Protokoll der Sitzung vom 31.05.2012

Ob im Zeitraum von 1990 oder in den letzten fünf Jahren – wie auch immer Sie es nehmen wollen –: Zusammen mit Bayern, Baden-Württemberg und Hamburg steht Hessen immer unter den ersten vier. Im Jahr 2011 gab es 190 Millionen € Zuschüsse, 240 Millionen € werden im Jahr 2012 in hessische Krankenhäuser investiert.

Zweitens. Der ganz überwiegende Anteil dieser Förderung ging an kommunale und frei-gemeinnützige Krankenhäuser. Beispiele: Bauinvestitionen in Höhe von 54 Millionen € an die Städtischen Kliniken Höchst, 65 Millionen € an die Städtischen Kliniken Darmstadt. Für die frei-gemeinnützigen: 9 Millionen € für das Bürgerhospital Frankfurt, 22 Millionen € für das Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda. Diese Liste könnte man beliebig erweitern.

Drittens. Das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Hessische Krankenhausgesetz regt in § 4 Kliniken zur verstärkten Zusammenarbeit an, um innerhalb von Verbünden fachliche Schwerpunkte und Einkaufsgemeinschaften zu bilden sowie die Weiterbildung gemeinsam zu organisieren. Dies wird besonders die kommunalen Kliniken wirtschaftlich stärken. Die neuen Zuschussregelungen werden gerade den kommunalen und frei-gemeinnützigen Krankenhäusern zugutekommen, weil sie Zuschüsse ansparen und schneller über Kleininvestitionen entscheiden können. Dies stärkt sie im Wettbewerb mit anderen Krankenhäusern.

Viertens. Diese Landesregierung und Sozialminister Grüttner engagieren sich auf Bundesebene dafür, dass die Erhöhung der Betriebskosten durch die Tarifabschlüsse in Höhe von etwa 3 % ausgeglichen werden kann. Derzeit können die Krankenhäuser ihre Vergütung aus den gesetzlichen Krankenkassen um maximal 1,5 % erhöhen; dies ist gerade einmal die Hälfte der zusätzlichen Ausga

ben durch die Tarifabschlüsse. Die Forderungen der Krankenhausgesellschaft werden in diesem Punkt von dieser Landesregierung unterstützt.

Hier wurden bereits erste Erfolge erzielt: 300 Millionen € mehr für Deutschlands Krankenhäuser. Dies ist aber noch nicht genug. Wir freuen uns, dass die GRÜNEN im Punkt 6 ihres Antrags die Initiativen des Sozialministers anerkennen und begrüßen. Ansonsten sind aber Formulierungen wie in Punkt 3, der zufolge die Landesregierung die Entwicklung der Krankenhauslandschaft viel zu lange ignoriert habe, wirklich substanzlose Oppositionsrhe torik.

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Fünftens. Über die bereits geleisteten Maßnahmen hinaus erarbeitet die Landesregierung ein Konzept, die Trägerschaftsvielfalt und damit besonders die kommunalen Kliniken dauerhaft zu erhalten. Dies geschieht mit der kommunalen Familie, den beteiligten Trägern und externen Beratern. Ziel ist es, die Möglichkeiten des Krankenhausgesetzes auch praktisch umzusetzen und regionale sowie überregionale Verbundstrukturen zu schaffen. Dies ist der richtige Weg der Landesregierung, und dies wird von den regierungstragenden Fraktionen unterstützt.

Meine Damen und Herren, der Antrag der GRÜNEN ist in den Punkten 1 und 6 zu unterstützen, wenn er sich für den Erhalt der Trägerschaftsvielfalt ausspricht und ausgesagt wird, dass kommunale Krankenhäuser besonders unter finanziellen Druck geraten sind und unserer besonderen politischen Beachtung und Initiative bedürfen und die Landesregierung weiterhin unterstützt wird, die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser auf Bundesebene neu zu regeln.

Nicht einverstanden sind wir mit zahlreichen Passagen, die verstärkt staatliche Planungen fordern und die Illusion wecken, dass – so heißt es in Ihrem Punkt 1 – die gesamte stationäre Versorgung umfassend und gleichzeitig wohnortnah sein könnte.

Dies ist eine Illusion im Zusammenhang mit der Spezifizierung. Gerade im Rahmen von Schwerpunktsetzungen ist dies so nicht möglich.

Wir sind auch skeptisch bei der nebulösen Forderung, Sanierungsfonds zu gründen. Wer soll diese Fonds speisen, die kommunale Familie, die Landesregierung? Wie stellen Sie sich das vor?

Ich hoffe, dass wir in den Ausschussberatungen die Punkte, die wir als vernünftig ansehen, gemeinsam umsetzen können und die Landesregierung in ihren Initiativen unterstützen werden. Die Landesregierung ist ein guter Sachwalter der kommunalen Krankenhäuser und Krankenhäuser in anderer Trägerschaft. Die Krankenhäuser sind bei Herrn Staatsminister Grüttner und Frau Staatssekretärin Müller-Klepper und, sofern es sich um die Universitätskliniken handelt, bei Frau Staatsministerin Kühne-Hörmann in besten Händen und verdienen unsere Unterstützung.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das sehen die in Marburg anders!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nur einige ganz wenige Bemerkungen zum Antrag der LINKEN, der auf seine Fahnen schreibt, Krankenhäuser sollten ausschließlich in öffentlicher Hand sein.

