Norbert Herr
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Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Vorrednern aufmerksam zugehört und festgestellt, dass es so große Differenzen in den Positionen gar nicht gibt. In einem möchte ich widersprechen. Dass das Gesetz den Möglichkeiten hinterherhinkt und den Rahmen nicht ausschöpft, das sehe ich ein bisschen anders.
Aber wahrscheinlich gehört das zum Ritual, dass man als Opposition eine gute Sache auch nicht so ohne Kritik laufen lassen kann. Das gehört in diesem Hause wohl zu den üblichen Gepflogenheiten.
Meine Damen und Herren, wir haben in Deutschland – da stimmen wir alle überein – Fachkräftemangel. Viele der Zugewanderten haben in den Heimatländern, im Ausland Qualifikationen erworben, die hier mangels Bewertungsverfahren bisher nicht anerkannt werden konnten. Deswegen wollen wir dieses Gesetz auf den Weg bringen. Häufig ist diese Anerkennung auch an die deutsche Staatsbürgerschaft gekoppelt gewesen. Mit diesem Gesetzentwurf entfällt diese Kopplung.
Ich nenne eine Zahl. Das Potenzial, das wir nach dem Mikrozensus von 2008 in Deutschland haben, wird auf ca.
2,9 Millionen Menschen geschätzt. Möglicherweise könnten davon 300.000 Personen von dieser gesetzlichen Neuregelung Gebrauch machen. Das ist eine beeindruckende Zahl. Es geht dabei nicht einmal so sehr um akademische Abschlüsse, die von den Vorrednern bisher in den Beispielen genannt worden sind. Es geht in der Masse um Personen mit abgeschlossener Lehre, um Meister und Techniker, also um Abschlüsse, woran es hapert.
Die Frau Ministerin hatte gesagt, dass am 1. April das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz des Bundes vom 12. Dezember 2011 in Kraft tritt. Das gilt für die Bundesebene und regelt naturgemäß Berufe, deren Anerkennung Bundessache ist. Deswegen musste es landesrechtliche Regelungen geben. In diesem Zusammenhang möchte ich erwähnen, dass der vorliegende Gesetzentwurf ein Musterentwurf aller Länder ist, dem wir in Hessen folgen.
Daran können Sie erkennen, dass es nicht so kontrovers ist; denn es gibt Länder mit allen möglichen Regierungskoalitionen. Wenn die sich alle in diesem Punkt einig sind, zeugt das davon, dass die Bombe weitgehend entschärft ist. Das muss auch so sein, sonst hätten wir einen verwirrenden Wust an unterschiedlichen Vorgehensweisen. Das würde bei den Betroffenen überhaupt keinen Sinn machen.
Meine Damen und Herren, ich will an der Stelle sagen, dass der Bezugspunkt für die Bewertung die inländische Berufsbildung ist. Ich sage das deswegen, weil damit ein Stück Qualitätssicherung für uns verbunden ist. Das ist schließlich wichtig.
Das Verfahren der Anerkennung wird schnell sein. Jetzt komme ich auf das, was der Kollege Siebel sagte. Nach Einreichung der benötigten Unterlagen hat eine angefragte Stelle drei Monate Zeit, einen Bescheid zu erlassen, der entweder die Anerkennung beinhaltet, wenn keine wesentlichen Unterschiede bestehen, oder die Defizite benennt. Das ist der Punkt. Es gibt eine rechtsverbindlich notwendige Auskunft dazu, worüber Nachqualifikationen gemacht werden müssen. Es gibt einen höchstens dreijährigen Anpassungslehrgang, der zu absolvieren ist, um das nachholen zu können. Herr Kollege Siebel, das ist also geregelt. Das gibt es schon. Sie haben das eben moniert. Wir können im Ausschuss noch einmal darüber reden. Aber meines Erachtens entfällt dieser Kritikpunkt.
Durch diese Überprüfung und etwaige Anpassungslehrgänge wird sichergestellt, dass die hohe Qualität vor allem der reglementierten Berufe – um die geht es – erfüllt wird und dass es keine Bevorzugung gegenüber einheimischen Bewerbern gibt. Ich nenne ein Beispiel. Bei den Lehrern haben wir zwei Fächer, im Ausland häufig nur ein Fach ohne pädagogische Ausbildung und ohne zweites Staatsexamen. Das ist ein Punkt, wo es Ungleichgewichte gibt. Das müsste gleichgezurrt werden. Deswegen gibt es in diesem Gesetzentwurf den Art. 2, der das hessische Beamtenrecht ausnimmt. Diese Bedingungen müssen erfüllt werden. Dafür gibt es schon Regelungen. Die haben auch wieder so kolossal lange Namen: Quereinstieg via Hessische EU-Berufsqualifikationsanerkennungsverordnung oder die Hessische Verordnung über die Beamten in Laufbahnen besonderer Fachrichtungen. – Die gibt es schon. Darüber ist das schon geregelt.
Ich nenne ein paar Beispiele, was ausgenommen ist: Wachdienst – das macht Sinn –, das Ingenieurgesetz – von Ihnen
auch genannt –, das Architekten- und Stadtplanergesetz, die Altenpflege – alles schon genannt – und auch spezielle Berufsgesetze. Ich nenne z. B. die Bundesärzteverordnung.
In § 61 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes ist geregelt, dass das perfekte Beherrschen der deutschen Sprache – das macht Sinn – erfüllt sein muss. Im Übrigen kann das Hessische Kultusministerium Rechtsverordnungen erlassen, die regeln, wie eine solche Qualifikation nachgeholt werden kann. Es existiert bereits eine rechtssichere Praxis hinsichtlich der Anerkennung von Lehramtsqualifikationen. Ansprechpartner ist das internationale Amt für Lehrerbildung in Fuldatal. Man kann das mit eigenen Verfahren, die ich jetzt nicht nennen will, nachholen, wenn Nachweise fehlen.
Ich fasse kurz die zwei Punkte zusammen, um die es geht. Die rechtsverbindliche Vergleichbarkeit vieler ausländischer Abschlüsse mit den deutschen wird hergestellt. Es wird schnell entschieden. Es gibt eine Frist von drei Monaten. Es gibt einen Bescheid über die notwendigen Maßnahmen zum Ausgleich der Defizite. Das ist in den §§ 10 und 11 geregelt. Nicht mehr die Staatsbürgerschaft ist entscheidend, sondern die Qualifikation.
Ich empfehle die Annahme dieses Gesetzentwurfs.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Merz, Ihr Antrag ist eigentlich überflüssig. Es geht nur darum, eine vermeintliche Gegenposition zur Landesregierung aufzubauen und ein bisschen politischen Krawall zu machen.
Denn das, was Sie anmahnen, geschieht doch, und das ist auch unstreitig.
Unstreitig ist, dass das Gesetz, von dem Sie sprachen, erhebliche Vorteile bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse bringt. Bisher haben nur wenige Migranten die Möglichkeit, ihre berufliche Qualifikation bewerten zu lassen. Mit diesem Gesetz soll eine wirtschaftliche Einbindung von Fachkräften mit im Ausland erworbenen Qualifikationen erfolgen – gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des sich abzeichnenden Fachkräftemangels.
Bisher war das Ganze unzureichend geregelt. Es gab keine einheitlichen Maßstäbe, sondern es war von Bundesland zu Bundesland unterschieden und ebenfalls nach den Herkunftsländern der Betroffenen differenziert.
Meine Damen und Herren, die neue Regelung wird diesen Zustand deutlich verbessern. Es geht nicht mehr nach der Herkunft oder Staatsbürgerschaft, sondern es ist gebunden an die erworbene Qualifikation. Es gibt einheitliche, transparente Beurteilungskriterien, die nach der Dauer der Ausbildung und nach einschlägiger Berufserfahrung berücksichtigt werden. Diese eindeutigen Kriterien plus eine kurze Verfahrensdauer – das ist wichtig; denn in drei Monaten hat ein Bescheid zu ergehen mit verbindlichen Aussagen zu den im Einzelfall erforderlichen Nachqualifizierungen der Betroffenen; auch das hat bisher nicht stattgefunden – bringen die erwünschte Klarheit hinsichtlich der Verwertbarkeit.
Herr Kollege Merz, es geht übrigens gar nicht so sehr um akademische Berufe. Das sind nur 5 %. 80 % sind welche mit abgeschlossenen Lehren, und 8 % haben Meister- und Technikerabschlüsse. Die Anerkennung des ausländischen Abschlusses erfolgt, wenn er dem inländischen Ausbildungsnachweis entspricht.
Der Vollzug des Gesetzes – Sie sagten es – ist Sache der Länder und damit auch Hessens. Die Möglichkeit besteht, das Anerkennungsverfahren bei einer Stelle zu bündeln,
und das will das Land Hessen tun. Auf diese Bestimmung zielt übrigens Ihr Antrag ab, und das geschieht ab dem 01.04. – Sie haben es eben korrigiert. Der 01.03. wäre völlig widersinnig; denn wir sind schon darüber hinweg.
