übt haben. Sie wollen Polemik machen, um auf dieser Polemik dann zu bewerten. Da muss ich Sie enttäuschen. Ich will dazu zwei Beispiele nennen.
Das erste Beispiel ist die Facebook-Fahndung. Wir haben bisher keine Rechtsgrundlage für die Facebook-Fahndung. Diese Rechtsgrundlage kann die Hessische Landesregierung aber nicht alleine schaffen. Denn Sie haben eben gesagt: Dann macht es doch. – Das war Ihr Zwischenruf. Das ist falsch. Ich kann das nicht alleine machen. Die Landesregierung kann das nicht alleine machen. Es gibt die sogenannten Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren.
Das ist kein Gesetzentwurf. Das ist ein Irrtum. Es müssen die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren geändert werden. In den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren muss man dann festschreiben, ob eine öffentliche Fahndung auch durch Private gemacht werden darf. Das ist nämlich im Moment ausgeschlossen. Private dürfen das nicht. Dieser Ausschluss muss gestrichen werden.
Das liegt nicht in meiner Hoheit, sondern das liegt in der Hoheit aller Justizministerinnen und Justizminister Deutschlands. Deshalb haben wir es auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz gesetzt. Deshalb wurde es dort mit 16 : 0 Stimmen beschlossen. So ist der Weg.
Zweites Thema. Das betrifft den Datenschutz. Herr Kollege Honka hat das Fachwort ausgesprochen, das ich immer wieder vergesse, weil ich dafür keine Eselsbrücke habe.
Es wird überhaupt kein Datum, das in irgendeiner Weise datenschutzrechtlich relevant ist, aus den Servern des Landes Hessen herausgegeben. Vielmehr nutzen wir Facebook nur, um die Menschen darauf hinzuweisen: Wenn ihr etwas wisst, dann kommt doch bitte einmal auf unseren staatlichen Server. Da könnt ihr euch dann informieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das versteht doch eigentlich jeder. Warum stellen Sie dann vor einer halben Stunde hier noch einmal diese Frage? Entweder Sie wussten es nicht – das ist schlimm –; oder Sie wussten es – das finde ich noch schlimmer.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Zuruf der Abg. Mürvet Öztürk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))
Zweites Beispiel. Was war mit dem Straftatbestand der Datenhehlerei? Da will ich Sie zunächst auf den Sachstand bringen.
Es gibt einen ausgefertigten Gesetzentwurf, der im Hessischen Ministerium der Justiz, für Integration und Europa erarbeitet wurde. Er wurde dann auf dem Juristentag in München zur Abstimmung gestellt. Dort gab es Änderungswünsche der Wissenschaft. Die haben wir dann in den Gesetzentwurf aufgenommen, und jetzt ist er in der Endabstimmung zwischen den Justizministern Deutschlands.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was hat das denn mit dem Vorwurf zu tun, man solle etwas tun? Das ist doch grotesk. Wir tun alles, was zu tun ist. Wir sprechen es sogar mit der Wissenschaft ab. Lange hat es keinen Gesetzentwurf mehr gegeben, der auf dem Deutschen Juristentag zur Diskussion gestellt worden ist. Wir haben das getan.
Denn wir wissen genau, mit dem Thema Datenhehlerei haben wir einen äußerst sensiblen Punkt in der virtuellen Welt.
Herr Kollege Frömmrich, ich bitte vielmals um Verzeihung, aber ich kann diese Vorwürfe in keinster Weise nachvollziehen.
Ich hoffe, Sie wussten es schon vorher. Wenn Sie es nicht gewusst haben, dann ist es noch schlimmer.
Frau Kollegin, da waren Sie in der geschichtlichen Darstellung leider auch nicht sauber. Das kommt immer so untendrunter durch: Ihr als FDP wollt einen Ankauf von Steuerdaten verbieten – also habt ihr das und das getan. – Ganz im Gegenteil. Meine sehr verehrten Damen und Herren, von mir haben Sie in der letzten Zeit zum Thema Ankauf von Steuer-CDs nichts gehört. Sie haben aber vieles von mir dazu gehört – wie Sie richtig geschrieben haben –, dass ich diese Gesetzeslücke zwischen dem Diebstahl von Daten im Internet und der letztlichen Nutzung der im Internet geklauten Daten schließen möchte. Da besteht eine Lücke, und die muss geschlossen werden.
Es war mein Haus, es war das hessische Ministerium der Justiz, es war Staatssekretär Dr. Kriszeleit, der in den Vorbesprechungen zur Justizministerkonferenz, die im Mai – helfen Sie mir – stattgefunden hat, den betreffenden Klammerbegriff eingebracht hat. Tun Sie also doch nicht so, als ob wir in irgendeiner Art und Weise eine böse Absicht hätten. Ganz im Gegenteil, ich hatte das Ziel, dass die Justizministerinnen und -minister mit 16 : 0 beschließen: Wir wollen einen Straftatbestand der Datenhehlerei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deshalb stand von Anbeginn in den vom hessischen Ministerium der Justiz vorgelegten Unterlagen – ich lese den ganzen Satz vor –:
Der Straftatbestand soll nicht den Erwerb von Daten erfassen, der ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dient (z. B. Ankauf von Steuerdaten).
