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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema Fracking hat den Hessischen Landtag schon öfter beschäftigt. Ich prognostiziere: Wie immer die Regierungsbildung in Hessen weitergeht, es wird uns auch in Zukunft des Öfteren beschäftigen.
Das ist auch gut so, weil es ein wichtiges Thema ist, das die Gemüter der Menschen erhitzt. Der Kollege Ackermann konnte es nicht wissen: Das Thema haben mein Kollege Heinz Lotz und ich durch zwei Kleine Anfragen hier im Landtag eingebracht – nur damit es im Protokoll ordentlich vermerkt ist.
Ich glaube, und das beruhigt mich ein wenig, dass es in diesem Landtag, jenseits von unterschiedlichen Positionen im Detail, eine große Mehrheit gegen das Thema Fracking gibt. Es gibt eine einzige Partei, die im Wahlkampf offensiv vertreten hat: Wir müssen Fracking prüfen, Fracking ist eine Option, damit schreiten wir voran. – Diese Partei hat gerade einmal 5,0 % bekommen.
Herr Sürmann, es nutzt auch nichts. Sie reden so, als ob Sie mit diesem fulminanten Wahlkampfschlager die großen Prozente eingefahren hätten.
Akzeptieren Sie doch einmal, dass die Menschen diese Technologie nicht wollen.
Ich hätte mir an dieser Stelle ein paar nachdenklichere Töne von der FDP gewünscht. Wenn Sie jetzt den Begriff des
„Clean-Fracking“ aufbringen, ist das ein klassisches „Green-Washing“ von Begriffen. Was ist denn Clean-Fracking? Das bedeutet, dass vielleicht irgendwann in der Zukunft ohne Zusatz von Chemikalien gefrackt werden kann. Das ist ja schön und gut. Aber was ist mit der Frage des Flowbacks? Das benzolhaltige Tiefenwasser, das zum Teil mit nach oben kommt und zum Teil krebserregend und ebenfalls grundwassergefährdend ist – all dies wird mit diesem Begriff nicht geklärt. Das müssen wir an dieser Stelle ganz deutlich sagen.
Herr Sürmann, wenn Sie sagen, man wisse in Hessen nicht, wie die Situation sei, man müsse alles prüfen, dann kann ich nur erwidern: Wir haben doch im Auftrag des HLUG eine erste Studie bekommen, in der ziemlich deutlich gesagt wird, was geht und was nicht geht. Das müssen wir auch zur Kenntnis nehmen. Deswegen ist dieser Weg richtig.
Wir sollten alle Möglichkeiten nutzen, Fracking zu verbieten. Natürlich wäre es das Beste, dies auf Bundesebene im Berggesetz zu ändern. Wir müssen aber auch schauen, welche Möglichkeiten wir haben. Die Idee, die die LINKEN aufbringen, ist interessant, das über eine Verordnung festzuschreiben. Ich bin jedoch skeptisch – ich bin kein Jurist –, ob man mit einer Verordnung ein Bundesgesetz aushebeln kann. Das wäre der Stein der Weisen. Ich glaube nicht, dass es funktionieren würde. Aber wir müssen es prüfen.
Diese Prüfung bekommen wir nicht mehr in den letzten vier Wochen dieser Legislaturperiode hin. Diese Prüfung sollten wir im neuen Landtag ausgiebig miteinander diskutieren. Wir müssen prüfen, ob die Bergverordnung Möglichkeiten gibt, diesen politischen Willen des Hessischen Landtags zu dokumentieren.
Wir werden uns beim ersten Punkt des Antrags der LINKEN enthalten. Dem zweiten Punkt werden wir zustimmen.
Jede politische Ebene sollte schauen, was sie tun kann: der Bund mit dem Berggesetz, wir in Hessen mit der Bergverordnung. Was machen wir in den Regionen? Wir haben in der Regionalversammlung Nordhessen, das ist auch historisch, erstmalig verankert, dass wir in der Planungsregion alles tun werden, um im Regionalplan Fracking zu verhindern. Deswegen mein Appell: Jede politische Ebene sollte in ihrem Zuständigkeitsgebiet sehen, welche Möglichkeiten sie hat, das Erdgasfracking zu verhindern und zu verbieten.
Lassen Sie uns das gemeinsam tun. Ich glaube, dass die Chancen gut stehen, unabhängig davon, welche Regierung es in Hessen gibt. Es ist klar, dass die Frackingpartei, die FDP, sich nicht an der Regierung beteiligen will. Vielleicht haben Sie in den nächsten fünf Jahren die Zeit, dazu möchte ich Sie auffordern, Ihre Position kritisch zu durchleuchten und das überwiegende Interesse der Menschen ernst zu nehmen.
Fracking ist keine Zukunftsenergie. Der Zukunft gehören die erneuerbaren Energien. In diesem Sinne: Glück auf.
Wir wollen über Punkt 3 separat abstimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Hessischen Energiegipfel waren wir uns noch alle einig. Da heißt es im Abschlussbericht auf Seite 10:
Prüfung der Beteiligung der Kommunen an Pachteinnahmen in Zusammenarbeit mit Hessen-Forst bzw. im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.
Es war erklärtes Ziel, dass wir die Kommunen an den Pachteinnahmen beteiligen wollen, um so auch Akzeptanz bei der Bevölkerung herzustellen. Das war erklärtes Ziel dieses Hessischen Energiegipfels,
unterschrieben von allen Fraktionen bis auf DIE LINKE.
Einige Monate später haben wir Sie gefragt, wie es denn mit dieser Prüfung und dieser Umsetzung aussieht. Dazu gab es einen Berichtsantrag der SPD-Fraktion, und darauf antworteten Sie, das Umweltministerium, am 13.11.2012: Das Finanzministerium habe, zusammen mit dem Umweltministerium Folgendes geprüft:
Im Ergebnis wurde herausgearbeitet, dass eine Abführung pauschaler Anteile von den Pachteinnahmen an die Kommune nicht in Betracht gezogen werden kann, weil hierfür weder in § 63 noch in § 64 der Landeshaushaltsordnung eine Ermächtigungsgrundlage besteht und die Abführung eines Pauschbetrags einer Schenkung bzw. einer Zuwendung des Landes gleichkäme …
Das war die Antwort, die Sie uns gegeben haben. Daraufhin hat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN völlig logisch, völlig richtig die Grundlage geändert und den Antrag eingebracht, die Landeshaushaltsordnung entsprechend zu ändern, damit das konform ist.
Dazu haben wir eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Sehr viele Stellungnahmen konnte man voraussehen. Man konnte voraussehen, was die Kommunalen Spitzenverbände sagen – es haben nämlich alle zugestimmt. Man konnte voraussagen, was die Privatwaldbesitzer sagen – sie haben abgelehnt.
Spannend aber war, was der Hessische Rechnungshof zu der Frage sagt. Da musste ich nun wirklich schmunzeln.
Denn Sie haben in Ihrer Ablehnung im Prinzip gesagt, eine Beteiligung der Kommunen würde gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen. Was aber sagt der Rechnungshof in seiner Stellungnahme? Ich bitte Sie, das einmal genau zu lesen: kein Wort davon, dass das der Landeshaushaltsordnung widerspricht, im Gegenteil. Lesen Sie die Stellungnahme. Sie empfiehlt sogar, man müsse die Landeshaushaltsordnung gar nicht ändern, besser wäre es, das im Haushaltsgesetz zu regeln.
