Diese Maßnahmen wären ein wirklicher Schritt, um den Wohnungsmangel in den hessischen Ballungsgebieten und den Hochschulstandorten zu begegnen.
Der von Ihnen vorgelegte Gesetzentwurf mit seinem Vorrang der Eigentumsförderung leistet hingegen der weiteren Verschärfung der bestehenden Situation weiteren Vorschub. Denn viele Menschen, die schon heute Anspruch auf eine Sozialwohnung hätten, müssen sich am freien Wohnungsmarkt versorgen und bezahlen nicht selten mehr als die Hälfte ihres monatlichen Einkommens allein für ihre Miete und die Nebenkosten.
Aber auch andere Stellen in Ihrem Gesetzentwurf sind äußerst kontraproduktiv, wenn man Wohnraummangel bekämpfen will. Sie verkürzen in Ihrem Gesetzentwurf die Bindungs- und Nachwirkungsfristen gegenüber dem noch geltenden Bundesrecht erheblich. Dies und das Beibehalten der Möglichkeit, sich von lästigen Sozialbindungen aufgrund von privatem Interesse befreien zu lassen, sind geradezu eine Einladung zur Umgehung der langfristigen Mietpreisbindungen.
Wir hingegen wollen, dass alle Wohnungen, für die umfangreiche öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt wurden, mindestens 20 Jahre sozial gebunden bleiben. Wir fordern darüber hinaus, dass alle verfügbaren Fördermittel ausschließlich in die Schaffung und den Erhalt von Sozialwohnungen fließen. Deshalb lehnen wir auch die Verwendung von Fördermitteln für vom Vermieter versäumte Instandsetzungsmaßnahmen ebenso wie Mittel zur Aufwertung der Wohnquartiere als sachfremd ab.
Wir haben auch die Forderung des Hessischen Städtetags, eine Mietobergrenze auf 15 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete festzuschreiben, in unseren Änderungsantrag aufgenommen.
Ein weiterer wesentlicher Baustein einer sozialen Wohnungspolitik stellt die von uns geforderte Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe dar. Das ist von den Vorrednern schon angesprochen worden. Mit Ihrer Entscheidung, die Fehlbelegungsabgabe Mitte 2011 ersatzlos abzuschaffen, haben Sie den Kommunen zweckgebundene Finanzmittel von jährlich 17 Millionen € entzogen – Mittel, die dringend für die Schaffung neuer Sozialwohnungen gebraucht würden.
Herr Lenders, wir verlangen von niemandem, eine früher bezogene Sozialwohnung zu verlassen, nur weil die Einkommensgrenze – die wir in unserem Änderungsantrag im Übrigen an die vergleichbarer Bundesländer nach oben an
Was aber erwartet werden kann, ist eine angemessene Ausgleichszahlung. Denn sozialer Wohnraum muss in allererster Linie denen zur Verfügung stehen, die darauf einen Anspruch haben. Deshalb ist eine angemessene Fehlbelegungsabgabe richtig und auch sozial, Herr Lenders.
Meine Damen und Herren, da es aus unserer Sicht jedoch nicht reicht, Richtlinien für die Vergabe, den Anspruch und die Errichtung von Sozialwohnungen festzulegen, haben wir in unserem Änderungsantrag einen neuen § 20 aufgenommen, der die Kommunen verpflichtet, den bei ihnen registrierten Wohnungssuchenden wenigstens einmal pro Jahr eine angemessene Sozialwohnung anzubieten. Damit wollen wir die Anstrengungen der Kommunen befördern, aktiv tätig zu werden und für ausreichende Angebote an Wohnungen für den berechtigten Personenkreis zu sorgen.
Über diese genannten Punkte hinaus wollen wir etliche weitere Korrekturen am Gesetzentwurf der Landesregierung vornehmen. Dazu zählen die Aufnahme von Genossenschaften, die Einführung eines Besetzungsrechts, eine tariftreue Verpflichtung von Unternehmen, die mit dem Bau von Sozialwohnungen beauftragt werden. Abschließend fordern wir zur Entbürokratisierung die automatische Anerkennung von ALG-II- und Wohngeldempfängern als Sozialwohnungsberechtigte, wie es in Schleswig-Holstein im Gesetz steht.