Das geht auch nicht so einfach. Wir haben inzwischen, und das ist wichtig, einen Gesetzentwurf zwischen Wirtschaftsministerium und Wissenschaftsministerium abgestimmt, einen Mustergesetzentwurf. Der wird ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht, und das braucht einige Zeit.
An dieser Stelle erwähne ich, dass es bisher in keinem einzigen Bundesland schon eine Umsetzung dieses Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes gibt. Meine Damen und Herren, wir wollen keine Schnellschüsse. Wir wollen eine solide Lösung, die dem Anliegen der betroffenen Menschen Rechnung trägt. Aber das ist nicht ganz einfach.
Sie selbst haben eben einen Unterschied gemacht. Worin besteht dieser Unterschied? Bei den nicht reglementierten Berufen ist die Angelegenheit geregelt. Das haben Sie gesagt. Aber bei den reglementierten Berufen – namentlich: Lehrer, Ingenieure, Erzieher, Mediziner usw. – ist es schwieriger.
Ich gebe ein Beispiel. Wenn Sie den Lehrerberuf nehmen: Wer aus dem Osten kommt – Russlanddeutsche –, hat nur ein Fach und keine pädagogische Ausbildung. Die Schulform ist unklar, ebenso die Deutschkenntnisse. Jetzt haben wir beispielsweise in der Otto-Benecke-Stiftung 20 Personen, weil die häufig nicht im zweiten Fach noch drei Jahre studieren können. Also werden die im zweiten Fach über die Benecke-Stiftung geschult. Das wechselt zwischen Praxis und Theorie – allgemeine Methodik, Didaktik und der Sprachkurs; der ist notwendig, denn die müssen perfekte Sprachkenntnisse haben. Und dann müssen es Mangelfächer sein, z. B. Mathematik, Physik, Informatik, Metall-, Elektrotechnik.
Sie sehen, es ist nicht ganz so einfach. Wir reden hier nicht über Bologna- und Masterprozesse, die geregelt sind, sondern über ausländische Berufsabschlüsse, die passgenau auf deutsche Verhältnisse übertragen werden müssen. Betroffen sind in Deutschland vielleicht 300.000 Leute.
Ich fasse zusammen und komme damit auch zum Schluss: Nicht Herkunftsland oder Staatsbürgerschaft werden entscheidend sein, sondern die Qualifikation, neben der Ausbildung auch noch die Praxis.
Der zweite Punkt: Innerhalb von drei Monaten – also in kurzer Zeit – erfolgt ein Bescheid mit Informationen über eventuelle Defizite. Das sind die §§ 10 und 11, in denen das geregelt ist.
Herr Kollege Merz, es tut mir leid, aber daher läuft Ihr Antrag ins Leere. Die Vorbereitungen laufen bereits. Ich empfehle daher, diesen Antrag abzulehnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist die dritte Lesung des Lehrerbildungsgesetzes. Das wird jetzt ein bisschen ruhiger und flotter vonstattengehen, weil wir seit der ersten Lesung wissen, dass die politischen Überzeugungen der Fraktionen nicht weit auseinanderliegen. Wir haben eben gehört, dass das Gesetz im Ausschuss einstimmig, bei Enthaltung der LINKEN, verabschiedet worden ist. Zu den Inhalten muss ich nicht alles wiederholen, was ich hierzu bereits in der ersten und zweiten Lesung gesagt habe.
Es kommt erstens die Verkürzung der Vorbereitungszeit. Zweitens. Die Einstellungstermine werden geändert. Durch die Reduktion der Module gibt es eine Entlastung für die Auszubildenden. Drittens. Die LiV und die Fachdidaktik erhalten einen hohen Stellenwert. Der vierte Punkt ist, dass die Rolle der Schule in der Ausbildung gestärkt wird, festgemacht am Gutachten des Schulleiters, das einen höheren Stellenwert haben wird.
Wir haben in der Anhörung darüber diskutiert, ob die LiV einen Kollegen des Vertrauens hinzuziehen können. Wir machen das mit beratender Stimme, aber nicht derart, dass ein Votum abgegeben werden kann. So ist das außer in einem anderen Bundesland üblich. Der Ausbildungsstand macht 60 % der Bewertung aus, 40 % über das Examen. Daraus könnte man auch 70 zu 30 % machen, aber die Festlegung lautet 60 zu 40 %. Damit können wir leben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich stelle noch einmal fest, dass wir ein Praxissemester haben wollen. Wir müssen noch einmal an die erste Phase der Lehrerausbildung, sprich: die Universitäten, herangehen. Es soll ein echtes Praxissemester werden, und die Absicht der Landesregierung ist klar, in diese Richtung vorgehen zu wollen. Deswegen gibt es einen entsprechenden Ausschuss, eine Arbeitsgruppe der beiden Ministerien, die sich damit befassen. Wir sind uns da im Übrigen mit den GRÜNEN einig, die in die gleiche Richtung denken wie wir.
Was gibt es an Änderungen? – Ich habe es in der zweiten Lesung deutlich gemacht:
Wir kommen darauf vielleicht gelegentlich zurück, Herr Kollege.
Wir wollen, dass die Berufsschullehrer auch weiterhin an den Gymnasialzweigen der Berufsschulen unterrichten dürfen, § 58. Es ist ein bisschen darüber diskutiert worden, in welcher juristischen Form das vonstattengehen kann. Das will ich heute nicht wiederholen. So, wie es in der Vorlage unseres Änderungsantrags ausgedruckt ist, also FDP und CDU gemeinsam, ist es juristisch abgeklärt, und so wird es Bestand haben.
Wir wollen, dass in der Fortbildung der inklusive Unterricht berücksichtigt wird. Deswegen soll es diesen Zusatz in § 63 Hessisches Lehrerbildungsgesetz geben. Wir wollen, dass Gymnasiallehrer auch an beruflichen Schulen ausgebildet werden können.
Mehr muss ich dazu gar nicht sagen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das novellierte Lehrerbildungsgesetz wird die richtige Antwort auf entscheidende Fragen geben. Dabei geht es darum, was Lehrer können müssen, um ihre Schüler gut unterrichten zu können, und wie die Ausbildung der Lehrer effektiv gestaltet werden kann. Wir befinden uns mit diesem Lehrerbildungsgesetz auf einem guten Weg.
Ich hoffe, dass wir jetzt ein bisschen aufgeholt haben. Man muss nicht alles immer bis zum Ende ausreizen. Recht hat sie. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute findet die zweite Lesung des lang ersehnten Entwurfs für ein zweites Gesetz zur Änderung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes statt. Wie Sie sehen, kommt alles einmal zu einem guten Ende.
Aus der ersten Lesung wissen wir bereits, dass die Meinungen der Mitglieder der verschiedenen Fraktionen nicht so weit auseinanderliegen. Wir alle sind uns einig, dass in der zweiten Phase der Lehrerbildung, so, wie sie bisher ausgestaltet war, nicht alles optimal gelaufen ist. Im Jahr 2008 wurde mit der Formulierung des Kerns dieses Gesetzes der erste Schritt getan.
Worum geht es eigentlich? Bei dem ersten Punkt geht es um die Verkürzung der Vorbereitungszeit von 24 auf 21 Monate. Die bisher sechs Monate dauernde Einführungsphase wird auf drei Monate verkürzt. Wir denken, das ist vertretbar. Der für den eigenverantwortlichen Unterricht vorgesehene Zeitraum von 18 Monaten bleibt in vollem Umfang erhalten; aber die Dauer der Einführungsphase wird um drei Monate reduziert, und sie bleibt ohne Bewertung. Das ist sehr im Sinne der LiV – der auszubildenden jungen Lehrer –; denn sie sollen im eigenen Unterricht zunächst einmal vorsichtig Erfahrungen sammeln und auch hospitieren.
Da andere Bundesländer den Zeitrahmen schon entsprechend geregelt haben, führt die Verkürzung auch dazu, dass wir in dem Konkurrenzkampf um junge Lehrer besser bestehen können; denn wir können Lehrkräfte aus anderen Bundesländern ohne Einschränkungen einstellen.
Bei dem zweiten Punkt geht es um die veränderten Einstellungstermine: 1. Mai und 1. November statt 1. August und 1. Februar. Das bedeutet, dass nach dem Examen Stellen im hessischen Schuldienst ohne eine Wartezeit angetreten werden können. Auch schon zuvor, nach der Universität, ist es günstiger, weil die Regelung ein bisschen variabler ist. Die Lehrer können direkt eingesetzt werden, weil die Einführungsphase beim eigenverantwortlichen Unterricht verkürzt wird. Es gibt also eine größere Planungssicherheit auf beiden Seiten.
