Ich sage dies auch als einer derjenigen, die diese Diskussion damals mitbegleitet und die Mediation für meine Fraktion positiv beurteilt haben.
Meine Damen und Herren, warum formuliere ich diesen Dank? – Weil durch die Mediation und die offene politische Diskussion Ausschreitungen wie in den Achtzigerjahren zum Bau der Startbahn West vermieden werden konnten. Ich habe miterlebt, was Mitglieder der Landesregierung seinerzeit erleben mussten. Daraus habe ich selbst die Erkenntnis gewonnen, dass es richtig war, diese Mediation zu ermöglichen. Deswegen ist uns das, was damals leider passiert ist, erspart geblieben. Dafür herzlichen Dank.
Mit der Mediation haben wir etwas Neues versucht, und ich gebe offen zu: In der Diskussion über die Werthaltigkeit von Mediation gibt es auch kritische Anmerkungen, die den Stellenwert der Mediation als solchen nicht infrage stellen. Aber die Mediation hat natürlich auch dazu geführt, dass die Bürger häufig nicht zwischen Mediation und Genehmigungsverfahren unterscheiden und deswegen das Mediationsergebnis dem Ergebnis der Genehmigungsverfahren gleichgestellt haben. Dies darf nicht sein; denn die Mediation kann den Genehmigungsprozess nicht ersetzen.
Auch wenn das Verfahren an sich nicht ganz problemlos war, zeigt es, dass die entsprechenden Konsequenzen gezogen worden sind. Heute zählt, dass die Mediation nicht die Lösung selbst war, aber sie hat uns auf den richtigen
Weg gebracht, hier eine schwierige Entscheidungsfindung zu einem Ende zu führen – vielen herzlichen Dank.
Lassen Sie mich die Ergebnisse kurz skizzieren: Die neue Nordwestbahn am Frankfurter Flughafen ist – im Gegensatz zu anderen Planungen – fristgerecht in Betrieb genommen worden. Durch die neue Bahn wurde die Qualität am Frankfurter Flughafen deutlich verbessert. Zuletzt hat das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens ganz überwiegend bestätigt. Selbstverständlich komme ich im Rahmen dieser Regierungserklärung auch zu den Bereichen, in denen das nicht der Fall war.
In seiner rund 50-minütigen mündlichen Begründung des Urteils hat das Bundesverwaltungsgericht fast alle Maßnahmen im Planfeststellungsbeschluss für rechtmäßig erachtet und die Kritikpunkte der Kläger insoweit zurückgewiesen. Dabei hat es hervorgehoben, dass die Planfeststellungsbehörde die Lärmauswirkungen bzw. die Lärmbetroffenheiten zutreffend ermittelt habe.
Meine Damen und Herren, ich weiß, dass im Fokus des öffentlichen Interesses die Betriebsbeschränkungen standen. Aber dabei geht unter, dass alle anderen Kriterien, die von den Widersachern ins Feld geführt worden sind, vom Bundesverwaltungsgericht für erledigt erklärt worden sind, zumindest solange die Rechtslage so ist, wie sie ist.
Wenn ich heute für die Landesregierung dieses Verfahren beende, dann beende ich das Verfahren und nicht die Diskussion über die Probleme, die mit der Inbetriebnahme von derartigen großen Infrastrukturvorhaben einhergehen.
Wir alle wissen, dieser Hessische Landtag hat die NORAH-Studie angestoßen, um für die Zukunft herauszufinden, wie es mit der Lärmbelastung aussieht. Ist ausschließlich auf die Lärmbelastung des Flughafens abzustellen, oder sind die anderen Lärmbelastungen einzubeziehen? Ich sage deutlich an all diejenigen, die Flughäfen betreiben bzw. sie nutzen: Wir wissen nicht, welche Ergebnisse diese Diskussionen haben werden. Aber ich appelliere an die Gegner, die Diskussion bitte dort zu führen, wo sie zu führen ist.
Wenn das Thema Gesundheit eine größere Rolle spielt, dann hat der Gesetzgeber die Konsequenzen daraus zu ziehen und dementsprechend die gesetzlichen Voraussetzungen zu verändern. Dann ist das Fluglärmgesetz zu verändern.