Nur mit unserem Änderungsantrag kann der vorliegende Regierungsentwurf so geändert werden, dass das Wohnraumförderungsgesetz seiner sozialpolitischen Aufgabe zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum überhaupt gerecht werden kann. Deshalb bitten wir um Ihre Zustimmung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch die Föderalismusreform ist es in die Kompetenz der Länder gelangt, dass wir jetzt als Landesgesetzgeber die Wohnungspolitik in unserem Land maßgeblich bestimmen können. Die CDU und die FDP haben sich auf den Weg gemacht, dies gemeinsam mit der von ihnen getragenen Landesregierung umzusetzen. Wir stehen für ein Konzept der sozialen Wohnungsmarktwirtschaft, d. h. wir wissen, dass die Kräfte des Marktes notwendig sind, damit wir Investitionen bekommen.
Über 90 % allen Wohnraums in Hessen werden von privaten Mitteln geschaffen und sind auch für unser Land notwendig. Wir wissen, dass es, wenn wir Engpässe im Wohnungsbau haben, uns vor allem gelingen muss, private Investoren zu motivieren, in den Wohnungsbau zu investieren, und nicht diejenigen, die die Wohnung Schaffenden sind, von dem Schaffen von Wohnung abzuhalten, indem man investitionsfeindliche Regelungen schafft.
Aber ich sage auch ganz klar: Wir stehen für eine soziale Wohnungsmarktwirtschaft. Das Soziale ist uns als Union besonders wichtig, denn wir wissen, dass es Menschen gibt, die aus eigener Kraft nicht in der Lage sind, einen angemessenen Wohnraum zu bezahlen. Ich teile zwar nicht die Ansicht von Herrn Siebel, der gesagt hat,
in städtischen Wohnbereichen gäbe es keinen bezahlbaren Wohnraum. Das würde heißen, wenn ein Wohnraum nicht bezahlt wird, müsste er leer stehen. Wenn er nicht leer steht, wird er bezahlt. Es geht um eine ganz andere Frage. Es geht nicht darum, ob Wohnraum bezahlbar ist, sondern darum, ob Wohnraum für jeden bezahlbar oder für wen er bezahlbar ist. Uns geht es darum, dass jeder angemessenen Wohnraum bezahlen kann und zur Verfügung hat.
Genau dieses Prinzip – ja zur Marktwirtschaft, aber dort, wo wir Menschen helfen müssen, weil sie mit eigener Kraft nicht in der Lage sind, sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen – steht im Mittelpunkt dieser Gesetzgebung, die hier vorgelegt worden ist und die, wie wir hoffen, heute verabschiedet wird, zumindest aber in dieser Woche.
Die Idee ist, dass wir alle Instrumente geben, damit wir dort, wo es Bedarf gibt, auch tätig werden können – sei es im Bereich des Neubaus von Wohnungen, sei es im Bereich der Modernisierung von Wohnungen, im Bereich des Ankaufs von Belegungsrechten, aber, was wir auch für wichtig halten, wenn Sie sich manche Siedlungen anschauen, dass wir auch die Möglichkeiten aufnehmen, Maßnahmen zur Stabilisierung von Wohnquartieren und auch zur Verbesserung des Wohnumfeldes zu finanzieren.
Das sind Punkte, die für uns wichtig sind. Herr Schaus, wir teilen nicht die Ansicht, die Sie in ihrer Rede vorgelesen haben. Sie haben gesagt, Sie wollten die Konzentration aller Mittel nur auf den Bau von Mietwohnungen.
Das ist Ihre Ansicht. Unsere Ansicht ist es, dass wir auch etwas für Menschen mit Behinderungen tun müssen. Das bedeutet, dass wir auch Mittel dafür ausgeben wollen, damit vorhandene Wohnungen behindertengerecht umgebaut werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Wohnungen altersgerecht umgebaut werden. Diese Gruppe sollten wir nicht ausgrenzen.
Das sehen wir eben anders. Wir sind der Meinung, genau dafür sind die Wohnungsbaumittel da, um in diesem Bereich tätig werden zu können. Das Gesetz eröffnet diese Möglichkeit. Wir halten das für sehr wichtig.
