wenn Sie selbst diese Maßnahmen fordern. Wir haben sie auch aufgegriffen. Daher kann das Ganze nicht so schlecht sein.
Ein drittes Beispiel, meine Damen und Herren, ist die Einbeziehung des Hessischen Datenschutzbeauftragten. Auch hier sagen CDU und FDP: Der Datenschutzbeauftragte soll künftig sogar in Fragen des Datenschutzes Stellung nehmen können.
Externen Sachverstand hinzuzunehmen, ist eine Erweiterung von Möglichkeiten. Es gibt eine Erweiterung von Kontrollmöglichkeiten. Wir machen das nicht schlechter, sondern besser, weil auch Sie in Ihrem Gesetzentwurf unter § 8 genau das Gleiche fordern wie wir. Also kann es
Ein weiterer Punkt, der zeigt, dass wir die Kontrolle erweitern und verbessern wollen, ist ein Aspekt, der bisher noch nicht von Ihnen aufgegriffen wurde, aber den Sie hoffentlich auch begrüßen, denn er ist sinnvoll. Zum Beispiel soll die Einbeziehung der PKV in die Haushaltsberatung ermöglicht werden. Das ist ein kleiner marginaler Bereich, aber es ist wichtig, dass die parlamentarische Kontrolle auch über die Wirtschafts- und Haushaltspläne des Landesamtes für Verfassungsschutz ermöglicht wird.
Jetzt kommen wir zum weiteren Punkt, zur Protokollierung, an dem sich hier die Geister so scheiden. Meine Damen und Herren, es ist doch Konsens, dass wir wollen, dass der Verlauf zurückliegender Sitzungen zukünftig besser nachvollzogen werden und man ihn rechtssicher aufarbeiten kann. Deshalb ist es wichtig, dass wir Zeit und Ort der Sitzung, teilnehmende Personen und die Bezeichnung der erörterten Themen festhalten. Das Protokoll soll, weil es Verschlusssachen sind, künftig beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Präsidenten des Landtags archiviert werden.
Sie selbst fordern in Ihrem Gesetzentwurf bei der Begründung, der besonderen Geheimhaltung der PKV ist Rechnung zu tragen. Aus diesem Grunde – ich darf zitieren – „ist die demokratisch legitimierte Kontrollaufgabe primär der Parlamentarischen Kontrollkommission des Hessischen Landtags … zugewiesen, deren Beratungen geheim erfolgen. Diese Konzeption hat sich grundsätzlich bewährt.“ – Das schreiben Sie selbst in Ihrem Gesetzentwurf.
Auch Kollege Frömmrich sagt in der Festschrift, dass der Umgang mit Geheimhaltung und Vertraulichkeit zu dem normalen Arbeitsalltag eines Abgeordneten gehört.
Sie können – das unterstelle ich Ihnen gar nicht – ohne Mitwissen und Mitwirken infiziert und manipuliert werden. Problemlos können moderne Smartphones zu Babyphones umprogrammiert und so zum Mikrofon werden. Handys sind ein zusätzliches Risiko. Und wir wollen das entsprechend dem Stand der Technik regeln, weil wir das bisher gar nicht im Blick gehabt haben. Wir hatten das bisher nicht geregelt. Deshalb ist die Aufregung völlig unbegründet.
Wozu brauchen Sie in der Sitzung ein Handy? – Das wurde bisher nicht beantwortet. Es gibt kein anderes Gremium – ein Ausschuss, eine Landtagssitzung –, wo man diese Frage stellen muss. Aber in geheim tagenden Gremien ist das eine Frage, ob ein solches Telefon benutzt werden muss.
Dann sage ich Ihnen noch etwas. Sie sind doch auch jemand, der aus Gründen der allgemeinen Sicherheit bei
Starts und Landungen von Flugzeugen freiwillig sein Handy ausmacht. In geheim tagenden Sitzungen wollen Sie sich dagegen versperren. Das passt doch nicht zusammen. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man sich bei besonderen Geheimhaltungsbedürfnissen auch besonders verhält.
(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe der Abg. Nancy Faeser (SPD) und Hermann Schaus (DIE LINKE))
Das ist kein Selbstzweck und ist auch keine Gängelung von Abgeordneten, denn die Geheimhaltung ist gerade auch zum Schutz der betroffenen Person notwendig. Deshalb müssen die Nutzung des Handys und das Mitnehmen von Notizen dahinter auch zurückstehen. Werden Quellen öffentlich – das müssen wir unter allen Bedingungen vermeiden –, dann kann das für die Betroffenen lebensbedrohlich werden.