Das heißt, ich frage jetzt hier den Staatssekretär im Umweltministerium und den Finanzminister, die beide hier sind: Wie sah denn die Prüfung des hessischen Energiegipfelkonsenses aus? Haben Sie überhaupt im Vorfeld einmal mit dem Hessischen Rechnungshof darüber gesprochen? Anscheinend nicht, denn der Hessische Rechnungshof selbst sagt, es ist ohne Probleme möglich, diesen Gipfelbeschluss umzusetzen.
Ich sage Ihnen: Sie haben nur einen Vorwand gesucht, um das Geld im Landeshaushalt zu behalten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Sie halten es nicht für wert, die Akzeptanz der Kommunen, der Menschen vor Ort zu bekommen. Sie denken nur an das eigene Geld, wie Sie den Landesetat zusammenhalten können, und schieben die Landeshaushaltsordnung vor.
Ich bin gespannt, wie Sie uns das erklären. Haben Sie den Energiegipfelbeschluss geprüft? Haben Sie den Hessischen Rechnungshof um Stellungnahme gebeten? Wie ist Ihre juristische Auffassung dazu, dass die Landeshaushaltsordnung dem entgegensteht? Das sind die Fragen, die Sie hier beantworten müssen.
Es wird einmal mehr deutlich: Schwarz-Gelb kann die Energiewende nicht. Schwarz-Gelb will die Energiewende nicht. Schwarz-Gelb handelt kommunalfeindlich. SchwarzGelb muss auch in der Frage abgewählt werden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Das hat die Anhörung aus meiner Sicht deutlich gemacht.
Wir machen eine Politik im Sinne der Energiewende. Wir machen eine Politik im Sinne der Kommunen. Wir machen eine Politik im Sinne der lokalen und regionalen Wertschöpfung, und zwar zusammen mit den Menschen, nach dem 22. September aber hoffentlich ohne Sie. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Wallmann, der Unterschied zwischen der CDU und der SPD ist: Sie haben mit Ihrer Landespolitik den Kommunen Geld aus der Tasche gezogen, und wir schauen, dass wir eine kommunalfreundliche Politik machen, indem wir die Kommunen finanziell von der Energiewende profitieren lassen. Das ist der Unterschied.
Herr Dr. Arnold, Sie können widersprechen, wenn es anders war. – Der Vorschlag, die Kommunen zu beteiligen, kam von Ihnen, nicht von uns. Das war so.
Man kann seine Meinung ändern; aber dann muss man das hier auch sagen, und dann muss man dazu stehen.
Als das dann nicht umgesetzt worden ist, haben wir gefragt, was denn der Hinderungsgrund war. Dazu hat Ihr Umweltministerium erklärt, der Hinderungsgrund sei die Landeshaushaltsordnung. Erst daraufhin haben wir gesagt, wir wollen sie ändern. Jetzt auf einmal höre ich, dass auch das nicht der Grund ist. Sie wechseln doch ständig Ihre Begründungen. Geben Sie doch zu, dass Sie es nicht wollen. Das ist der richtige Weg, statt ständig seine Meinung zu ändern und ständig die Positionen zu wechseln.
Herr Weinmeister, noch etwas: Natürlich sind auch wir dafür, die Kommunen und die Bürger stärker zu beteiligen sowie z. B. Flächen von Hessen-Forst für kommunale Anbieter zu öffnen, auch wenn sie nicht dieselbe Pacht zahlen können wie ein externer Investor. Sie sagen, Sie kennen kein einziges Beispiel, bei dem das nicht geklappt hat. Anscheinend kennen Sie Ihr eigenes Haus nicht.
Beispiel Reinhardswald: Die Ausschreibung wurde von Hessen-Forst aufgehoben, weil kein regionaler Anbieter mithalten konnte. Das war so. Sagen Sie also nicht, in Hessen sei alles auf einem guten Weg. Genau das Gegenteil ist der Fall. Sie haben bei dem Thema Energiewende weder die richtigen Positionen noch die richtigen Konzepte. Deswegen müssen wir auch in dieser Frage einen Politikwechsel in Hessen einleiten. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Was sind die Gründe dafür, dass die Hessische Landeszentrale für politische Bildung – im Unterschied zum Bund oder zu Bayern – im Vorfeld der Landtagswahlen in Hessen am 22. September keinen „Wahl-O-Mat“ anbietet?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe schon bei der Einbringung des Landesentwicklungsplans gesagt, dass dieser nicht geeignet ist, die Ziele des Hessischen Energiegipfels hinsichtlich der Windkraft umzusetzen. Ich finde, die in diesem Hause durchgeführte Anhörung hat dies eindrucksvoll belegt.
Herr Stephan, Sie von Schwarz-Gelb haben es ja noch nicht einmal geschafft, bis auf die BI Taunuskamm Experten zu benennen, die Ihre These belegt haben.
Alle Experten – es waren knapp 100 – waren durch die Reihe weg der Auffassung, dass dieser Landesentwicklungsplan nicht geeignet ist. Dann muss man die Konsequenzen tragen und ihn zurückziehen, wenn eine solche Rückmeldung aus der Anhörung kommt und diese nicht nur Showeffekt sein soll, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Vertreter der Städte und Gemeinden haben auch deutlich gemacht, dass z. B. die starre Abstandsregelung von 1.000 m insbesondere in Südhessen ein Problem ist.
In Nordhessen bekommen wir es locker hin, dort sind 1.000 m ohne Weiteres möglich. In Südhessen müssen, wenn es Konsens vor Ort gibt, geringere Abstände möglich sein. Genau das haben wir doch im Energiegipfel-Abschlussdokument vereinbart; ich habe es mir extra noch einmal angesehen. Auf Seite 10 steht ganz oben z. B. etwas vom Abstand zu den Siedlungsflächen gemäß den Handlungsempfehlungen vom Umwelt- und Wirtschaftsministerium. In diesen Handlungsempfehlungen wird empfohlen, generell einen Abstand von 1.000 m zu vorhandener oder geplanter Bebauung vorzunehmen. „Die Abstände können je nach Lage des Einzelfalls verringert oder vergrößert werden.“
Das ist derzeit geltendes Recht in Hessen, und das haben wir im Energiegipfel beschlossen. Die starre 1000-m-Regelung, die Sie hier vorgelegt haben, bricht den Hessischen Energiegipfel. Das ist so, und das hat auch die Anhörung deutlich gemacht.
Ich sage Ihnen noch eines. Die Achillesferse dieses LEP ist das Gutachten vom TÜV SÜD. Der Gutachter hat in der Anhörung selbst eingeräumt: Es gibt einen „groben Überblick“. Zweites Zitat: Es ist „eine Makroanalyse“. Drittes Zitat: Es ist ein „konservative[r] Touch“ in der Berechnung. All das hat der Vertreter des TÜV SÜD zu dem Windgutachten gesagt, das diese Landesregierung als Grundlage für den Landesentwicklungsplan genommen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn schon der eigene Gutachter zurückrudert, spätestens dann sollte man ins Nachdenken kommen.
Zumindest sollte man dies nicht zur Grundlage eines Landesentwicklungsplans machen, wo es sein kann, dass andere hinterher vor Gericht ziehen. Ich sage Ihnen: Damit ist die nächste juristische Niederlage vorprogrammiert.
