Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

Es gibt durchaus noch Regelungs- und Diskussionsbedarf. Ich glaube, dass das, was Sie hier vorgelegt haben, Herr Kollege Greilich, in der Tat ein Placebo-Entwurf ist, der es nicht wert ist, ins Gesetzblatt zu kommen. Wir sollten eine grundsätzliche Debatte über die Zukunft des Verfassungsschutzes und der parlamentarischen Kontrolle führen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Schönen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Für die Landesregierung erteile ich jetzt dem Ministerpräsidenten das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

(Günter Rudolph (SPD): Er hat die Debatte gar nicht verfolgt, bis auf die letzte Minute! – Gegenrufe von der CDU)

Zunächst einmal bitte ich um Nachsicht. Ich hatte gerade ein hessisches Unternehmen zu Gast, das um eine dringende Unterredung gebeten hat. Diese habe ich jetzt abgebrochen. Deshalb konnte ich der Debatte nicht in vollem Umfang folgen.

Ich habe eine Bemerkung aber persönlich verfolgen können, zu der ich mich äußern möchte. Ich habe mehrfach mitgeteilt, dass ich mich aus Respekt vor dem Deutschen Bundestag am kommenden Freitag äußern werde. Ich habe dem Abg. Frömmrich schon im Juli in einem Brief geschrieben, dass ich mich insbesondere zu eingestuften Sachverhalten nur in nicht öffentlicher Sitzung äußern kann. Das gilt auch heute.

Der Abg. Frömmrich weiß das; er weiß das seit langer Zeit. Deshalb will ich das diesem Hause vortragen.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Unglaublich! – Holger Bellino (CDU): Ein Fanatiker ist er! – Weitere Zurufe von der CDU)

Sie, Herr Abg. Frömmrich, haben eben erklärt – nur dazu habe ich mich zu Wort gemeldet –, der Ministerpräsident, der frühere Innenminister, sei seiner Pflicht zur Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission seinerzeit nicht nachgekommen. Ich stelle vor dem Haus ausdrücklich fest: Diese Behauptung ist unwahr.

(Minister Boris Rhein: Sehr richtig! So ist das! – Günter Rudolph (SPD): Was haben Sie denn berichtet?)

Diese Behauptung ist nicht nur unwahr; der Abg. Frömmrich weiß das. Der Abg. Al-Wazir hat als ehemaliges Mit

glied der Parlamentarischen Kontrollkommission darüber genaue Kenntnis.

(Minister Boris Rhein: Sehr richtig! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nachdem das in der „Bild“-Zeitung gestanden hat!)

Es ist mir wichtig, dass ich vor diesem Hause feststelle, dass meine seinerzeitige Entscheidung den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission selbstverständlich mitgeteilt wurde.

(Holger Bellino (CDU): Hört, hört! – Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Nachdem das in der „Bild“-Zeitung stand!)

Mehr kann ich in öffentlicher Sitzung nicht sagen. Aber so viel möchte ich schon sagen, meine Damen und Herren, damit das hier nicht unwidersprochen stehen bleibt.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Hans-Jürgen Irmer (CDU): Herr Frömmrich, Sie sollten sich erst einmal entschuldigen! – Holger Bellino (CDU): Schämen sollten Sie sich! Wie kann man bei so einem Thema nur so danebenliegen? – Weitere Zurufe)

Schönen Dank, Herr Ministerpräsident. – Für die CDUFraktion hat jetzt der Kollege Bauer das Wort. Bitte schön, Herr Bauer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Anhaltende Zurufe)

Einen Moment. – Wir wollen jetzt wieder zur Sachlichkeit zurückkehren. Ganz ruhig, Herr Rudolph, wir hören jetzt alle dem Redner zu.

(Günter Rudolph (SPD): Das entscheide ich noch selbst!)

Bitte schön, Herr Bauer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei Sätze vor die Klammer ziehen. Ich empfehle den Oppositionskollegen, den Schaum vorm Mund abzuwischen

(Zurufe von der SPD: Oh! – Günter Rudolph (SPD): Blasen Sie die Backen nicht so auf, Sie verhinderter Bildungspolitiker!)

und auch nicht den parteipolitischen Versuch zu unternehmen, diese schreckliche Mordserie des NSU für parteipolitische Zwecke zu instrumentalisieren.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zuruf von der SPD: Unglaublich!)

Das ist nicht im Interesse der Sache. Deshalb empfehle ich uns allen: Warten Sie doch einmal ab, was in Berlin herauskommt, und lassen Sie uns dann die Konsequenzen für

Hessen ziehen und diskutieren. Das muss aber abgewartet werden, anstatt jetzt schon mit Spekulationen und Unterstellungen zu arbeiten. Das dient nicht der sachlichen Aufklärung, der wir uns nicht verschließen wollen.

(Torsten Warnecke (SPD): Wer bringt denn jetzt einen Gesetzentwurf ein, anstatt noch abzuwarten? – Weitere Zurufe von der SPD)

Jetzt zum Gesetzentwurf:

Das Landesamt für Verfassungsschutz leistet einen unverzichtbaren Beitrag zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit des Landes Hessen, des Bundes und der anderen Länder.