Der dritte Punkt ist wichtig; denn er hat etwas mit der Entlastung der LiV zu tun. Die Anzahl der bewerteten Module wird von zwölf auf acht reduziert, und die Fachdidaktik erhält einen hohen Stellenwert. Vier fachdidaktische Module und auch die beiden Module „Diagnostizieren, Fördern, Beurteilen“ sowie „Erziehen, Beraten, Betreuen“ sind verpflichtend. Zwei offene Pflichtmodule können durch die Seminare festgelegt werden. Insgesamt ist das eine Entlastung der Lehrkräfte. Alle Module im Hauptsemester müssen mit mindestens fünf Punkten bewertet werden. Ansonsten gelten sie als nicht bestanden.
Die Rolle der Schule in der Ausbildung wird gestärkt. Das findet seinen Niederschlag in dem Gutachten des Schulleiters, das mit zweifacher Gewichtung – 10 % – Eingang in den Teil der Gesamtnote findet, der den Ausbildungsstand betrifft. Der Prüfungsausschuss steht für den sogenannten Außenblick; denn zwei Mitglieder des Prüfungsausschusses sind nicht an der Ausbildung beteiligt.
Im Rahmen der Anhörung ist darüber diskutiert worden, ob eine Lehrkraft des Vertrauens mit Abstimmungsrecht hinzuzuziehen ist. Wir bleiben bei der Regelung, die alle anderen Bundesländer bis auf eines vorsehen. Dort wird zwar eine solche Lehrkraft hinzugezogen; aber sie hat nur eine beratende Stimme.
Eine schriftliche Arbeit wird es weiterhin geben. Sie behandelt eine pädagogische Fragestellung – das war auch bisher so –, und ihre Bewertung findet Eingang in das Ergebnis.
Ich fasse zusammen: doppelte Bewertung des Gutachtens des Schulleiters, acht Module und die pädagogische Facharbeit. Der Unterrichtspraxis kommt dabei eine zentrale Bedeutung zu. Das ist etwas ganz Wichtiges. Wenn eine Leistung in der praktischen Unterrichtstätigkeit mit weniger als fünf Punkten bewertet wird, kann das nicht durch irgendetwas anderes ausgeglichen werden. Es darf also keine Prüfungslehrprobe mit null Punkten bewertet sein; in dem Fall gilt das Examen als nicht bestanden.
Der Ausbildungsstand, der die pädagogische Entwicklung umfasst, macht 60 % der Gesamtnote aus, die unterrichtspraktische Prüfung 30 % – darin sind die zwei Lehrproben enthalten, die ein größeres Gewicht bekommen: von 10 auf 15 %, zweimal 15 % ergeben die erwähnten 30 % – und die mündliche Prüfung 10 %. Der erste Teil geht also zu 60 % ein; die Prüfungsteile gehen zu 40 % ein. Man kann auch darüber diskutieren, ob der erste Teil zu 70 % und der zweite zu 30 % eingehen sollte. Wir haben diese Aufteilung, die auch gar nicht so umstritten ist, für richtig erachtet.
Es wird festgelegt, wie die fachdidaktische Ausbildung in den beiden Unterrichtsfächern zu erfolgen hat, um die Lehrbefähigung für die einzelnen Schulformen – sprich: Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien – zu erlangen. Bei den Grundschulen sind es zwei von drei Fächern; eines muss Deutsch oder Mathematik sein. Bei den Förderschulen und den beruflichen Schulen betrifft es das studierte Fach und eine pädagogische bzw. berufliche Fachrichtung.
Dann ist geregelt, wie die Qualifizierung der Quereinsteiger zu erfolgen hat. Wir legen Wert auf die Feststellung, dass wir – auch das sage ich heute – der Landesregierung dankbar dafür sind, dass sie sich, weil in der ersten Phase der Lehrerausbildung mehr Praxisbezug gewünscht wird, auf die Einführung eines echten Praxissemesters festgelegt hat.
Es ist dazu eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Kultusministeriums und des Wissenschaftsministeriums eingerichtet worden, die bereits tagt und in diesem Jahr die ersten Ergebnisse vorlegen wird. Herr Kollege Wagner, es freut uns, die CDU, dass Sie diese Idee von uns übernommen haben. Das, was in Ihrem Antrag steht, den ich aufmerksam gelesen habe, zeigt deutliche Parallelen zu unseren Auffassungen.
Nun zu den Änderungsvorschlägen, die wir, CDU und FDP, im Zusammenhang mit der Anhörung zu machen haben.
Wir wollen erstens, dass die Berufsschullehrer auch weiterhin am Gymnasialzweig unterrichten dürfen.
Das war ein wichtiges Anliegen. Wir halten es für vernünftig, und deswegen soll der Inhalt der alten Regelung des § 58 erhalten bleiben.
Zweitens. Es ist viel über Inklusion geredet worden. Ergo müssen die Lehrer auch darauf vorbereitet sein. Bei den berufsbegleitenden Fortbildungen soll es für die Lehrkräfte die Möglichkeit geben, für inklusiven Unterricht geschult zu werden. Deswegen gibt es einen Zusatz in § 63.
Drittens wollen wir, dass die Berufsschulen auch Ausbildungsstätten für Gymnasiallehrer sein können, die ohnehin dort eingesetzt werden. Deswegen wird das Kultusministerium die betreffenden Institutionen informieren.
Ich komme zum Schluss. Man muss nicht alles bis zum Ende ausreizen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine gute Schule braucht gute Lehrer. Das ist ein Satz, den jeder unterschreiben kann. Dieses Lehrerbildungsgesetz ist unserer Auffassung nach ein richtiger Schritt in die richtige Rich
tung hin zu diesem Ziel. Deswegen sind wir mit der zweiten Lesung dieses Lehrerbildungsgesetzes auf einem guten Weg. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Dorn, man muss schon ziemlich in den Krümeln suchen, wenn man an einer guten Sache noch etwas zerreden will. Das ist nun einmal die Aufgabe der Opposition. Ich habe es aber vermisst, dass Sie substanziell etwas dazu sagen, was Sie denn im Einzelnen möchten.
Es war unter dem Strich ziemlich konfus.
Es war allgemeine Kritik an dem, was Hochschule sein könnte, oder was der Bachelor oder der Master sein sollte. Liebe Frau Dorn, das liegt eigentlich alles fest.
Man müsste sich die Frage stellen: Was macht denn das duale Studium aus? Wir kennen das duale System aus dem Berufsschulwesen, wo die Praxis neben der schulischen Ausbildung steht. Das ist ein Markenzeichen unserer Wirtschaft und ein Gütezeichen für unsere Fachkräfte, die in aller Welt angesehen sind. Dieses Konzept wird auf den Bereich der Hochschulen übertragen. Das machen wir jetzt schon seit zehn Jahren. Es gibt ein breites Angebot in staatlichen und privaten Institutionen. Sie haben sie genannt: Fachhochschulen, Hochschulen und Berufsakademien. Herr Kollege Lenders hat das ausgeführt.
Eine Transparenz besteht auch, weil seit 2008 eine Kampagne zum dualen Studium in Hessen läuft. Wenn Sie die Zahlen noch richtig im Kopf haben: eine Steigerung um 45 % auf mittlerweile 3.000 Studierende. Das kann sich sehen lassen.
Sie haben das Profil des dualen Studiums bemängelt. Das Profil des dualen Studiums ist gerade geschärft worden, und es sind inzwischen klare Qualitätsmaßstäbe gesetzt worden. Es gibt eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von Hochschulen, Berufsakademien, Wirtschaftsverbänden, dem Wirtschaftsministerium und dem Wissenschaftsministerium. Diese Arbeitsgruppe hat einen Kriterienkatalog für dieses Studium mit verbindlichen und klaren Anforderungen festgelegt.
Wir haben in Hessen den Vorteil, dass private und öffentliche Hochschulen sowie Berufsakademien – also eine Vielfalt – über eine Angebotsform in diesem dualen Studium verfügen. Das Interesse der Wirtschaft besteht darin, passgenaue Lösungen für ihre Besonderheiten durch den Anbieter zu empfangen. Als Reaktion auf die vielfältigen und wachsenden Anforderungen der modernen Berufs- und Arbeitswelt – das muss ich nicht wiederholen, das hat Herr Kollege Lenders schon gemacht – gibt es immer mehr Studienangebote. Das ist vielleicht das, was Sie kritisieren. Ich behaupte, es muss nicht immer alles vereinheitlicht werden. Hier werden ein Nebeneinander und eine Verzahnung von Berufsausbildung und Hochschulstudium vorgesehen. Das duale Studium hat ständig an Bedeutung gewonnen. Sie sagen, wir befänden uns im Mittelfeld. Immerhin, wenn man aus dem Mittelfeld nach vorne geht, ist das auch ein Fortschritt.