Nein, die gestatte ich bei fünf Minuten Redezeit nicht. – Das kann natürlich einen tieferen Sinn ergeben. Wenn man die Energiewende auf einmal nicht mehr will, dann kann man das alles so machen.
Ich zitiere jetzt einmal. Frau Dorn hat es nicht mehr geschafft, aber ich hatte es mir auch herausgesucht. In der „FAZ“ vom 24.06. wird ausgeführt:
Der Minister [Rentsch] rückt von dem ab, was die Landesregierung als Energiekonzept beschlossen hat. Wenn Rentsch Leute einlädt, die den Teufel in Gestalt brennender Windräder an die Wand malen, …
dann muss man sich nicht wundern. Das schreibt die „FAZ“, das schreibt Herr Köhler. Das ist nicht unsere Auffassung. Sie sind derjenige, der an dieser Stelle die Angst
schürt, statt aufzuklären, statt für den Energiegipfelkonsens zu werben. Statt für Windkraft zu werben, sind Sie diejenigen, die aufstacheln und Ängste schüren. Herr Minister Rentsch, dafür tragen Sie die Verantwortung.
Ich finde es schon wieder spannend, dass Sie auf einmal ganz eng mit einer Bürgerinitiative sind. Ich habe einmal geschaut: Was hat Herr Rentsch früher zum Thema Bürgerinitiativen gesagt? Ich habe eine Ausführung gefunden. Am 30.01.2011 waren Sie beim Neujahrsempfang der FDP im Land unterwegs. Da sagten Sie:
Bürgerinitiativen setzten sich für Partikularinteressen ein, so Rentsch.
„Es reicht aber nicht, sich nur für die eigenen Interessen einzusetzen, man muss auch das große Ganze im Blick haben.“
Herr Rentsch, Sie hatten damals völlig recht. Ich wünschte mir, dass der Minister Rentsch das, was der Fraktionsvorsitzende Rentsch damals gesagt hat, zum Maßstab seiner Arbeit hier in Hessen machen würde.
Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen, mit der Annahme des LEP in der vorliegenden Fassung setzen sich CDU und FDP endgültig von den Ergebnissen des Energiegipfels ab. Sie haben sich davon verabschiedet.
Wir werden nach einem Regierungswechsel diesen Landesentwicklungsplan überarbeiten. Das ist dringend notwendig im Sinne der Energiewende hin zu dezentralen Erzeugungsstrukturen,
und zwar gemeinsam mit den Bürgern – nicht in Angst und Panik, sondern mit sachlich guten Argumenten für die Energiewende in Hessen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, den CDU-Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. Dem Antrag der GRÜNEN stimmen wir zu. – Ich danke Ihnen.
Ich frage die Landesregierung:
Wie steht sie zu Überlegungen, höhere Mindestabstände für Windkraftstandorte mithilfe einer Durchführungsverordnung zum Landesentwicklungsplan festzuschreiben?
Ist Ihnen bekannt, dass ein Mitglied der Regierungsfraktion CDU, Herr Dr. Arnold, genau diesen Vorschlag in einer Kolumne der „Fuldaer Zeitung“ gemacht hat? Wie stehen Sie dazu?
Herr Minister Rentsch, stehen Sie als einer der Fraktionsvorsitzenden, die die Energiekonsensbeschlüsse unterschrieben haben – auch im Hinblick auf das Ziel, die Windkraft im Binnenland auszubauen –, nach wie vor uneingeschränkt zu dem Abschlusspapier des Energiegipfels?
Ich frage die Landesregierung:
Welche Kosten sind dem Land Hessen im Zusammenhang mit dem Antrag von BNK zur Aufsuchung von Schiefergasfeldern mittels Fracking in Nordhessen entstanden?
Wie ist die Kostenverteilung mit BNK Deutschland? Welchen Anteil muss der Antragsteller für dieses Genehmigungsverfahren dem Land Hessen erstatten?
Der „HNA“ vom 07.06. ist zu entnehmen, dass sich der Anwalt von BNK überrascht zeigte, dass die Ablehnung seines Antrags durch das Umweltministerium bzw. durch das RP Darmstadt eingegangen ist. Zitat:
Man wisse nichts von einer Ablehnung, sagte er … auf Anfrage … Mehr noch: Vor wenigen Tagen habe das RP Darmstadt als zuständige Bergbehörde wissen lassen, man könne von einer Sucherlaubnis ausgehen, alle Voraussetzungen dafür seien erfüllt.
Meine Frage in diesem Zusammenhang: Mussten Sie das RP Darmstadt anweisen, diesen Aufsuchungsantrag nicht zu genehmigen, bzw. gab es Stimmen aus Ihrer Fachbehörde, die sich für eine Aufsuchungserlaubnis ausgesprochen haben?
Herr Innenminister, wie schnell wäre Ihr Ministerium denn als Aufsichtsbehörde in der Lage, entsprechende Anträge der Kommunen daraufhin zu prüfen, ob diese auch in Einklang mit § 121 HGO stehen?
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich mit dem schwierigen Thema beginnen. Ich sage Ihnen: An Hessens Weigerung, Castoren aufzunehmen, darf ein Endlagersuchgesetz nicht scheitern.
Ich sage Ihnen für die SPD, dass wir darüber sehr lange und sehr intensiv diskutiert haben, weil es in der Tat ein paar Argumente gibt, die gegen eine Lagerung in Biblis sprechen. Nach unserer Auffassung sollten wir die Chance nutzen, Biblis A und B möglichst schnell zurückzubauen und dort auch die Lagerplätze zu nutzen.
Wir brauchen die vorhandene Kapazität genau für diesen Rückbau. Auch sind die Transportwege für die Rückführung der Castoren aus dem französischen La Hague nach Biblis weiter und teurer, als wenn wir sie nach Philippsburg bringen – das ist so –, von Sellafield ganz zu schweigen. Das sind die Fakten.
Aber wir in Hessen sind aus unserer Sicht moralisch dazu verpflichtet, unseren Beitrag für einen Endlagersuchkompromiss zu liefern. Frau Puttrich, das ist eine moralische Verpflichtung, die wir haben, die wir Hessen alle haben, auch Sie. Sie hören aber gerade nicht zu; Sie stimmen sich lieber mit Ihrem Staatssekretär ab. Denn immerhin stammen 14 % des Mülls, der in La Hague und in Sellafield liegt, aus hessischen Atomkraftwerken.
Da kann es nicht sein, dass das Motto gilt: Aus dem Auge, aus dem Sinn. – Wir haben eine Verpflichtung.
Gerade Sie als CDU, die lange für eine Laufzeitverlängerung in der Atomkraft gekämpft haben, die noch eineinhalb Tage, nachdem Frau Merkel ihre 180-Grad-Wende hingelegt hat, von der Sicherheit von Biblis geschwärmt und gesprochen haben, gerade Sie haben die Verpflichtung, für den Müll, den Sie produziert haben, die Verantwortung zu übernehmen.
Ich finde, es ist schon eine Verdrehung der Tatsachen: Wir machen es uns als Opposition schwer. Wir könnten im Wahlkampf schön populistisch sagen: Wir haben nichts damit zu tun. – Wir aber nehmen das Thema ernst, wir stellen uns der Verantwortung und gehen den schweren Weg, dass wir sagen: Es können bis zu fünf Castoren aus La Hague nach Hessen, nach Biblis transportiert werden. – Wir stellen uns dieser schwierigen Diskussion. Sie tauchen ab und machen populistische Politik. Das ist eine verkehrte Welt. Sie machen Opposition, wir machen hier verantwortliche Politik für das Land.
