frage ich Sie: Wissen Sie, dass es seit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel, bestä

tigt durch Leipzig, zwischen 23 und 5 Uhr keine koordinierten Flüge gibt und sich an diesem Zustand auch nichts ändern würde, wenn man ein ordentliches Planergänzungsverfahren macht,

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

um diesen Zustand dann auch wirklich rechtssicher her zustellen?

Zweite Frage: Wissen Sie, dass wir in den Nachtrandstunden – also von 22 bis 23 Uhr und von 5 bis 6 Uhr – nicht nur im Durchschnitt, sondern auch in Betrachtung der einzelnen Flugplanperiode noch weit von den 133 Flügen entfernt sind? Das heißt, auch in diesem Punkt gäbe es keine Veränderung – im Gegenteil: Die jetzt beabsichtigte Planklarstellung, die es für solche Fälle rechtlich gar nicht gibt, würde dafür sorgen, dass man diese Zahl festschreiben würde und im Zweifel auf keinen Fall in einer Abwägung zu einer niedrigeren Zahl kommen könnte, also zu einer Entlastung der Menschen.

Ich bitte Sie, mir diese Fragen zu beantworten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Danke, Herr Al-Wazir. – Die Gelegenheit zur Antwort nimmt Herr Dr. Wagner jetzt wahr. Auch Sie haben zwei Minuten Redezeit.

Meine Damen und Herren, dieser Auftritt von Herrn AlWazir war schon verräterisch: Er verkompliziert.

(Beifall der Abg. Holger Bellino (CDU) und Florian Rentsch (FDP) – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Sachverhalt ist eindeutig. Wir haben gefordert und gesagt, wenn es rechtlich möglich ist, wollen wir zwischen 23 und 5 Uhr das absolute Nachtflugverbot praktizieren und umsetzen.

(Zurufe von der SPD)

Der Tenor dieses Bundesverwaltungsgerichtsurteils erlaubt es uns. Da finde ich es interessant, dass Herr Al-Wazir mit juristischen Findigkeiten versucht, dies jetzt zu hintergehen.

(Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sagen Sie doch Ja, und seien Sie froh,

(Beifall bei der CDU und der FDP)

dass wir jetzt gemeinsam dieses Nachtflugverbot umsetzen. Herr Al-Wazir, mit diesen Spitzfindigkeiten werden Sie draußen nicht verstanden werden. Das beruhigt in dieser Angelegenheit.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Lachen bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Danke, Herr Dr. Wagner.

Bevor wir in der Rednerfolge fortfahren, freue ich mich, als weiteren Ehrengast auf der Besuchertribüne die griechische Generalkonsulin in Frankfurt, Frau Efthalia Kakiopoulou, begrüßen zu dürfen. Herzlich willkommen im Hessischen Landtag.

(Allgemeiner Beifall)

Wir fahren fort mit Herrn Schaus für die Fraktion DIE LINKE, wieder mit zehn Minuten Redezeit.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wenn wir schon seit Jahren hier im Parlament über den Flughafenausbau diskutieren, ist dies eine komplizierte Materie, bei der es nicht allen gelingt, sie zu verfolgen und daraus die richtigen Konsequenzen zu ziehen.

Das erleben wir auch in dem Verhalten der Landesregierung. Insofern haben wir nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eine neue Debatte darüber, wie es weitergeht. Letztendlich wirft diese Debatte auch ein Schlaglicht darauf, wie diese Landesregierung den gesamten Prozess angelegt hat, und auch darauf, wie sie ihn weiterhin betreiben wird.

Mit der Bestätigung des kurzen Nachtflugverbots von 23 bis 5 Uhr – so viel kann man derzeit auch ohne schriftliche Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts sagen – ist die Landesregierung mit ihrem Revisionsantrag komplett gescheitert. Es war nämlich ihr erklärtes Ziel, die 17 Nachtflüge durchzusetzen. So sind Sie auch in Leipzig aufgetreten. Das war für jeden erkennbar und nachvollziehbar – so ist der Rechtsvertreter der Landesregierung aufgetreten. Herr Minister, da können Sie heute behaupten, was Sie wollen.

Ohne jegliche Verantwortung gegenüber den Menschen, die unter dem Gedröhne und den Abgasen der Flugzeuge leiden, versucht die Landesregierung weiterhin, Verbesserungen für den Gesundheitsschutz zu verhindern. Ihre Landesregierung hatte immer nur das Ziel, möglichst viele Flüge am Tag und in der Nacht durchzusetzen. Der Gesundheitsschutz ist Ihnen gleichgültig. Die Entwicklungschancen der Kinder unter den Flugschneisen sind Ihnen egal. Dass zu einem halbwegs normalen Leben auch die Nutzung von Gärten, Parkanlagen, Schwimmbädern und Spielplätzen gehört, dafür fehlt der Hessischen Landesregierung jede Sensibilität.

(Beifall bei der LINKEN)

Uns hingegen fehlt jedes Verständnis dafür, dass ein Minister, der gezwungenermaßen seinen Rücktritt bekannt gegeben hat, zum wiederholten Mal versucht, mit juristischen Spitzfindigkeiten und planrechtlichen Neukonstruktionen die größtmögliche Zahl an Nachtflügen durchzusetzen.

(Unruhe bei der FDP)

Damit meine ich die Flüge zwischen 22 und 23 Uhr und zwischen 5 und 6 Uhr. Das sind auch Nachtflüge. Die Nacht hat acht Stunden.

(Beifall bei der LINKEN)

Herrn Minister Posch geht es um nichts anderes mit seinem überraschenden Vorgehen. Jedes Mal, wenn es um Entscheidungen und Urteile geht, an denen Ministerien und Minister beteiligt sind, hören wir unisono, dass erst die Urteilsbegründungen abgewartet werden und genau

geprüft werden muss, um danach zu entscheiden und vorzugehen. Jetzt läuft es erstmals umgekehrt in einem Verfahren.

(Zuruf des Abg. René Rock (FDP))

Jetzt soll eine Entscheidung, eine Planklarstellung, aufgrund einer Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts getroffen werden, weil das Urteil erst im August dieses Jahres vorliegen wird. Mit dieser Planklarstellung will der Minister jede Öffentlichkeitsbeteiligung verhindern. Das ist offensichtlich und ist auch der Zweck.

Sie möchten verhindern, dass es zu einer neuen Abwägung kommt, in der all die falschen und zweifelhaften Grundannahmen des Planfeststellungsverfahrens neu diskutiert und neu bewertet werden müssen. Das ist die reale Gefahr, die Sie jetzt zu bekämpfen versuchen.