Aber alle diese Punkte hat das Bundesverwaltungsgericht auf der Grundlage des bestehenden Rechts zurückgewiesen. Es hat gesagt: Diese Ausbauentscheidung ist rechtens. – Das ist das Entscheidende, worum es heute geht.
Es ist das gute Recht der Kritiker und derer, die anderer Meinung sind, auf die problematischen Dinge hinzuweisen. Aber sie mögen bitte nicht verschweigen, dass die Grundsubstanz dieser Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden ist, nämlich dass dieser Flughafen ausgebaut werden konnte – mit all den Konsequenzen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich das Lärmschutzkonzept für die Tagzeit – mit Ausnahme der Regelung für die gewerblichen Anlagen – gebilligt. Mehr als zwei Dutzend Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind im Planfeststellungsbeschluss vom 18. Dezember 2007 verfügt bzw. zugrunde gelegt. Die Betriebsbeschränkungen des Planfeststellungsbeschlusses – mancher tut so, als gebe es dort gar keine – zum Ausbau des Frankfurter Flughafens sind im Vergleich zu anderen Verkehrsflughäfen besonders streng, ja, sie setzen in puncto Lärmschutz Maßstäbe.
Meine Damen und Herren, ich übersehe im Moment noch nicht, welche Folgen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf andere Flughäfen haben wird. Ich bin ziemlich sicher, dass die Diskussion weitergeht. Ich sage: Wenn sie weitergeht, dann müssen gesetzliche Regelungen folgen, damit wir eines nicht haben: dass diejenigen Wettbewerbsnachteile haben, die freiwillig etwas tun, was andere nicht tun. Deswegen halte ich es für notwendig, dass die Diskussion fortgeführt wird, dass aber das Verfahren am Frankfurter Flughafen abgeschlossen wird.
Meine Damen und Herren, hiervon ausgehend, ist es schlichtweg falsch, der Hessischen Landesregierung vorzuwerfen, man habe im Planfeststellungsverfahren die Belange der Fluglärmbetroffenen nicht hinreichend beachtet. Man kann unterschiedlicher Auffassung sein, ob es reicht. Aber den Eindruck zu erwecken, in diesem Planfeststellungsbeschluss befänden sich zu diesen Dingen keine Regelungen, ist schlicht und ergreifend falsch. Ich habe die einzelnen Maßnahmen eben bereits dargestellt.
Ich habe darauf hingewiesen, dass wir eine fast 15-jährige Diskussion hinter uns haben und dass die Landesregierung sich oft Kritik nicht nur aus den Reihen der Opposition hat gefallen lassen müssen. Untätigkeit, zögerlich beim Thema Lärmschutz – das wurde uns vorgeworfen.
Diese Vorwürfe sind nicht haltbar. Im Hinblick auf die Reduzierung der Fluglärmbelastungen im Rhein-MainGebiet waren wir weder untätig noch zögerlich. Das Gegenteil ist der Fall: Entschlossen und wirkungsvoll hat sich die Hessische Landesregierung für eine Entlastung der Fluglärmbetroffenen eingesetzt. Neben den strengen Betriebsregelungen des Planfeststellungsbeschlusses hat die Landesregierung zur Reduzierung der Fluglärmbelastung am 29.02.2012 das umfangreiche Maßnahmenpaket „Allianz für Lärmschutz 2012“ auf den Weg gebracht.
Meine Damen und Herren, der Ministerpräsident hat alle Beteiligten zusammengeholt. Wir haben mit allen gesprochen. Wir haben mit den Airlines gesprochen, wir haben mit der DFS gesprochen, und ein ganzes Maßnahmenbündel ist unter Vorsitz des Ministerpräsidenten auf den Weg gebracht worden. Tun Sie nicht so, als hätten wir dies nicht gemacht. Das trägt zur Entlastung der Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet bei.
Dieses Konzept sieht die Einführung weiterer aktiver Schallschutzmaßnahmen vor, beispielsweise die Anhebung der Gegenanflüge um 1.000 Fuß, die Anhebung der Überflüge im Osten bei Offenbach und im Westen bei Mainz.
Ja, wir sind in der Diskussion, und ich habe an dieser Stelle schon häufiger gesagt, dass auch das Thema An- und Abflugregelungen, das in bundeseigener Verwaltung betrieben wird, verbessert werden muss, weil die Einflussmög
Es geht aber nicht nur um den aktiven Lärmschutz, es geht auch um den passiven Lärmschutz. Für den passiven Lärmschutz wird ein Gesamtvolumen von 335 Millio nen € zur Verfügung gestellt. Auch das ist ein Beitrag, der das, was in der Tat gravierend ist, auf jeden Fall lindern wird. Das ist eine Maßnahme, auf die wir stolz sind.