Die enge Verbindung von Theorie und Praxis, das ist das Markenzeichen, sorgt für ein zukunftsträchtiges und erfolgreiches Modell. Für die Unternehmen ist das ein ganz neuartiges Instrument, sich einen eigenen Fachkräftenachwuchs praxisnah auf einem akademischen Niveau auszubilden. Das genau ist der Level, der eingezogen ist. Am Ende der Ausbildung steht sozusagen das Prädikat eines Bachelors, das ist allgemein anerkannt.
Als besonders lobenswert erwähne ich hierbei die Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Landesregierung. Diese Kombination hat dem wissenschaftlichen Studium mit praktischer Berufsausbildung zum Durchbruch verholfen. Unterm Strich ist das eine Stärkung unseres Wirtschaftsstandorts Hessen, weil künftige Fach- und Führungskräfte gewonnen werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, nun zur nächsten Frage: Wie funktioniert dieses System? Für das Konzept unter der Dachmarke „Duales Studium“ gibt es gemeinsame Qualitätskriterien. Sie garantieren den Studierenden, den Unternehmen und den Bildungsanbietern, dass ihre jeweiligen Anforderungen berücksichtigt werden, und sie bieten die Möglichkeit einer engen Zusammenarbeit auf der fachlichen Ebene.
Es ist eben die Zahl genannt worden. 30 % Praxisanteil sind in der Ausbildung vorgeschrieben. Es ist ein besonderes Plus dieser Ausbildung, dass Theorie und Praxis eng miteinander vernetzt sind. So können sich die Unternehmen Beschäftigte selbst formen und rekrutieren, die optimal auf ihre Bedürfnisse ausgebildet werden. Herr Kollege Lenders hat die Regionen genannt – Nord, MitteOst, Mitte-Rhein-Main und Süd, das lasse ich jetzt einmal weg –, in denen das möglich ist. Kleine und kleinste Unternehmen können sich zusammenschließen – das ist ein Vorteil – und im Verbundmodell arbeiten, wobei sie die betroffenen Auszubildenden in Praxisphasen austauschen können.
Ein Betrieb kann die Federführung für den anderen übernehmen. Das hat Kostenvorteile, weil nur für den Teil, für den selbst ausgebildet wird, gezahlt oder die Belastung getragen werden muss. Das führt zu einer Kostenreduzierung. Auch die hoch spezialisierten Betriebe können sich für ihren Teil, den sie brauchen, daran beteiligen.
Das lässt sich alles organisieren, indem die Werkstätten für die anderen mitbenutzt werden können. Es geht um Teile der Infrastruktur. Für die Studierenden ist es ein Vorteil, dass sie schon vom ersten Tag an Vergütung bekommen. Auch das möchte ich erwähnt haben.
Es gibt zwei Modelle, ein Blockmodell und ein Wochenmodell. Beim Blockmodell wechseln sich zwölf Wochen zwischen Praxis und Theorie ab, beim Wochenmodell vollzieht sich der Wechsel in der einen Woche. Die Regelstudienzeit beläuft sich auf sechs bis acht Semester. Das ist das, was für einen Bachelor wichtig ist.
Es gibt einen Kooperationsvertrag mit den Studierenden, der die Ziele, die Zugangsvoraussetzungen, die Finanzen festlegt – das ist alles geregelt. Jetzt zu sagen, das würde sich alles im luftleeren Raum bewegen und sei nicht geregelt, ist doch barer Unsinn. Es gibt mit den Studierenden Ausbildungs- und Arbeitsverträge. Auch das ist geregelt.
Es bleibt abschließend die Frage, was zu tun ist. Inzwischen sind es in Deutschland 8 % der kleinen und mittleren Unternehmen, die sich daran beteiligen. In Hessen sind es allein über 1.000. Das ist eine Zahl, die sich sehen lassen kann. Es ist die Aufgabe von jedem von uns und auch von der Landesregierung, dafür zu werben, dass es noch bekannter wird. Das ist auch mit Sinn des Antrages: ein kleines Stück Öffentlichkeit herzustellen und darauf hinzuweisen,
dass es in Hessen so etwas gibt. Das hat jetzt nichts mit einem besonderen Lob für die Landesregierung zu tun.
Wenn Sie selbst sagen, das verdient Lob, dann ist das auch in Ordnung. Aber es ist ein Stück der Öffentlichkeitsarbeit, zu sagen, dass es das hier in Hessen gibt. Das Ganze ist ausbaufähig, und es sollte ausgebaut werden, denn es steht alles im Dienst – wie ich meine – einer guten Sache.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Wagner, ich werde jetzt einige Ihrer Bedenken zerstreuen. Wir haben jetzt endlich die erste Lesung des lang ersehnten Gesetzentwurfs.
Eines muss ich dazu sagen. Denn Sie fragten: Was haben Sie zwei Jahre lang gemacht? – Wir hatten dazwischen Neuwahlen.
Das hat uns auf diesem Weg ein bisschen aufgehalten. Sie wissen – –
Es ist schon länger her, dass die erste Fassung eingebracht wurde. Die Frau Ministerin hat das gesagt. Es mussten noch einige inhaltliche Punkte geklärt werden. Das waren nicht sehr viele, aber immerhin, es waren welche.
Herr Kollege Wagner, ich halte fest, dass meines Erachtens die Auffassungen zwischen den politischen Lagern gar nicht so weit auseinanderliegen. Sie haben gesagt, Frau Ministerin sei zu kurz gesprungen. Das ist ein biss chen übertrieben. Aber Sie müssen als ein Vertreter der Opposition auch ein bisschen etwas sagen.
Meine Damen und Herren, wir sind uns wahrscheinlich darüber einig, dass die bisherige Regelung nicht optimal ist. Da ist zu fragen: Worum geht es? – Die Frau Ministerin hat es gesagt. Erstens geht es um die Verkürzung der Vorbereitungszeit von 24 Monaten auf 21 Monate. Das ist uns ein bisschen schwergefallen. Das sage ich ganz offen. Aber es ist vertretbar, in der Einführungsphase von sechs Monaten auf drei Monate zu reduzieren. Die 18 Monate für den eigenverantwortlichen Unterricht während der Ausbildungszeit werden erhalten bleiben. Die Referendare können somit früher mit eigenverantwortlichem Unterricht eingesetzt werden.
Das hat auch einen weiteren Vorteil. Wir stellen aus anderen Bundesländern angehende Lehrkräfte in den Vorbereitungsdienst ein. Dort gibt es zum Teil andere Regelungen zur Dauer. Das wird dann besser dazu passen. Denn es gibt auch einen Wettbewerb zwischen den Ländern. Dass die Einführungsphase ohne Bewertung bleiben soll, ist in Ordnung.
Jetzt komme ich auf eine Frage zu sprechen, die Sie gestellt haben. Ich stelle ausdrücklich fest, dass die frei werdenden 8,7 Millionen € im System bleiben sollen. Sie sollen anderweitig genutzt werden, z. B. zur Entlastung der Mentoren. Wenn Sie die Vorlage aufmerksam gelesen haben sollten, würden Sie merken, dass das dort auch steht.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum zweiten Punkt. Die Einstellungstermine sollen der 1. Mai und der 1. November statt dem 1. August und dem 1. Februar werden. Das heißt, es wird keine Verzögerungen bei den Einstellungen im hessischen Schuldienst mehr geben. Das wird ein Vorteil sein. Auch im Vorbereitungsdienst wird es von Vorteil sein, dass der eigenverantwortliche Unterricht jeweils synchron zum Schuljahresbeginn und zum Halbjahresbeginn anlaufen kann.
Bei dem dritten Punkt geht es um die Reduktion der Module. In der Tat gab es hier Dopplungen und eine Überlastung. Es gab Klagen von den angehenden Lehrkräften im Vorbereitungsdienst. Die haben wir gehört.
Die Anzahl der Module soll von zwölf auf acht reduziert werden. Vier fachdidaktische Module sollen verpflichtend bleiben. Das wird eine echte Entlastung sein. Jedes Modul muss im Hauptsemester mit mindestens fünf Punkten bewertet sein. Das wird eine Voraussetzung zur Zulassung zur zweiten Staatsprüfung sein. – Den Rest lasse ich einmal weg.
Der vierte Punkt ist eigentlich genauso wichtig. Die Rolle der Schule in der Ausbildung soll gestärkt werden. Warum ist das wichtig? – Man will wissen, wie der Entwicklungsstand eines Auszubildenden in der Schule ist. Man will wissen, welche Fortschritte er macht. Das soll im Gutachten des Schulleiters dokumentiert werden. Das wird mit einer doppelten Gewichtung im Sinne der selbstständigen Schule auch in die Benotung eingehen.
Der Prüfungsausschuss soll so zusammengesetzt werden, dass der „Außenblick“ und nicht die „Betriebsblindheit“ dominiert. Vielmehr soll eine „Fremdprüfung“ von außen mit ein Teil sein. Zwei der vier Mitglieder sollen nicht an der Ausbildung beteiligt sein.