Ich erinnere daran, jetzt schon sind die Sitzungen der PKV geheim und die Mitglieder zur Geheimhaltung verpflichtet. Aufzeichnungen dürfen jetzt schon nicht nach draußen gelangen. Aber – das sage ich auch selbstkritisch – das wurde in der Vergangenheit nicht immer praktiziert. Wie kann es denn sein, dass bei Sitzungen plötzlich Pressevertreter mit Film und Kamera draußen stehen und anschließend versuchen, aus Sitzungen Informationen zu erlangen? Wie kann denn so etwas passieren, wenn dieses Gremium so wunderbar funktioniert, wie Sie das hier dargestellt haben?
Wir wollen die Ergebnisse von Berlin abwarten und die auch einarbeiten. Das sage ich Ihnen ganz klar zu. Wir haben durchaus auch den Willen, den Verfassungsschutz neu auszurichten. Wir wollen ihn modern, transparent und zukunftsfähig gestalten.
Der Verfassungsschutz ist für uns ein unverzichtbares Frühwarnsystem der wehrhaften Demokratie. Die von uns vorgelegten Gesetzesänderungen sind ein wichtiger Beitrag, künftig Fehler zu vermeiden und die Arbeit des Landesamtes zu verbessern – zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, aber auch zum Schutz der Demokratie.
Meine Damen und Herren, das Landesamt für Verfassungsschutz leistet unverzichtbare Arbeit und verdient das Vertrauen der hessischen Bevölkerung. Dieses Vertrauen soll in Zukunft auch durch einen weiteren Ausbau der parlamentarischen Kontrolle gestärkt und der Verfassungsschutz konsequent weiterentwickelt werden. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Kollege Bauer. – Ich habe zwei Kurzinterventionen, zuerst die Frau Kollegin Faeser, dann der Abg. Schaus. Bitte zwei Minuten.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Bauer, nein, das können wir so nicht hier stehen lassen, was Sie gerade gesagt haben. Sie haben gesagt, Sie würden parlamentarische Kontrollrechte verstärken. Und ich habe sogar gesagt, was Sie regeln, nämlich die Sachverständigen
und den Datenschutzbeauftragten. Ich kann verstehen, dass Sie das uns vielleicht nicht glauben, wenn wir sagen: Das, was im Gesetz steht, ist nicht richtig, ist nicht hinreichend.
Aber vielleicht haben Sie wahrgenommen, wie Ihr Gesetz draußen beurteilt wird. Ich habe die „FAZ“ vom heutigen Tag dabei. Darin steht – ich darf es zitieren –:
Sie verstärken keinerlei substanzielle parlamentarische Rechte. Sie wollen kein Recht auf Befragungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie wollen kein Betretungsrecht. Sie wollen keine Einsicht in Dateien – in Akten wollen Sie es, aber in Dateien nicht.
Herr Bauer, Sie machen keine substanzielle Verstärkung der parlamentarischen Rechte, und das bei dem, was in der Bundesrepublik passiert. Ich glaube, Sie haben immer noch nicht begriffen, worum es hier geht.
Die Bevölkerung hat ein tief sitzendes Misstrauen in die Sicherheitsbehörden in der Bundesrepublik. Das hat etwas damit zu tun, dass das zehn Jahre lang nicht aufgefallen ist. Und das hat etwas damit zu tun, wie jetzt die Aufklärungsarbeit vonstattengeht, dass nämlich Akten nicht vorgezeigt werden, dass Aktenblätter verschwinden. Die Bevölkerung hat doch zu Recht jetzt den Anspruch an uns, zu sagen: Was macht ihr denn, ihr Parlamentarier, die jetzt Verantwortung tragen?
Herr Bauer, wir sind doch jetzt in der Pflicht, zu sagen: Wir verstärken zum einen die Kontrollrechte, und zwar substanziell. – Das tun Sie nicht. Sie verstärken die nicht, sondern Sie säen Misstrauen gegenüber Ihren Abgeordnetenkollegen.
ist, dass es Transparenz und Öffentlichkeit benötigt. Wir brauchen rechtsstaatliche Verfahren zur Überprüfung der V-Leute, wie diese eingesetzt werden. Und wir brauchen mehr rechtsstaatliche Kontrollen, Herr Bauer. Wer das nach diesem tief sitzenden Misstrauen noch nicht begriffen hat, der hat in den letzten Monaten aus den furchtbaren NSU-Vorfällen gar nichts gelernt.
Die erste Frage würde ich Sie bitten zu beantworten. – Herr Bellino, jetzt werden Sie nicht nervös. Ich weiß ja, dass das kritisch für Sie ist. Das ist bei diesem Thema klar. Aber deswegen müssen Sie nicht nervös werden.
Herr Bauer, sind Sie bereit, dem Vater von Halit Yozgat gegenüberzutreten und ihm zu erklären, wie Sie die parlamentarische Kontrolle verstärken, um zukünftig