Protokoll der Sitzung vom 12.12.2012

Es finden teilweise Angriffe auf staatliche Strukturen statt, beispielsweise Estland, aber auch Angriffe auf private Strukturen wie die Börse in London oder anderen Stellen. Das ist ein großes Problem, weswegen ich es für richtig halte, dass CDU und FDP dieses Thema sehr deutlich auf die Tagesordnung gesetzt haben.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Ich will natürlich auch den Vorwurf, den Sie – sowohl Frau Faeser als auch Herr Mack – zum Thema Polizeiliche Kriminalitätsstatistik erhoben haben, aufnehmen. Das kann so nicht stehen bleiben, was Sie hier erzählen. Sprechen Sie doch einmal mit Experten über die Zahlen in Hessen. Die werden Ihnen sagen, dass es Zahlen sind, die sich sehen lassen können, weil in Hessen etwas geschehen ist.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Realität leben Sie eigentlich?)

Das hat natürlich auch damit zu tun, dass wir bei der Nutzung bzw. den Nutzern eine tagtägliche exorbitante Steigerung zu verzeichnen haben. Deswegen ist es ganz logisch, dass es bei den Straftaten einen Anstieg gibt. Das ist eine ganz logische Folge.

Wenn wir uns die Zahlen anschauen, dann weist die PKS für das Jahr 2012 insgesamt 17.951 Fälle von Internetkriminalität auf. In der Tat wird die Dunkelziffer eine hohe sein. Im Vergleich zu 2010 ist das ein Plus – das müssen wir zugestehen –, aber es ist ein leichtes Plus. Es ist ein Plus von 1,6 %. Wer dem gegenüberstellt, welche Zunahme an Nutzern und Verkehr im Netz es insgesamt gibt, der weiß genau, was es bedeutet, wenn 65,3 % dieser Straftaten aufgeklärt werden. Ich finde, das ist eine ordentliche Zahl und ein guter Wert.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP)

Aber dieser Wert ist natürlich kein Zufall. Herr Bauer und Herr Greilich haben darauf hingewiesen: Die Hessen haben diese Entwicklung frühzeitig – wahrscheinlich als die Ersten bundesweit – erkannt. Wir haben 2007 flächendeckend Fachkommissariate eingerichtet. Wir haben Internetpräventionsberater in allen Präsidien und im Landeskriminal

amt installiert. Wir haben da natürlich weiter gemacht und die Ermittlungs- und Auswertebereiche im Hessischen Landeskriminalamt enorm gestärkt. Wir haben auch eine virtuelle Streife im Internet eingerichtet, die sogenannte Taskforce Internet. Das zeigt mir sehr deutlich – auch, wenn wir uns die heutigen Zeiten anschauen –, dass wir rückblickend frühzeitig den richtigen Schwerpunkt gesetzt haben. Sie haben dieses Thema noch gar nicht gekannt, da haben wir schon lange gehandelt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Lachen des Abg. Hermann Schaus (DIE LINKE))

Sie haben in einem Punkt recht, Herr Mack. Prävention ist immer besser als Repression. Das ist eine Binsenweisheit, über die wir uns nicht streiten können; das ist einfach so. Deswegen kommt der Prävention bei der Bekämpfung der Internetkriminalität auch eine ganz herausragende Bedeutung zu. Beispielhaft für Hessen will ich das Netzwerk nennen, das wir ressortübergreifend und zielgruppenspezifisch zur Steigerung der Medienkompetenz aufgebaut haben. Seit 2009 gibt es eine Kooperation zwischen der Polizei und dem Verbraucherschutz; im Übrigen auch vorbildhaft für andere Bundesländer. Das ist genau der richtige Ansatzpunkt, ganzheitlich an die Dinge heranzugehen und es so zu machen, wie wir es in Hessen tun.

Deswegen ist es auch eine logische Schlussfolgerung, diesen Weg fortzusetzen und eine neue Abteilung Cybercrime und IOK-Einsatzunterstützung beim LKA eingerichtet zu haben. Hessen war das erste Bundesland, wo es so gemacht wurde. Es war exakt der richtige Weg.

Ich bin auch glücklich darüber, dass Frau Faeser die Konferenzen besucht, wo Herr Lammel, den wir dort zum Abteilungsleiter ernannt haben, entsprechende Vorträge hält. Da kann sie noch viel lernen und wird dann wahrscheinlich auch andere Dinge erzählen, als sie es heute hier getan hat.

