Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition, Sie sollten sich einmal bei Ihren Kolleginnen und Kollegen erkundigen, wie vielfältige Hochschulpolitik ohne ideologische Scheuklappen gemacht wird.
Ein Blick zurück. Bei der EBS handelt es sich um eine 1971 gegründete private Hochschule, die bereits 1989 als wissenschaftliche Hochschule anerkannt wurde. Damit ist die EBS nicht nur eine der ältesten privaten Hochschulen Deutschlands, sondern auch eine seit Jahrzehnten bestehende wissenschaftliche Hochschule. Die Qualität dieser Hochschule wurde in zahlreichen Rankings bestätigt, in denen die EBS auf die vorderen Plätze kommen konnte.
Kurzum, bei der EBS handelte es sich bereits 2008 um einen Eckpfeiler der hessischen Hochschullandschaft und nicht nur der hessischen, sondern mit bundesweiter, internationaler Bedeutung in Lehre und Forschung. Damit waren an der EBS die idealen Voraussetzungen für die Ergänzung um einen juristischen Fachbereich gegeben, da nicht nur auf ein solides Fundament, sondern auch auf einen hervorragenden Ruf aufgebaut werden konnte.
Ich komme zu den Vorwürfen des Rechnungshofs und will nur zwei ansprechen. Der Vorwurf des Rechnungshofs lau
tet, kurz gesagt, die Law School hätte separat und nicht aus der EBS heraus aufgebaut werden müssen.
Diese Frage ist zentral für den gesamten Rechnungshofbericht. – Ganz bewusst ist die Law School aus der EBS heraus entwickelt worden, um eine private Universität mit dem Standort der Law School in Wiesbaden zu errichten.
Der Rechnungshof bestreitet, dass es dafür Unterlagen gibt. Folgende Unterlagen belegen, dass es Unterlagen gibt, und ich will sie aufzählen. Die Unterlagen ergeben sich aus den Konzeptunterlagen, den Haushaltsunterlagen, dem Letter of Intent und dem Zuwendungsbescheid, in dem genau das sogar in der Überschrift steht. Der Vorwurf des Rechnungshofs, für den Aufbau der Law School aus der EBS heraus gebe es keine Unterlagen, ist nicht haltbar, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Warum ist dieser Punkt so wichtig? Weil das Modell, das Sie wählen, Auswirkungen darauf hat, ob die Landeshaushaltsordnung eingehalten worden ist oder nicht. Die von der Landesregierung gewählte Konstruktion und die daraufhin getroffenen Entscheidungen sind nach Prüfung des Wissenschaftsministeriums und des Finanzministeriums mit allen Vorschriften der Landeshaushaltsordnung vereinbar, und das hat auch der Rechnungshof nicht bestritten.
Die vom Rechnungshof gewählte Variante, die durch nichts zu belegen ist, die Law School separat aufzubauen,
würde zu Verstößen gegen die Landeshaushaltsordnung führen. Die Auffassung der Landesregierung hat sich zudem bestätigt durch den Wissenschaftsrat, das unabhängige höchste Gremium in der deutschen Wissenschaftslandschaft.
Die EBS erhielt die EQUIS-Akkreditierung und die institutionelle Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat im Mai 2012. Darüber habe ich im Ausschuss berichtet. Danach unterstützt der Wissenschaftsrat fachlich die Gesamtidee der aus der Business und Law School bestehenden Universität
als „nachvollziehbare Schwerpunktsetzung, die sich überzeugend in das strategische Konzept der Hochschule integriert“. Durch das Votum des Wissenschaftsrats wurde die Entscheidung der Landesregierung bestätigt, und auch diesen entscheidenden Aspekt hat der Rechnungshof nicht berücksichtigt.
Ich komme zu einem weiteren Vorwurf des Rechnungshofs, die Landesregierung hätte eine Bonitätsprüfung unterlassen. Nach Landeshaushaltsordnung ist eine Bonitätsprüfung als Regelprüfungsschritt gar nicht vorgesehen. Die EBS als mittelgroße Kapitalgesellschaft unterliegt der Verpflichtung, die Prüfung der Jahresabschlüsse durch Wirtschaftsprüfer vornehmen zu lassen. Der Jahresabschluss der EBS für das Jahr 2008 von Ernst & Young, einem renommierten Wirtschaftsprüfungsunternehmen, enthielt kei
Dass nicht einmal der Jahresabschlussbericht der EBS durch Ernst & Young, ein seriöses Prüfungsunternehmen, beim Rechnungshof beachtet wurde, nehme ich zur Kenntnis. Der Vorwurf, es habe keine Prüfung stattgefunden, ist ebenfalls nicht haltbar.
