Besonders bei den nicht reglementierten Berufen ist es derzeit schwer zu prognostizieren, ob und wie viele Anträge gestellt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich, sagen zu können, dass nach der Regierungsanhörung, die stattgefunden hat, alle Anzuhörenden den Gesetzentwurf
begrüßt haben. Dieser Gesetzentwurf wurde unter enger Abstimmung mit den Kammern erarbeitet. Ich freue mich auf eine Beratung im Ausschuss.
Schönen Dank, Frau Staatsministerin. – Für die SPDFraktion hat sich Herr Siebel gemeldet. Für die Aussprache sind fünf Minuten pro Fraktion vorgesehen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag befasst sich schon seit geraumer Zeit mit der Frage der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse. Wir haben dem Hessischen Landtag zu dem Thema Ende des letzten Jahres einen Antrag vorgelegt, und wir haben zu dem Thema eine eigene Fachtagung durchgeführt. Durchweg ist die Einsicht gewachsen, dass es dringend notwendig ist, diesen Gesetzentwurf vorzulegen. Ich komme noch darauf zurück, warum dies dringend notwendig ist. Jetzt liegt er endlich vor, und das begrüßen wir im Grundsatz.
Meine Damen und Herren, warum ist das Thema eigentlich so wichtig? – Das hat im Wesentlichen zwei Gründe. Der eine ist, dass schon heute viele Unternehmen berichten, dass sie trotz hoher Arbeitslosigkeit einen Teil ihrer Stellen nicht qualifiziert besetzen können. Das Gesetz wiederum kann einen Beitrag dazu leisten, dass dieser Fachkräftemangel in Hessen beseitigt wird. Es ist somit ein Beitrag – hoffentlich ein großer – zur Beseitigung des Fachkräftemangels in diesem Land.
Der zweite Punkt, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist mir und meiner Fraktion noch wichtiger. Es ist so, dass wir uns damit schon seit Langem auseinandersetzen, aber dieses Anerkennungsverfahrens, das jetzt möglich ist, ist für uns ein wichtiger Bestandteil zur Gewährung der gesellschaftlichen Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern mit Migrationshintergrund. Ich weiß nicht, ob der eine oder andere Kollege von Ihnen einmal so einen Fall vor Augen gehabt hat. Ich habe das gehabt.
Wenn Leute aus anderen Ländern kommen, ausgebildete Apotheker sind und über Jahre hinweg keine Möglichkeit haben, in unserem Land qualifiziert in dem Beruf, für den sie ausgebildet worden sind, zu arbeiten, dann ist das eine dermaßen entwürdigende Situation, dass ich nur hoffen kann, dass diese entwürdigenden Zustände mit den gesetzlichen Grundlagen, die jetzt auf Bundes- und Landesebene geschaffen werden, beseitigt werden.
Es wird jetzt auch für Hessen festgeschrieben, dass ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren für im Ausland erworbene Abschlüsse existiert und dass dieser Rechtsanspruch unabhängig von der Staatsangehörigkeit und in einer Frist von drei Monaten realisiert werden muss.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte aber für die SPD-Fraktion deutlich herausstellen, dass wir an zwei wesentlichen Punkten Nachbesserungsbedarf einfordern:
Erstens. Hessen ist relativ schnell dabei, aber das Land Hamburg hat bereits ein Gesetz verabschiedet, in dem ein Beratungsanspruch festgeschrieben worden ist, d. h., dass den Antragstellern während des gesamten Verfahrens eine unabhängige Beratungsstelle zur Seite steht. Es liegt auch ein entsprechendes Angebot, eine entsprechende Qualifikation, von der Liga der freien Wohlfahrtsverbände vor, die bisher mit ihren Migrationsfachdiensten bereits unter Beweis gestellt haben, dass sie diese Beratungsleistung qualifiziert erbringen können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns deshalb darüber debattieren, dass ein begleitendes Beratungsangebot auch Bestandteil des hessischen Gesetzes werden soll.
Zweiter Punkt. Es ist auch notwendig, dass im jetzigen Gesetzentwurf Regelungen zur Nachqualifizierung eingeführt werden. Das ist bisher unzureichend. Das heißt, es muss für abgelehnte Antragstellerinnen und Antragsteller eine Möglichkeit geben, dass sie durch eine ergänzende Qualifikation und Nachqualifikation noch die Berufsanerkennung erreichen können. Ich denke, das ist auch ein Beitrag, um den Gesetzentwurf noch ein Stück weit besser zu machen.