Ganz besonders wichtig ist in dieser Abteilung, dass wir Ermittlungen, Einsatz- und Ermittlungsunterstützung sowie die übergreifende Analyse des Kriminalitätsgeschehens zusammengelegt und gebündelt haben. Deswegen zeichnet es sich schon jetzt ab – die Zahlen zeigen es deutlich –, dass sich die Schlagkraft und die Kompetenz der hessischen Polizei ganz enorm erhöht haben. Dass dies nicht falsch sein kann und exakt der richtige Weg ist, erkennt man daran, dass andere Länderpolizeien es uns nachmachen und uns insbesondere auch in diesem Punkt kopieren.

Noch ein paar Sätze zum Dringlichen Entschließungsantrag der SPD-Fraktion. Es ist einer dieser typischen SPDAnträge, in dem viel über das geschrieben wird, was teilweise schon lange von uns umgesetzt wurde. Es steht darin viel geschrieben, was mit der Realität – jedenfalls im Bundesland Hessen – nicht viel zu tun hat. Es zeigt einmal wieder sehr deutlich, dass die Tiefe der Kenntnisse – wir haben eben darüber gesprochen – bei der SPD deutlich ausbaufähig ist.

Ich will in diesem Zusammenhang einmal etwas zu dem Thema Aus- und Fortbildung sagen. Frau Faeser, Sie haben behauptet, wir würden beim Thema Aus- und Fortbildung nichts oder zu wenig machen.

(Nancy Faeser (SPD): Bei der Justiz und bei der Polizei!)

Ich will Ihnen einmal sagen, was wir gemacht haben. Wir haben die Gesamtkonzeption zur Einrichtung des Fachkommissariats zur Bekämpfung von Cyberkriminalität

2007 erstellt. In dieser Gesamtkonzeption hat natürlich auch die Frage eine Rolle gespielt, wie wir insbesondere die Polizeibeamtinnen und -beamten bilden und fortbilden, die dort arbeiten.

(Nancy Faeser (SPD): Es geht um alle Polizeibeamtinnen und -beamten!)

10.000 Polizeibeamtinnen und -beamte vor Ort – das sind die sogenannten Ersteinschreiter – sind ausgebildet worden. Aber Sie haben recht, wenn Sie sagen, das müsse immer weitergehen. Deswegen ist das ein wesentliches Thema im Zusammenhang mit dem überarbeiteten Curriculum der Hochschule für Polizei und Verwaltung.

(Nancy Faeser (SPD): Und wo im Antrag steht das?)

Das muss man nicht in den Antrag von CDU und FDP hineinschreiben. Wir dachten, dass Sie das wissen und es Ihnen bewusst ist.

(Nancy Faeser (SPD): Aber Sie machen es doch nicht!)

Dass Sie es einmal mehr hier aufschreiben, zeigt nur, wie falsch und schlecht Sie informiert sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Zuruf von der SPD)

Das gilt natürlich auch bei Ziffer 2. Da fordern Sie uns auf, Beratungsangebote für die Wirtschaft zu installieren. Aber wir arbeiten doch schon lange mit der Wirtschaft zusammen. Wir haben in dieser Frage einen ganz engen Kontakt zur Wirtschaft. Ihnen muss entgangen sein, dass Hessen eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenz koordiniert.

Herr Staatssekretär Koch koordiniert in allererster Linie diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe der IMK zur Cybersicherheit. Es sind 15 Bundesländer unter unserer Federführung vertreten, die Erfahrungen austauschen und Initiativen zur Verbesserung der Cybersicherheit koordinieren. In dieser Arbeitsgruppe arbeiten wir engstens mit Gewerbetreibenden, dem Mittelstand, Betreibern kritischer Infrastrukturen, Unternehmen usw. zusammen. Die Forderungen in Ziffer 2 sind also längst erfüllt und umgesetzt. Dazu brauchen wir von Ihnen keine Nachhilfe.

