Ich jedenfalls wusste bis letzte Woche nicht, dass das Landeskriminalamt in Berlin eine V-Person hatte, die offensichtlich dem Nationalsozialistischen Untergrund Sprengstoff besorgt hat. Das wusste ich nicht, und ich gehe davon aus, Sie wussten das auch nicht. Das heißt, wenn dieser Untersuchungsausschuss nicht alles beigezogen hätte, dann wäre das wahrscheinlich niemals herausgekommen.
Deswegen finde ich es ein bisschen abenteuerlich, wenn jetzt ein amtierender Innenminister den Bundestagsuntersuchungsausschuss beschimpft und sagt, die sollen sich um die eigentlich wichtigen Fragen kümmern. Herr Rhein, so geht das nicht.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der LINKEN – Holger Bellino (CDU): Doch! – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))
Ich habe mich gemeldet, als der Ministerpräsident gesagt hat, damals wurde die Parlamentarische Kontrollkommission über alles informiert.
Herr damaliger Innenminister, dazu will ich Ihnen Folgendes sagen. Es gab in Kassel einen Mordfall. Den habe ich damals als Zeitungsleser wahrgenommen. Das war ein ungeklärter Mordfall in Kassel. Nach einer gewissen Zeit, in
der man das Projektil ausgewertet hat, gab es die Nachricht, dass dieser ungeklärte Mordfall in Kassel Teil einer Mordserie ist. Auch das habe ich als Zeitungsleser wahrgenommen.
Dann gab es die Situation, dass ein Verfassungsschützer von der Polizei gesucht wurde, und zwar als Beschuldigter: ein hauptamtlicher Verfassungsschützer als Beschuldigter. Er wurde auch als solcher vernommen. Wie ich danach erfahren habe, wurde er für die Dauer der Ermittlungen vom Dienst suspendiert – völlig richtig. Herr Bouffier, das Schlimme ist, und das wissen Sie auch: Das habe ich damals auch nur als Zeitungsleser wahrgenommen.
Denn – wenn ich mich recht erinnere, war es ein Freitag – die „Bild“-Zeitung machte auf mit: „Verfassungsschützer unter Mordverdacht“. Das wurde uns in der Parlamentarischen Kontrollkommission zu keinem Zeitpunkt gesagt. Wir wussten das nicht – bis zu dem Tag, an dem die „Bild“-Zeitung mit dieser Geschichte aufmachte.
Danach haben wir Sondersitzungen abgehalten. Ich weiß genau, damals war Herr Hahn Oppositionsabgeordneter, saß neben mir – und er fiel genauso wie ich aus allen Wolken, als uns damals mitgeteilt wurde, ein hauptamtlicher Verfassungsschützer stehe unter Mordverdacht.
Im Nachhinein, im „Spiegel“ vor drei Wochen, habe ich gelesen, dass der sich damals mit Herrn Irrgang getroffen hat, dass der in Wiesbaden war, dass der sich auf einer Autobahnraststätte bei Kassel mit seiner Chefin getroffen hat. Das habe ich jetzt, sechs Jahre später, im „Spiegel“ gelesen.
In diesem Zusammenhang will ich nochmals sagen: Wir haben keine Protokolle. Nachdem das ans Tageslicht gekommen ist, sind wir natürlich nochmals auf die Suche gegangen: Was wurde uns denn damals eigentlich berichtet? Es gibt keine Protokolle.
Übrigens habe ich bei mir nochmals im Tresor nachgeschaut, ob ich mir vielleicht handschriftliche Notizen gemacht habe. Leider habe ich keine gefunden. Nach Ihrem Gesetzentwurf aber müssten die ja sogar noch zusätzlich eingesammelt werden.
An einem solchen Punkt wird vielleicht klar, warum ich jetzt im Nachhinein gar nicht mehr sagen kann, was uns da eigentlich berichtet wurde. Es gibt kein Protokoll. Nach Ihrem Gesetzentwurf soll es auch nur ein Themenprotokoll geben. Dort würde dann stehen: „Mordfall Kassel wurde erörtert“. Sechs Jahre später hilft das dann nicht sehr viel weiter,
wenn ich das einmal so vorsichtig sagen darf. Oder es heißt: „Die Abgeordneten wurden vom Ministerium unterrichtet“. – Wer soll denn das schreiben, wenn dort kein Wortprotokoll geführt wird? Wollen Sie ernsthaft einer Abteilungsleiterin der Kanzlei ein Wortprotokoll zumuten?
Ich bin mir sehr sicher – ich kann es nicht beweisen, denn es gibt keine Protokolle –, dass uns niemals gesagt wurde, dass bei der Durchsuchung im Haus von Herrn T. Abschriften aus der Schulzeit von „Mein Kampf“ gefunden wurden. Ich bin mir sehr sicher, dass uns auch sein Spitzname in Hofgeismar nie gesagt wurde – denn ich bin mir sicher, bei mir wären dann sämtliche Alarmleuchten angegangen.
Herr Bouffier, an dem Punkt geht es einfach nicht, wenn Sie sagen, es sei über alles berichtet worden. Da es kein Protokoll gibt, kann man nur sagen, es ist deutlich geworden, dass wir eine veränderte Arbeitsweise der Parlamentarischen Kontrollkommission brauchen. Deutlicher als an Ihrem Redebeitrag, Herr Bouffier, kann man es nicht machen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will meiner Linie treu bleiben: Am Freitag werde ich mich umfassend dazu äußern.