Die Landesregierung hat bei der Umsetzung der Eckpunkte des Letters of Intent und im Laufe des gesamten Fördervorhabens die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung eingehalten und sogar übertroffen. Wir haben, obwohl wir dazu nicht verpflichtet gewesen wären, Zwischennachweisprüfungen durch eigene Wirtschaftsprüfer vorgenommen und Rückforderungen in nicht unerheblicher Höhe geltend gemacht. Förderraten wurden und werden immer erst dann ausgezahlt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen hierfür vorlagen und vorliegen.
Darüber habe ich in zahlreichen Sitzungen nicht nur des Plenums, sondern auch des Wissenschaftsausschusses berichtet und Auskunft gegeben.
Die Landesregierung hat im Laufe des gesamten Fördervorhabens die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung eingehalten. Die Vorwürfe des Rechnungshofs, gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen zu haben, weise ich ausdrücklich zurück. – Vielen Dank.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es läuft also alles bestens! – Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))
Meine Damen und Herren, mit wem schreien Sie denn gerade? Ich nehme an, mit mir. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen, stelle ich fest.
Antrag der Fraktion der SPD betreffend eine Aktuelle Stunde (Auch Hessen braucht den Mindestlohn – Lohn- untergrenze à la CDU hilft den Menschen nicht) – Drucks. 18/6768 –
Nach dieser Aktuellen Stunde lassen wir über den Dringlichen Entschließungsantrag der SPD abstimmen.
hat der hessische Parteivorsitzende und Staatsminister Hahn erklärt, dass die FDP in Hessen keinen Bedarf für einen Mindestlohn, noch nicht einmal für eine sogenannte Lohnuntergrenze sieht. Er wettert gegen Gleichmacherei. Gleichzeitig brüstet er sich damit, dass das Gelaber von Gerechtigkeit die Reihen der FDP schließe. Meine Damen und Herren, da wird es bald nichts mehr zu schließen geben.
(Beifall bei der SPD und des Abg. Jürgen Frömm- rich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Heiterkeit des Abg. Günter Rudolph (SPD))
Diese marktradikalen Aussagen machen in ihrer ganzen Breite deutlich, welch sozialpolitischen Geistes Kind Herr Hahn und die FDP sind.
Sie nehmen damit die weitere soziale Spaltung billigend in Kauf. Meine Damen und Herren, wir distanzieren uns eindeutig von solchen Äußerungen. Wir Sozialdemokraten erwarten stattdessen, dass sich dieses Haus zu seiner sozialen Verantwortung und zu sozialer Gerechtigkeit als Maßstab seines politischen Handelns bekennt.
Meine Damen und Herren, auch wenn der Ministerpräsident Bouffier vergeblich versucht hat, Herrn Hahn von seiner Lohnuntergrenze zu überzeugen, ist es um die Bereitschaft der Union zu soziale Verantwortung allerdings auch nicht viel besser bestellt. Die CDU hat ihren Nebelbeschluss von Leipzig vorige Woche in Hannover endgültig in Beton gegossen. Ihre sogenannte Lohnuntergrenze ist also nichts anderes als ein Placebo. Das als sozial ausgewogen zu bezeichnen, ist genauso geschmacklos wie meine Krawatte, die ich gestern Abend beim Wichteln gewonnen habe.
(Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Heiterkeit bei der FDP – Zurufe von der Regierungsbank: Drehen Sie sich einmal rum!)
Meine Damen und Herren, der Wirtschaftsflügel der Union hat erneut über die Arbeitnehmerinteressen gesiegt. Ein hohes Parteitagsergebnis war der Kanzlerin wichtiger, als Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer endlich vor Dumpinglöhnen zu schützen.
Eine Lohnuntergrenze, die nach Berufsgruppen, nach Branchen und Regionen unterscheidet, schafft im Grunde genommen ein heilloses Tarifwirrwarr. Sie schützt viele Menschen immer noch nicht vor Löhnen, die zum Teil weit unter jeglicher Schamgrenze liegen. Viele Frisörinnen und Paketzusteller werden mit Ihrer Lohnuntergrenze auch zukünftig in die Röhre sehen.
Meine Damen und Herren, dieses merkwürdige Konstrukt birgt nach wie vor die Gefahr, dass Lohnuntergrenzen – wie Sie es nennen – unterlaufen werden können und Scheintarifverträge weiter Bestand hätten. Mit diesem Konstrukt hat sich leider auch die CDU erneut aus ihrer sozialen Verantwortung geflüchtet.
Im Schulterschluss mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund sagen wir heute und auch nicht zum letzten Mal unmissverständlich: Wir wollen in Deutschland und in Hessen einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn, der bei 8,50 € einsteigt.