Beide – Entschließungsantrag der SPD, 18/5738, und Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 18/5733 – an den zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr? – Das ist so beschlossen.
Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Demonstrationsfreiheit ohne Gewalt und Sicherheit der Bürger gehören zusammen – Drucks. 18/5736 –
Antrag der Fraktion DIE LINKE betreffend Blockupy in Frankfurt war ein guter Anfang der Proteste gegen Krise, Krieg und Kapital – Drucks. 18/5734 –
Dringlicher Antrag der Fraktion der SPD betreffend Finanzmärkte regulieren, Demonstrationsrecht schützen, Gewaltfreiheit wahren – Drucks. 18/5756 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Damit es überhaupt keinen Zweifel gibt: Die Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Grundrechte unseres Staates. Wo dieses Recht nicht gewährleistet ist, da ist Demokratie nicht möglich.
Meine Damen und Herren, die Versammlungsfreiheit, wie sie in Art. 8 unserer Verfassung niedergelegt ist, ist für uns unverzichtbar. Dieses Recht muss gelten – egal, ob uns das Anliegen derer, die sich versammeln, gefällt oder nicht.
„Friedlich und ohne Waffen“, das war bei einem Teil der Demonstranten in Frankfurt nicht der Fall. Lassen Sie mich deshalb in Erinnerung rufen: Die Ausschreitungen bei der sogenannten Antikapitalismusdemonstration am 31. März in Frankfurt waren die schlimmsten seit Jahrzehnten. Friedliche Menschen wurden durch die Straßen getrieben und fürchteten um ihr Leben. Ein Wachmann und mindestens 15 Polizeibeamte wurden durch Molotowcocktails und Pyrotechnik verletzt, einer lebensgefährlich. Schaufensterscheiben wurden zu Dutzenden eingeschlagen. Autos wurden angezündet und zerstört. Sachschäden in Millionenhöhe entstanden.
Meine Damen und Herren, von Frankfurt aus gingen damals Bilder in die Welt, die an bürgerkriegsähnliche Zustände erinnerten. Sollte sich ein solches Ausmaß von Gewalttaten und krimineller Energie bei der für den 17. bis 20. Mai angekündigten Blockupy-Demonstration wiederholen dürfen? Sollten wieder Bürger in Todesangst vor einem autonomen Block flüchten müssen und Polizisten krankenhausreif geschlagen werden?
Nein, angesichts der wiederum drohenden Gewaltexzesse konnte es nur eine Verpflichtung geben, nämlich alles zu unternehmen, damit die Sicherheit der Bürger gewährleistet wird,
ihre körperliche Unversehrtheit, wie es in Art. 2 Grundgesetz heißt, und ihr Eigentum geschützt werden. Der Staat hat eine eindeutige Schutzpflicht gegenüber seinen Bürgern. Wir wollen, dass sich die Bürger auch darauf verlassen können.
Meine Damen und Herren, die Vorzeichen für erneute Gewaltauswüchse bei der Blockupy-Demonstration waren überdeutlich. Es gab zahlreiche entsprechende Ankündigungen. Die Bankenviertel sollten z. B., wie es hieß, geflutet werden, um Krieg gegen die Banken zu führen. Es gab unter anderem einen Aufruf, Sperrmüll auf die Straße zu stellen, um ihn für Barrikaden und Wurfgeschosse zu verwenden.
Statt 3.000, wie bei den Krawallen am 31. März, hatten sich zur Blockupy-Demonstration über 20.000 Demonstranten angekündigt, darunter deutsche und ausländische Hooligans und Mitglieder verfassungsfeindlicher Organisationen. Das Frankfurter Ordnungsamt musste bei dieser Ausgangslage abwägen
zwischen dem Recht auf Versammlungsfreiheit einerseits und dem Recht auf Leben und auf Eigentum andererseits.
Das Ordnungsamt hat sich zu Recht, aber auch pflichtgemäß – sage ich – für den Schutz der Bürger und diese Sicherheit entschieden, ganz zu schweigen davon, dass ein Teil der Demonstranten nicht friedlich demonstrieren, sondern im Schutze der Demonstration schwere Gewalttaten gegen die Bürger und den Staat begehen wollte. Ich sage klar und deutlich: Wer das Demonstrationsrecht missbraucht, um Leben zu bedrohen und Eigentum zu
Meine Damen und Herren, Herr Grumbach hat uns im letzten Plenum unter Beifall seiner Kollegen erklärt, dass die Stadt Frankfurt „gegen dieses hart festgelegte Grundrecht und gegen die Grundrechtsinterpretation des Bundesverfassungsgerichts verstößt“. Die Wahrheit sieht anders aus. Drei Gerichtsinstanzen, nämlich das Verwaltungsgericht, der Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht, haben die Abwägung der Stadt Frankfurt ausdrücklich bestätigt.
Die Gerichte haben die Gefahrenprognose und die Bedenken der Ordnungsbehörde ausdrücklich geteilt. Es ist bekannt, dass das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eher zugunsten der Demonstrationsfreiheit auslegt. Gleichwohl hat es sich aus den von mir bereits vorgetragenen Gründen im konkreten Fall für eine Einschränkung des Demonstrationsrechts nachdrücklich ausgesprochen.
Es ist daher unentschuldbar, wenn der Abg. Dr. Wilken das Urteil des höchsten deutschen Gerichts als eine „Sauerei ohne Ende“ bezeichnet.
Herr Dr. Wilken, Ihr fehlender Respekt vor der dritten Gewalt zeigt erneut, Sie sind immer noch nicht im Rechtsstaat angekommen.
Dass größere Ausschreitungen ausblieben, war nicht in erster Linie das Verdienst der Veranstalter. Gegen klare gerichtliche Anordnungen haben die Veranstalter trotzig mitgeteilt: Wir machen das, wie wir das im Vorhinein beschlossen haben.
Ich füge hinzu: Ohne die Sicherheitsvorkehrungen der Stadt Frankfurt, der Polizei und des Innenministers wäre eine erneute Eskalation vorprogrammiert gewesen.
Dann will ich auch darauf hinweisen: Der anfänglichen Erleichterung über einen angeblich vollständig friedlichen Verlauf ist anschließend Ernüchterung gefolgt. Inzwischen wissen wir nämlich, mindestens 1.500 gewaltbereite Personen waren in Frankfurt unterwegs.
Es hat zahlreiche Verstöße gegen gerichtliche Vorgaben gegeben. Pflastersteine wurden ausgegraben, um sie auf Polizisten zu werfen. Rauchbomben, Feuerwerkskörper und Leuchtspurgeschosse gefährdeten Beteiligte. Barrikaden wurden errichtet, und über 20 angelegte Depots, die mit Steinen, Latten und Wurfgeschossen gefüllt waren, mussten von der Polizei beseitigt werden.
Meine Damen und Herren, dennoch nennt angesichts dieser Situation die Bundesgeschäftsführerin der GRÜNEN Steffi Lemke die Einschränkung der Proteste überzogen. Und Herr Frömmrich meint immer noch, die Frankfurter Stadtregierung sei in Panik verfallen.
Meine Damen und Herren, die Wahrheit ist: Dass es zwischen dem 17. und 20. Mai nicht zu größeren Ausschreitungen gekommen ist, ist den konsequenten Entscheidungen des Frankfurter Ordnungsamtes, der Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts, und dem besonnenen Verhalten der 5.000 Polizeibeamten zu verdanken.