Abschließend. Dieser Gesetzentwurf ist ein wichtiger Beitrag zur Beseitigung des Fachkräftemangels und ein Beitrag beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern aus anderen Ländern. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir brauchen zusätzliche Regelungen für den Beratungsanspruch und Regelungen zur Nachqualifikation im Falle der Ablehnung. – Herzlichen Dank.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, möchten es begrüßen, dass der Gesetzentwurf endlich in Hessen vorgelegt worden ist. Auch wir haben seit Jahren darauf gedrängt und gesagt: Wenn wir hier die Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen vorantreiben wollen, müssen wir handeln.
Mein Kollege Bocklet hat in einem Antrag schon damals eine unabhängige Beratungsstelle gefordert. Ich habe eine Kleine Anfrage vorgelegt, in der wir noch einmal auf die Fehlentwicklung hingewiesen haben. Wichtig ist, dass wir einfach – wenn wir die Herausforderungen der Zukunft, nämlich die Beseitigung des Fachkräftemangels und die Teilhabe der Menschen mit Migrationshintergrund, bewältigen wollen – an einem Strang ziehen müssen und dass dies in Hessen nur durch Zuwanderung auf der einen Seite und durch die Nutzung der Potenziale
Meine Damen und Herren, die Diskussion um den Fachkräftemangel ist längst keine theoretische mehr. Wir haben gestern in verschiedenen Beiträgen erfahren, dass der Mangel in vielen Fach- und Berufsbereichen schon dringlich zu spüren ist, z. B. in den Pflegeberufen, bei den Ärzten und den Facharbeitern. Es ist in den Regionen Hessens teilweise so deutlich spürbar, dass es davon abhängt, ob Hessen in Zukunft wettbewerbsfähig ist, ja oder nein.
Wir haben auch erfahren, dass beispielsweise in den Pflegeberufen im Jahre 2010 allein in Hessen 15.000 Menschen gesucht worden sind. Die IHK hat auch darauf hingewiesen, dass ab dem Jahr 2015 jährlich ca. 147.000 Fachkräfte in Hessen fehlen werden. Von daher ist dieses Gesetz ein längst überfälliges, sowohl auf der Bundes- als auch auf der Landesebene; denn wir möchten in Erinnerung rufen, dass wir seit 2007, seitdem der Nationale Integrationsplan vorliegt, genau über diese Thematik streiten, wie Hürden abgebaut werden können, sodass auch Menschen aus dem Ausland mit ihren Qualifikationen fachgerecht in unseren Arbeitsmarkt integriert werden können.
Die zahlreichen Beispiele des Taxi fahrenden Ingenieurs aus dem Iran oder des Arztes aus Indien, der in Krankenhäusern putzt, kennen wir. Auch ich möchte von Einzelbeispielen berichten, mit denen wir uns auch im Petitionsausschuss beschäftigt haben, wo beispielsweise ein Zahnarzt über zwei Jahre lang von dem Petitionsausschuss begleitet werden musste, um endlich seine Approbation zu bekommen, um jetzt erfolgreich seine Zahnarztpraxis in Hessen führen zu können.
Das sind alles Einzelbeispiele; die kennen wir. Durch die gesetzliche Regelung, die jetzt auf Bundesebene vorgegeben wurde, haben wir die Hoffnung, dass wir dieser Situation Abhilfe schaffen können. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass das Land Hessen nun die Gelegenheit hat, die Vielzahl der Menschen mit ausländischen Abschlüssen so zu unterstützen, dass ihre Fähigkeiten optimal genutzt und eingesetzt werden können. Von daher ist dieses Gesetz wichtig. Ich möchte aber auch sagen, dass dieser Gesetzentwurf weit hinter seine Möglichkeiten zurückfällt und die Chance nicht richtig ergreift, meine Damen und Herren.
Man hätte in diesem Gesetzentwurf durchaus eigene Akzente setzen können. Das Berufsgesetz gibt diese Möglichkeit. Man hätte durchaus darüber nachdenken können, ob man beispielsweise bei der Anpassungsqualifizierung ein Stipendienprogramm aufsetzt, zumindest für die Berufe, die Mangelberufe sind, oder ein BAföG-Programm, damit die Menschen, die die Teilqualifizierung haben, über die Weiterbildung und Nachqualifizierung bei ihren Abschlüssen begleitet werden können.