(Demonstrativer Beifall bei der LINKEN – Willi van Ooyen (DIE LINKE): Genau! – Gegenruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU): Wie in der DDR!)

Da möchte ich Ihnen vier Überlegungen auf den Weg geben mit der freundlichen Bitte, darüber nachzudenken. Ich habe noch zwei Minuten Redezeit. Ich formuliere es ganz langsam, damit Sie die Gelegenheit haben, darüber nachzudenken.

Erstens. Ihre Vorgängerpartei SED – ich kann es Ihnen nicht ersparen – hat den neuen fünf Bundesländern eine stationäre Mangelversorgung hinterlassen. Die Bettendichte lag nach Analyse des „Deutschen Ärzteblattes“ 1988 in der alten DDR bei 75 pro 10.000 Einwohner, in der alten Bundesrepublik bei 110 pro 10.000 Einwohner.

Die Lebenserwartung lag sowohl bei Männern wie bei Frauen zwei Jahre geringer.

(Zuruf des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Da zwei Drittel der alten Bausubstanz in der ehemaligen DDR älter als 50 Jahre waren, also meist noch aus der Kaiserzeit stammten,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Wir sind hier in Hessen!)

betrug der Investitionsstau zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung fast 20 Milliarden €. Er machte die Hälfte des deutschlandweiten Investitionsstaus insgesamt aus. Dies sollten Sie sich einmal überlegen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Sehr gut!)

Wenn Sie jetzt sagen, dass sei lange her, damit hätten Sie nichts zu tun, sage ich Ihnen: Dort, wo Sie nach der Wiedervereinigung zeitweilig mitregiert haben, ist der Anteil der Krankenhäuser in privater Trägerschaft entweder gleich hoch wie in Hessen – das betrifft Brandenburg oder Sachsen-Anhalt – oder sogar deutlich höher als in Hessen wie etwa in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern.

(Zurufe von der CDU: Oh!)

Meine Damen und Herren, wenn Sie die populistische Parole verbreiten, betriebswirtschaftliche Gewinne eines privaten Trägers gingen der Krankenversorgung verloren, weil sie als Dividende ausgeschüttet würden, so möchte ich Ihnen sagen, dass die Aufnahme von Krediten, um notwendige Investitionen durchzuführen, dort deutlich höher liegt.

Herr Kollege, Sie müssen zum Ende kommen.

Ein Beispiel ist Gießen-Marburg: 360 Millionen € Investitionen durch den privaten Träger –

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Das ist doch in den Wind geschrieben!)

wenn Sie das hätten aufnehmen wollen, selbst bei einem niedrigen Zinssatz von 3 %, wäre das deutlich mehr gewesen als die Dividendenausschüttung an den privaten Träger, und irgendjemand muss es letztlich bezahlen.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Hermann Schaus (DIE LINKE))

Als letzte Überlegung: Jawohl, es ist eine öffentliche Aufgabe, die stationäre Versorgung sicherzustellen. Aber nicht alles, was eine öffentliche Aufgabe ist, muss auch in öffentlicher Hand organisiert werden.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Entscheidend ist, was den Bürgerinnen und Bürgern zugutekommt.

Herr Kollege, die Redezeit ist weit überzogen.

Letzter Satz: Wir setzen auf gute Krankenhäuser hier in Hessen. Wir unterstützen die Landesregierung, die Rahmenbedingungen in Hessen zu setzen und sich auf Bundesebene für eine bessere Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser aller Trägerschaften einzusetzen. – Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Schönen Dank. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Dr. Büger. Sie haben zehn Minuten Redezeit.

(Willi van Ooyen (DIE LINKE): Die Grundparole heißt, Herr Dr. Büger: privat vor Staat!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! In Deutschland gibt es Krankenhäuser in öffentlicher Trägerschaft, und es gibt in Deutschland Krankenhäuser in privater Trägerschaft.

(Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Und in frei-gemeinnütziger Trägerschaft!)

Es gibt ein Angebot, aus dem Patienten auswählen können und bei dem sie im Zweifelsfall mit den Füßen abstimmen. Ich sage in Richtung der LINKEN: Ich weiß, bei der Abstimmung mit den Füßen haben Sie schon mehrfach verloren. Damit haben Sie keine gute Erfahrung.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Da wäre ich an Ihrer Stelle vorsichtig!)

Meine Damen und Herren, dass dies so ist und die Menschen abstimmen können und gehen können, wohin sie wollen, das steigert am Ende die Qualität, das senkt die Kosten. Deshalb muss das auch so bleiben.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Um der Klitterung, die von Ihnen kam, entgegenzutreten: Dabei sind Krankenhäuser in privater Trägerschaft, vom Patienten her gedacht, überhaupt keine Gefahr oder kein Risiko, wie Sie das behaupten. In der Öffentlichkeit ist das im Übrigen mittlerweile angekommen, leider nicht unbedingt in Ihrer Politik und Ihrer Rede.

Um einen Beleg aus der Öffentlichkeit zu nehmen, zitiere ich aus der „Welt“ vom 27. April dieses Jahres:

... Kliniken in privater Hand sind nicht nur für Aktionäre und Kassen attraktiv,

die Kassen betreffen uns als Bürger, als Zahler auch –

sondern auch für die Patienten. Dies liegt vor allem an den enormen Kostenvorteilen, die