Protokoll der Sitzung vom 29.05.2012

Vorangestellt: Die Befristung der Gesetze war ein ganz großer Erfolg.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Nancy Faeser (SPD))

Wir haben es geschafft, als Land Hessen innerhalb von zehn Jahren 15 % der gesetzlichen Vorschriften und 30 % der Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften ersatzlos aufzuheben.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Hessen hat hierbei wie so oft in Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen. Es war dort erfolgreicher und schneller als viele andere Länder.

Es gibt – das hat der Minister bei der Einbringung gesagt – bei Gesetzen unterschiedlichen Evaluierungsbedarf. Jetzt, nach zehn Jahren, kann man das Verfahren aus guten Gründen ein Stück weit verändern. Künftig wird es ein Stufenmodell geben. Gesetze werden künftig auf fünf oder acht Jahre befristet, zum Teil werden sie auch entfristet. Das heißt aber natürlich nicht, dass Gesetze, die entfristet werden, nie mehr geändert werden. Das war eben Ihre Argumentation: Jetzt verlängern Sie ein Gesetz, jetzt kann es nicht mehr geändert werden.

Was genauso dummes Zeug gewesen ist, was eben aus Oppositionsreihen kam, war, dass die Regierung sage, wann ein Gesetz ausläuft, wann es geändert wird, bis wann es

befristet wird. – Noch ist der Landtag der Gesetzgeber. Das sollte man hier festhalten.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Günter Ru- dolph (SPD): Aber Sie nicken doch alles ab, was Sie vorgelegt kriegen!)

Der Landtag wird immer wieder aus guten Gründen Aspekte aus dem Leben aufgreifen, in Gesetzestexte gießen und diese am Schluss beschließen.

Einzelne Aspekte dieses sogenannten Sammelgesetzes beschäftigen dieses Haus besonders. Wir haben jetzt viel zum Friedhofs- und Bestattungsgesetz gehört. Das ist richtig. Wir haben einen gesonderten Gesetzentwurf in der letzten Runde beraten. Der greift aber viel zu kurz. Einzelne Aspekte wurden wieder herausgegriffen.

(Zurufe der Abg. Gerhard Merz (SPD) und Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Herr Frömmrich, zu Ihnen komme ich noch.

Ihre Lösung, die Sie eben vorgetragen haben, greift viel zu kurz. Sie können nicht Einzelaspekte herausgreifen. Wenn Sie die Gesetzesbegründung zum Sammelgesetz aufmerksam gelesen hätten, hätten Sie gesehen, dass dort sehr sorgfältig an einer umfassenden Gesetzesbegründung gearbeitet wird. Alles das, was Sie aufgeworfen haben – Bestattung von Muslimen –, können Sie nicht im Schnellschuss lösen, sondern dort findet eine umfangreiche Evaluierung statt. Wenn diese abgeschlossen ist, wird es auch hier eine ausgezeichnete Lösung geben.

Zur Bannmeile verhält es sich genauso. Auch hierzu hat die Regierung ihre Position vorgetragen. Wir werden jetzt im Landtag gemeinsam beraten, ob sich das Gesetz so bewährt hat. Die CDU-Fraktion sieht es so, dass es sich bewährt hat.

(Günter Rudolph (SPD): Sie machen alles, was die Regierung will, sage ich doch!)

Wenn andere Fraktionen anderes vortragen, werden wir darüber beraten. Am Ende des Gesetzgebungsprozesses werden wir eine Entscheidung treffen, ob die Befristung des Gesetzes verlängert wird oder eben nicht.

Lassen Sie mich ganz zum Schluss noch sagen: Jeder kann jederzeit in den Landtag Gesetzentwürfe einbringen, was vielfach geschieht, und die werden beraten.

(Günter Rudolph (SPD): Sie lehnen sogar Anhörungen ab!)

Die Befristung von Gesetzen hat ein Mehr an Parlamentsbeteiligung gebracht, die es in diesem Landtag in dieser Form noch nie gegeben hat. Denn wie war das Verfahren, bevor wir Gesetze befristet haben? Gerade die Opposition muss ein Interesse daran haben, dass Gesetze befristet sind; denn sonst wären Sie auf viele Möglichkeiten der Überarbeitung gar nicht erst aufmerksam gemacht worden.

Ich kann zusammenfassen. Die Befristung der Gesetze hat sich bewährt.

(Günter Rudolph (SPD): Alles gut!)

Der Hessische Landtag hat dadurch so breite Beteiligungsmöglichkeiten wie kaum ein Landesparlament in Deutschland. Das Sammelgesetz fasst für 2012 23 Gesetze zusammen, die sich aus Sicht der Regierung grundsätzlich bewährt haben. Wir werden uns im Landtag und in den Ausschüssen – natürlich in mehreren Ausschüssen, wie das hier beantragt wurde – diese Evaluierung ganz ge

nau anschauen und am Ende des Prozesses entscheiden, ob wir die Befristung der jeweiligen Gesetze so verlängern. Diese Ausschussberatung sollten wir gemeinsam in Ruhe abwarten. Wir werden das konstruktiv begleiten, uns zur zweiten Lesung wieder hier sehen und dann über das Gesetz abschließend entscheiden. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP – Günter Rudolph (SPD): Das hat uns jetzt weitergebracht!)

