Protokoll der Sitzung vom 26.09.2012

Auch bei diesem Gesetz, bei dem es lediglich um die Verlängerung geht, steht es jeder Fraktion bei den einzelnen inhaltlichen Debatten frei, sich dessen anzunehmen, einen Gesetzentwurf zu erarbeiten, einzubringen und hier zu diskutieren. Genau das wäre der richtige Weg.

Mit diesem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Verlängerung der Geltungsdauer und der Änderung befristeter Rechtsvorschriften wird einzig und allein dafür gesorgt, dass diese Gesetze nicht auslaufen. Alles Weitere obliegt weiteren Gesetzgebungsverfahren, die wir als Gesetzgeber – problemlos jederzeit durch jede Fraktion – hier auf den Weg bringen können. Deswegen halte ich diese Aufregung, die hier eben verbreitet wurde, nicht für angebracht.

Ich glaube, dass wir ganz unaufgeregt dieses Gesetz beschließen sollten.

Mit den Themen, die Sie angesprochen haben – Bestattungsgesetz und weitere, die wir bezogen auf den einzelnen Gesetzentwurf allein diskutieren können –, sollten wir uns beschäftigen, wenn sie an der Reihe sind. – Danke schön.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Müller. – Zu einer Kurzintervention hat sich Frau Hofmann von der SPD-Fraktion gemeldet. Bitte schön.

Herr Müller, da Sie leider keine Fragen beantworten, habe ich mich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bei Ihrer Ignoranz,

(Zuruf von der CDU: Na, na, na!)

die Sie bei diesem Gesetzgebungsverfahren an den Tag gelegt haben – Sie haben keine Anhörung zugelassen –, verweisen Sie uns jetzt ganz nonchalant darauf, dass wir hätten Änderungsanträge formulieren können. Das ist ja wohl eine Farce.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hofmann. – Herr Kollege Müller, Sie hätten die Möglichkeit, zu erwidern.

(Abg. Stefan Müller (Heidenrod) (FDP) winkt ab.)

Als nächster Redner hat Herr Staatsminister Hahn für die Landesregierung das Wort. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich beim Beitrag der Landesregierung im Rahmen der zweiten Lesung des Hessischen Landtags zum Entwurf für ein Siebtes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften jetzt sehr kurz halten.

Ich will es positiv formulieren. Wenn Bestattung, Spielhalle und Bannmeile kritikfähig sind, sind immer noch 20 Gesetze unstreitig in diesem Hause. Denn die Landesregierung hat gebeten, bei 23 Gesetzen entsprechende Verlängerungen vorzunehmen. Wenn bei drei Kritik geübt wird, will ich es positiv formulieren, liebe Kollegen von den Regierungsfraktionen: Wir haben anscheinend übersehen sollen – deswegen das etwas laute Geplänkel –, dass bei 20 Gesetzen die Opposition völlig hinter uns steht.

(Beifall des Abg. Christian Heinz (CDU) – Heike Hofmann (SPD): Stimmt doch gar nicht!)

Ich finde, das ist ein großer Erfolg, und bedanke mich bei der Regierungskoalition, dass sie uns da unterstützt.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon schade, dass diese Frage, die wir dem Landtag vorgelegt haben, ausschließlich von CDU und FDP besprochen und beantwortet worden ist, nämlich die Frage, ob wir ein differenziertes Modell der Befristung vornehmen wollen.

Ich habe leider weder im Beitrag des Kollegen Frömmrich noch bei der Kollegin Hofmann dazu auch nur einen einzigen Satz gehört.

(Heike Hofmann (SPD): Stimmt doch gar nicht!)

Das stimmt schon. Das Einzige, was Sie dazu gesagt haben, Frau Kollegin, war, dass die grundsätzliche Befristung ein Leuchtturm – das hat Herr Frömmrich wiederholt – gewesen sei, den der damalige Ministerpräsident Roland Koch in die Politik des Landes Hessen eingebracht habe.

Ja, es ist richtig: Das war unter der Verantwortung von Roland Koch und von Ruth Wagner in der Legislaturperiode 1999/2000, als auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP eine entsprechende Begrenzung von Gesetzen eingeführt worden ist.

Ich habe beim letzten Mal, bei der ersten Lesung, schon darauf hingewiesen, dass das auch sehr erfolgreich gewesen ist, weil wir eine Vielzahl von Normen im Zuge dieser Bearbeitung haben wegfallen lassen. Ich kann mich daran erinnern, dass auch in meiner Verantwortung in den letzten dreieinhalb Jahren entsprechende Gesetze nicht verlängert worden sind. Ich erinnere an das Sammlungsgesetz, das vor ca. eineinhalb Jahren – ich glaube, Herr Kollege Bouffier war noch Innenminister, also muss es schon über zwei Jahre her sein – diskutiert, nicht verlängert und damit aus dem Gesetzblatt des Landes Hessen herausgenommen worden ist.