Frau Puttrich, Sie haben am Samstag im Deutschlandfunk gesagt, es ginge nicht um eine parteipolitische Verteilung von Müll. Nein, darum geht es nicht. Es geht um die Verantwortung, die dieses Bundesland hat. Wir als Land Hessen mit Biblis, dem ältesten Atomkraftwerk, haben eine Verantwortung für den Müll, den wir produziert haben, Sie als Regierung auch.
Wir können uns durchaus vorstellen, dass geprüft wird, ob die fünf Castoren aus La Hague nach Biblis transportiert werden. Es ist 65 km weiter als Philippsburg. Aus unserer Sicht sind fünf Castoren und diese 65 km vertretbar. Dem können wir uns stellen. Da würden wir uns einer Prüfung nicht verschließen.
Am Ende darf ein Endlagersuchkompromiss, der historische Dimensionen hat, nicht an Hessen scheitern.
Aber die Diskussion um die Rückführung der Castoren ist symptomatisch dafür, dass diese Landesregierung die Energiewende nicht wirklich will. Es ist doch in der Tat so – Herr Stephan, Sie haben gesagt, wir würden die Menschen ärgern, wir würden Angst und Panik machen –, dass das genaue Gegenteil der Fall ist.
Es war Herr Rentsch, der jetzt leider nicht da ist: Er hat als Kreisvorsitzender der FDP in Wiesbaden brennende Windräder plakatiert und die Menschen im Taunus aufgestachelt. Es war Herr Rentsch, der dafür als Kreisvorsitzender der FDP die Verantwortung getragen hat. Das ist das erste Beispiel.
Zweites Beispiel, der Landesentwicklungsplan. Wir hatten vor zwei Wochen hierzu im Plenarsaal eine Anhörung, und ich sage Ihnen: Der LEP ist auseinandergenommen worden. Von nahezu allen Experten wurde ihm ins Stammbuch geschrieben, dass er nicht dazu geeignet sei, das Ziel von 2 % Vorrangflächen in Hessen zu verankern. Das ist Ihnen hier von allen Experten bescheinigt worden.
Meine Damen und Herren, Sie kriegen es noch nicht einmal hin, für Ihre Position Experten zu benennen, die Ihren LEP hier vor Ort verteidigen. Selbst das kriegen Sie nicht einmal hin. Das zeigt, dass Sie reif für die Opposition sind.
Es ist in diesem Raum auch ziemlich deutlich geworden, dass vom Gutachter – er saß, glaube ich, auf dem Platz von Frau Wissler – über das TÜV-SÜD-Gutachten, das die Umweltministerin in Auftrag gegeben hat und das die Grundlage für den Windkraftausbau darlegen sollte, gesagt wurde, es sei ein Grundkonzept, und es sei nicht geeignet, daraus gesetzliche Vorgaben abzuleiten. Der Gutachter hat hier selbst eingeräumt
Herr Stephan –, man müsse an den Standorten eigentlich ein Jahr lang messen. Er hat auch gesagt, dass das, was er berechnet habe, auf der Basis von 20 Windparks in Hessen erfolgt sei, und es sei nicht ausreichend. Das hat er gesagt.
Herr Saebisch, das Beste ist allerdings, dass selbst das Umweltministerium, Ihr Haus und das von Frau Puttrich – Herr Saebisch, bleiben Sie hier, ich komme gerade noch auf die FDP zu sprechen –, Folgendes gemacht hat: Es gibt in meinem Wahlkreis eine Domäne. Dafür ist das Land Hessen, das Umweltministerium, zuständig. Verwaltet wird das Domänengrundstück von der Hessischen Landgesellschaft, im Aufsichtsrat sitzt Herr Saebisch. Dort soll Windkraft installiert werden. Nur dummerweise weht dort weniger als 5,75 m/s Wind. Es hätte dort eigentlich gar nicht geplant werden sollen, laut TÜV-SÜD-Gutachten.
Was macht die Hessische Landgesellschaft jetzt auf einmal? – Sie akzeptiert dieses Gutachten nicht und berechnet nach. Sie beide sind die besten Kronzeugen dafür, dass diese 5,75 m/s ein Armutszeugnis und nicht als Grundlage für einen Landesentwicklungsplan geeignet sind.
Nein, das ist nicht das normale Vorgehen. Herr Bellino, glauben Sie mir, von diesem Thema haben Sie wirklich keine Ahnung.
Dann noch einmal zu Herrn Dr. Arnold. Herr Dr. Arnold hat – ich habe es hier das letzte Mal schon ausgeführt – in der Regionalversammlung Nordhessen sozusagen den Regionalplan zur Offenlage mit beschlossen, den er in Fulda bekämpft. Seiner Kolumne in der „Fuldaer Zeitung“ war zu entnehmen, dass er den Landesentwicklungsplan mit seinen scharfen Vorgaben noch einmal verschärfen will, indem er jetzt einen Durchführungserlass zum LEP vorgeschlagen hat, um noch schärfere Vorgaben gegen Windkraft festzuschreiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen das an dieser Stelle ziemlich deutlich: Sie haben diesen Energiekonsens in Hessen mittlerweile vollständig verlassen.
Die einzigen Hüter des Energiekonsenses sind SPD und GRÜNE, und das ist für Ihre Regierung ein Armutszeugnis.
Den Vogel in der Energiedebatte hat aber der Ministerpräsident am Pfingstwochenende abgeschossen. Frau Puttrich, ich weiß es nicht, aber eigentlich müsste Ihnen am Pfingstmontag die Kaffeetasse aus der Hand gefallen sein. Nachdem wir, SPD und GRÜNE, Schwarz-Gelb sozusagen eineinhalb Jahre lang vor uns hergetrieben und durchgesetzt haben, dass zum Thema Fracking eine Landtagsanhörung stattfindet, nachdem wir dafür gesorgt haben, dass diese in Nordhessen bei den Menschen vor Ort stattfindet und dass es endlich auch eigene hessische Gutachten zum Thema Fracking gibt, und nachdem es
mit den Gutachten vom HLUG, dem Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie, und der Universität Marburg, die besagten, dass Fracking in Nordhessen nicht möglich sei, endlich so weit war, dass Sie als CDU die Kuh eigentlich bis zur Landtagswahl vom Eis bekommen hatten, fällt Ihnen am Wochenende der Ministerpräsident in den Rücken und schwadroniert, dass Fracking eine Zukunftstechnologie sei.
Natürlich hat er schwadroniert. Ich hoffe, dass er das nicht ernst gemeint hat, Herr Bellino.
Wenn er hier wäre, hätte er dazu etwas sagen können. Kennt er denn das Gutachten vom HLUG? Hat er es gelesen? – Darin steht nämlich ziemlich deutlich, dass es in Hessen ganz wenige geeignete Flächen gibt. Es gibt zwischen Reinhardswald und Zierenberg eine Fläche, das ist die einzige Fläche, die es in Hessen gibt. Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, hier Ross und Reiter zu benennen und zu sagen: Will er Fracking in Hessen? Und wo will er Fracking in Hessen? – Ich finde, die Menschen in unserem Bundesland haben ein Anrecht darauf, das vor der Wahl zu erfahren.