Im Planfeststellungsbeschluss sind enthalten: die Verpflichtung der Fraport AG zur Fluglärmüberwachung, die Verpflichtung zur regelmäßigen Untersuchung der Entwicklung des Fluglärms und die Verpflichtung zur Weiterentwicklung von aktiven Schallschutzmaßnahmen. Auf das, was wir hier im Hessischen Landtag diskutiert haben, die NORAH-Studie, will ich nur ergänzend hinweisen, wobei ich eben schon gesagt habe, welche Auswirkungen das haben kann.
Teilweise sind diese Maßnahmen in das Maßnahmenpaket „Allianz für Lärmschutz 2012“ einbezogen worden, etwa die Weiterentwicklung lärmarmer An- und Abflugverfahren, ein weit über das gesetzlich geforderte Maß hinausgehendes Programm für passiven Lärmschutz – hier war die Landesregierung mit vielem, was uns vorgetragen worden ist, nicht einverstanden –, eine weiter gehende Spreizung der bereits in Frankfurt existierenden lärmabhängigen Flughafenentgelte.
Meine Damen und Herren, die lärmabhängigen Flughafenentgelte haben wir bereits Anfang 2000 in der ersten Amtszeit dieser Landesregierung eingeführt, und wir arbeiten weiter daran, eine Spreizung zu ermöglichen, um sicherzustellen, dass die Airlines gehalten sind, noch weniger lärmintensives Gerät am Frankfurter Flughafen einzusetzen.
Andere im Anti-Lärm-Pakt vorgeschlagene Maßnahmen wie die Kontingentierung von Fluglärm oder die Festlegung von lokalen Lärmobergrenzen sind rechtlich nicht geboten bzw. nicht durchsetzbar. Aber das wird nicht zur Kenntnis genommen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 4. April 2012 den entsprechenden Revisionsantrag der Stadt Raunheim, der auf die Einführung einer Lärmkontingentierung gemäß Fluglärmindex gerichtet ist, vollumfänglich zurückgewiesen.
Meine Damen und Herren, dies ist zurückgewiesen worden. Wenn wir in Zukunft darüber diskutieren – ich kenne die Diskussion um den Lärmindex –, dann wird das ein Instrument sein, das in die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften aufgenommen werden muss. Aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass auf der bestehenden Rechtsgrundlage das Bundesverwaltungsgericht dies abgelehnt hat. Diejenigen, die ein neues Verfahren wollen, wollen in Wahrheit nichts anderes, als diese Diskussion in diesem Verfahren zu führen und nicht, wie es eigentlich geboten ist, dafür zu sorgen, dass die gesetzlichen Vorschriften, wenn sie es wollen, dementsprechend geändert werden.
Lassen Sie mich eine abschließende Bemerkung machen, die ich für sehr wichtig halte. Wenn andere es anders sehen, kann man das dementsprechend beurteilen. Beim Ausbau des Frankfurter Flughafens – das habe ich beim letzten Mal gesagt, und ich wiederhole es – haben alle drei
Gewalten in einem demokratischen Rechtsstaat, die Exekutive, die Legislative und die Judikative, entschieden. Es ist nicht etwas, was nur wir wollen, sondern es ist legislativ beurteilt und für positiv befunden worden, und auch von der dritten Gewalt, dem Bundesverwaltungsgericht.
Ich bin der Meinung, wenn drei Gewalten in einer Republik gesprochen haben, dann sollten die Widersacher das anerkennen; denn das sind demokratische Prinzipien, an die wir uns zu halten haben.
Meine Damen und Herren, heute habe ich auf der Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts auch den letzten und, wie ich finde, wichtigsten Schritt zur Umsetzung des Mediationsergebnisses getan: die Festschreibung eines absoluten Nachtflugverbots zwischen 23 und 5 Uhr.
Heute Vormittag habe ich den Bescheid zur Anpassung der Flugbetriebsbeschränkungen des Planfeststellungsbeschlusses an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 unterzeichnet. Ich habe dies mit dem Einverständnis des Bundes getan.