Weil die Zeit leider vorüber ist,

(Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das stimmt, Ihre Zeit vorüber!)

will ich nur noch auf den Punkt 4 Ihres Antrags eingehen. Auch das haben wir längst umgesetzt. Ich gebe Ihnen recht, dass Handlungsbedarf hinsichtlich Aufklärung, Datenschutz etc. besteht. Das ist überhaupt keine Frage. Aber auch da haben wir längst gehandelt. Vielleicht ist Ihnen entgangen, dass Hessen eine Bundesratsinitiative zur Änderung des § 13a des Telemediengesetzes mit dem Ziel ergriffen hat, erstens Möglichkeiten zur Löschung von Nutzerkonten zu schaffen, zweitens immer die höchste Sicherheitsstufe als Standard vorzugeben und drittens eine bessere und verpflichtende Unterrichtung von Nutzern über Sicherheitseinstellungen, Risiken und Datenschutz zu erreichen. All das gibt es so noch nicht. Hessen ist auch hier Vorreiter gewesen. Wir haben die Initiative ergriffen.

Ich glaube, dass vieles besser würde, wenn die Gesetzesinitiative, die wir über den Bundesrat ergriffen haben, Realität werden würde. Der Bundesrat hat dieser Initiative zugestimmt. Jetzt ist der Bundestag am Zug. Seit dem

03.08.2011 liegt diese Initiative dem Deutschen Bundestag vor. Ich erwarte, dass der Bundestag sich endlich bewegt, endlich zu den Dingen kommt, weil wirklich vieles besser werden würde, wenn wir diese Bundesratsinitiative in § 13a des Telemediengesetzes umsetzen würden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen: Es nützt nichts, wie Sie es tun, viel über das Thema zu reden, sondern es nützt, etwas zu tun. Das haben wir in Hessen getan.

(Zurufe der Abg. Nancy Faeser und Petra Fuhrman (SPD))

Deswegen ist es exakt richtig gewesen, dass CDU und FDP das heute noch einmal auf die Tagesordnung gesetzt haben. Auch hier ist Hessen vorn. Sie können uns erzählen, was Sie wollen. Die Menschen spüren es, die Menschen wissen es, und die Zahlen zeigen es. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP – Zurufe von der SPD)

Danke sehr, Herr Staatsminister Rhein. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich gehe davon aus, dass die beiden Entschließungsanträge abgestimmt werden. – Das ist so.

Dann frage ich: Wer möchte dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Hessen ist Vorreiter bei der Bekämpfung der Internetkriminalität zustimmen? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich? – Die Fraktion die LINKE enthält sich. Damit ist der Entschließungsantrag der CDU und der FDP angenommen.

Ich lasse abstimmen über den Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend Bekämpfung der Cyberkriminalität in Hessen. Wer möchte zustimmen? – SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKE. Wer ist dagegen? – CDU und FDP sind dagegen. Damit ist dieser Dringliche Entschließungsantrag abgelehnt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:

Antrag der Abg. Dr. Spies, Decker, Merz, Müller (Schwalmstadt) , Roth (SPD) und Fraktion betreffend Aktionsplan der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention – Drucks. 18/6142 –

Zusammen damit wird Tagesordnungspunkt 26 aufgerufen:

Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Aktionsplan zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention – Drucks. 18/6162 –

sowie Tagesordnungspunkt 27:

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend inklusives Hessen – Aktionsplan des Landes mit Leben füllen – Drucks. 18/6182 –

Als Erster wird Herr Dr. Spies jetzt für die SPD-Fraktion das Wort ergreifen.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Konvention der Vereinten Nationen zur Sicherung der Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein Meilenstein auf dem Weg, Menschen mit Behinderungen von Anfang an gleichberechtigt in das gesellschaftliche Leben an allen Stellen einzubeziehen.

Der Aktionsplan der Landesregierung verhält sich dazu wie ein Kieselsteinchen, das von diesem Meilenstein übrig geblieben ist. Nein, meine Damen und Herren, lassen Sie uns feststellen: Es ist vielleicht ein Versuch, aber viel zu kurz gesprungen.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich an dieser Stelle vorab feststellen, dass die Konvention der Vereinten Nationen die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen konkretisiert. Sie schafft gar nichts Neues, sondern sie ist eine Präzisierung dessen, was ohnehin Bestandteil der allgemeinen Menschenrechte ist und was das Grundgesetz in Art. 1 sehr konkret festgelegt hat. Daraus folgt, dass die gesellschaftlichen Bedingungen dafür geschaffen werden müssen, allen Menschen gleiche gesellschaftliche Teilhabe überall in diesem Land zu ermöglichen. Darum geht es.