Vielen Dank. – Das Wort hat Herr Abg. Müller für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube in der Tat, dass der Beitrag uns weitergebracht hat, zumindest wenn man zugehört hat, Herr Rudolph. Dann hätte man nämlich einiges verstehen können, welche Erfolge die Befristung gezeigt hat. Ich glaube, dass ein Punkt noch nicht ausreichend hervorgehoben worden ist, auch wenn Herr Heinz ihn eben erwähnt hat. Wir beschäftigen uns hier mit den Gesetzen. Aber ebenfalls einer Befristung unterliegen sämtliche Rechtsvorschriften, die darüber hinausgehen, nämlich die Verordnungen und Richtlinien.

(Nancy Faeser (SPD): Dazu hätte ich viel zu sagen!)

Diese Verordnungen und Richtlinien sind durch die Befristung, die die Landesregierung vor einigen Jahren eingeführt hat, um 30 % reduziert worden. Das ist ein großer Erfolg. Wenn man sich einmal mit der Praxis auseinandersetzt und sieht, wie viele Beamte in den Ministerien tatsächlich nichts anderes machen, als eine Verordnung nach der anderen zu verlängern – das weiß Herr Heinz, und auch ich habe es machen dürfen; das ist ganz hervorragend –, dann merkt man, dass es sehr sinnvoll ist, das einmal auszumisten. 30 % weniger Richtlinien und Verordnungen, die man beachten muss, ist eine ganze Menge Zeug.

Genauso ist es richtig, nach einigen Jahren zu überlegen, ob wir so weitermachen müssen. Denn die Verordnungen, Gesetze und Richtlinien, die nicht mehr notwendig sind, sind jetzt weg. Dann muss man sich nicht mehr alle fünf Jahre mit einem Thema beschäftigen, von dem klar ist, dass es in Zukunft fortgelten muss. Ich glaube ganz ehrlich, dass das ein hervorragender Erfolg ist und dass es insbesondere auch zu einer Entlastung der Verwaltungsapparate in den Ministerien und in den anderen Behörden des Landes führen wird, dass wir jetzt die Befristung gelockert und dieses Stufensystem eingeführt haben. Das ist ein großer Erfolg. Ich erinnere mich an eine Rede meines Geschäftsführers Blechschmidt vor drei Jahren, der genau das damals angeregt und gefordert hatte. Jetzt, nach drei Jahren, haben wir es tatsächlich umgesetzt. Das zeigt, dass man gute Ideen auch in praktische Politik umsetzen kann.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU)

Wie sinnvoll und gut diese Sammelgesetze sind, weil sie Anregungen geben, weil sie dem Parlament die Möglichkeit geben, sich mit den Themen zu beschäftigen, das zeigt auch der Beitrag von Frau Hofmann. Frau Hofmann hat zu relativ vielen dieser Gesetze Positionen vorgetragen und gesagt: „Das können wir machen“, „Das können wir

nicht machen“. Genau das ist der Vorteil einer solchen Befristung, weil wir uns dann immer wieder einmal mit solchen Themen beschäftigen. Jetzt haben wir die Gelegenheit dazu, das mit den hier vorliegenden 23 Gesetzen zu tun. Wir werden das tun.

Wir werden das in den Ausschüssen tun. Es ist beantragt worden, das an verschiedene Ausschüsse zu überweisen; das halte ich auch für sinnvoll. Dort werden die inhaltlichen Debatten geführt werden. In der zweiten Lesung werden wir das hier sicherlich fortsetzen, aber für heute ist der Gesetzentwurf eingebracht, und ich wünsche uns allen gute Beratungen in den Ausschüssen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Meine Damen und Herren, damit ist die Aussprache beendet.

Wir können nun, nach der Beratung in erster Lesung, diesen Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Rechtsausschuss überweisen, beteiligt an den Innenausschuss, den Haushaltsausschuss, den Sozialpolitischen Ausschuss und den Wirtschaftsausschuss mit dem Hinweis, dass sie sich mit den entsprechenden Artikeln beschäftigen sollen. Aber offiziell müssen wir den Gesetzentwurf an alle Ausschüsse überweisen. Deswegen frage ich: Ist jemand gegen diesen Überweisungsvorschlag? – Das ist nicht der Fall. Dann ist es so beschlossen.

Meine Damen und Herren, es gibt den Hinweis, dass wir jetzt die Sitzung bis morgen früh 9 Uhr unterbrechen

(Zurufe: Oh!)

später geht nicht –, das wir uns dann wiedersehen, und morgen früh bekommen Sie von uns gesagt, wann der Punkt 6 aufgerufen wird.

In diesem Sinne schönen Abend.

(Schluss: 18:36 Uhr)