Ich finde auch, dass er ein ganz spannendes Verständnis von einem Moratorium hat. Der Ministerpräsident versteht das Wort „Moratorium“ so, dass er damit über die Bundestags- und Landtagswahl kommen will. Wir haben das Wort „Moratorium“ anders verstanden. Wir wollten das Moratorium so lange haben, bis klar ist, was mit dem Fracking passiert, bis wir das Bundesbergrecht verschärft haben und bis wir klar vorliegen haben, welche Umweltauswirkungen diese Technologie hat, nicht nur aufgrund des Einsatzes der Chemikalien, sondern auch aufgrund des schädlichen Lagerstättenwassers. Das verstehen wir unter einem Moratorium.
Dass Sie bei diesem Thema nun wirklich nicht glänzen, zeigt doch, dass Sie bis heute keinen eigenen Antrag in den Landtag eingebracht haben.
Warum ist Ihnen das bis heute denn nicht gelungen? – Wir, Rot-Grün, haben hier einen Antrag vorgelegt. Darüber kann man gern streiten; wir sind auch gern kompromissbereit.
Wir haben Ihnen im Umweltausschuss des Landtags mehrfach das Angebot gemacht, etwas Gemeinsames zu beschließen. Sie haben es bis heute strikt abgelehnt. Sie lassen sich die Hintertür für Fracking in Hessen sperrangelweit auf und hoffen, dass die Menschen auf Ihre Strategie reinfallen und meinen, es sei sozusagen vom Tisch.
Der Ministerpräsident hat deutlich gemacht: Fracking ist in Hessen nicht vom Tisch. Er kneift heute, indem er nicht in die Debatte eingreift und das nicht klarstellt. Er hat gestern seine Umweltministerin mit einer Pressemitteilung vorgeschickt. Am Pfingstmontag musste der Regierungssprecher die Kohlen aus dem Feuer holen. Das zeigt mir alles ziemlich klar und deutlich: Er hat sich hier vergaloppiert. Daher
erwarte ich hier vom Ministerpräsidenten, Rede und Antwort zu stehen und den Menschen zu sagen, wie er es mit Fracking in Nordhessen hält.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Heute ist wieder einmal deutlich geworden: Die Energiewende in Hessen geht nur mit Rot-Grün, Schwarz-Gelb hat da einen Kredit verspielt. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Sürmann, Sie sehen mich fast sprachlos – und das soll bei mir schon etwas heißen.
Mit Ihrer Argumentation, immer den kürzesten Weg zu nehmen, wollen Sie erreichen, dass Biblis sozusagen ein Endlager wird. Das ist doch Ihre Argumentation, wenn man ihr in Gänze folgte, dass überhaupt kein Atommüll mehr transportiert würde. Sie müssen doch einmal Ihre eigenen Argumente auf Sinnhaftigkeit abklopfen, Herr Sürmann.
Zum Schluss haben Sie sich hierhin gestellt und vorzurechnen versucht, dass es in Biblis überhaupt keinen Platz mehr geben würde. Wir reden hier von fünf zusätzlichen Castoren aus La Hague, bei denen wir prüfen können, ob wir sie aufnehmen.
Ich sage Ihnen einmal etwas zur Auslastung. Zurzeit lagern 55 Castoren in Biblis. Weitere 51 Castoren kommen noch aus dem selbst produzierten Müll von Biblis. Die Gesamtkapazität bietet Platz für 135 Behälter. Das heißt, es haben
um die 30 zusätzliche Behälter im Zwischenlager in Biblis Platz. Das sind die Fakten, Herr Sürmann. Sie aber haben gerade versucht, uns Sand in die Augen zu streuen – der Beitrag war völlig falsch und völlig am Thema vorbei. Es gibt in Biblis noch Platz, um diese fünf zusätzlichen Castoren aufzunehmen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die politische Verantwortung für Atomkraft tragen FDP und CDU. Ich finde, Sie sollten auch zu Ihrer politischen Verantwortung stehen und Ihren Beitrag leisten.
Ich sage Ihnen: Ich hatte Verständnis für die Castortransporte, als der Atomausstieg und die Endlagerfrage noch offen waren. Ich werde meinen Einfluss geltend machen, dass es hier bei den nächsten Transporten keine Proteste gibt. Natürlich wird es Leute geben, die auf die Straße gehen – aber die werden nicht meine Unterstützung und nicht die der SPD-Fraktion haben;
denn der Atommüll ist in Deutschland, in Hessen produziert worden. Wir haben daher eine moralische Verpflichtung, uns um diesen Müll zu kümmern. Ich werde bei allen Demonstranten dafür werben, dass es zu keinen großen Demonstrationen und Auseinandersetzungen kommt. Wir stehen zu unserer Verantwortung – ich wünschte, Sie täten das auch.
Frau Vorsitzende, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es schon spannend: Wir diskutieren hier einen Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung der Landeshaushaltsordnung, der anschließend im Haushaltsausschuss beraten wird. Der Finanzminister und die Staatssekretärin glänzen durch Abwesenheit. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das geht nicht. Das ist eine Missachtung des Parlaments.
Vielleicht steckt ja auch Strategie dahinter, und heute spricht Herr Hahn. Herr Hahn hat während des Energiegipfels die Arbeitsgruppe Akzeptanz geleitet. Herr Hahn, wir haben ja letzte Woche zusammengesessen. Aber ich frage Sie schon, wenn Sie als FDP-Landeschef für die Akzeptanz werben und gleichzeitig Ihr Wirtschaftsminister als Kreisvorsitzender brennende Windräder plakatiert, was das bedeutet. Ich glaube, da hat die FDP ein Kommunikationsproblem.
Herr Rentsch tanzt Ihnen doch in dieser Frage auf der Nase herum. Sie sind für Akzeptanz zuständig, und Ihr eigener Wirtschafts- und Landesplanungsminister macht genau das Gegenteil. Besser kann man die Zerstrittenheit der FDP nicht verdeutlichen.
Oder, das glaube ich, Frau Puttrich muss wieder die Kohlen aus dem Feuer holen. Wir haben alle zusammen in der Arbeitsgruppe 1 gesessen, Frau Puttrich, Herr Al-Wazir, Herr Rock und viele andere mehr, und waren uns einig, dass zur Akzeptanzsteigerung die Kommunen eine ordentliche Beteiligung bekommen müssen. Es ging nur noch um die technische Abwicklung, wie wir das machen, mehr nicht. Wir waren uns alle einig.
Dann haben wir eine Kleine Anfrage gestellt, weil die Sache nicht voranging. Auf die Kleine Anfrage haben wir als SPD-Fraktion die Rückmeldung bekommen, Frau Puttrich
habe ihren Kollegen, den Finanzminister, gebeten, dies zu prüfen. Dieser habe dann festgestellt, dass die Landeshaushaltsordnung dem entgegenstehe. Daraufhin hat Frau Puttrich das so hingenommen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Gesetze sind dafür da, dass man sie ändert, wenn man merkt, man kommt nicht weiter.
Wenn Sie in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage feststellen, dass dies der Landeshaushaltsordnung entgegensteht, dann ändert man sie. Genau dies haben die GRÜNEN getan. Sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der genau diese Regelung betrifft, dass nämlich Kommunen an den Gewinnen der Energieanlagen beteiligt werden können.
