Protokoll der Sitzung vom 29.05.2012

Ich probiere es von hier vorne. Hört man mich jetzt? Ich hoffe, Sie verstehen mich auch.

(Heiterkeit bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP) – Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Akustisch ja!)

Frau Puttrich, meine Frage war, ob sich die Kritik der – –

Jetzt verstehen wir Sie nicht mehr, weil Sie gestört werden. Einen Augenblick, bitte.

Meine Frage war, ob Sie sich die Kritik der Kommunalen Spitzenverbände zu eigen machen, d. h. ob Sie die inhaltliche Kritik der Kommunalen Spitzenverbände an der EKVO teilen.

Frau Ministerin Puttrich.

Die Kommunalen Spitzenverbände hatten geäußert, dass ihnen durch die Fristen für die Umsetzung der Eigenkontrollverordnung Druck entstanden ist. Bezüglich der Bedenken, die es gegeben hat, haben wir darauf reagiert, indem wir die Fristen außer Kraft gesetzt haben. Damit ist die Antwort gegeben.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten der FDP)

Letzte Frage und letzter Versuch für die Mikrofonanlage: Frage 686, Herr Abg. Stephan.

Ich frage die Landesregierung:

Welche Erkenntnisse verspricht sie sich aus der ersten tiefen Geothermie-Bohrung, die in Kooperation mit der HSE AG in Groß-Umstadt durchgeführt wurde?

Frau Staatsministerin Puttrich.

Den Abg. Stephan verstehe ich erstaunlicherweise besser als den Abg. Gremmels.

(Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Herr Abg. Stephan, das Fördervorhaben hat die Bezeichnung – das ist ein ganz langer Titel –: Dezentrale Versorgung eines Industriebetriebs mit geothermischer Energie zum Heizen und Kühlen einer Produktionshalle sowie Nutzung der thermischen Energie zur Trocknung im Produktionsprozess.

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das war uns bekannt!)

Von Bedeutung ist die Geothermie im Rahmen der Energiewende in Hessen insbesondere zur Bereitstellung von regenerativ erzeugter Wärme. Gerade die oberflächennahe Nutzung der Erdwärme ist eine bereits etablierte Heizform im Neubaubereich; im hochverdichteten Bestandswohnungsbau ist diese Technik aufgrund der Platzverhältnisse jedoch nur begrenzt einsetzbar.

Demgegenüber könnten tiefe Sonden auch in dicht bebauten Gebieten eine interessante Alternative darstellen, da mit nur einer Bohrung dem Boden ein Vielfaches der Wärmemenge entzogen werden kann. Bisherige Versuche in der Tiefengeothermie zur dezentralen Versorgung mit Wärme aus tiefen Erdwärmesonden haben sich auf eine Tiefe von 1.000 m bis 2.500 m konzentriert, in der Regel in der Kombination mit Stromerzeugung. Für die Nutzung des Bereichs zwischen 400 m und 1.000 m Tiefe für die reine Wärmeversorgung wurden bislang keine nennenswerten Fortschritte erzielt.

Ziel des Demonstrationsvorhabens ist es deshalb, eine wettbewerbsfähige Technik für tiefe Erdwärmesonden zu entwickeln, welche auf andere Anwendungsbereiche zu übertragen sind. Hier steht der Bestandswohnungsbau im Fokus der Betrachtung, da hier bisher noch keine langfristigen Wärmeversorgungsstrategien erkennbar sind. Der entscheidende Vorteil der tiefen Erdwärmesonde ist, dass der Platzbedarf relativ gering ist und sie somit in bereits verdichteten Siedlungsbereichen eingesetzt werden kann.

Kernaussagen zu möglichen Erkenntnissen aus diesem Vorhaben sind deshalb:

Erstens. Es handelt sich um die erste geothermische Tiefenbohrung in Hessen. Durch die Gewinnung von sogenannten Kernen, also unversehrten Bohrstücken aus unterschiedlichen Tiefen, sind erstmalig direkte Gesteinsuntersuchungen in größeren Tiefen möglich. Daraus lassen sich wichtige Daten zur Geologie, zur Tektonik und zu geothermischen Parametern gewinnen. Das Interesse an diesen Untersuchungen ist bundesweit sehr groß.

Zweitens. Die Erfahrungen aus dem Projekt lassen Rückschlüsse auf weitere Tiefengeothermie-Projekte in Hessen, speziell im Rheingraben, zu.