Dann geht es noch um die pädagogische Facharbeit und die unterrichtspraktische Prüfung. Die schriftliche Arbeit war ein bisschen umstritten. Es gab einige Stimmen, die sagten: In der ersten Phase wird doch eine Arbeit geschrieben. Muss das denn dann in der zweiten Phase auch sein?
Die pädagogische Facharbeit – so soll sie dann heißen – soll sich mit pädagogischen Fragestellungen beschäftigen. Es gilt also, zu analysieren und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Diese Arbeit soll ebenso wie das erwähnte Gutachten des Schulleiters in die Bewertung einfließen. Es soll also eine doppelte Bewertung des Gutachtens, die acht Module und die pädagogische Facharbeit geben.
Der Unterrichtspraxis wird zentrale Bedeutung zukommen. Das ist ganz wichtig. Sie kann an der Gewichtung in der Benotung abgelesen werden. Leistungen in der praktischen Unterrichtstätigkeit unter fünf Punkten werden nicht ausgeglichen werden können. Genauso würde das bei einer Prüfungslehrprobe der Fall sein, die mit null Punkten bewertet wird. Die unterrichtspraktische Prüfung soll eine dreifache Bewertung erhalten. Daran können Sie ablesen, wie wichtig Praxis sein wird.
Der Ausbildungsstand, der die von mir erwähnte pädagogische Entwicklung aufzeigen soll, wird 60 % der Gesamtnote ausmachen, die unterrichtspraktische Prüfung 30 % und die mündliche Prüfung 10 %.
Das ist alles in den Verbänden und bei den Fachleuten nicht sehr umstritten gewesen. Ich sage das noch einmal, weil das die Punkte sind, die wir eigentlich auch schon früher hätten haben können. Das ist in der Tat richtig. Auf die anderen Fragestellungen werde ich noch zu sprechen kommen.
Die inhaltliche Anpassung der Ausbildungsfächer ist ein weiterer Punkt. Bei der Ausbildung zum Gymnasiallehrer soll es wie bisher bleiben; bei der Ausbildung zum Lehrer der Haupt- oder Realschule auch, es sollen zwei Fächer sein; bei der zur Grundschule sollen es zwei aus drei Fä
chern sein. Dabei muss eines Deutsch oder Mathematik sein. Bei der Ausbildung zum Lehrer für Förderschulen und berufliche Schulen sollen es das studierte Fach und eine Fachrichtung sein.
Die Frau Ministerin hat auch gesagt, dass es eine Regelung für Quereinsteiger geben soll. Es soll Qualifizierungsauflagen geben. Wenn jemand eine halbjährige Probezeit mit Eignungsfeststellung hinter sich hat, dann kann er weiterbeschäftigt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme damit zum Praxissemester. Lieber Herr Kollege Wagner, vielleicht können Sie einen Moment aufmerksam sein. Da sind wir uns eigentlich einig. Es war für uns sehr wichtig – das ist auch ganz unstreitig –, dass in der ersten Phase der Lehrerausbildung mehr Praxisbezug erwünscht ist.
Ich bin gespannt, wie Sie abstimmen werden. Eigentlich müssten Sie, wenn ich mit meiner Rede fertig bin, sagen: Wir sind auch für den Entwurf.
Wir begrüßen daher ausdrücklich den Beschluss der Hessischen Landesregierung, ein echtes Praxissemester einführen zu wollen.
Ein solches Praxissemester würde nämlich die große Chance bieten – das haben Sie zu Recht moniert –, dass die Lehramtsstudenten früher erkennen können, ob sie für das angestrebte Berufsbild geeignet sind.
Deshalb sollten sie schon während des Studiums ein halbes Jahr in die Schulen gehen. Wir haben vor, dass das von August bis Februar der Fall sein soll. Daran müssen die Universitäten – das ist ganz wichtig –, die Studienseminare und die Schulen beteiligt werden. Denn in die Schulen müssen sie gehen.
Das wird ein Novum sein. Wenn Sie so wollen, wird das ein Paradigmenwechsel sein. Das wird nicht ganz einfach zu händeln sein.
Das war für uns eine Bedingung. Ich sage das einmal ganz freimütig: Wir haben gesagt, wir gehen die Reduzierung von 24 auf 21 Monate mit, wenn das Praxissemester kommt.
Um dieses Detail auszuarbeiten, wird jetzt eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern des Kultusministeriums und des Wissenschaftsministeriums gebildet werden. Sie soll die drei Genannten zusammenführen. Dazu braucht man ein schlüssiges Konzept. Das wird aber kommen.
Ich weiß – das habe ich im Pressespiegel lesen können –, dass Sie auch so denken. Ich bin da gespannt.
Resümee meiner Ausführungen: Verehrte Kolleginnen und Kollegen, eine gute Schule braucht gute Lehrer – eine Binsenweisheit.
Dieses Lehrerbildungsgesetz gibt die richtigen Antworten auf die entscheidenden Fragen, was Lehrer können müssen, um Schüler gut zu unterrichten, und wie wir die Ausbildung der Lehrer effektiv gestalten. Ich könnte mir vorstellen, dass es über unsere Reihen hinaus – ich bin gespannt auf Ihr Votum – Zustimmung finden kann. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Wissler, Sie sind noch sehr jung an Jahren. Das mag Sie ehren.Aber ich darf Sie daran erinnern, dass der Ton vielleicht auf Fachschaftshauptversammlungen der Universität Marburg angemessen ist.Aber er entspricht nicht ganz dem, was hier in dem Hohen Hause in Wiesbaden üblich ist.
Manchmal bin ich auch der Meinung, wir würden uns in der Volkskammer befinden, weil von Rosa Luxemburg die Rede ist. Zu den Inhalten komme ich aber noch.
Meine Damen und Herren, das, was Sie angesprochen haben, hat zwei Teile. Zum einen betrifft es die Universitäten, und zum anderen die Schulen.
Ich möchte einmal mit dem beginnen, dem ich vielleicht noch etwas abgewinnen kann, nämlich mit dem, was an den Universitäten geschieht.Ich verhehle es nicht:Wir haben eigentlich sehr verhalten reagiert, als es darum ging, die Abschlüsse Bachelor und Master einzuführen. Jedenfalls brach bei uns keine Euphorie aus. Ich denke, da besteht die Gefahr, dass Ziele, die vorgegeben sind, eigentlich nicht erreicht werden. Insofern kann ich, was das angeht, den Protesten einiges abgewinnen.
Das Studium ist nicht kürzer geworden. In Teilen ist es sogar länger geworden. Denken Sie daran: Wenn wir das beim Studium für den Lehrerberuf umsetzen würden, würden alle Bereiche des Studiums für das Lehramt Grund-, Haupt- und Realschulen wesentlich länger.
Mobilität sollte erreicht werden. Sie wird auch nicht erreicht. Das hängt mit der Verschulung, der Modularisierung zusammen. Sie zwingt dazu, dass die Studenten eigentlich mehr an ihrer Hochschule verbleiben, als einmal zu wechseln. Auch da ist das Ziel verfehlt worden. Das Ganze wird überladen und verschult.
Über allem schwebt dann noch die Frage:Was fangen wir eigentlich mit dem Abschluss Bachelor an, wenn dieser Grad erreicht worden ist?
Das ist es auch, was Frau Schavan gemeint hat, als sie sagte, bei der Umsetzung seien handwerkliche Fehler gemacht worden.Wir haben den Universitäten den Autonomiestatus gewährt. Die tragen viel Verantwortung bei der Umsetzung, und das ist nicht immer ganz gelungen. Man könnte sagen, wir befinden uns ein Stück auf einem Irrweg. Wir müssten eigentlich, das ist bei dem Antrag der GRÜNEN so ausgesprochen, den Mut haben, an die Reform der Reform heranzugehen. So weit, so gut.
Nun muss man einmal fragen: Wie sieht das eigentlich in der deutschen Landschaft der Hochschulen aus? Wer sind denn diejenigen, wo es am schnellsten vorangeht? – Ich muss feststellen, dass ausgerechnet die, die die Aktuelle Stunde heute beantragt haben, die sind, die auf diesem Weg am schnellsten vorangegangen sind. Ich will einmal solche Länder nennen wie Berlin und Brandenburg. Dort ist alles schon umgesetzt worden.
Ich rate Ihnen einmal: Rollen Sie die Protestfahnen hier ein, fahren Sie einmal dorthin, wo es am notwendigsten ist, und packen Sie sie dort aus.
Jetzt komme ich zu dem zweiten Teil, der Schule, denn die Redezeit ist sehr begrenzt. Ich kann den Protest, den Sie äußern, überhaupt nicht verstehen. Der Unterricht ist zu 100 % abgedeckt. Die Ausgaben für Bildung sind – das können Sie leugnen, wie Sie wollen – kontinuierlich gestiegen. Die Zahl der Lehrer ist so hoch wie nie – 50.000 Köpfe, zum aktuellen Schuljahr 1.000 eingestellt und zum nächsten wieder 650 mehr.