Wir GRÜNE würden schon gerne gemeinsam mit Ihnen an einem Strang ziehen. Aber es ist auch wichtig, dass Sie einsichtig sind und dass Sie die Beratung des Gesetzentwurfs nutzen, um die enthaltenen Schwächen auszugleichen. Wir werden bei den Beratungen des Gesetzentwurfs unseren Schwerpunkt darauf setzen, zu erreichen, dass die Kosten und Gebühren die Menschen nicht daran hindern, ein Anerkennungsverfahren einzuleiten. Wir möchten gern, dass Ratsuchende und Antragsteller ausreichende
Angebote bei ihrer Beratung und Begleitung bekommen. Wir möchten gerne, dass die Anpassungsqualifizierung und Kurse für berufsbezogenes Deutsch ausgebaut und erweitert werden – auch das ist ein wichtiger Punkt – und dass vor allem die Kompetenzfeststellungsverfahren und die Anerkennung von Teilqualifizierungen insgesamt möglich gemacht werden. Denn nur so, liebe Freundinnen und Freunde, meine Damen und Herren, werden wir es schaffen, den Menschen, die das Potenzial mit sich bringen, ausreichende Unterstützung zu gewähren, und dann werden wir auch die vorhandenen Potenziale nutzen können. Denn es geht um etwas Wichtiges: Es geht um die Arbeitsmarktintegration der Menschen mit Migrationshintergrund. Das ist eine Teilhabeform, die wir endlich realisiert wissen wollen.
Da wir aber noch die Möglichkeit haben, im Rahmen der Anhörung die eine oder andere Schwäche auszugleichen, bin ich positiver Dinge. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir ein gutes Gesetz beschließen werden, das zum Wohle und im Interesse des Landes Hessen und seiner Menschen sein wird. – Herzlichen Dank.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie der Abg. Heike Habermann (SPD) und Willi van Ooyen (DIE LINKE))
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Vorrednern aufmerksam zugehört und festgestellt, dass es so große Differenzen in den Positionen gar nicht gibt. In einem möchte ich widersprechen. Dass das Gesetz den Möglichkeiten hinterherhinkt und den Rahmen nicht ausschöpft, das sehe ich ein bisschen anders.
Aber wahrscheinlich gehört das zum Ritual, dass man als Opposition eine gute Sache auch nicht so ohne Kritik laufen lassen kann. Das gehört in diesem Hause wohl zu den üblichen Gepflogenheiten.
Meine Damen und Herren, wir haben in Deutschland – da stimmen wir alle überein – Fachkräftemangel. Viele der Zugewanderten haben in den Heimatländern, im Ausland Qualifikationen erworben, die hier mangels Bewertungsverfahren bisher nicht anerkannt werden konnten. Deswegen wollen wir dieses Gesetz auf den Weg bringen. Häufig ist diese Anerkennung auch an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt gewesen. Mit diesem Gesetzentwurf entfällt diese Kopplung.
Ich nenne eine Zahl. Das Potenzial, das wir nach dem Mikrozensus von 2008 in Deutschland haben, wird auf ca.
2,9 Millionen Menschen geschätzt. Möglicherweise könnten davon 300.000 Personen von dieser gesetzlichen Neuregelung Gebrauch machen. Das ist eine beeindruckende Zahl. Es geht dabei nicht einmal so sehr um akademische Abschlüsse, die von den Vorrednern bisher in den Beispielen genannt worden sind. Es geht in der Masse um Personen mit abgeschlossener Lehre, um Meister und Techniker, also um Abschlüsse, woran es hapert.
Die Frau Ministerin hatte gesagt, dass am 1. April das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes vom 12. Dezember 2011 in Kraft tritt. Das gilt für die Bundesebene und regelt naturgemäß Berufe, deren Anerkennung Bundessache ist. Deswegen musste es landesrechtliche Regelungen geben. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Musterentwurf aller Länder ist, dem wir in Hessen folgen.
Daran können Sie erkennen, dass es nicht so kontrovers ist; denn es gibt Länder mit allen möglichen Regierungskoalitionen. Wenn die sich alle in diesem Punkt einig sind, zeugt das davon, dass die Bombe weitgehend entschärft ist. Das muss auch so sein, sonst hätten wir einen verwirrenden Wust an unterschiedlichen Vorgehensweisen. Das würde bei den Betroffenen überhaupt keinen Sinn machen.