Drittens. Durch die Zusammenarbeit eines Energieversorgers und eines Industriebetriebs wird zum ersten Mal das Wärmecontracting aus geothermischer Wärme erprobt.

Viertens. In Verbindung mit einer Wärmepumpe würde die Wärmeleistung einer Sonde ausreichen, um 30 bis 40 teilsanierte Wohnungen im innerstädtischen Wohnungsbestand mit Wärmeenergie zu versorgen. Das Vorhaben

soll zeigen, ob sich damit eine Wärmeversorgungsalternative für den Bestandswohnungsbau in eng verdichteten Bereichen entwickeln lässt. Mit diesem Projekt beginnt Hessen mit der Nutzung tiefer geothermischer Energie.

Keine weiteren Zusatzfragen. Damit beende ich für heute die Fragestunde.

(Die Frage 691 und die Antwort der Landesregie- rung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 687 bis 690 und 692 sollen auf Wunsch der Fragestellerin- nen und des Fragestellers in der nächsten Frage- stunde beantwortet werden.)

Meine Damen und Herren, wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Tagesordnung:

Regierungserklärung des Hessischen Ministers für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung betreffend „Ausbauentscheidung bestätigt – Zukunft des Flughafens Frankfurt gesichert“

Vereinbarte Redezeit sind 15 Minuten je Fraktion – als Orientierung für den Herrn Minister, der daran natürlich nicht gebunden ist.

Ich rufe damit noch auf:

Dringlicher Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Bedenken des Bundesverkehrsministeriums unverzüglich veröffentlichen – Nachtflugverbot muss rechtssicher sein – Drucks. 18/5754 –

sowie

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Ausbauentscheidung bestätigt – Zukunft des Flughafens Frankfurt gesichert – Landesregierung hält Wort: Mediationsergebnis wird 1 : 1 umgesetzt – Drucks. 18/5766 –

Das Wort hat Herr Wirtschaftsminister Posch.

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesverwaltungsgericht hat am 4. April dieses Jahres den Ausbau des Frankfurter Flughafens höchstrichterlich und abschließend für rechtmäßig erklärt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Damit besteht Rechtssicherheit für eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in Hessen und der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Dies ist ein großer Erfolg für die Hessische Landesregierung.

Dazu will ich aber einräumen: Es war kein einfacher Weg;

(Dr. Christean Wagner (Lahntal) (CDU): Das kann man wohl sagen! – Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))

denn die Diskussion, die wir führen, führen wir seit nahezu 15 Jahren. Ich respektiere viele Argumente – der Befürworter wie der Gegner –, die in diesen 15 Jahren den Diskussionsprozess gestaltet haben.

Angefangen hat es mit den Mediationsverhandlungen. Es war eine Mediation, mit der wir in der Bundesrepublik nicht nur Geschichte geschrieben, sondern auch bewiesen haben, dass die Mediation eine Möglichkeit darstellt, einen solchen Prozess – das betone ich bewusst – vorzubereiten und mitzugestalten.

Dieser Weg führte über die eigentlichen Planungen bis hin zu der Entscheidung der Planfeststellungsbehörde im Dezember 2007 und schließlich den bestätigenden Gerichtsurteilen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im August 2009 und des Bundesverwaltungsgerichts vom April 2012.

Diese Zeit war geprägt von einem breiten und intensiven politischen Diskurs über das Ob und das Wie des Ausbaus. Der Weg war teilweise neu, aber er hat zu einem Ziel geführt. Ich möchte mich bei all denjenigen bedanken, die daran mitgearbeitet haben, dass wir heute unser Ziel erreicht haben: Ausbau gegen Nachtflugverbot.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Nicht alle, die heute hier im Hessischen Landtag sitzen, haben die Debatte miterlebt. Deswegen will ich an dieser Stelle noch einmal erwähnen: Ja, die Mediation ist eingeleitet worden, bevor diese Landesregierung Verantwortung übernommen hat. Aber diese Landesregierung hat sich immer zu der Mediation bekannt,

(Petra Fuhrmann (SPD): Aber nicht umgesetzt!)

weil sie sie als eine Möglichkeit gesehen hat, diesen Prozess zu gestalten. Deshalb ein herzliches Dankeschön an diejenigen, die diesen Prozess damals begonnen haben; dies sage ich ausdrücklich.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Günter Rudolph (SPD))