Stichworte:Wegfall der Sternchenregelung – das bedeutet kleinere Klassen, das ist auch in Anträgen angesprochen worden –, G 8, Ganztagsbetreuung. Das ist auch angesprochen worden, sie hat sich in den letzten Jahren vervierfacht. Das alles bleibt nicht ohne Erfolg, weil seit 1999 die Zahl der Abgänger, die gar keinen Abschluss erreicht haben, halbiert worden ist.
Fragen Sie sich einmal kritisch, warum die Eltern nicht mitmachen. Wir – Kollege Irmer und ich – waren gestern mit dem Landeselternbeirat zusammen. Die haben uns ausdrücklich darauf hingewiesen
Herr van Ooyen –, dass die Eltern diesen Protest nicht mittragen. Sie haben nicht teilgenommen, darüber sollten Sie einmal nachdenken.
Jetzt bleibt die Frage: Was wollen Sie eigentlich? Sie haben die Forderungen der GEW übernommen, so auch in den Anträgen zu lesen: Rücknahme der Pflichtstundenverordnung 2004.Was ist denn der Inhalt gewesen? – Die Zahl der Stunden ist bei den Beamten von 40 auf 42 erhöht worden, bei den Lehrern um eine Pflichtstunde, weil es ein Sonderfall ist.
Im Moment liegt bei der Landespersonalkommission ein Verordnungsentwurf zur Beteiligung. Danach wird die Arbeitszeit der Lehrer um eine halbe Stunde reduziert, eingespart in einem Lebensarbeitszeitkonto. Die Inanspruchnahme wird durch Unterrichtsermäßigung erfolgen.Darüber können Sie lachen.Wenn das jemand macht, ist es eigentlich egal, aber er hat dazu die Möglichkeit. Bei den Beamten soll das analog gleich um eine Stunde geschehen, sodass beide – Lehrer und Beamte – insgesamt gleich behandelt werden, nämlich mit einem Minus von 50 %.
Altersteilzeit entfällt, weil nicht bezahlbar. Ich kann es nicht ändern. Der Rechnungshof hat uns darauf hingewiesen. Ich persönlich hätte mir eine andere Regelung gewünscht. Ich war eigentlich dafür, sogar die echte Altersteilzeit einzuführen. Aber ich muss das, was machbar ist, halt akzeptieren und kann der Wünsche viele haben, die Realisierung ist eine andere.
Sie reden von der Erhöhung – –
Dann lasse ich das einmal weg. Aber die geforderten 10.000 Deputatstunden möchte ich doch gern erwähnen. Ich weiß nicht, ob Sie wissen, was das bedeutet. Das sind 380 Stellen. Das macht nach der kameralen Rechnung 17,6 Millionen c und nach der Doppik 22,8 Millionen c aus.Das ist nicht zu bezahlen.Erinnern Sie sich an die gestrige Diskussion hier im Hause,und dann wissen Sie:Es ist schierer Populismus, was Sie betreiben.
Ein Satz noch zur Methode. Sie können doch nicht im Ernst glauben, dass wir uns Anträgen anschließen, die eine Solidarisierung mit organisiertem Rechtsbruch beinhalten.
Man muss doch einmal darauf hinweisen, dass die Beamten – –
Ein Teil der Anträge ist ohnehin geltendes Recht, und die Abschaffung des gegliederten Schulsystems ist mit uns nicht zu machen. Weil wir keinen Rechtsbruch gutheißen wollen, werden wir Ihre Anträge ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe am Dienstag ausführlich zu diesem Gesetzentwurf Stellung bezogen. In der Zwischenzeit haben sich keine neuen Gesichtspunkte ergeben, auch nicht in der Sitzung, die am Dienstag im Anschluss an das Plenum stattgefunden hat. Insofern kann ich das kurz machen.
Wir sind, zeitökonomisch gesehen, weit zurückgeworfen. Ich denke, es ist im Interesse aller, wenn ich auf die fünf Minuten Redezeit verzichte. Eigentlich hätten wir uns die dritte Lesung ersparen können.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die frohe Kunde vorab: Vielleicht kann ich etwas gutmachen, indem ich die zehn Minuten Redezeit nicht ganz brauche.
Wenn das Folgende auch so tun, kommen wir noch zu einem guten Ende.
Das liegt bei Ihnen. – Worum geht es? Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei den Änderungen des Schulgesetzes handelt es sich zumeist um formale Korrekturen, die sich aus der Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges ergeben. Zunächst ist der Wahlunterricht betroffen.Der Wahlpflichtunterricht wird in den Wahlunterricht überführt. Auf diese Weise eröffnen wir den Schulen die Möglichkeit, besondere Angebote im Rahmen ihres Schulprofils wie Förder- und Differenzierungsangebote zu machen.
Auch die dritte Fremdsprache – das ist für die Gymnasien wichtig – und die zweite Fremdsprache für die Realschulen sind betroffen. Als Beispiel nenne ich einmal Latein als dritte Fremdsprache oder Griechisch für den humanis
tischen Bildungsgang. Damit werden die Belastungen für die Mittelstufe zurückgefahren.
Der nächste Punkt:die Kontingentstundentafeln.Im Rahmen der erweiterten Selbstständigkeit der Schulen ist es möglich, dass die vorgeschriebenen 260 Wochenstunden der Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur flexibel verteilt werden. Das ist damit gemeint und geregelt.
In einem weiteren Teil geht es um die Vorverlagerung der Anmeldungen um ein halbes Jahr, also von September/Oktober auf März/April. Das ist wichtig, damit die Vorlaufkurse früher beginnen und die Anmeldungen für das Schulvorbereitungsjahr rechtzeitig erfolgen können.
Jetzt komme ich zu dem Teil, der für Diskussionen gesorgt hat: die angebliche Erschwerung für die integrierten Gesamtschulen. Eine Zweizügigkeit ist von Rot-Rot-Grün im letzten Jahr eingeführt worden. Meines Erachtens und dem Erachten meiner Fraktion nach lässt das den Anspruch der Schwerpunktbildung für eine Fachleistungsdifferenzierung nur in unzureichendem Maße zu. Die Modifikation auf Dreizügigkeit ist erforderlich, um eine sinnvolle pädagogische und organisatorische Konzeption zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren, das liegt auch im Interesse der IGS; denn die IGS will alle drei Schulformen und vor allen Dingen alle drei Abschlüsse anbieten. Auf Letzterem liegt das Schwergewicht; denn um alle drei Abschlüsse anbieten zu können, brauche ich drei Schulzüge und nicht nur zwei.
Es ist noch ein Argument zu hören: Bei demografischer Entwicklung, die rückläufig ist, sei es notwendig, im ländlichen Raum Zahlen herunterzufahren – also eine zweizügige IGS als Allheilmittel für den Erhalt der ländlichen Schulstandorte. Meine Damen und Herren, da habe ich meine Zweifel.
In einem zweiten Schritt wird das letztlich bei einer zwangsweisen Zuweisung der Gymnasiasten in eine IGS landen.Warum ist das so? – Weil nämlich bei der Zweizügigkeit diesen Schulstandorten auch die Luft ausgeht. Diese Schwierigkeiten haben wir jetzt schon bei den verbundenen Haupt- und Realschulen im dünn besiedelten ländlichen Raum. Jetzt sagen Sie mir, wo denn der Unterschied zwischen einer zweizügigen IGS und einer verbundenen Haupt- und Realschule liegt. Wir hatten übrigens diese Diskussion schon einmal vor 20 Jahren.
Es hieß damals, eine IGS funktioniere nur, wenn auch die guten – sprich:die gymnasialen – Schüler zugewiesen werden. Das hat einen anderen Ansatz gehabt. Aber man muss wissen, dass mit diesem süßen Gift „Erhaltung der Schulstandorte“ ein Angriff auf die Dreigliedrigkeit des Schulsystems verbunden ist, um das einmal klar und deutlich zu sagen.
Man könnte auch ganz anders vorgehen, wenn es um die Standorte geht,und da denke ich an die Richtzahlen.Warten wir einmal ab, wie sich die Bevölkerungszahlen entwickeln werden. Wenn man Richtzahlen herunternimmt, weil die Lehrer dann mehr Kapazitäten bekommen, ist das auch eine günstige oder denkbare Möglichkeit. Die Dreizügigkeit ist unseres Erachtens auch eine Frage der
Gerechtigkeit und Gleichbehandlung gegenüber den schulformbezogenen Gesamtschulen, den KGS, weil die das nämlich jetzt schon haben. Eine Ungleichbehandlung dieser Schulform ist unseres Erachtens nicht einzusehen.