Herr Minister Hahn, genau das war doch auch Thema in der Sitzung unserer Arbeitsgruppe zum Energiegipfel in der letzten Woche. Ein Vertreter der Agentur für erneuerbare Energien war auch dabei und hat über die Frage der Akzeptanz gesprochen. Dabei ist ziemlich deutlich geworden, dass eine finanzielle Beteiligung ganz entscheidend dafür ist, dass die Menschen das vor Ort auch akzeptieren.
Ich glaube im Nachgang, dass diese Treffen des Energiegipfels nur Kaffeekränzchen sind. Sie haben gar kein Interesse mehr daran, in dieser Frage wirklich voranzugehen. Man muss etwas mehr tun, um Akzeptanz zu erreichen, als einen Bus herumfahren zu lassen, der in sage und schreibe 19 hessischen Kommunen hält. Das sind 4 % der hessischen Städte und Gemeinden. Wenn wir für Windkraft Akzeptanz brauchen, und die brauchen wir, muss mehr getan werden, als gerade einmal 4 % der hessischen Städte und Gemeinden zu bereisen. Das ist zu wenig, Frau Puttrich.
Es gab auch noch vier Regionalveranstaltungen zum Thema Akzeptanz bei der Energiewende. Das waren eher Veranstaltungen für ein Fachpublikum. Mir fehlt das Konzept, wie Sie als Landesregierung, die Sie offiziell hinter dem Ergebnis des Energiegipfels stehen, jetzt vor Ort, z. B. im Taunus, aufklären. Sie sollten den Leuten die Ängste nehmen, statt wegzutauchen. Frau Puttrich, Sie tauchen in der Diskussion um Windenergie im Taunus ab. Dazu habe ich bis heute von Ihnen noch nichts gehört.
Sie müssen in dieser Frage etwas mehr tun. Ich erwarte von Ihnen ein Konzept, wie wir die Leute mitnehmen können. Dabei ist der grüne Gesetzentwurf vollkommen richtig. Das steht bei uns auch im Wahlprogramm. Wir ziehen dabei an einem Strang und vor allem in die gleiche Richtung. Wir wollen die Kommunen an den Gewinnen aus der Windkraft beteiligen.
Wenn Bürgerinnen und Bürger auf Windkraftanlagen schauen – sie sind nicht für jeden schön – und dabei die Akzeptanz steigen soll, dann muss etwas in der kommuna
len Haushaltskasse klingeln. Das ist eine akzeptanzsteigernde Maßnahme. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf richtig.
Ich freue mich auf die Anhörung und die Expertenmeinungen im Fachausschuss. Das, was Rheinland-Pfalz kann, muss auch in Hessen funktionieren. Am besten jetzt, wenn nicht, dann spätestens nach dem 18. Januar. – Ich danke Ihnen.
Ich frage die Landesregierung:
Warum gibt es in Hessen bisher keine vergleichbare Broschüre, wie sie die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz in Baden-Württemberg über „Windenergie und Infraschall“ herausgibt und damit zur Versachlichung der Windenergiedebatte beiträgt?
Das ist Ihr Kabinettskollege, Herr Rentsch. – Meine Frage aber lautet wie folgt: Was tun Sie konkret, um zur Versachlichung der Windenergiedebatte im Taunus und im Reinhardswald beizutragen? Immerhin sind das die beiden Regionen, die nach dem von Ihnen in Auftrag gegebenen Windenergiegutachten als die ertragreichsten Standorte herausgefunden wurden. Was tun Sie, um eine Versachlichung der Diskussion vor Ort zu erreichen?
Ich frage nochmals nach: Welche konkreten Veranstaltungen und Publikationen haben Sie im Zusammenhang mit der Diskussion um die Windkraft im Taunus jetzt herausgegeben, um zu einer Versachlichung der Debatte beizutragen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Einzige, der sich hier heute lächerlich gemacht hat, ist Wirtschaftsminister Rentsch.
Sie können sich doch nicht hierhin stellen, den Landesentwicklungsplan aus dem Zusammenhang reißen und es sozusagen als Ihr Meisterwerk der Energiewende feiern, wenn gleichzeitig, am morgigen Tag, beim Energiegipfel bei Frau Merkel die Vorschläge von Herrn Rösler und Herrn Altmaier zur Diskussion stehen und dies – wenn sie durchkommen – das Ende der Windkraft in Hessen bedeutet. Das dürfen Sie doch nicht einfach ignorieren.
Natürlich stimmt das, das werde ich Ihnen auch gleich beweisen. – Lassen Sie mich aber zunächst einmal zu dem LEP etwas sagen.
Es gibt drei Punkte, die wir daran kritisieren. Wir haben auf dem Energiegipfel gemeinsam beschlossen, 2 % der Landesfläche als Windvorrangfläche auszuweisen. Was machen Sie? Sie hintertreiben es, indem Sie das im LEP nicht mehr als verbindliches Ziel hineinschreiben, sondern als einfachen Grundsatz, von dem abgewichen werden kann. Damit öffnen Sie sperrangelweit eine Hintertür. Würde das Realität, würde es bedeuten – gerade in Südhessen –, dass weniger Windkraft möglich wäre, als sinnvoll erscheint. Deswegen haben Sie schon einmal an diesem Punkt den Energiegipfel verlassen.
Herr Rentsch, das war ganz großes Kino. Sich hierhin zu stellen und zu erklären, der Staat müsse eine Vorgabe an die Wirtschaft machen, ab wann sich Windkraft wirtschaftlich betreiben lässt – meine Damen und Herren, wenn ich es nicht besser wüsste, würde ich sagen, das ist Planwirtschaft, oder besser: planlose Wirtschaft, was Sie hier betreiben. Das müssen wir doch der Wirtschaft überlassen. Die Wirtschaft wird doch kein Windkraftrad aufbauen, wenn es sich nicht wirtschaftlich nutzen lässt.
Das ist doch die Entscheidung. Die Wirtschaft soll sehen, wo man Windkraft installieren kann.
Dazu sage ich Ihnen: Hessen ist unterschiedlich. Wir in Nordhessen bekommen das mit 5,75 m/s hin, wir haben genügend Flächen. In Südhessen sieht das schon etwas anders aus.
Ja, aber dafür haben wir auch die Regionalpläne. Man kann es durchaus differenzieren. Wir müssen nicht ganz Hessen über einen Kamm scheren, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sie würden sehr viel Druck aus den Diskussionen im Taunus nehmen, wenn Sie diese Vorgabe aufweichen und sagen würden, das sei eine wirtschaftliche Entscheidung, die man den Unternehmern überlässt. Dann ließen sich mehr Flächen an anderen Stellen ausweisen, wo vielleicht etwas weniger Wind weht, sich Windkraft aber immer noch wirtschaftlich betreiben lässt. Das ist der zweite Punkt, an dem Sie den Energiegipfel verlassen; denn wir haben auf dem Hessischen Energiegipfel nichts davon gesagt, dass es Mindestwindgeschwindigkeiten von 5,75 m/s geben müsse.