Genau das war die Absicht von Ministerpräsident Roland Koch und der ihn damals und uns heute tragenden Fraktionen von CDU und FDP, dass nur dann Normen vorhanden sind, wenn sie notwendig sind.

Bei den anderen Themen kann ich sagen: Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin viel zu lange Parlamentarier, um dem Kollegen Müller widersprechen zu können. Ich habe es bisher immer so verstanden, dass diejenigen, die mit Gesetzen nicht zufrieden sind, Änderungsanträge einbringen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Sie haben uns doch die Anhörung verweigert! Unverschämtheit!)

Eine Anhörung kann nur dann gemacht werden, wenn Gesetzentwürfe vorgelegt worden sind. Von Ihnen ist kein Gesetzentwurf vorgelegt worden, also konnte auch keine Anhörung gemacht werden.

(Beifall bei der FDP – Zuruf der Heike Hofmann (SPD))

Ich kenne meine Kollegen von CDU und FDP gut. Ich bin, wie gesagt, seit über 25 Jahren Mitglied in diesem Hause. Ich glaube, dass man eine Anhörung gemacht hätte, wenn ein entsprechend formulierter Gesetzesänderungsantrag vorgelegen hätte. Es lag von Ihnen aber kein Antrag vor.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Wir reden über ein Gesetz!)

Sie machen hier einfach nur eine Rederei. Sie gehen erstens nicht darauf ein, dass es eine besondere Neuerung

gibt. Dazu kenne ich die Meinung von SPD und GRÜNEN nicht. Darüber hinaus gibt es zweitens keine entsprechenden Änderungsanträge, wenn es um die Inhalte der Gesetze gibt.

Vielen herzlichen Dank aber dafür, dass bei 20 von 23 Wünschen, die die Landesregierung dem Parlament vorgelegt hat, das Parlament offensichtlich übereinstimmend mit großer Mehrheit der Auffassung ist, dass die entsprechenden Regeln richtig sind.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN): Ist das ein Gesetz, oder ist das kein Gesetz?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir werden, wenn der Hessische Landtag nun diesen Beschluss fasst, in eine neue Phase der Entfristung von Gesetzen eintreten. Das ist nach der ersten Phase alles begrenzt, damit man überhaupt mit dem Stau fertig wird. Eine Differenzierung verdeutlicht jetzt, dass wir moderne Gesetzgebungsarbeit in Hessen machen. – Vielen Dank für die Unterstützung von CDU und FDP.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Hahn. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Dann lasse ich über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Siebtes Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften, Drucks. 18/6168 zu Drucks. 18/5721, abstimmen. Wer ist für die Annahme des Gesetzentwurfs? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist für die Ablehnung des Gesetzentwurfs? – Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Lesung beschlossen und zum Gesetz erhoben worden.

(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): Auch noch Beifall für ein schlechtes Gesetz?)

Ich habe gehört, dass die beiden Großen Anfragen, Tagesordnungspunkt 10 und 11, auf die Tagesordnung von morgen geschoben werden sollen. – Das ist der Fall, dann machen wir das so.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 46:

Beschlussempfehlungen der Ausschüsse zu Petitionen – Drucks. 18/6144 –

Auch hierüber lasse ich abstimmen. Wer ist für die Annahme der Beschlussempfehlungen? – Das sind alle Fraktionen im Hessischen Landtag. Damit sind die Beschlussempfehlungen angenommen.

Ich komme zum Aufruf der Beschlussempfehlungen ohne Aussprache.

Tagesordnungspunkt 43, Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialpolitischen Ausschusses – ich glaube, ich kann es kurz machen –, Drucks. 18/6172 zu Drucks. 18/ 6033. Wer ist für die Annahme der Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

Tagesordnungspunkt 44, Beschlussempfehlung und Bericht, Drucks. 18/6173 zu Drucks. 18/6070. Wer ist für die Annahme der Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen worden.

Tagesordnungspunkt 45, Beschlussempfehlung und Bericht, Drucks. 18/6196 zu Drucks. 18/5450. Wer ist für die Annahme der Beschlussempfehlung? – Das sind alle Fraktionen im Hessischen Landtag. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

Tagesordnungspunkt 52, Beschlussempfehlung und Bericht, Drucks. 18/6204 zu Drucks. 18/6115. Wer ist für die Annahme der Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen worden.

Tagesordnungspunkt 53, Beschlussempfehlung und Bericht, Drucks. 18/6205 zu Drucks. 18/6125. Wer ist für die Annahme der Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen worden.

Tagesordnungspunkt 54, Beschlussempfehlung und Bericht, Drucks. 18/6206 zu Drucks. 18/6080. Wer ist für die Annahme der Beschlussempfehlung? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Damit ist auch diese Beschlussempfehlung angenommen worden.