Jetzt noch ein Wort zur Beschulung derjenigen, die sich hier illegal aufhalten. Dies soll Gegenstand einer Verordnung werden, die zwischen den Koalitionspartnern – also zwischen uns und der FDP – noch ausgehandelt werden muss.
Ich sage, das berührt nicht nur die Schulen, sondern auch das Ausländerrecht.Auch der Innenminister wird dazu ein Wort sagen müssen. Das Thema ist heikel und muss zunächst zwischen den Koalitionspartnern ausgehandelt werden. Deswegen ist das heute kein Gegenstand der Debatte.
Jetzt komme ich zu dem Lehrerbildungsgesetz. In absehbarer Zukunft wird der Bedarf für bestimmte Lehrämter und Mangelfächer nicht vollständig durch ausgebildete Lehrkräfte zu decken sein. Daher ist es notwendig, eine Regelung für ein besonderes berufsbegleitendes Qualifizierungsverfahren für geeignete Personen zu finden, die als sogenannte Seiteneinsteiger zur Sicherung der Unterrichtsabdeckung herangezogen werden können. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, am Ende einer solchen berufsbegleitenden Qualifizierung soll der Erwerb einer Qualifikation stehen, die einer Lehrbefähigung gleichgestellt ist.
Das wird in einer Rechtsverordnung geregelt. Darin wird auch geregelt werden, dass die bereits im Schuldienst Tätigen – das ist doch nicht neu, wir machen das ja schon mit einigen Lehrkräften – auch eine solche Qualifikation erwerben können.
Dazu gibt es jetzt einen Antrag der SPD, den ich erwähnen will. Meines Erachtens wird er das Bewerberfeld solcher Seiteneinsteiger aber einschränken. So wären z. B. Bewerber aus der Wirtschaft mit einem BA-Studium ausgeschlossen; es wären nur noch Kandidaten mit einem Hochschulabschluss auf universitärem Niveau zugelassen. Ich kann verstehen, dass man damit erreichen möchte, dass es keine Entwertung des Lehrerberufs gibt. Unsere Regelung ist variabler gefasst.
Ich denke aber, entscheidend für eine Nichtabwertung ist eigentlich die Qualifikation der Lehrer wie auch derjenigen, die eine solche Prüfung ablegen.Wenn am Ende eine Prüfung steht, dann ist es doch logisch, dass die auch zu einem Nichtbestehen führen kann.Dieses Nichtbestehen ist dazu da, nicht geeignete Bewerber auszuscheiden.
Mithin wird es nach unserer Auffassung auf diese Weise keine Entwertung des Lehrerberufs geben.
Nun zu der Tabelle, die sehr viel diskutiert worden ist. Sie erinnern sich: Bei der ersten Lesung habe ich gesagt, dass auch wir hier Änderungsbedarf sehen. Das ist inzwischen so gekommen. Die Mängel, die – wie ich finde: zu Recht – moniert worden sind, sind jetzt abgestellt.
Sie erinnern sich: 13 Punkte war damals keine 1, sondern eine 2; das ist jetzt erledigt. Jetzt ist es eine 1, nämlich die 1,3.
20 Module mit 14 Punkten ergeben 280 Punkte. Nach der alten Vorstellung war auch das keine 1,0, sondern eine 1,3. Jetzt ist das eine 1,0.
Sie können das runterdeklinieren: 20 Module mit je 8 Punkten sind insgesamt 160 Punkte, also eine glatte 3. Jeweils 11 Punkte führen zu einer glatten 2 und nicht zu einer 2,2 wie nach der alten Vorstellung.
Ich will Sie nicht mit der Tabelle traktieren.
Abschließend will ich nur sagen: Diese neue Tabelle ist einhellig von GEW – man höre und staune –, AfL bis hin zu ACDL begrüßt worden. Eine seltene Einigkeit. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, damit ist die Luft aus diesem Thema raus.
Insofern ist es nur logisch, dass die SPD im Kulturpolitischen Ausschuss zugestimmt hat. – Herr Kollege Wagner, hören Sie zu. Herr Kollege Wagner, ich habe Ihnen doch gesagt, was ich davon halte. Sie haben gleich die Möglichkeit,das zu kommentieren.Ich stelle fest:Die Luft ist raus.
Ich kenne Ihre Tabelle. Sie ist praktisch mit der unseren identisch; es geht nur um die Frage, ob 300 Punkte eine Auszeichnung sind oder nicht. Das ist ziemlich marginal, darüber kann man streiten, oder man kann es lassen.
Ich komme zum Schluss. Es gibt noch einen Antrag, der eine sogenannte schnelle Lösung zur Reform der zweiten Ausbildung vorsieht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich kann das inhaltlich verstehen. Aber ich will Ihnen gleich sagen, warum das zum jetzigen Zeitpunkt überholt ist.
Im vorigen Jahr hatten wir zu diesem Punkt einen Gesetzentwurf der FDP. Dazu war für den Dezember eine Anhörung angesetzt, aber das kam, wie Sie wissen, wegen der Wahl nicht mehr zum Tragen.
Aber dieser Entwurf wird jetzt nach den Ferien in neuer Form vorgelegt werden. Alles das, was Sie angesprochen haben – vor allem in Punkt 6 –, wird Gegenstand sein. Ich kann Ihnen sagen, in den letzten Wochen habe ich nichts anderes getan, als mit Interessierten,Verbänden, Parteien und all den Leuten, die damit zu tun haben, zu diskutieren. Der neue Gesetzentwurf, der nach den Ferien kommen wird,enthält alle diese Punkte,namentlich die aus Ihrem Punkt 6. Insofern gibt es keine Notwendigkeit mehr, Ihren Antrag heute zu behandeln, und aus diesem Grund lehnen wir ihn ab.
Ich bitte das Gremium, unseren Vorschlägen zuzustimmen – Herr Präsident, in der Hoffnung, dass ich die Redezeit ein bisschen unterschritten habe.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegin Habermann, ich habe eben die Luft angehalten, als Sie ansetzten, den Herrn Irmer so zu loben. Ich dachte, jetzt wird es ganz hinterhältig.
Aber ich kann Ihnen versichern, die Anhörung werden wir mitmachen. Das haben wir angekündigt. Ich muss allerdings sagen, die erste Einleitung, die Sie eben gebracht haben, hat mit dem Thema gar nichts zu tun. In Ihrem Antrag ist eine Reihe von Fragen gestellt, die Sie zum Glück nicht beantwortet haben. Die gehören in den Kulturpolitischen Ausschuss und in die Anhörung hinein.
Zu Beginn will ich nur einige wenige Bemerkungen machen. Sie haben in Punkt eins das Verhältnis zwischen Pflicht- und Wahlkursen angesprochen. Das ist vor nicht allzu langer Zeit einmal neu geregelt worden. Ich denke, es hat einen Sinn gemacht, es so zu regeln, wie es jetzt ist. Man könnte sagen, die Wahlfreiheit ist ein bisschen eingeschränkt worden. Aber das macht halt die Vergleichbarkeit umso sicherer.
Der zweite Punkt, den Sie erwähnt haben, ist die Dauer der Oberstufe. Darüber kann man diskutieren. Andere Bundesländer haben das anders – im Osten eine zweijährige Oberstufe.Aber ich will nur einmal andeuten, es geht dabei um die Durchlässigkeit. Wir müssen an die Schülerinnen und Schüler denken, die einen mittleren Bildungsabschluss haben. Die müssen an die Oberstufe herangeführt werden.
Ich kann innerlich eine gewisse Sympathie für die Frage aufbringen, ob die Mittelstufe verkürzt werden muss. Das löst ja viel Unmut aus. Aber wenn wir sagen, die Oberstufe soll verkürzt werden und die Mittelstufe soll bleiben, dann ist das eigentlich nichts anderes, als das Tor für die mit mittlerem Abschluss ein Stück zugemacht. Das wollen wir nicht unbedingt.
Worum es eigentlich geht – das haben Sie jetzt nicht gesagt –, ist, Pannen zu vermeiden. Mit Panne meine ich das, was mit dem Matheabitur passiert ist. Das soll in Zukunft vermieden werden. Das ist höchst ärgerlich – ich will gar nicht drum herumreden –, und zwar für die betroffenen Schüler, aber auch für die Politik. Das zu verhindern, darum geht es eigentlich.
Frau Habermann, aber die Reaktion hat auch gezeigt, dass es so schlecht um das Landesabitur gar nicht bestellt ist, sonst hätte es diese Reaktion nämlich nicht gegeben. Ob es überhaupt möglich sein wird, Pannen generell zu vermeiden, vor allem, wenn es die zentralen Elemente des Abiturs nicht gäbe und es wie früher wäre, das möchte ich sehr bezweifeln. Warum bezweifle ich das? – Wer in der Schule war, wird – dessen bin ich mir sicher – festgestellt haben, dass wir früher Pannen gehabt haben. Nur haben die nicht das Licht der Öffentlichkeit erblickt.