Herr Abg. Al-Wazir, zwei Bemerkungen zu Ihnen. Zu der Frage der Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission gibt es eine Schriftlichkeit. Ich empfehle die Lektüre.
Daraus kann man etwas entnehmen. Mehr kann ich heute dazu nicht sagen. Ich kann hier nur nicht stehen lassen, es gebe gar nichts, und niemand finde etwas. Das ist einfach nicht wahr. Ich wäre dankbar, wenn wir diesen Sachverhalt einvernehmlich feststellen. – Ich freue mich, dass Sie nicken.
Zweite Bemerkung. Sie haben die damalige Innenausschusssitzung angesprochen – eine bemerkenswerte Situation, an die ich mich auch noch sehr genau erinnere. Eine besonders kritische Beurteilung meiner Aufgabe dort ist damals durch meinen heutigen Stellvertreter, Herrn Kollegen Hahn, erfolgt. Ich will nur so viel dazu sagen – ich glaube, das hat die Debatte heute auch gezeigt –, es besteht allgemein durchaus Konsens, offen zu sein für die Frage: Wie kann man noch besser, noch klüger von Gesetzes wegen die Arbeit so strukturieren, dass man möglichst zu vernünftigen Ergebnissen kommt, dass man das Parlament angemessen unterrichtet, dass Sicherheitsinteressen angemessen gewahrt werden? Darüber habe ich in der Debatte, jedenfalls in wesentlichen Teilen, keinen Dissens gesehen. Hier geht es um die Frage des Wie.
Es gibt eine Kernfrage, deswegen spreche ich das an, an der ich uns gemeinsam großes Interesse unterstelle, dass sie vernünftig gelöst werden kann. In Ermittlungsverfahren ist allein die Staatsanwaltschaft befugt, Auskünfte zu geben. Dieser Umstand wird in der Regel in der Debatte
nicht erwähnt. Das ist in den aktuellen Fällen so, das war auch damals so. Die Staatsanwaltschaft behält sich immer vor, dass Informationen nicht weitergegeben werden, außer durch sie oder mit Zustimmung durch sie. Das gilt ausdrücklich auch gegenüber dem Parlament. Das muss man wissen, das wird hier immer nicht erwähnt.
Es gibt kein Recht des Parlaments, in laufenden Ermittlungsverfahren über die Ermittlungsergebnisse unterrichtet zu werden. Auch das ist bisher eigentlich nie streitig gewesen, man muss es aber gelegentlich einmal erwähnen.
Im konkreten Zusammenhang – aber auch, weil es sechs Jahre her ist, und in Vorbereitung auf meine Aussage am kommenden Freitag – habe ich mir noch einmal angeschaut, was ich zur Vorbereitung der damaligen Innenausschusssitzung gemacht habe. Ich habe den damaligen und, wenn ich es richtig sehe, heutigen Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen, Herrn Prof. Ronellenfitsch, um ein Gutachten gebeten, ob man die Umstände, dass ein Mitarbeiter – wie beschrieben – festgenommen wurde, der Parlamentarischen Kontrollkommission mitteilen müsse oder nicht. Ich zitiere einen Satz aus diesem Gutachten; Sie können es im Protokoll nachlesen:
Nämlich die Abwägung, nicht zu unterrichten. – Man kann es für falsch halten, man darf es aber nicht unterschlagen. Ich darf dem Haus in Erinnerung rufen, wir haben seinerzeit den Generalstaatsanwalt in den Innenausschuss gebeten. Ich empfehle Ihnen die Lektüre des Protokolls der damaligen Innenausschusssitzung:
Wenn das jemand bestreitet, dann kann man das einfach widerlegen. Sie brauchen nur das Protokoll der damaligen Sitzung zu nehmen.
Ich erwähne das einfach deshalb, weil ich den Eindruck nicht stehen lassen möchte, dass wir uns keine Gedanken darüber gemacht hätten, wie man unterrichtet. Ich war damals schon sieben Jahre lang Innenminister und hatte ausreichend Erfahrung. Früher oder später steht es in der Zeitung, und dann kommt parteiübergreifend, egal, wer gerade an der Regierung ist, die Frage: Wieso erfahren wir das aus der Zeitung?
Ich habe also, wie jeder Amtsträger, immer das Interesse gehabt, diesen Sachverhalt, den ich eben aufgezeigt habe, so zu regeln, dass das Parlament in angemessener Weise behandelt wird, dass die Ermittlungsbehörde ihre Rechte wahrnehmen kann. Wenn das jetzt bei der Novellierungsdiskussion zielführend weitergeführt wird, bin ich sehr dafür.
Was ich hier nicht stehen lassen möchte, ist, dass man seinerzeit aus mangelnder Sensibilität oder gar aus mangelnder Achtung vor dem Parlament, oder – was man gelegentlich auch lesen kann – in plumper Vertuschungsabsicht, oder welchem Unsinn auch immer, etwas nicht vorgetragen hat.
Ich lege höchsten Wert darauf, dass das Verhalten, das wir seinerzeit geübt haben, ausdrücklich sowohl vom General
staatsanwalt als auch vom Hessischen Datenschutzbeauftragten für nach dem Gesetz korrekt gehalten wurde. Das mag man für unbefriedigend halten, aber ich finde, das Haus muss es wissen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ausgangslage der heutigen Diskussion und auch des Gesetzentwurfs von CDU und FDP sind die zehn schrecklichen Morde, die im Laufe der letzten Jahre passiert sind. Wir verurteilen sie gemeinsam, aber man muss auch die notwendigen und richtigen Konsequenzen ziehen.