Der dritte Punkt. Auch zur Abstandsregelung sage ich Ihnen, dass wir mit 1.000 m bundesweit an der Spitze liegen. Sie sagen: Jawohl, wir wollen die Akzeptanz der Bevölkerung. – Das ist natürlich richtig. Aber die alte Regelung war doch gut. Nach der alten Regelung – auf diese haben wir im Abschlusspapier des Energiegipfels verwiesen – konnte in begründeten Ausnahmefällen, wenn sich alle einig wären, auch bei 950 m geschaut werden. Darin steht aber auch, dass im begründeten Einzelfall auch ein höherer Abstand angewendet werden kann. Warum verlassen Sie den Konsens auch an dieser Stelle? Warum meißeln Sie die
1.000 m in Stein? Warum sind Sie hier nicht flexibel, meine sehr verehrten Damen und Herren?
Wir dürfen diesen LEP nicht im luftleeren Raum diskutieren. Wenn diese sogenannte Strompreisbremse von Herrn Altmaier und Herrn Rösler kommt, wird für die Windkraft an Land das Totenglöckchen läuten.
Ich sage Ihnen das ziemlich deutlich. Es sind auch nicht nur wir, die das sagen. Ich gehe einmal davon aus, dass alle Kollegen den Brief von der Stadtwerke Union Nordhessen bekommen haben. Die haben uns angeschrieben:
Werden diese Vorschläge umgesetzt, würden die allermeisten Windparks im Binnenland wirtschaftlich unrentabel. Ihr Bau würde gestoppt werden.
Ein weiteres Zitat:
Besonders dramatisch ist die Situation für bereits in Umsetzung befindliche Projekte. So liegt für den Windpark Söhrewald-Niestetal der Städtischen Werke aus Kassel die Genehmigung vor, und mit der Umsetzung wurde bereits begonnen. Das Projektvolumen liegt bei über 35 Millionen €.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Ministerpräsident Bouffier morgen bei dem Energiegipfel der Kanzlerin zustimmt, setzen sie hier richtiges Geld in den Sand. Sie bremsen die Energiewende aus.
Das sagt nicht nur die Stadtwerke Union Nordhessen. Das sagt auch ein CDU-Landrat. Ich habe hier einen Brief vom Landrat Robert Fischbach aus Marburg-Biedenkopf.
Der CDU. – Er schreibt, die geplanten Kürzungen würden damit im Ergebnis zu einem Ausbaustopp für die Windkraft in Mittelhessen führen.
Weiter schreibt er, dass fast alle Projekte in Hessen unwirtschaftlich werden. Das sei im Zusammenhang mit der sogenannten Energiewende völlig unverständlich. – Unterschrieben ist das von Robert Fischbach, CDU.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie schon nicht auf uns hören, dann hören Sie wenigstens auf Ihre Kommunalpolitiker.
Schade, Herr Bouffier war bis eben noch im Saal. Aber vielleicht muss er sich auf die Gespräche mit Frau Merkel morgen vorbereiten. Aber heute den LEP einzubringen und morgen der Windkraft in Hessen den Garaus zu machen, das ist wirklich eine große Farce.
Diese Landesregierung ist auch völlig dabei gescheitert, die Akzeptanz für Windkraft auszubauen. Ihre starren Vorgaben, die unnötige Ballung von Windkraftanlagen, der Verzicht, Kommunen und Bürger an der Energiewende zu beteiligen, die Entscheidung, den Staatsforst auszusperren für Kommunen, keine genossenschaftliche Beteiligungsformen im Staatsforst anzubieten, das führt doch dazu, dass die Menschen misstrauisch werden.
Ach, Herr Wiegel, da haben wir den Richtigen. – Ich finde, dass Sie ein doppeltes Spiel spielen. Herr Kollege Dr. Arnold ist jetzt nicht hier. Er saß mit mir und Herrn AlWazir in der Arbeitsgruppe – –
Doch, da sind Sie, wunderbar, umso besser. – Herr Dr. Arnold, Sie haben zusammen mit mir beim Energiegipfel in der Arbeitsgruppe von Herrn Al-Wazir und Frau Puttrich gesessen.
Sie haben das 2-%-Ziel mit vereinbart. Sie sitzen mit mir in der Regionalversammlung Nordhessen. Wir haben einstimmig die Regionalplanung zur Offenlegung beschlossen. Aber was sagen Sie in der „Fuldaer Zeitung“ vom 14.03.?
Der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Walter Arnold hat den Dammersbachern gestern zugesagt, sie in ihrem Kampf gegen Windräder auf der Roßkuppe voll zu unterstützen. … „Ich werde mich mit aller Kraft dafür einsetzen, diese Pläne zu verhindern …“
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist Doppelmoral: Hier im Landtag, in der Regionalversammlung für Windkraft zu stimmen und vor Ort zurückzurudern,
so kriegen wir keine Akzeptanz für die Energiewende, so nicht.
Das trifft nicht nur Sie, sondern es gibt auch in der FDP Leute, die sehr doppelzüngig argumentieren. So sagt z. B. Herr Sürmann im „Mannheimer Morgen“ vom 19.03.:
Ich komme zum Ende, Frau Präsidentin.
Als Stückwerk und unausgegorenes Konzept kritisierte die Bergsträßer FDP die Energiewende.
Sie haben sie kritisiert, Herr Kollege Sürmann. Jetzt weiter, letztes Zitat, Frau Präsidentin:
„Man hätte das Moratorium wie geplant abwarten sollen, unsere Kernkraftwerke waren sicher“, sagte … [Herr Sürmann].
Da kommen wir wieder zu dem Punkt. Wir sind mittlerweile wieder da, wo wir vor fünf Jahren waren. Wir sind nicht weit davon, dass CDU und FDP wieder die „Windkraftmonster“ plakatieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie können und sie wollen die Energiewende nicht. Das ist einmal mehr deutlich geworden. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Dr. Arnold, ich erhalte meinen Vorwurf der Doppelmoral aufrecht.
Sie haben alle Gelegenheit gehabt. Wir haben uns in der Regionalversammlung Nordhessen über eineinhalb Jahre mit dem Regionalplan Nordhessen befasst. Wir sind sehr kleinteilig alle Suchräume in jedem Landkreis Stück für Stück durchgegangen. Herr Herr war mit in dem Arbeitskreis Energie. Es war eine sehr kleinteilige Betrachtung. Wir haben alles abgewogen. Da kam von Ihnen kein Wort dazu.
Dann haben wir den Regionalplan beschlossen, es gibt etwas Gegenwind, und nun fallen Sie um. Ich finde, ein Politiker muss auch einmal für eine Überzeugung stehen und argumentieren.
Sie müssen Ihre Überzeugung auch verteidigen. Ich glaube, das zeichnet einen Politiker aus.
Dann sage ich Ihnen noch ein ganz praktisches Argument, auch zum Thema Schlagschatten. Wenn Sie sich mit der Materie auseinandergesetzt haben, dann hätten Sie auch darauf kommen können: Es gibt heute Möglichkeiten. Für die ganz kurze Zeit, zu der die Sonne in der Jahreszeit so steht, dass es womöglich Schlagschatten gibt, kann man Vereinbarungen treffen, dass in dieser Zeit das Windrad abgeschaltet wird.
Herr Dr. Arnold, zur Richtigkeit. Wir haben in der Regionalversammlung den Plan nicht nur zur Offenlage durchgewunken
Herr Kollege Rock, ich beantworte eine Frage von Herrn Dr. Arnold –, sondern wir haben proaktiv darüber abgestimmt. Wir hatten ein einstimmiges Votum. Stehlen Sie sich hier nicht aus der Verantwortung, Herr Dr. Arnold.