Wenn eine einzelne Schule betroffen ist, weil die Schule für die Durchführung des Abiturs selbst zuständig ist, passieren solche Fehler;nur den anderen interessiert es nicht. Beim Landesabitur ist das natürlich ganz anders. Da ist ganz Hessen betroffen. Ein Einzelfall an einer Schule konnte in der Summe sogar mehr Fälle als das ergeben, was wir gegenwärtig erlebt haben. Bei einer zunehmenden Zahl an Prüfungsaufgaben steigt auch das Risiko der Pannen. Das muss man auch wissen. Und das ganz auszuschließen – allein ein Tippfehler kann dazu führen –, wird auch zukünftig nicht möglich sein. So viel zu diesem Punkt.
Es geht um noch etwas ganz anderes. Man kann Stimmen vernehmen, die sagen: Weil das so gewesen ist, muss das Landesabitur abgeschafft werden. – Diesen Schritt gehen wir nicht. Das will ich deutlich sagen.
Warum gehen wir diesen Schritt nicht? – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, man muss wissen, wie das früher gewesen ist – zum Teil eine schreiende Ungerechtigkeit. Es wurden in der Weihnachtszeit Abiturfragen mit einem Erwartungshorizont erstellt. Das wurde – wenn überhaupt – beim RP geprüft, bei manchen RPs ganz hart, aber nur sektoral für gewisse Schulamtsbezirke, bei anderen nicht. Dann hat man z.B.für 50 % des Erwartungshorizonts eine ausreichende Note bekommen, in einer anderen Stadt oder einem anderen Bezirk aber für 40 %.
Da die Kollegen diesen Schlüssel auch noch in der Zwölften angewendet haben, habe ich einmal nachgerechnet, dass bei gleicher Leistung die Note – das ist vorgekommen – durchaus eine ganze Notenstufe schlechter ausfallen konnte. Daran hingen dann die Studienplatzvergaben. Warum das keine Klagen hervorgerufen hat, hat mich sehr gewundert.
Das hat mich wirklich sehr gewundert, weil ich damals einen vergleichbaren Aufschrei wie jetzt nicht gehört habe. Wir haben am Dienstag diskutiert, was alles bei dem Staatsexamen hinter dem Komma zählt. Da geht es auch um Sein oder Nichtsein, aber beim Abitur und der Studienplatzvergabe auch.
Ich kann mich genau erinnern, dass wir damals zusammen mit dem Kollegen Irmer gefragt haben. Herr Holzapfel war noch Minister. Wir wollten einmal die Abiturdurchschnittsnoten haben. Er hat die gehabt. Er hat uns die im Ausschuss nicht vorgelegt. Warum wohl? Die Frage können Sie sich selbst beantworten.Weil er genau wusste, was da an Ungerechtigkeiten herausgekommen wäre.
Ich will noch eines erwähnen. Das Wort „Leistung“ wird auch mit dem Zentralabitur oder dem Landesabitur verknüpft. Bei Ihnen haben manche zu schlucken, wenn sie überhaupt das Wort „Leistung“ hören. Das ist zu einem Unwort und totgetrampelt worden. Wir haben diese Schwierigkeiten nicht. Ein bisschen Vergleichbarkeit mit Leistung gleichzusetzen – darüber kann man geteilter Meinung sein.Aber ich bin mir sicher, dass in der Öffentlichkeit der Anspruch, das Abitur zu machen, sehr wohl mit einem solchen Begriff verbunden wird.
Deswegen kann ich Ihnen sagen: Eine Abschaffung des Landesabiturs wird es – Anhörung hin oder her,da mögen Sie recht haben – mit uns jedenfalls nicht geben.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! CDU und FDP bringen Ihnen heute Änderungen zum Schulgesetz und zum Lehrerbildungsgesetz ein. Worum geht es?
Bei den Änderungen des Schulgesetzes handelt es sich in erster Linie um formale Korrekturen, die sich aus der im letzten Jahr erfolgten Nachbesserung bei der Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges ergeben.Betroffen ist im einen Teil der Wahlunterricht.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, der bisherige Wahlpflichtunterricht von vier bis sechs Stunden wird in Wahlunterricht überführt und kann von den Schulen flexibel in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 eingesetzt werden. Auf diese Weise eröffnen wir besondere Angebote im Rahmen des Schulprofils sowie Förder- und Differenzierungsangebote.
Neben dem bisherigen Wahlpflichtunterricht können auch Profilierungs-, Förder- und Orientierungsangebote in die Gesamtstundenverpflichtung einbezogen werden. Dies hängt von der Entscheidung der Schule selbst ab. Hier sind auch die dritte Fremdsprache für die Gymnasien und die zweite Fremdsprache für die Realschule Bestandteil – ich nenne als Beispiel Latein oder Griechisch bei altsprachlichen Gymnasien. Durch diese Verbesserung wird die Belastung der Schülerinnen und Schüler in der Mittelstufe des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs entscheidend verringert. Dies wird in § 5 des Schulgesetzes neu geregelt.
Auch die Kontingentstundentafel ist einbezogen – das sind jene zwingend vorgeschriebenen 260 Wochenstunden von der Jahrgangsstufe 5 bis zum Abitur, die die Schulen flexibel verteilen können. Im Ergebnis sind hier für die Beschlussfassung sowohl der Schulelternbeirat als auch die Schulkonferenz zuständig.
In einem weiteren Teil geht es um die Vorverlegung der Schulanmeldung. Dies ist erforderlich geworden, weil wir in den Koalitionsvereinbarungen ein Schulvorbereitungsjahr neu geplant haben. Dies soll eine intensive und nachhaltige Förderung eines jeden Kindes im letzten vorschulischen Jahr ermöglichen.
Wesentlicher Bestandteil dieser Förderung sind die Vorlaufkurse, die je nach individuellem Bedarf durchgeführt werden sollen und die ab dem Schuljahr 2010/2011 bereits auf zwölf Monate ausgedehnt werden. Dazu muss die Anmeldung um ein halbes Jahr vorgezogen werden, nämlich von September/Oktober auf den März, damit diese Förderziele auch erreicht werden können.
Meine Damen und Herren, diese Vorverlegung stellt sicher, dass die Vorlaufkurse früher beginnen können und damit die Anmeldung für das Schulvorbereitungsjahr rechtzeitig erfolgen kann.
Schließlich wird in dem Schulgesetz die integrierte Gesamtschule in ihrer Differenzierung neu geregelt. Die Regelung der Zweizügigkeit war eine Folge von Beschlüssen des letzten Jahres durch Rot-Rot-Grün,lässt aber den Anspruch einer Schwerpunktbildung und einer Fachleistungsdifferenzierung nur in unzureichendem Maße zu.
Die Modifikation auf Dreizügigkeit ist erforderlich, um eine sinnvolle pädagogische und organisatorische Konzeption zu ermöglichen.
Dies gilt für neu einzurichtende Schulen dieses Typs.
Ich will auch nicht verhehlen, dass durch diese Umstellung auf Dreizügigkeit bei schulformübergreifenden Gesamtschulen eine Gleichbehandlung mit den schulformbezogenen Gesamtschulen verwirklicht wird. Es ist nicht einzusehen,dass eine Ungleichbehandlung zwischen KGS und IGS besteht. Ich sage ausdrücklich: Wir wollen das auch politisch nicht.
Meine Damen und Herren, nun zum Lehrerbildungsgesetz – das ist das zweite, das wir neu einbringen. In absehbarer Zukunft wird der Bedarf für bestimmte Lehrämter und Mangelfächer nicht durch vollständig ausgebildete Lehrkräfte zu decken sein. Es ist daher notwendig, eine Regelung für besonders berufsbegleitende Qualifizierungsverfahren für geeignete Personen, die zur Sicherung der Unterrichtsabdeckung herangezogen werden können, zu schaffen. Dies geschieht mit dieser Änderung.
Die nun zu schaffende gesetzliche Regelung, die eine vorherige Rechtsverordnung ablöst, schafft diese zusätzlichen Möglichkeiten, nämlich eine berufsbegleitende Qualifizierung, an deren Ende der Erwerb einer dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation steht. Durch ein differenziertes Auswahlverfahren, verbindliche Qualifizierungsauflagen und eine intensive Betreuung vom ersten Tag an soll sichergestellt werden, dass diese ausgewählten Personen ein Qualitätsniveau erreichen, das mit einer regulären Ausbildung vergleichbar ist. Das Nähere wird in einer Rechtsverordnung geregelt.
Auch die bereits im öffentlichen Schuldienst beschäftigten Lehrkräfte – wir machen dies nicht ganz neu –, die bisher ohne Lehrerausbildung tätig sind, können an einer solchen berufsbegleitenden Qualifizierung zum Erwerb dieser dem Lehramt gleichgestellten Qualifikation teil