Ich wundere mich schon sehr, dass sich hier keine Hand regt, wenn ich so etwas zitiere, meine Damen und Herren. Denn das habe ich der Begründung des Gesetzentwurfs der SPD entnommen.

Da kann man doch mal sagen: Dieses Landesamt leistet einen wichtigen Dienst für unsere Demokratie, meine Damen und Herren. Dazu muss jeder Demokrat klatschen und sich zu dieser Behörde bekennen.

(Beifall bei der CDU und der FDP sowie der Abg. Nancy Faeser (SPD))

In der Festschrift anlässlich des 60-jährigen Jubiläums des Landesamtes haben alle Parteien die gute Zusammenarbeit hervorgehoben und gelobt. Da heißt es in Formulierungen: Die PKV in Hessen hat sich in ihrer Sonderstellung bewährt. Die Abgeordneten haben ein umfangreiches Fragerecht gegenüber den Vertretern des Landesamtes. Sie können Themenbereiche ansprechen und bekommen dazu spätestens in der darauffolgenden Sitzung umfangreiche Informationen.

Meine Damen und Herren, wie wichtig dieses Amt ist, zeigt gerade diese Dokumentation. Denn es wird deutlich, dass auch in den Jahresberichten herausgearbeitet wird, welchen Beitrag dieses Amt für die Sicherheit und Stabilität unseres Landes in den letzten Jahrzehnten geleistet hat.

(Holger Bellino (CDU): Sehr richtig!)

Ich spreche da ein breites Spektrum an, z. B. die Terrorabwehr, die Aufdeckung von Spionage und insbesondere des stark angestiegenen Bereichs der Wirtschaftsspionage. Das alles leistet dieses Amt. Das muss an dieser Stelle auch einmal erwähnt werden.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Die Lehre aus Weimar ist doch: Die wehrhafte Demokratie darf sich den Verfassungsfeinden nicht schutzlos ausliefern. Eine freie Gesellschaft muss vermittelt bekommen, dass ihre Freiheit auch bedroht wird und dass sie schutzbedürftig ist.

Deshalb haben wir uns entschlossen, ein Gesetz, das zum Jahresende ausläuft, nicht einfach zu verlängern. Das wäre das völlig falsche Signal gewesen. Vielmehr gibt uns das Gelegenheit, die bisherigen Arbeitsweisen zu optimieren. Im Übrigen haben wir immer bei der Vorstellung unserer Vorhaben angekündigt, dass wir die Ergebnisse von Berlin abwarten wollen und gegebenenfalls dann erneut Hand anlegen werden. Das haben wir immer betont, meine Damen und Herren.

Deshalb will ich Ihnen die zentralen Inhalte unseres Gesetzentwurfs noch einmal verdeutlichen. Zur parlamentarischen Kontrolle und zu Eckpfeilern des Verfassungsschutzes gehört, dass eine starke und enge Kontrolle gegeben ist. Das ist nämlich das Gegenstück zu den Eingriffsbefugnissen dieser Behörde. Deshalb brauchen wir auch in Zukunft eine starke und enge Kontrolle dieses Amtes.

Was haben wir vor? Ziel des Gesetzes ist eine bessere Kontrolle durch die Parlamentarische Kontrollkommission und die Schaffung von mehr Transparenz in den entsprechenden Möglichkeiten der Parlamentarier. Dazu gehört – das ist bisher von niemandem bestritten worden – eine Konkretisierung und Ausweitung des Akteneinsichtsrechts auf den Zugriff auf alle amtlich verwahrten Schriftstücke und alle Daten des Landesamtes. Das ist wichtig, weil es in der Vergangenheit durchaus Schwierigkeiten bei der Akteneinsicht gab. Deshalb ist es geboten, dass wir das klar und definitiv regeln.

Im Übrigen wird dabei auch geregelt, was Sie selbst fordern, nämlich ein Recht auf Zutritt zu den Dienststellen des Landesamtes.

Wir modernisieren auch – damit folgen wir dem Beispiel vieler anderer Ländergesetze – den Aktenbegriff. Denn er betrifft nicht nur die auf Papierbasis geführten Akten, sondern die Nutzung von digitalen Speichermedien. Hier soll der Zugriff der Parlamentarier deutlich erleichtert und verbessert werden. Das ist ein Fortschritt, meine Damen und Herren, und kein Rückschritt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Ein Zweites: Wir wollen künftig erlauben, dass Sachverständige zu Untersuchungen zur Erforschung eines Sachverhaltes hinzugezogen werden können, wenn es das Gremium in Auftrag gibt und mit zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließt. Zur Wahrung der Kontrollaufgaben kann man einen solchen Sachverständigen hinzuziehen, wenn das für erforderlich gehalten wird. Die abschließende Bewertung des erörterten Sachverhalts obliegt dann natürlich der Kontrollkommission.

Das kann doch nichts Schlechtes sein, meine Damen und Herren. Das ist doch kein Weniger, sondern ein Mehr an Kontrolle, weil auch Sie von der SPD genau das Gleiche in § 7 in Ihrem eigenen Gesetzentwurf fordern. Da kann man sich nicht hierhin stellen, alles in Bausch und Bogen verurteilen,

(Nancy Faeser (SPD): Habe ich nicht! Hören Sie doch mal zu, Herr Bauer!)