Dass Sie daraus noch eine solche Story machen und uns Klientelpolitik vorwerfen – liebe, liebe Kollegen, ich glaube, so quer sind wir argumentativ nicht, dass wir uns das gegenseitig vorwerfen müssen. Das ist nicht der Fall. Ich weise das mit aller Entschiedenheit von der Hessischen Landesregierung zurück.
Ja, Sie haben recht. Wir haben uns mit vielen anderen Dingen beschäftigt. Vielen Dank, wer auch immer darauf hingewiesen hat: die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter.
Ich bin derzeit noch in diesem Amt, und ich fülle es auch aus. In der vorvergangenen Woche habe ich den neuen Leiter, den ehemaligen Staatssekretär aus MecklenburgVorpommern, Herrn Dopp, eingeführt und in Anwesenheit der Staatssekretärskollegin aus Mainz – sie ist Parteifreundin von Ihnen, sehr geehrte Frau Hofmann – festgestellt und den Rahmen abgesteckt, wie wir die Wünsche dieser Stelle noch weiter bedienen können. Die möchten mehr Geld.
Ich kann Ihnen sagen, alle meine Kollegen haben erklärt: Richtig viel mehr Geld kann es nicht geben. Es heißt dann immer, der Finanzminister ist dran schuld; das ist immer eine ganz einfache Nummer. Dafür aber soll ihr Grundwunsch erfüllt werden: dass sie anstelle von jetzt vier künftig acht oder neun Personen sind, die, mit Reisekosten versehen, alle Justizvollzugsanstalten, die sie besuchen wollen, besuchen können. Das haben wir dort besprochen. Tun Sie also doch nicht so, als ob das keine Leistung sei.
Ich finde, wir brauchen in Deutschland eine solche Stelle, und diese Stelle muss auch angemessen und ordentlich ausgestattet sein. Dafür setzt sich der hessische Justizminister bis zum heutigen Tag ein.
Ja, Sie haben recht: Das Kostenmodernisierungsgesetz ist noch nicht verabschiedet. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber auch hier wäre eine Information – jetzt vielleicht über die Bundestagsfraktionen in Berlin – notwendig gewesen, um die Bilder zu zerstreuen, die Sie hier meinten aufstellen zu müssen. Ja, gerade am heutigen Tag telefoniert und verhandelt Staatssekretär Dr. Kriszeleit mit einer Reihe seiner Landesjustizkollegen und mit den Bundestagsfraktionen, damit wir es schaffen, dass in der nächsten Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages dieses Thema auf der Tagesordnung steht. Gerade gestern habe ich mit dem rechtspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion darüber verhandelt. Denn natürlich haben wir ein vitales Interesse daran, die Kostenmodernisierung so zu organisieren, dass auch die Länder künftig einen höheren Beitrag nehmen können – mit der Einschränkung, die Sie zu Recht angeführt haben: Der Zugang zum Recht muss immer noch finanzierbar sein.
Da sind wir dabei. Wir befinden uns da gerade in der Endschleife. Da habe ich auch für den Deutschen Bundesrat verhandelt.
Ich habe es gerade gesehen. – Ich weiß, dass eine Oppositionsfraktion – ich habe das ja selbst acht Jahre in verstärkter Form getan – nicht dazu da ist, den Minister zu loben. Aber ich habe ein Anrecht darauf – und das erbitte ich von diesem Plenum, von dem Plenum, dem ich seit 25 Jahren angehöre –, dass wenigstens ehrlich mit mir umgegangen wird, dass nicht Tatsachen verfälscht werden und dann dar
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotzdem möchte ich mich für diese Debatte bedanken. Denn sie hat natürlich ein Bild über die aktuelle Rechtspolitik in Hessen gegeben.
Ganz besonders bedanken möchte ich mich bei Herrn Honka und bei Herrn Müller, dass sie die Arbeit der Landesregierung in diesem Bereich nicht nur durch Haushaltsanträge, die positiv sind und nicht bei IT streichen, wie ich das gelesen habe, sondern auch inhaltlich unterstützen: auf gute Zusammenarbeit, auch in den nächsten Jahren.
Es wurde vereinbart, diesen Antrag dem Rechts- und Integrationsausschuss zu überweisen. – Das machen wir dann auch so.
Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 59 kommen, möchte ich Ihnen noch etwas mitteilen: Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend „Blockadehaltung“ von SPD und GRÜNEN bei Steuerabkommen mit der Schweiz ist Akt der „Verantwortungslosigkeit“, Drucks. 18/6801. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 86 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit den Tagesordnungspunkten 19, 76, 77 und 78 aufgerufen werden.
Des Weiteren ist eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP betreffend Bericht des Hessischen Rechnungshofs nach § 88 Abs. 2 LHO über die Prüfung der European Business School gGmbH, Drucks. 18/6802. Wird die Dringlichkeit bejaht? – Das ist der Fall. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 87 und kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit Tagesordnungspunkt 85 aufgerufen werden.
Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Benachteiligung beseitigen – Kinder besserstellen – Drucks. 18/6743 –