Für uns ist ebenfalls wichtig, dass die Möglichkeit besteht, wenn konkreter Bedarf besteht. Wir sehen jetzt z. B. den Bedarf durch verschiedene Faktoren wie starke Abiturjahrgänge durch das Zusammenfallen von G 9 auf G 8 oder auch durch den Wegfall der Bundeswehrzeit. Es gibt einen
besonderen Bedarf für Studierende. Deswegen kann ich mir sehr wohl vorstellen, dass auf Grundlage dieser Gesetzgebung ein Programm aufgelegt wird, mit dem leer stehende Räume – seien es Büroräume, seien es andere Räume – schnell für Studierende umgewandelt werden können.
Das ist eine Maßnahme, die die WIBank ergreifen kann. Ich glaube, dass wir mit der personellen Besetzung, die für die WIBank gemacht worden ist, für das Jahr 2013 auch sehr gut aufgestellt sind und dass dort die notwendige wirtschaftliche und soziale Sensibilität vorhanden ist, um den Wohnraum so weiterzuentwickeln, wie wir das hier in Hessen und vor allem wie das diejenigen brauchen, die selbst nicht in der Lage sind, sich mit angemessenem Wohnraum zu versorgen. Die stehen im Mittelpunkt unserer Gesetzgebung.
Meine Damen und Herren, wir haben noch einiges andere in das Gesetz hineingebracht. Wir haben z. B. den Nachweis der Einkommensverhältnisse vereinfacht, also weniger Bürokratie. Wir haben eine automatische Anpassung der Einkommenssätze mit in das Gesetzeswerk hineingenommen. Wir haben bei den Einkommenssätzen zwischen denjenigen differenziert, die in der Lage und berechtigt sind, sich eigenen Wohnraum zu schaffen.
Wir haben die Grenzen dort etwas höher gesetzt, weil wir wissen, da ist es notwendig, schon eine gewisse eigene Kaufkraft mitzubringen. Hier ist die Idee der Kombination, dass diejenigen, die kleine eigene Mittel haben, vom Staat, von der öffentlichen Seite her noch einmal Zuschüsse bekommen, damit sie sich auch Eigentum schaffen können und damit Mietwohnungen für diejenigen freimachen, die Mietwohnungen suchen. Das ist also auch ein wichtiger Effekt.
Wir mussten feststellen, dass bei dem Gesetzentwurf der GRÜNEN diese Gruppe bewusst ausgegrenzt wird, was wir für bedauerlich halten. Nein, wir müssen auch denjenigen, die sich Eigentum schaffen wollen, das aber aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht können, Möglichkeiten geben, zur Eigentumsbildung zu kommen. Auch dafür stehen wir mit unserem Gesetzentwurf.
Meine Damen und Herren, alles in allem handelt es sich um ein sehr ausgewogenes soziales Gesetz, das konkret auf die Bedürfnisse der heutigen Wohnungsmarktlage, die in Hessen sehr unterschiedlich ist – in den verschiedenen Regionen, in den Städten –, große Rücksicht nehmen und sensibel damit umgeht, was uns als Anforderungen gegenüber adressiert wird.
Ich glaube, dass wir hier ein gutes Gesetzeswerk haben. Herr Schaus, in Ihrer vorgelesenen Rede haben Sie erwähnt, die Genossenschaften müssten noch mit hinein. Am Anfang hatten Sie aber selbst schon darauf hingewiesen, dass Sie unserem Änderungsantrag, der das genau aufnimmt, inhaltlich auch mit zustimmen könnten.
Insofern passt dann der zweite Teil des vorgelesenen Textes einfach nicht mehr. Wir nehmen zur Kenntnis, dass der gute Wille besteht, zu erkennen, dass wir sehr wohl aus der
Ich glaube, das wird ein gutes Gesetz für Hessen. Es wird ein gutes Gesetz für all die Menschen sein, die erwarten können, in Hessen angemessenen Wohnraum preisgünstig zur Verfügung gestellt zu bekommen. Dafür stehen wir. – Herzlichen Dank. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf.
Herr Kollege Caspar, vielen Dank. – Das Wort hat jetzt der Wirtschaftsminister, Herr Staatsminister Rentsch.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will das aufnehmen, was Herr Kollege Caspar gesagt hat, und darf mich zunächst einmal dafür bedanken, dass die Regierungsfraktionen den Gesetzentwurf der Landesregierung unterstützen. Herr Kollege Caspar, das freut uns sehr.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das kommt auch überraschend! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)