Sie haben dort mitgestimmt. Das gehört zur Wahrheit. – Danke.
Herr Kollege Stephan, natürlich gibt es in jeder Partei auch welche, die gegen Windkraft sind.
Der Unterschied ist, dass Herr Dr. Arnold hier im Hessischen Landtag, in der Regionalversammlung dafür gestimmt und gesprochen hat und vor Ort etwas anderes macht. Das ist einmalig.
Herr Stephan, ich glaube, Sie haben die Energiewende immer noch nicht verstanden. Sie sagen, der ländliche Raum habe nichts davon, weil da die Energie für die Großstädte produziert wird. Wie absurd ist das denn? Die Energieproduktion vor Ort stärkt die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Sie schafft Arbeitsplätze im ländlichen Raum. Sie schafft, wenn man es ordentlich macht, für die klammen Kommunalhaushalte neue Einnahmequellen.
Herr Stephan, darüber haben wir doch zwei Jahre im Energiegipfel miteinander diskutiert. Ich dachte, darüber wären wir uns einig, und Sie bestreiten das hier heute. Ich frage mich, ob die zwei Jahre Fortbildung für Sie überhaupt nichts gebracht haben.
Noch eines. Sie sagen hier, ich würde Panik machen, und das sei alles gar nicht so schlimm mit der Strompreisbremse, und wenn die Windkraftvergütung gestoppt wird, würde es nicht mehr genügend Windkraft geben. Ich erinnere an Ihre Umweltministerin, Frau Puttrich, die vor drei Wochen hier in ihrer Regierungserklärung gesagt hat, dass sie in Berlin gegen die Pläne von Herrn Altmaier intervenieren
wird, dass sie Bestandsschutz haben will, dass sie möchte, dass die Vergütung für bestehende Windkraftanlagen nicht im Nachhinein gestrichen wird.
Das haben Sie hier in der Regierungserklärung vor drei Wochen gesagt. Kein Ton – Sie widersprechen Ihrer Ministerin heute. Und ich bin sehr gespannt, was morgen in Berlin passiert. Wird der Ministerpräsident die Position von Frau Puttrich auch gegenüber der Kanzlerin vertreten? Heute kein Wort von Ihnen, und auch von Herrn Rentsch kein Wort, ob er diese Position von Frau Puttrich teilt.
All das lassen Sie im Ungefähren. Sie sind selbst heillos zerstritten. Sie wissen nicht, wie Energiewende geht. Sie können das hier heute auch nicht mehr schönreden. Wir brauchen einen Regierungswechsel. Dann zeigen wir Ihnen, wie das richtig funktioniert.
Ich frage die Landesregierung, ob sie Quantität und Qualität in der Frage in Übereinstimmung bringt und wie sie die Arbeit der Umweltallianz in der Ära des Ministerpräsidenten Bouffier bewertet.
Ich frage die Landesregierung:
Wann werden dem Landtag die beiden von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Fracking-Gutachten – zum einen eine hessenspezifische Auswertung der Studien von NRW und vom Umweltbundesamt durch das HLUG, zum anderen das Gutachten der Universität Marburg zu den kommunalen Einwänden zum Erkundungsantrag von BNKPetroleum – vorgelegt?
In der „Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen“ vom 19. März 2013 schreibt der Kasseler Stadtverordnete Norbert W.:
Auch im Fall einer Wahlniederlage wird die schwarz-gelbe Landesregierung nicht in letzter Minute einen Weg für die Gasförderung per Fracking freimachen.
Darf Herr Norbert W. für die Landesregierung sprechen?
Teilen Sie die Einschätzung des Herrn Norbert W., dass die Landesregierung die Landtagswahl verlieren wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der gestern von Bundesumweltminister Altmaier und Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler vorgestellte Gesetzesschnellschuss trägt eher zur Verwirrung als zur rechtlichen Klarstellung bei. Das muss man an diesem Morgen einmal festhalten.
Nach jahrelangem Nichtstun legt Schwarz-Gelb jetzt im Schnellschussverfahren eine Schmalspurregelung für das Fracking vor.
Vor der Bundestagswahl sollen jetzt noch schnell Fakten geschaffen und ein Gesetz durchgepeitscht werden, von dem Altmaier meint, es würde Fracking weitestgehend verhindern, während Rösler sagt, es biete eine tolle Zukunft, eine tolle Perspektive für das Fracking. Ja was denn nun? Was gilt?
Ich befürchte, in diesem Fall hat Herr Rösler recht. Denn die Meldung von BASF vom gleichen Tag sagt, dass sie diese Regelung begrüßen. Das spricht eher für die Interpretation von Herrn Rösler, dass mit diesem Gesetz Fracking eine Zukunftsperspektive gegeben wird. Meine Damen und Herren, das halten wir für den falschen Weg.
Denn damit wird den Menschen, die in Nordhessen protestieren, die auf die Straße gehen, den Kommunen, die Fracking einheitlich abgelehnt haben, Sand in die Augen gestreut. Das muss man hier zur Kenntnis nehmen. Deswegen ist das der falsche Weg, und deswegen muss der Hessische Landtag dem Einhalt gebieten.
Ich möchte auf die Historie eingehen. Es war doch nicht die Landesregierung, die mit diesem Thema offensiv umgegangen ist. Es war der Kollege Heinz Lotz, der im Dezember 2011 eine Kleine Anfrage dazu gestellt hat. Er hat einmal vorgefühlt, ob es auch in Hessen entsprechende Anträge gibt. Erst aufgrund unserer Kleinen Anfrage hat die Landesregierung en passant eingeräumt, dass es auch für Nordhessen einen Erkundungsantrag von BNK gibt. So war es doch.
Wir waren es doch, die dann gefordert haben, dieses Thema im Rahmen einer Anhörung einmal aufzuarbeiten. Das war ein SPD-Antrag. Zusammen mit den GRÜNEN haben wir dann dafür gesorgt, dass die Menschen in Nordhessen darüber diskutieren. Vor Ort sind die Betroffenheit und die Empörung sehr groß. Das war das Verdienst der Opposition. Frau Puttrich, wir mussten Sie zum Jagen tragen. Das gehört an diesem Morgen zur Wahrheit dazu.
Bei dieser Landtagsanhörung am 5. Oktober haben alle Experten gesagt – das fand ich sehr beeindruckend –, dass Fracking aus heutiger Sicht nicht kalkulierbar sei. Ich frage Sie: Was hat sich denn seit dem 5. Oktober geändert, dass hier auf einmal eine Erleichterung gestattet werden soll? Meine sehr verehrten Damen und Herren, das müssen Sie uns schon einmal beantworten.
Dazu brauchen wir zunächst ein echtes Moratorium. Für die hessische SPD sage ich auch ganz deutlich: Ich habe keine große Hoffnung, dass sich Fracking irgendwann einmal risikofrei wird betreiben lassen.
Die Kollegin Dorn hat das schon angesprochen. Selbst wenn es irgendwann einmal Clean Fracking gibt – also ohne Chemikalien –, dann haben wir immer noch das Problem mit dem sogenannten Lagerstättenwasser und mit dem Flowback, der Verpressung des verunreinigten Wassers.
Das wird auch in Zukunft der Fall sein.